Halteverbot?
Guten Tag,
weil es mir um die Fakten geht, nicht um die 15 Euro Verwarnungsgeld:
Die PKWs hinter diesen Verkehrsschildern wurden mit Verwarnungsgeldern belegt. Sie parkten an einem Wochentag. Auf meinen Einspruch mit dem Foto hin teilte man mir dessen Abweisung mit: "Am Abstellort gilt uneingeschränkt das untere Verkehrszeichen. Die zeitliche Beschränkung gilt nur für das oberste Verkehrszeichen."
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist.
Für mich bedeuten die Schilder: Auf dem gesamten Parkplatz ist an Sonn- und Feiertagen sowohl rechts als auch links von den Schildern das Halten verboten (wobei der Pfeil nach rechts sehr sinnlos ist, weil da Bäume und Steine das Parken unmöglich machen).
Ist das untere Schild wirklich ein Halteverbotsschild für die dahinterstehenden Autos? Oder soll hier absichtlich Verwirrung gestiftet werden? Friedrichshagen ist eine arme Gemeinde...
Beste Antwort im Thema
Sabine., das Ordnungsamt wird dich mit folgendem Kommentar nach Hause schicken : Wenn sie Verkehrszeichen gelernt haben kommen sie noch einmal wieder.
Diese Zeichen sind weder sinnentleert noch unverständlich .
Stell dir diese Zeichen zur Fahrbeahn gedreht vor , dann hat das obere Sinn und das untere auch , zumal du ein Stück weiter hinten noch ein Haltverbot mit einem Pfeil in deine Richtung siehst .
Beide bedeuten also - Haltverbot ( immer ) Anfang und Ende . Du stehst vor dem Anfang -Pfeil vo dir weg , dahinten Ende ,Pfeil zu dir.
Die Beschilderung unter dem oberem Schild dürfte keine Schwierigkeiten bereiten . Oder .
Giovanni.
124 Antworten
Beim Parkplatz dürfte das relativ egal sein; ansonsten genügt es, an allen Zufahrtsstraßen zu einem Bereich so ein Zonenschild aufzustellen und dieses halt bei den Ausfahrten wieder aufzuheben. Wird hier mit einem allgemeinen Parkverbot so praktiziert, wobei sich dieses allgemeine Parkverbot wiederum nicht auf ausgewiesene Parkplätze in diesem Bereich bezieht.
Insofern sehe ich es kritisch, wenn man auf einem Parkplatz das Parken, wenngleich zeitlich eingeschränkt, verbieten will; denn wofür wurde der denn gebaut, wenn nicht dafür, daß Kfz dort parken? Immerhin sind Parkplätze dafür da, dafür zu sorgen, daß Kfz nicht auf der Straße herumstehen und Durchfahrten behindern.
Noch kritischer ist es allerdings, daß die örtlichen Planer evtl. nicht zusammenarbeiten und noch immer große Parkplätze ausweisen und nicht dafür sorgen, daß Tiefgaragen oder Parkdecks angelegt werden; soviel Platz für Parkplätze hat weder Berlin noch ein anderer Ort in Europa.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 3. Mai 2015 um 07:23:35 Uhr:
...denn wofür wurde der denn gebaut, wenn nicht dafür, daß Kfz dort parken? Immerhin sind Parkplätze dafür da, dafür zu sorgen, daß Kfz nicht auf der Straße herumstehen und Durchfahrten behindern.
Also verschiedenste (Floh-)Märkte finden auf Parkplätzen statt. Das ist völlig normal!
Besonders wenn die Parkplätze für irgendwelche Geschäfte sind, die an Sonn- und Feiertagen eh zu haben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Mai 2015 um 23:17:03 Uhr:
Nur irrst du dich, weil es eben kein Schild für den gesamten Parkplatz gibt, sondern nur ein Zusatzschild für ein Halteverbot, das am gezeigten Schild endet. Da ist nichts eindeutig.
Doch, genau das hat die TE so beschrieben (ist natürlich auf dem Foto nicht zu sehen). Und sie hat auch geschrieben, dass es dieses erneute Schild eigentlich nicht bräuchte, womit sie durchaus recht hat. Es wird einfach aufgrund vieler Fehltritte noch zusätzlich aufgestellt worden sein, so wie die Wiederholung eines Geschwindigkeitslimit.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 3. Mai 2015 um 07:23:35 Uhr:
Insofern sehe ich es kritisch, wenn man auf einem Parkplatz das Parken, wenngleich zeitlich eingeschränkt, verbieten will; denn wofür wurde der denn gebaut, wenn nicht dafür, daß Kfz dort parken? Immerhin sind Parkplätze dafür da, dafür zu sorgen, daß Kfz nicht auf der Straße herumstehen und Durchfahrten behindern.
Was ist da kritisch an der Doppelnutzung zu sehen?
