Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
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Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Manchmal ist bekannt, wer am Steuer saß, und trotzdem kann Halterhaftung sinnvoll sein:Angestellte Lkw-Fahrer werden so unter Druck gesetzt, dass sie ihre Zeitvorgaben nur einhalten können, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wer nicht mitmacht, der fliegt raus. Bei einer Halterhaftung könnten auch die Hauptverantwortlichen belangt werden, die bisher als Schreibtischtäter die Schuld auf die Fahrer abgewälzt haben. Halterhaftung könnte ein Mittel gegen Missstände im Güterverkehr sein. Wer gestern abend zufällig die NDR-Reportage über die Arbeitsbedingungen von Paketfahrern gesehen hat, wird wohl sofort eine Halterhaftung begrüßen.
MfG, Tazio1935
Die angestellten Fahrer sind bekannt und werden dann vom Chef natürlich die Bussgeldkosten bezahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen geht es hier ganz sicher nicht, da dieses Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen mit der Halterhaftung in keinster Weise angetastet wird.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Thema verfehlt, es geht nicht um ein Recht auf Verkehrsverstöße wie du hier unterstellen willst, sondern um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen.
Ja, das Aussageverweigerungsrecht wird nicht direkt aufgehoben. Und man muss auch nicht die Strafe für etwas tragen, wofür man nicht verantwortlich ist.
Aber leider bedeutet in der Halterhaftung wie es der Gewerkschaftsvorsitzender fordert der Gebrauch des einen Rechts, die Aufhebung des anderen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Beispiel hat weder etwas mit dem Straßenverkehrsrecht noch mit dem Ordnungwidrigkeitsrecht zu tun. Taugt also überhaupt nicht für einen Vergleich.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Beispiel: Du verleihst einen Hammer und jemand bringt damit einen anderen um, da du Eigentümer des Hammers bist musst du dafür die Strafe zahlen und für 15 Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. ( Extra mal überspitzt)
Richtig, mir geht es viel mehr darum das solche Gesetzesvorhaben dann auch irgendwo anders Schule machen können und als Gesetz bindend werden kann.
Letztlich sollten wir uns hier immer bewußt sein, daß erst die exzessive Nutzung von Schlupflöchern dazu geführt hat, daß man sich nun über die Ausdehnung der Halterhaftung Gedanken macht.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" existiert bereits in unserem Rechtssystem.Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Das gleiche Problem bei einer Strafe wegen Nichts-wissen.
Der unterschied liegt aber darin das ein verliehenes Auto sich nicht mehr in der Zugriffsgewalt des Halters befindet. Der Halter kann
nicht wissenob der momentane Fahrzeugfürher zu schnell fährt, da der momentane Fahrer nicht nur die Verfüguingsgewalt über das Auto hat sondern auch die Verantwortung für sein Handeln trägt.
Unswissehenheit schützt vor Strafe nicht, aber nur wenn ein Gesetz dieses vorsieht, dieses Gesetz der umgekehrten Beweislast wird hier aber gerade gefordert.
Und wenn es beim Autohalter geht geht es auch ganz woanders...
Man macht sich Gedanken über die Halterhaftung, weil man sieht wie viel Geld dort auf der Strecke bleibt.
Noch muss in deutschland die Schuld bewiesen werden, das ist so ziemlich das Gegenteil einer generelle Schuldzuweisung bei fehlendem Ermittlungserfolg.
Man stelle sich vor, dieses Prinzip wird auch auf andere Bereich ausgedenht.
Es wurde jemand ermordet? Da geht die Polizei einfach zum Nachbarn und zeigt mit dem Finger auf ihn. Bietet sich ja an, ist schließlich der Nachbar. Und wenn der Nachbar der Polizie als netter Kerl bekannt ist, weil er im gleichen Kegelclub ist wie der Kommisar, schnappt man sich eben den Inder von gegenüber bis man noch einen Dunkleren findet...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Der unterschied liegt aber darin das ein verliehenes Auto sich nicht mehr in der Zugriffsgewalt des Halters befindet. Der Halter kann nicht wissen ob der momentane Fahrzeugfürher zu schnell fährt, da der momentane Fahrer nicht nur die Verfüguingsgewalt über das Auto hat sondern auch die Verantwortung für sein Handeln trägt.
