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Halteverbot in Parkbucht?

Hallo,

heute hatte ich ein Knöllchen: Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286).
Anbei ein Foto. Es gibt zwar ein Zusatzzeichen, dass das Parken auf dem Seitenstreifen verhindert. Ich sehe aber dort keinen Seitenstreifen. Es ist sogar etwas weiter ein weißer Streifen erkennbar, der eine Einfahrt markiert. An den Parkbuchten ist kein Streifen. Dort wo "Auto" steht, habe ich geparkt.
Lohnt es sich, den Bescheid abzuwarten und Einspruch zu erheben? Wozu sollen die Parkbuchten gut sein, wenn man darauf nicht parken darf? Sie gehören ja wohl eindeutig nicht zur Fahrbahn.

Die Parkbuchten sind sogar mit weißem Streifen gegeneinander abgegrenzt, was eindeutig die Absicht darstellt, Parkbuchten zur Verfügung zu stellen. Foto2. Man kann erkenne, dass hier ein durchgezogener weißer Streifen fehlt, um es als Seitenstreifen zu deklarieren.

Der Versatz kommt von Google Maps. Morgen mache ich nochmal direkt vor Ort bessere Fotos.
Das Halteverbotschild hat einen Pfeil nach links. Im Hintergrund die beiden Schilder übereinander haben links und rechts. Das Auto auf dem Foto wäre somit auch fällig für ein Knöllchen, nach der Logik, mit der ich es bekam.

Kann das rechtens sein?

Vielen Dank und Gruß,

Beste Antwort im Thema

Maßgeblich ist die Beschilderung und die ist eindeutig und läßt keinen Interpretationsspielraum zu.

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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, daß die Theorie in der Praxis häufig nicht funktioniert, während der Theoretiker nicht in der Lage ist, zu erklären, warum praktisch etwaa funktioniert, was theoretisch nicht funktionieren dürfte.

Alles klar?

Theoretisch ist alles klar, aber könntest du es einmal an einem praktischen Beispiel erklären 😛?

Ich hatte mal eine Bußgeldsache (integrierter Wohnbereich, etwas zu schnell), wo der Bußgeldrichter dem Betroffenen mit "erhobenen Zeigefinger" erklärte, er solle doch die andere Straße nehmen, wenn er es denn eilig habe. Das war die Theorie.
Einige Tage später fuhr ich dann mit Schrittgeschwindigkeit durch den Wohnbereich - und wurde vom Bußgeldrichter überholt. Das war dann die Praxis.

Zitat:

@E-Glider schrieb am 23. Januar 2016 um 16:31:40 Uhr:


Nimm lieber einen Duden, der ist schwerer...😁

Das Kapital, Bände1-3 zusammen im Schuber.😁

Moin zusammen.
Vor zwei Wochen habe ich sehr zu meiner Überraschung einen Strafzettel bekommen. Ich habe an einer Straße mit Halteverbot in einer Parkbucht geparkt. Die Parkbucht ist nicht speziell ausgewiesen aber die Lage der Begrenzungssteine ist macht es ziemlich offensichtlich (Bild). MWn gilt das Halteverbot ohne Zusatzeichen dann nicht für die Parkbucht sondern nur für die Straße, zumal auch das Halteverbotzeichen auf der Straße relativ weit von der Parkbucht entfernt stand. So ist es jedenfalls bei mir zu Hause. Dort hat es ein Ordnungshüter aber etwas anders interpretiert und allen Autos die in dieser Parkbucht stehen einen Strafzettel geschrieben. Meiner Ansicht nach zu unrecht. Oder was meint ihr?

Asset.HEIC.jpg
Asset.PNG.jpg

das ist keine Parkbucht, das ist ein Grünstreifen, auf dem man daher auch nicht parken darf. Der Strafzettel ist zwar falsch, aber das ist jederzeit korrigierbar.

Das ist keine Lücke zwischen den Steinen. Die Steine verlaufen hinter dem Auto weiter und bilden definitiv eine Bucht die mit Kies gefüllt ist. In welchem Universum ist das keine Parkbucht?
(Zeichnung im Anhang)

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Zitat:

@nick_rs schrieb am 20. April 2020 um 11:21:14 Uhr:


Das ist keine Lücke zwischen den Steinen. Die Steine verlaufen hinter dem Auto weiter und bilden definitiv eine Bucht die mit Kies gefüllt ist. In welchem Universum ist das keine Parkbucht?
(Zeichnung im Anhang)

Für mich dann eine Ausweichmöglichkeit für Begegnungsverkehr aber nicht Teil der Fahrbahn.