Diese Fläche wurde genau für beide Zwecke so eingerichtet.
Ich sehe diese absolut positiv. Unter der Woche wird Pendlern Parkraum geboten und am Wochenende, wo dieses Thema meist eh viel entspannter ist, nutzt man den Raum für einen Markt.
Wo da das Problem liegen soll ... keine Ahnung.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 3. Mai 2015 um 20:33:08 Uhr:
Doch, genau das hat die TE so beschrieben (ist natürlich auf dem Foto nicht zu sehen). Und sie hat auch geschrieben, dass es dieses erneute Schild eigentlich nicht bräuchte, womit sie durchaus recht hat. Es wird einfach aufgrund vieler Fehltritte noch zusätzlich aufgestellt worden sein, so wie die Wiederholung eines Geschwindigkeitslimit.Zitat:
@birscherl schrieb am 2. Mai 2015 um 23:17:03 Uhr:
Nur irrst du dich, weil es eben kein Schild für den gesamten Parkplatz gibt, sondern nur ein Zusatzschild für ein Halteverbot, das am gezeigten Schild endet. Da ist nichts eindeutig.
Was die TE beschreibt, ist nicht ausschlaggebend, sondern nur, was auf den Schildern zu sehen ist. Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Ohne die genaue Gesamtsituation mit allen Schildern und Zusatzzeichen zu kennen ist das alles hier nur Rätselraten …
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Zitat:
Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Das will ich sehen, wie Du so ein Halteverbot bewusst nicht beachtest und Dich trotzdem da hin stellt... Und genau solche Klugscheißer heulen sich regelmäßig im V&S-Forum aus 🙄 Prima Halbwissen aus dem Internet und damit dann Politessen, Polizisten und womöglich noch Richter belästigen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Mai 2015 um 20:45:32 Uhr:
Was die TE beschreibt, ist nicht ausschlaggebend, sondern nur, was auf den Schildern zu sehen ist. Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Ob du nun für dich das redundante Schild oder das erste Schild als rechtlich bindend siehst ... vollkommen egal. Du musst dich dran halten.
Wenn du in einer Tempo 30 Zone ein weiteres 30 km/h Schild erblickst, dann ist es dir frei gestellt, an welches Tempo 30 du dich hälst 😉.
Davon abgesehen ist es in Foren zu 99% erforderlich, dass man den Angaben eines TE glauben schenkt. Im Gegenzug antwortet man natürlich nur unter der Maßgabe, dass die Angaben so der Fall sind.
Im Fall der TE klingen die Angaben aber absolut plausibel.
Zitat:
@BirgerS schrieb am 3. Mai 2015 um 20:49:49 Uhr:
Das will ich sehen, wie Du so ein Halteverbot bewusst nicht beachtest und Dich trotzdem da hin stellt...Zitat:
Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Wer redet denn von "trotzdem hinstellen"? Keiner außer dem TE kennt die Beschilderung und weiß, welche Zeichen das Halten oder Parken auf dem Parkplatz regeln.
Zitat:
Wer redet denn von "trotzdem hinstellen"?
Ähm... Du hast doch geschrieben:
Zitat:
Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Also Halteverbot nicht beachten, den Wagen aber trotzdem nicht da hin stellen? Klingt logisch...
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 3. Mai 2015 um 21:05:01 Uhr:
Ob du nun für dich das redundante Schild oder das erste Schild als rechtlich bindend siehst ... vollkommen egal. Du musst dich dran halten. …Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Mai 2015 um 20:45:32 Uhr:
Was die TE beschreibt, ist nicht ausschlaggebend, sondern nur, was auf den Schildern zu sehen ist. Ein "zusätzlich aufgestelltes" Halteverbot ist schlicht und einfach in der StVO nicht vorgesehen und muss nicht beachtet werden.
Du kennst doch das "erste" Schild genauso wenig wie alle anderen hier, auch weiß keiner, ob ein "erstes Schild" überhaupt exisitiert. Der TE hat nur geschrieben "
Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist." Wodurch der gesperrt (!) ist, weiß auch keiner. Ein Halteverbotsschild ist jedenfalls keine "Sperre".
Rein rechtlich gesehen ist es so, dass das Zusatzzeichen "auf dem gesamten Parkplatz" sich auf das Haltverbot Ende bezieht, auf sonst nichts, und das ist nunmal widersinnig.
Zitat:
Rein rechtlich gesehen ist es so, dass das Zusatzzeichen "auf dem gesamten Parkplatz" sich auf das Haltverbot Ende bezieht, auf sonst nichts, und das ist nunmal widersinnig.
Warum ist das widersinnig? Das endet da, aber gleichzeitig beginnt dort das permanente Halteverbot. Also zum entsprechenden Zeitpunkt darf man weder vor noch hinter dem Schild parken.
