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Halteverbot in Parkbucht?

Themenstarteram 20. Januar 2016 um 19:21

Hallo,

heute hatte ich ein Knöllchen: Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286).

Anbei ein Foto. Es gibt zwar ein Zusatzzeichen, dass das Parken auf dem Seitenstreifen verhindert. Ich sehe aber dort keinen Seitenstreifen. Es ist sogar etwas weiter ein weißer Streifen erkennbar, der eine Einfahrt markiert. An den Parkbuchten ist kein Streifen. Dort wo "Auto" steht, habe ich geparkt.

Lohnt es sich, den Bescheid abzuwarten und Einspruch zu erheben? Wozu sollen die Parkbuchten gut sein, wenn man darauf nicht parken darf? Sie gehören ja wohl eindeutig nicht zur Fahrbahn.

Die Parkbuchten sind sogar mit weißem Streifen gegeneinander abgegrenzt, was eindeutig die Absicht darstellt, Parkbuchten zur Verfügung zu stellen. Foto2. Man kann erkenne, dass hier ein durchgezogener weißer Streifen fehlt, um es als Seitenstreifen zu deklarieren.

Der Versatz kommt von Google Maps. Morgen mache ich nochmal direkt vor Ort bessere Fotos.

Das Halteverbotschild hat einen Pfeil nach links. Im Hintergrund die beiden Schilder übereinander haben links und rechts. Das Auto auf dem Foto wäre somit auch fällig für ein Knöllchen, nach der Logik, mit der ich es bekam.

Kann das rechtens sein?

Vielen Dank und Gruß,

Beste Antwort im Thema

Maßgeblich ist die Beschilderung und die ist eindeutig und läßt keinen Interpretationsspielraum zu.

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Und wann ein Halten ein Parken ist, ergibt sich aus § 12 II StVO.

Das man das mangels Schild nicht mit Kiss & Ride (den Begriff höre ich übringes jetzt zum ersten Mal) gestaltet, ist verständlich. Auch das die Beschilderung der Rechtslage nach eindeutig ist. Eins hat sicher aber gezeigt, die Praxis sollte idiotensicher und leicht verständlich sein. Ein Parkzeitbeschränkung auf 15 min/Viertelstunde wäre sicher besser.

Denn mit zuvielen solchen Konstruktionen, die man leicht missverstehen kann, wird die Akzeptanz der StVO verringert.

Tjoa Nürnberg packt da halt einfach ein Zusatzschild mit Text drunter (zumindest an Schulen) und wenn dort Anwohner parken können wird es zusätzlich zeitlich begrenzt.

Dann weiß auch jeder für was das ist. Parkbuchten werden dann keine markiert.

Hallo, Leute , das OLG Jena hatte zu beurteilen , wie sich bei einem Zeichen -Haltverbot mit Zusatzzeichen 1052-39 .zu verhalten ist und kommt zu folgender Bewertung :

Das Zusatzzeichen 1052-39 " auf dem Seitenstreifen " erfasst nur die sich an die Fahrbahn angrenzende

Fläche .......!

Die Situation ist sehr einfach , bei dieser Konstellation der Zeichen handelt es sich um ein " "eingeschränktes Haltverbot auf dem Seitenstreifen ".

Da der Seitenstreifen nicht zur Straße gehört , dürfte man , wenn nur das Zeichen "eingeschränktes Haltverbot " dort stehen würde dort auch parken .

So hat man den Seitenstreifen explizit nur zum Be- oder Entladen und Ein -oder Aussteigen freigegeben .

Warum , ist nicht Sache des Kraftfahrers darüber zu entscheiden , er muss es einhalten oder

wenn gefordert zahlen .

Immer daran denken , Verkehrsregeln unterliegen keiner Volksabstimmung .

Giovanni.

Richtig. Das hatten wir ja schon auf Seite 1 geklärt :)

Zitat:

@Kai70 schrieb am 20. Januar 2016 um 20:32:13 Uhr:

Die Einschränkung des Verbotes auf dem Seitenstreifen zu parken endet an dem Schild und es beginnt ein Verbot auf der Fahrbahn zu parken.

Sowas hat es hier oft und ist größräumig als Parkverbotszone gekennzeichnet. Nicht betroffen davon sind ledigflich als Parkraum separat ausgewiesenen Parkbuchten seitlich neben der Fahrbahn.

In Bezug auf das erste Foto wäre aber zu sagen, daß ein Halteverbotsschild darauf nicht zu erkennen ist? Ein Parkverbot integriert nicht auch ein Halteverbot. TE hätte da also durchaus halten, (zum Ein- und Aussteigen von Mitfahrern), aber eben nicht parken dürfen?

Wauhoo, es gibt in der ganzen STVO kein Zeichen - Parkverbot -. Es gibt nur ein- Absolutes Haltevervbot-( Zeichen283) und ein- Eingeschränktes Haltverbot _ Zeichen 286 . Ist dir das schon einmal aufgefallen ?

