Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Steht nirgends, den Widerspruch gegen das Fahrtenbuch muss man beim Ordnungsamt einreichen und entsprechend begründen.
wenn wir den krassen fall nehmen würden,dann nehme ich jetzt mal an ich leihe meinem vermieter mein auto,der fährt damit jemanden über den haufen,er begeht fahrerflucht und das opfer kommt durch die fahrerflucht ums leben,ich werd dafür angeklagt,dann könnt ihr euch durch die bank totsicher sein das ich den dann ans messer liefer....
da kenne ich auch keine verwandten...
Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Nein, er soll die Kosten übernehmen wenn er sich weigert den Fahrer zu nennen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dem Halter die eingesparten Ermittlungskosten überweisen.
So?
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Sreht nirgends, den Widerspruch gegen das Fahrtenbuch muss man beim Ordnungsamt einreichen und entsprechend begründen.
Da gibt es keinen Widerspruch gegen, da kannst du höchstens vor dem Verw. Gericht klagen.Erfolg: gleich Null.Ein Fahrtenbuch wird nur erlassen wenn der Fahrer bei vielen,schweren Verstößen nicht genannt wird. Irgendwann ist nämlich Schluß mit lustig.
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Widerspruch habe ich beim Ordnungsamt einlegen müssen, das hat dem entsprochen, sodass der Klageweg gar nicht nötig wurde.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da gibt es keinen Widerspruch gegen, da kannst du höchstens vor dem Verw. Gericht klagen.Erfolg: gleich Null.Ein Fahrtenbuch wird nur erlassen wenn der Fahrer bei vielen,schweren Verstößen nicht genannt wird. Irgendwann ist nämlich Schluß mit lustig.Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Sreht nirgends, den Widerspruch gegen das Fahrtenbuch muss man beim Ordnungsamt einreichen und entsprechend begründen.
Wie bitte?
Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches ist ein Verwaltungsakt und hier soll es nicht das Mittel des Widerspruchs geben???
Wenn Widerspruch abgelehnt wird, dann steht Klageweg offen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
hier soll es nicht das Mittel des Widerspruchs geben???
Überall im freiheitlichsten Staat aller Zeiten nicht, siehe HIER:
http://www.advogarant.de/.../Fahrtenbuchauflage.html
Stichwort: " Rechtsschutz " . Da staunst du, was ? 😁
die auflage von einen fahrtenbuch ist überhaupt nicht nötig wenn der halter den finger aus dem arsch zieht und den fahrer offenbart.
wer ist denn als halter so schlau und lässt sich vom gesetz an die kette legen nur um einen verkehrsgangster zu decken?????
Ach Leute gerade hier im Forum wo die verhätscheltsten Kisten gefahren werden, verleiht jeder und weiß nicht mehr an wen?
Ihr regt euch doch nur auf das ein Schlupfloch geschlossen wird bei dem man relativ einfach drumrumgekommen ist.
Und wenn man jemand einen Hammer verleiht und der bringt damit jemanden um dann sag ich wohl das war mein Hammer und dem habe ich xy-geliehen.
Abgesehn davon das ich meine Autos nicht verleihe wenn jemand mit meinen Autos Scheiße baut kann er keinen Meter drauf hoffen vorbeizukommen.
Manchmal ist bekannt, wer am Steuer saß, und trotzdem kann Halterhaftung sinnvoll sein:
Angestellte Lkw-Fahrer werden so unter Druck gesetzt, dass sie ihre Zeitvorgaben nur einhalten können, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wer nicht mitmacht, der fliegt raus. Bei einer Halterhaftung könnten auch die Hauptverantwortlichen belangt werden, die bisher als Schreibtischtäter die Schuld auf die Fahrer abgewälzt haben. Halterhaftung könnte ein Mittel gegen Missstände im Güterverkehr sein. Wer gestern abend zufällig die NDR-Reportage über die Arbeitsbedingungen von Paketfahrern gesehen hat, wird wohl sofort eine Halterhaftung begrüßen.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Wenn Widerspruch abgelehnt wird, dann steht Klageweg offen.
richtig go-4-golf
So steht es in der Belehrung zum Bescheid.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Beispiel: Du verleihst einen Hammer und jemand bringt damit einen anderen um, da du Eigentümer des Hammers bist musst du dafür die Strafe zahlen und für 15 Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. ( Extra mal überspitzt)
Das Beispiel hat weder etwas mit dem Straßenverkehrsrecht noch mit dem Ordnungwidrigkeitsrecht zu tun. Taugt also überhaupt nicht für einen Vergleich.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
So steht es in der Belehrung zum Bescheid.
Leider aber nicht überall....😛 Also besser keine pauschalen Sachen posten,gelle ?😁 Denn, zweiter Beweis:
Aber ist das denn wirklich so wesentlich, die Bußen einzutreiben die bei Fahrerhaftung nicht herrangezogen werden ?
Was erhofft man sich dadurch ?
Im Prinzip doch nur mehr Kohle und das scheinbar tolle Gefühl, dass die bösen Raser bestraft werden... ernsthafte Verbesserungen sind dank Mini-Bußen doch dadurch nicht zu erreichen.
Daher finde ich es Quatsch, an dem System zu rütteln. Es funktioniert gut, differenziert Deutschland von der Regelung in der restlichen EU.
In Kombination mit deutlich höheren Strafen könnte ich mir dadurch eine Änderung der Fahrweisen vorstellen... aber dann willkommen im Europaeinheitsbrei 😉
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Was erhofft man sich dadurch ?
Eine Stärkung der (hier im Forum vielzitierten und oft geforderten) Eigenverantwortung der Fahrzeughalter.