Stimmt. Aber die "Unwissenheit" des Halters bezieht sich ja hierbei nur auf die Tatsache, daß er weiß (wissen sollte), an
wener sein Fahrzeug verliehen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Stimmt. Aber die "Unwissenheit" des Halters bezieht sich ja hierbei nur auf die Tatsache, daß er weiß (wissen sollte), an wen er sein Fahrzeug verliehen hat.
Richtig und dann muss ich meine Frau an den Staat ausliefern,sonst droht mir ein Fahrverbot, ich hätte hier starke moralische Probleme damit das sich der Staat hier seine Rechtsstellung stark überdehnen würde.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Man stelle sich vor, dieses Prinzip wird auch auf andere Bereich ausgedenht.Es wurde jemand ermordet? Da geht die Polizei einfach zum Nachbarn und zeigt mit dem Finger auf ihn. Bietet sich ja an, ist schließlich der Nachbar. Und wenn der Nachbar der Polizie als netter Kerl bekannt ist, weil er im gleichen Kegelclub ist wie der Kommisar, schnappt man sich eben den Inder von gegenüber bis man noch einen Dunkleren findet...
Ja, so wird es bestimmt kommen, die Gestzesentwürfe liegen bei mir zur Unterschrift bereit.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Richtig und dann muss ich meine Frau an den Staat ausliefern,sonst droht mir ein Fahrverbot...
Alternativ könntest du deine Frau darum bitten, daß sie ihren Verstoß zugibt, damit dir ein Fahrverbot erspart bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von Qarks
Und dar Argument nicht zu wissen wer mit dem Auto unterwegs ar ist ja wohl das dümmste überhaupt.
ich nehm den Post jetzt mal exemplarisch, da das Wort
Wissenimmer wieder auftaucht.
Wenn ich im Betrieb bin, und mein Auto steht daheim in der Garage, dann kann ich vermuten, wer es in meiner Abwesenheit gefahren hat, WISSEN kann ich es nicht. Sollte es nicht die vermutete Person sein, würde es mich sehr interessieren, wer es denn gewesen ist, da eigentlich nur die vermutete Person in Frage kommt.
Aber um zu WISSEN, wer dein Auto fährt, musst du schon selbst dabei sein ...
Kommst du auch für die Knöllchen auf, wenn dein Auto geklaut wird?
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja, so wird es bestimmt kommen, die Gestzesentwürfe liegen bei mir zur Unterschrift bereit.
Ich würd mal den Ball flach halten. hattest du nicht schon genug Probleme in den Medien ? 😁
Mal ehrlich hier, Hand hoch, wer von den anwesenden Diskutanten wusste mal nicht wer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, bzw. war nach einer Fahrt nicht in der Lage den Fahrer zu ermitteln.
Es ist mein Auto, also möchte ich auch dafür verantwortlich sein was mit ihm angestellt wird solange es mit nicht unrechtsmäßig entwendet wurde.
So ist das in vielen Bereichen des Lebens.
Hey Jungs, ihr schreit doch immer nach Eigenverantwortung !
Zitat:
Original geschrieben von Han_Omag F45
Kommst du auch für die Knöllchen auf, wenn dein Auto geklaut wird?
Nein, aber da stellt man dann auch eine Diebstahlsanzeige.
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich würd mal den Ball flach halten. hattest du nicht schon genug Probleme in den Medien ? 😁Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ja, so wird es bestimmt kommen, die Gestzesentwürfe liegen bei mir zur Unterschrift bereit.
Ja, ich werde meinen Stuhl nehmen müssen, aber noch bin ich im Amt.