Halterung der Bordwanderhöhung für TÜV entfernen?
Hallo zusammen ,
mir wurde mal gesagt, dass ich die Erhöhung unseres Anhängers vor dem TÜV Termin unbedingt abschrauben soll, da dies zu Unstimmigkeiten führen könne.
Ich bin aber nicht ganz sicher, ob damit nur die Erhöhung an sich (lässt sich ohne Werkzeug lösen), oder auch die fest verschraubte(!) Halterung gemeint ist. Anbei ein Bild zur Verdeutlichung.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
CP
PS. Da die Erhöhung nur selten gebraucht wird, und eher der Ladungssicherheit dienlich ist, ist diese nicht eingetragen.
Beste Antwort im Thema
Da hab ich mir wohl viel zu viele Gedaken gemacht. Licht und Reifen gecheckt und dannach gab es den Stempel 🙂
52 Antworten
Eine Rege Diskussion hier! Vielen dank für euren Einsatz!
Ja die Ladefläche liegt zwischen den Rädern. Ich fahre jetzt mal zum tüv und lass es drauf an kommen 😉
Da hab ich mir wohl viel zu viele Gedaken gemacht. Licht und Reifen gecheckt und dannach gab es den Stempel 🙂
Glück gehabt. 🙂
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...hast Du eine Ahnung, was man an Anhängern so alles montieren kann, ohne dass es zu Problemen z.B. bei der HU kommt.
So lange das Zeug gut, & professionell gemacht ist, also kein "Baumarkt-Dachlatten-Gebastel" gibts keine Probleme.
2 Beispiele hab ich mal angefügt... lt. Papieren ist das ein offener Pritschenanhänger, der Planenaufbau als Eigenbau (vom Vorbesitzer) hat weder irgendeine ABE, etc. pp. und nicht einmal in den Papieren eingetragen. Der Aufbau ist aus Vierkantrohren konstruiert, vollständig verschweiß und mit dem Anhänger an der Anhängerreling mit insgesamt 6 Schrauben verschraubt.
Seit Jahren rollt der Anhänger in dem Zustand durch die HU ohne jegliche Beanstandungen aufgrund des Aufbaus.
Das 2. Beispiel ist ein aus einer Munitionskiste konstruierter Staukasten, der mit Alu-Winkeln und insgesamt 6 Schrauben (weiß nicht mehr genau aber M10 oder gar M12) am Anhängerboden verschraubt ist.
Zitat:
@gast356 schrieb am 11. Januar 2017 um 20:51:58 Uhr:
...hast Du eine Ahnung, was man an Anhängern so alles montieren kann, ohne dass es zu Problemen z.B. bei der HU kommt.So lange das Zeug gut, & professionell gemacht ist, also kein "Baumarkt-Dachlatten-Gebastel" gibts keine Probleme. [...]
Das sieht doch auch perfekt aus.
Da fällt mir ein, ich hatte mal Kontakt mit Jemandem (gezwungenermaßen, aber das ist eine andere Geschichte), der besorgte sich olle schrottreife Anhänger, peppte die Fahrgestelle auf und versah sie u.a. mit Kofferaufbauten. Um sie dann einer HU zuzuführen und gewinnbringend zu verkaufen (vielleicht waren es auch Auftragsarbeiten). Der hat mit 16mm-Möbelbauplatten und Winkelprofilen aus dem Baumarkt gearbeitet und sogar Zimmertüren an der Rückseite eingebaut. Selbst für sowas hat der die Plakette bekommen.
Also Paule, hatte der auch nur Glück?😎 (vielleicht hatte er zusätzlich noch einen Ausländerbonus bei den Prüfern🙂)
Mischko ... ich versteh die Aufregung nicht. Ich schrobte, dass ich diese Halterung abbauen würde und dass das originale Zubehör in der BE des Anhängers enthalten ist. Nun fühlen sich hier manche angspornt, das, was sie da mit ihren eigenen 2,5 Hirnwindungen hineininterpretieren, als Fehler meinerseits heraus zu polieren. Dass das nicht mein Problem ist, ist doch wohl ziemlich klar. 😎
Nur leider irrst du dich weiterhin – Zubehör ist in keiner BE enthalten, auch wenn du matramäßig das Gegenteil behauptest.
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Januar 2017 um 10:25:23 Uhr:
Nur leider irrst du dich weiterhin – Zubehör ist in keiner BE enthalten, auch wenn du matramäßig das Gegenteil behauptest.
Zubehör nicht, ein wahlweiser Aufbau Plane-Spriegel steht dagegen beispielsweise in den meisten BEs für PKW-Anhänger. Sobald es in die tragende Struktur eingreift, die Fahrzeugart oder die Abmessungen ändert geht das nicht einfach so, auch wenn es Prüfer gibt die aus Unkenntnis auf sowas ne Plakette machen.
Eine Halterung für irgendwas ist Pillepalle wenn sie nicht seitlich übersteht, scharfkantig ist oder sonstige Gründe dagegen sprechen.
Eine andere Aufbauart ist auch kein Zubehör, daher muss diese in der BE enthalten sein. Genauso wie ein aaS eine dauerhafte Änderung der Aufbauart (beispielweise in geschlossenen Kasten) abnehmen muss. Es geht hier aber nicht die Änderung der Aufbauart, sondern um Ladungssicherung, nämlich eine Bordwanderhöhung 🙂
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Januar 2017 um 10:25:23 Uhr:
Nur leider irrst du dich weiterhin – Zubehör ist in keiner BE enthalten, auch wenn du matramäßig das Gegenteil behauptest.
Ich irre mich nicht und ich mag nicht mit Dir spielen.