Birchel : Danke , dass du das , was ich geschrieben habe, für -richtig -hälst . Das macht mich sehr stolz .

Ich habe aber noch einmal darüber geschrieben , weil du offensichtlich auf der ersten Seite einen Schluckauf hattest und nicht recht wusstest ,wie du den Bogen kriegen solltest .

Hoffentlich ist dir die Sache nun klar .

Dazu kommt : Ich habe nicht soviel Zeit wie einige Dauerschreiber , um alles zu lesen .

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. Januar 2016 um 16:41:53 Uhr:

Wauhoo, es gibt in der ganzen STVO kein Zeichen - Parkverbot -. Es gibt nur ein- Absolutes Haltevervbot-( Zeichen283) und ein- Eingeschränktes Haltverbot _ Zeichen 286 . Ist dir das schon einmal aufgefallen ?

Mir ist's egal, wie man das nennt; dort, wo nicht gehalten werden darf, darf erst recht nicht geparkt werden. Damit integriert ein Halteverbot freilich auch ein Parkverbot.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. Januar 2016 um 09:17:18 Uhr:

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 22. Januar 2016 um 16:41:53 Uhr:

Wauhoo, es gibt in der ganzen STVO kein Zeichen - Parkverbot -. Es gibt nur ein- Absolutes Haltevervbot-( Zeichen283) und ein- Eingeschränktes Haltverbot _ Zeichen 286 . Ist dir das schon einmal aufgefallen ?

Mir ist's egal, wie man das nennt; dort, wo nicht gehalten werden darf, darf erst recht nicht geparkt werden. Damit integriert ein Halteverbot freilich auch ein Parkverbot.

Lass doch den Klugscheißern vom Dienst (die auch noch ausserstande sind zu lesen) ihren Spaß ;)

Es weiß auch jeder was eine Spielstraße ist, oder Stundenkilometer oder oder oder...

Zitat:

@Thraciel schrieb am 23. Januar 2016 um 09:25:37 Uhr:

[...] Es weiß auch jeder was eine Spielstraße ist, oder Stundenkilometer oder oder oder...

Meinem Physiklehrer hat es den Gesichtsausdruck verfinstert, wenn man "Stundenkilometer" sagte (Zeit mal Weg statt Weg durch Zeit).

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 23. Januar 2016 um 12:23:43 Uhr:

Zitat:

@Thraciel schrieb am 23. Januar 2016 um 09:25:37 Uhr:

[...] Es weiß auch jeder was eine Spielstraße ist, oder Stundenkilometer oder oder oder...

Meinem Physiklehrer hat es den Gesichtsausdruck verfinstert, wenn man "Stundenkilometer" sagte (Zeit mal Weg statt Weg durch Zeit).

Solche Leute finde ich sehr angenehm. Weiß ich doch, dass ich solche Theoretikerhampel künftig weitestgehend meide.

Wir haben auch so ein paar Theoretiker in der Arbeit. Den letzten hab ich einfach stehen lassen. Seine Theorieabhandlung und permanentes Korrigieren von mir haben die Anlage nämlich nicht zum Laufen gebracht...

Zitat:

@Thraciel schrieb am 23. Januar 2016 um 12:46:00 Uhr:

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 23. Januar 2016 um 12:23:43 Uhr:

 

Meinem Physiklehrer hat es den Gesichtsausdruck verfinstert, wenn man "Stundenkilometer" sagte (Zeit mal Weg statt Weg durch Zeit).

Solche Leute finde ich sehr angenehm. Weiß ich doch, dass ich solche Theoretikerhampel künftig weitestgehend meide.

Wir haben auch so ein paar Theoretiker in der Arbeit. Den letzten hab ich einfach stehen lassen. Seine Theorieabhandlung und permanentes Korrigieren von mir haben die Anlage nämlich nicht zum Laufen gebracht...

Mir gefällt solches Klugscheißertum.;) Der gleiche Lehrer sagte auch, es gibt keine Kälte, sondern nur Wärme. Womit er auch recht hatte. Aber stimmt, bei Perfektionisten geht auch Vieles mal nach hinten los...:D

Nun es ist die Frage ob man sich grade im Spaß triezt oder ein Ergebnis erzielen möchte. Bei ersterem ist es ja kein THema, bei letzterem ist es einfach nur lästig.

Das ist auf einer Stufe mit den Helden die einem mitten ins Wort fallen um "als" und "wie" zu korrigieren.

Da möcht ich jedesmal einen Knigge nach solchen Vögeln werfen.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 23. Januar 2016 um 13:14:26 Uhr:

[...] Da möcht ich jedesmal einen Knigge nach solchen Vögeln werfen.

Knigge hat in seinem bekannten Werk aber nicht geschrieben, daß man damit nach jemanden werfen soll.:D

Nimm lieber einen Duden, der ist schwerer...:D

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