Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Stärkung der (hier im Forum vielzitierten und oft geforderten) Eigenverantwortung der Fahrzeughalter.
Nein, es soll ein Schlupfloch geschlossen werden.Begeistert bin ich aber davon auch nicht.
@hartgummifelge und Pepperduster
Vollste Zustimmung!
Wenn ich nur noch die Wahl habe die Strafe für eine Sache zu tragen, die ich nicht begangen habe, oder gegen die Familie auszusagen ist der Rechtsstaat geschichte.
Das gleiche Problem bei einer Strafe wegen Nichts-wissen.
Wie kommt der Herr Rainer Wendt bloß auf solchen Unsinn? In welchem Staat lebt der denn? Und darf jemand, der die Rechte der Bürger mit Füßen treten will, so eine Position inne haben?
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein, es soll ein Schlupfloch geschlossen werden.Begeistert bin ich aber davon auch nicht.
ich finds prima! 😁
besonders hier im forum wird ja gerne von den einschlägig bekannten heulsusen rumgejammert wie scheiße es in .de doch wäre und im ausland ist sowieso alles besser...
...bin ja mal gespannt wie die dann rumheulen, wenn wir hier ausländische verhältnisse haben - nach denen sich all die jahre so gesehnt wurde!
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein, es soll ein Schlupfloch geschlossen werden.Begeistert bin ich aber davon auch nicht.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Eine Stärkung der (hier im Forum vielzitierten und oft geforderten) Eigenverantwortung der Fahrzeughalter.
Ist das nicht das Gleiche?
Eigenverantwortung übernehmen indem man sich nicht mehr durch das Schlupfloch davon machen kann.
MfG Zille
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Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Das gleiche Problem bei einer Strafe wegen Nichts-wissen.
Der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" existiert bereits in unserem Rechtssystem.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...bin ja mal gespannt wie die dann rumheulen, wenn wir hier ausländische verhältnisse haben - nach denen sich all die jahre so gesehnt wurde!
Tja,das sind dann die ganzen aTL Anbeter nach dem Motto: " Draußen ist alles besser " . Da hast du schon recht....😁
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ist das nicht das Gleiche?Eigenverantwortung übernehmen indem man sich nicht mehr durch das Schlupfloch davon machen kann.
MfG Zille
Eigenverantwortung übernehmen in dem man doch den läppischen Fünfziger zückt und die 30€ bezahlt. 😁
Leider ist Psychologie halt nicht so einfach.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Und darf jemand, der die Rechte der Bürger mit Füßen treten will, so eine Position inne haben?
Auch wenn es für einige jetzt was völlig neues sein wird. In Deutschland gibt es kein Recht auf:
a) Schneller fahren als erlaubt
b) Sich der Strafe durch ein Schlupfloch zu entziehen.
😉
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Wenn ich nur noch die Wahl habe die Strafe für eine Sache zu tragen, die ich nicht begangen habe, oder gegen die Familie auszusagen ist der Rechtsstaat geschichte.
Nein, die Verhältnisse innerhalb der Familie sind immer noch Privatsache. Da ist der Rechtstaat außen vor.
Wo kämen wir denn hin, wenn der Rechtstaat auch noch regelnd in die zwischenmenschlichen Verhältnisse eingreifen würde? 😕
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Auch wenn es für einige jetzt was völlig neues sein wird. In Deutschland gibt es kein Recht auf:Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Und darf jemand, der die Rechte der Bürger mit Füßen treten will, so eine Position inne haben?a) Schneller fahren als erlaubt
b) Sich der Strafe durch ein Schlupfloch zu entziehen.😉
Mfg Zille
Thema verfehlt, es geht nicht um ein Recht auf Verkehrsverstöße wie du hier unterstellen willst, sondern um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
wenn der Rechtstaat auch noch regelnd in die zwischenmenschlichen Verhältnisse eingreifen würde? 😕
Tut er doch: Erbrecht, Familienrecht, Jugendrecht......😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Thema verfehlt, es geht nicht um ein Recht auf Verkehrsverstöße wie du hier unterstellen willst, sondern um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen.
Um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen geht es hier ganz sicher nicht, da dieses Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen mit der Halterhaftung in keinster Weise angetastet wird.
************** OT **************
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wo kämen wir denn hin, wenn der Rechtstaat auch noch regelnd in die zwischenmenschlichen Verhältnisse eingreifen würde? 😕
Darüber haben sich die Jung-Schwarzen Christ-Rabiaten schon Gedanken gemacht:
http://www.rtl.de/.../...onderabgabe-zahlen-1f0ae-9851-18-1025523.html
MfG Zille
************** OTE **************
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Tut er doch: Erbrecht, Familienrecht, Jugendrecht......😁😉Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
wenn der Rechtstaat auch noch regelnd in die zwischenmenschlichen Verhältnisse eingreifen würde? 😕
Hier stellt der Rechtsstaat aber auch nur die Rahmenbedingungen. Wie diese innerhalb der Familie umgesetzt werden, steht dabei im Rahmen der Umsetzmöglichkeiten immer noch in der Handlungsfreiheit der beteiligten Personen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Thema verfehlt, es geht nicht um ein Recht auf Verkehrsverstöße wie du hier unterstellen willst, sondern um das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen.
Du kannst doch weiterhin die Aussage verweigern.
Du musst auch niemanden anschwärzen. Du kannst selber zahlen und dir das Geld von Sohnemann wiederholen. Ohne das der Staat es mitbekommt.
Wurde aber schon hier geschrieben.
Da sind wir dann wieder beim Thema Leseschwäche bei MT.
Mfg Zille