Halterwechsel zurück zum vorherigen Halter (innerhalb der Familie)

Hallo!

Ein paar Fragen zum Halterwechsel. Ich habe das Auto von meinem Vater auf mich zugelassen. Jetzt wollten wir das Auto wieder auf meinen Vater zulassen. So gesehen, die ganze Aktion Rückabwickeln. Gibts dazu eine Möglichkeit ?

Normal wird ja im Brief mit jeder Ummelden ein Vorhalter mehr eingetragen. Rein logisch gesehen hatte das Auto aber zwei mal einen Identischen Halter mit Unterbrechung gehabt. Kann man das umgehen ?

Können wir das alte Kennzeichen von meinem Vater wiederverwenden ? oder müssen wir wieder ein Wunschkennzeichen reservieren ?

Hoffe, dass jemand so eine Situation hatte und berichten kann.

Danke

Beste Antwort im Thema

Deine Antwort hat mir der Frage genau Null zu tun (und ist teilweise auch falsch bzw. unvollständig). Wenn sich der Halter ändert, wird selbstverständlich auch ein Eintrag in der ZB II gemacht. Und genau danach hat der TE gefragt bzw. ob sich die Anzahl der Vorhalter (nicht Vorbesitzer übrigens...) erhöht und das ist bei seinem Vorhaben der Fall und somit mit ja zu beantworten.

25 weitere Antworten
25 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. September 2018 um 22:53:38 Uhr:


Von Besitzer steht in der ZB nämlich nix.

Doch, man darf nur nicht Teil 2 mit Teil 1 verwechseln.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 30. September 2018 um 23:57:14 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. September 2018 um 22:53:38 Uhr:


Von Besitzer steht in der ZB nämlich nix.

Doch, man darf nur nicht Teil 2 mit Teil 1 verwechseln.

Hilf mir mal, wo steht denn da was von einem Besitzer?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. September 2018 um 22:00:40 Uhr:


@Lodo44 : mit Verlaub, ich fürchte DU bist ein möchtegern klugscheisser... ähh, sorry , Korinthenscheisser. 🙂
Hoffentlich weisst Du auch das die vollgeschriebene ZB 2 an den aktuellen Halter ausgehändigt wird und somit die vorherigen Halterdurchaus noch nachvollziehbar sind und nicht zwangsläufig im Nirwana verschwunden.

Hallo,

Du meinst doch sicherlicher den Klugscheißer und Korinthenkacker ?

Zitat:

@Florian333 schrieb am 30. September 2018 um 23:57:14 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 30. September 2018 um 22:53:38 Uhr:


Von Besitzer steht in der ZB nämlich nix.

Doch, man darf nur nicht Teil 2 mit Teil 1 verwechseln.

Wo soll das stehen? Hast Du die ZB 2 von Deinem Fahrzeug zu Hause? Dann ziehe Dir die mal aus dem Schrank und zeig mir, wo was von Besitzer steht. Die Felder in der ZB2 wo die Namen stehen, zeigen den Fahrzeughalter an. Das Einzige was in der ZB 2 steht, sind die Daten des Halters und das der Höher der ZulassungsBescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird. Siehe Bild.

Und das Feld mit Anzahl der Vorhalter wird bei jedem Halterwechsel +1 fortgeschrieben. Egal ob einer davon vor geraumer Zeit schon einmal Halter war.

Gruß M

20181001-091810
Ähnliche Themen

Ich hatte übersehen, dass es um die klugscheißerische Unterscheidung zwischen Halter und Besitzer geht. Ich dachte, es würde lediglich bestritten, dass in der ZB 2 die Anzahl drin steht. Von mir aus ist es die Anzahl der Vorhalter, nicht die der Vorbesitzer. Alle zufrieden?

Zitat:

@AF_89 schrieb am 30. September 2018 um 13:37:38 Uhr:


Hallo!
Ein paar Fragen zum Halterwechsel. Ich habe das Auto von meinem Vater auf mich zugelassen. Jetzt wollten wir das Auto wieder auf meinen Vater zulassen. So gesehen, die ganze Aktion Rückabwickeln. Gibts dazu eine Möglichkeit ?

Normal wird ja im Brief mit jeder Ummelden ein Vorhalter mehr eingetragen. Rein logisch gesehen hatte das Auto aber zwei mal einen Identischen Halter mit Unterbrechung gehabt.

Danke

Weshalb klugscheisserische Unterscheidung Halter / Besitzer/ Eigentümer ?

Dem TE ging es nur um die Anzahl HalterEintrag in der ZB 2. Und die wird bei jedem Wechsel +1 gezählt. Eine RückAbwicklung und wieder abziehen des letzten Halters ist nicht vorgesehen. Kann man beim Verkauf ja schlüssig erklären.

Gruß M

Ja, gut erklärt. 🙂
Auch Tecci hatte alles schon richtig gesagt.
Im nachhinein sieht das alles leicht nach Kindergarten aus wie sich das hier alles aufgeschaukelt hat.
Also alles klar und gut jetzt...🙂

Um welches Fahrzeug handelt es sich denn? Bei einem BMW mit 500.000 km und scchon jetzt 5 Vorbesitzern ist das egal, bei einem fast neuen Kleinwagen mit dann 3 oder 4 Haltern nicht ...

... selbst wenn dein Vater den Wagen bis zum Ende fahren will. Bspw. bei einem Totalschaden wirkt sich jeder zusätzliche Halter auch negativ auf den Wiederbeschaffungswert aus.

Das mit den Haltern war mal wichtiger, das ist heute kaum noch ein wertbildender Faktor. Fängt schon mal damit an, dass viele Fahrzeuge ein Autohaus oder den Hersteller als ersten Halter hatten. Insofern...

Es geht doch letztlich nur darum, zweifelsfrei nachweisen zu können, wer der Halter war und eben dass ein solcher Rücktausch stattfand.

Für den TE ist es einfach, die beiden Halterwechsel zu erklären, aber für den nächsten oder übernächsten Halter wird's beim Verkauf schon schwieriger, außer der TE gibt ihm "Nachweise" mit.

Solche Nachweise können natürlich unterschiedlichster Art sein. Alte Kopien vom Fahrzeugschein oder Brief (wäre das erlaubt?), Versicherungspapiere... dabei gehen eben mitunter persönliche Daten mit und durch mehrere Hände. Darüber muss man sich im Klaren sein und abwägen, ob einem das ein paar hundert € wert ist.

Dass über den Vorbesitzer der Vorvorbesitzer... ausfindig gemacht wird, kommt aber auch so vor (z. B. bei Verdacht auf Unfallschäden).

Wie brenzlig das Thema hinsichtlich Datenschutz bei Privatleuten ist, vermag ich nicht zu beurteilen, wenn's dann aber noch über Händler läuft...

Außer man holt sich von den Vorbesitzern die Erlaubnis, die Daten weiterzugeben?

Besitzer, Halter, Eigentümer, ich werfe das jetzt mal durcheinander, auch wenn's im Zweifel verschiedene Leute sind. Fahrzeug wird z. B. vom Händler im Auftrag verkauft, wobei der alte Eigentümer nicht der Halter ist - was schon zeigt, dass die Anzahl der Vorhalter nur ein Hinweis ist.

Wer seine Papiere ordentlich hat,Kann natürlich bei jedem Verkauf die alten ZB 2 weiterreichen. Machen schon viele Ah nicht, damit der neue Käufer zB nicht sieht,dass der Ofen mal auf einen Vermieter (Sixt etc) gelaufen ist.

Gruß M

Deine Antwort
Ähnliche Themen