Nehme ich mal so an, trotzdem die Frage, woran man das festmacht bzw wie eine Parkbucht definiert ist. Ich kenne genug Parkbuchten die nicht asphaltiert und auch nicht beschildert sind. Wie kann ich als Autofahrer also zwischen Parkbucht und Ausweichmöglichkeit unterscheiden?

Zitat:

@nick_rs schrieb am 20. April 2020 um 12:36:47 Uhr:


Nehme ich mal so an, trotzdem die Frage, woran man das festmacht bzw wie eine Parkbucht definiert ist. Ich kenne genug Parkbuchten die nicht asphaltiert und auch nicht beschildert sind. Wie kann ich als Autofahrer also zwischen Parkbucht und Ausweichmöglichkeit unterscheiden?

Ich meine in dem Zusammenhang von „zusammenhängender Befestigung“ gelesen zu haben.

Ist in der Nachbargemeinde auch so, da wurde im Gewerbegebiet die angrenzende Wiese geschottert und mit diversen Haltverbotregelungen und dem Zusatzzeichen zum Seitenstreifen „umgewidmet“.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 20. April 2020 um 11:58:25 Uhr:


Für mich dann eine Ausweichmöglichkeit für Begegnungsverkehr aber nicht Teil der Fahrbahn.

Das ist plattgefahrener Grünstreifen.

Da standen früher sicherlich auch solche hölzernen Pfähle, wie sie auf Seite des Pkw im Hintergrund entlang der Fahrbahn zu sehen sind. Die Straße selbst scheint lediglich 1 Fahrspur zu haben, wo Begegnungsverkehr unmöglich bis schwierig ist, so daß es für solche Fälle Ausweichbuchten braucht.

Die Stelle, wo der Pkw steht, scheint eine geduldete Ausweichstelle zu sein.

Zitat:

@nick_rs schrieb am 20. April 2020 um 12:36:47 Uhr:


Nehme ich mal so an, trotzdem die Frage, woran man das festmacht bzw wie eine Parkbucht definiert ist. Ich kenne genug Parkbuchten die nicht asphaltiert und auch nicht beschildert sind. Wie kann ich als Autofahrer also zwischen Parkbucht und Ausweichmöglichkeit unterscheiden?

Bevor das jetzt eine typische hochphilosphische MT-Diskussion wird: Das auf dem Bild ist keine Parkbucht, sondern ein durch Wildparker zerstörter Grünstreifen. Eine Parkbucht sollte schon, auch wenn sie nicht asphaltiert ist, eindeutig als zu der dem Autoverkehr gewidmeten Verkehrsfläche zugehörig zu erkennen sein. Beispielsweise durch Randsteine, die sie von Gehwegen oder Grünstreifen abgrenzen.

Grüße vom Ostelch

Vielleicht sollte man mal genau zitieren, was einem im Strafzettel so vorgeworfen wird.
Wieso man dafür einen über 3 Jahre alten Thread auskramt kann uns nick_rs sicherlich auch erklären.😁

Die im Bild gezeigten Steine sind ein gerne genutzter Wink mit dem Zaunpfahl um zu signalisieren, man möge auf dem Grünstreifen weder fahren, noch parken. Wenn diese Steine nun, wie skizziert, im Bereich der Schotterung abgerückt sind, eröffnen sich wieder Spielräume zur Interpretation dahingehend, dass der Grünstreifen in diesem Bereich zum Seitenstreifen umgewidmet sein könnte.

Zitat:

@ktown schrieb am 20. April 2020 um 14:54:42 Uhr:


Vielleicht sollte man mal genau zitieren, was einem im Strafzettel so vorgeworfen wird.
Wieso man dafür einen über 3 Jahre alten Thread auskramt kann uns nick_rs sicherlich auch erklären.😁

„Sie parkten im Absoluten Halteverbot“

Und ich eröffne keinen neuen Thread weil ich fähig bin die Suche zu benutzen.

@Moewenmann genau. Deswegen, und weil da schon 7 Autos vor mir standen war ich mir absolut sicher, dass das eine Parkbucht ist. Nungut, jetzt weiß ich, dass es nicht so ist.

Zitat:

@nick_rs schrieb am 21. April 2020 um 10:05:34 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. April 2020 um 14:54:42 Uhr:


Vielleicht sollte man mal genau zitieren, was einem im Strafzettel so vorgeworfen wird.
Wieso man dafür einen über 3 Jahre alten Thread auskramt kann uns nick_rs sicherlich auch erklären.😁

Und ich eröffne keinen neuen Thread weil ich fähig bin die Suche zu benutzen.

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