Zitat:
@BirgerS schrieb am 3. Mai 2015 um 23:14:10 Uhr:
Warum ist das widersinnig? Das endet da, aber gleichzeitig beginnt dort das permanente Halteverbot. Also zum entsprechenden Zeitpunkt darf man weder vor noch hinter dem Schild parken.Zitat:
Rein rechtlich gesehen ist es so, dass das Zusatzzeichen "auf dem gesamten Parkplatz" sich auf das Haltverbot Ende bezieht, auf sonst nichts, und das ist nunmal widersinnig.
"
Also zum entsprechenden Zeitpunkt darf man weder vor noch hinter dem Schild parken." Das bezieht sich aber immer noch nicht auf den gesamten Parkplatz, wie einem das Zusatzzeichen weismachen will, sondern allein auf den ausgeschilderten Bereich ab dem Pfosten bis zum Ende ein paar Meter weiter (das man auf dem Bild des TE ganz hinten noch sieht). Daher ist das widersinnig.
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Mai 2015 um 23:10:46 Uhr:
Du kennst doch das "erste" Schild genauso wenig wie alle anderen hier, auch weiß keiner, ob ein "erstes Schild" überhaupt exisitiert. Der TE hat nur geschrieben "Zur Erklärung: Es handelt sich hier um einen öffentlichen Parkplatz für ca. 100 PKWs, der an Sonn- und Feiertagen immer gesperrt ist." Wodurch der gesperrt (!) ist, weiß auch keiner. Ein Halteverbotsschild ist jedenfalls keine "Sperre".Zitat:
@Jupp78 schrieb am 3. Mai 2015 um 21:05:01 Uhr:
Ob du nun für dich das redundante Schild oder das erste Schild als rechtlich bindend siehst ... vollkommen egal. Du musst dich dran halten. …
Rein rechtlich gesehen ist es so, dass das Zusatzzeichen "auf dem gesamten Parkplatz" sich auf das Haltverbot Ende bezieht, auf sonst nichts, und das ist nunmal widersinnig.
Die TE hat präziser genau das zu dem Thema geschrieben:
"Trotzdem sind für mich die oberen 3 Schilder sinnlos, denn an der Parkplatzeinfahrt steht schon, dass man den Parkplatz an Sonntagen nicht benutzen darf (denn da ist Markt)."
Mit den drei Schildern möchte man nachlässige Autofahrer, die vielleicht ansonsten meinen könnten, dass aufgrund dessen, dass dort das immer geltende Halteverbot zu Ende ist, es dort keines mehr gibt, darauf aufmerksam machen, dass ab dem Punkt weiter das auf dem gesamten Parkplatz zeitlich eingeschränkte Halteverbot gilt.
Ob das für dich nun für dich widersinnig ist oder nicht, ist am Ende egal. Denn wenn der Hinweis für dich nicht zu kapieren ist, zieht die Beschilderung an der Parkplatzeinfahrt so oder so.
Google weiß Antwort!
Die Zufahrt kann man im Streetview sehen.
Es ist ein P+R für PKW von Mo bis Sa ausgewiesen. Damit ist die Sachlage an sich schon mal klar. In der Einfahrt gilt dann Halteverbot, der vom TE fotografierte Schildermast folg dann etwas später.
Insofern ist die Beschilderung mit den Zusatzzeichen ein wenig unglücklich.
Gemeint war sicherlich ein HAlteverbot für den gesamten Platz, zeitlich begrenzt und unbegrenzt nach dem vom TE geposteten Schild.
Rechtlich richtig geht es so nicht. Für die Fragestellung des TE ist das aber unerheblich, da die Frage ja auf den Teilbereich NACH dem fotografierten Schild galt. Dort ist in jedem Fall ein Halteverbot.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. Mai 2015 um 15:07:48 Uhr:
… Ob das für dich nun für dich widersinnig ist oder nicht, ist am Ende egal. Denn wenn der Hinweis für dich nicht zu kapieren ist, zieht die Beschilderung an der Parkplatzeinfahrt so oder so.
Es geht nicht darum, ob ich persönlich irgendwas kapiere oder nicht, sondern ob ein Schild Gültigkeit besitzt oder nicht. Besitzt es keine Gültigkeit, muss es nicht befolgt werden. So einfach ist das bei uns im geregelten Deutschland.
Wenn ich beispielsweise mit einem Tapeziertisch auf der Straße einen Parkplatz freihalten möchte, wäre das auch ein Hinweis, der von jedem kapiert würde. Trotzdem muss sich niemand daran halten, weil ein Tapeziertisch kein gültiges Verkehrszeichen darstellt. Dass das hier so schwer zu begreifen ist …
Aber dadurch dass es nur ein redundantes Schild ist, ist es gleichgültig ob dieses nun gilt oder nicht.
Das Schild an der Parkplatzeinfahrt gilt und bedingt dass genau das einzuhalten ist, was mit diesen drei Schildern gesagt werden soll.