Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich nicht so.
Im ruhenden Verkehr gibt es das schon und im Ausland ist das die Regel.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Im ruhenden Verkehr gibt es das schon und im Ausland ist das die Regel.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich nicht so.
Bevor es wieder Seitenweise Missverständnisse gibt.
Ruhender Verkehr = Parkende Autos.
Wer sein Auto falsch parkt bekommt das knöllchen nach hause, und man kann kein Foto von demjenigen verlangen, der es dort hin gestellt hat.
Ich persönlich bin für diese Regel. Wenn sie eingeführt wird werden die Leute schon nachdenken, und ihren Wagen nicht mehr jedem verleihen.
Zitat:
Es wird eben nicht die Ordnungswidrigkeit selbst bestraft, sondern das "nichtwissen" (wollen) wer gefahren ist.
Es wird kassiert so oder so, wenn nicht vom Fahrer dann vom Halter.
Das geht gar nicht, wenn die Ermittler nicht in der Lage sind, zu ermitteln, wer in dem Fahrzeug saß.
Das ist der einfachste Weg, blitzen auf Teufel komm raus, das Geld bekommen wir eh.
Statt gleich vor Ort zu kassieren.
wenn die halterhaftung greift wird sich der papa vielleicht in zukunft öfter mal nen kopf machen was der spössling mit dem auto eigentlich anstellt was auf ihn aufgrund der günstigeren versicherung zugelassen ist.
damit würde auch stümpertuning endlich mal einhalt geboten!!!!
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Papa bekommt eh die Post, wenn er Halter des 2. oder 3. Wagens ist.
Vom Thema Halterhaftung halte ich gar nichts, wieso da ich Österreicher bin und weiß wie diese praktiziert wird. Öfters werden Strafen an die falschen Fahrzughalter zugestellt und dann wird solange Druck gemacht bis er diese Strafe zahlt, obwohl er es nicht war.
Ein Beispiel:
Mein Vater bekam eine Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit (ca. 50€), er war allerdings zu dieser Zeit auf der Arbeit und konnte sein Auto vom Büro aus sehen. Er rief bei der Bezirkshauptmannschaft an und erklärte, dass es nicht sein Fahrzeug gewesen sein kann, diese war davon völlig unbeindruckt. Er legte Einspruch ein (dadurch erhöht sich die Strafe), und kam so zu einem Foto. Es handelte sich auf dem Foto um ein Fahrzeug des selben Typs, in einer dunklen Farbe (sein Auto ist silber), bei dem Teile der Nummer nicht lesbar waren, da Winter war. Die Behörde geht anscheinend in die Datenbank sucht sich ein Fahrzeug das passt, und schickt die Rechnung aus. Ein Foto bekommt man nicht, nur eine Rechnung. Dies ist kein Einzelfall, dies passiert immer wieder, und da bei einem Einspruch Gebühren fällig werden zahlen viele Leute diese kleinen Strafen einfach.
Aus diesem Grund halte ich eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers für wichtig. Hätte das Auto die auch noch die selbe Farbe gehabt, wäre er irrtümlich bestraft worden. Und dies sollte in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das geht gar nicht, wenn die Ermittler nicht in der Lage sind, zu ermitteln, wer in dem Fahrzeug saß.
Meiner Meinung nach ist es viel schlimmer, Personen die Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug zu gewähren, wenn diese Personen nicht in der Lage sind, ihrer Verantwortung auch nur annähernd gerecht zu werden. Gewisse Voraussetzungen muß ein Fahrzeughalter schon erfüllen können.
Jeder fährt mit 50 durch die Stadt, kommt pünktlich zum Auto zurück, bevor die Uhr abgelaufen ist, jeder fährt auch immer dem Limit entsprechend über die Autobahnen.
Sodass das gar kein Thema ist, wenn man ein fremdes Auto zur Verfügung hat ...
Zitat:
Vom Thema Halterhaftung halte ich gar nichts, wieso da ich Österreicher bin und weiß wie diese praktiziert wird. Öfters werden Strafen an die falschen Fahrzughalter zugestellt
Dann kann man immer noch wiedersprechen
Und ich hatte letztens auch unverhofft post, am nächsten tag angerufen und die Sache war geklärt.
Also so dramatisch ist das nicht.
Ich finde die ganze Diskussion ein wenig lächerlich weils eben gelebter alltag ist.
Und dar Argument nicht zu wissen wer mit dem Auto unterwegs ar ist ja wohl das dümmste überhaupt.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Sodass das gar kein Thema ist, wenn man ein fremdes Auto zur Verfügung hat ...
Wenn sich der Fahrer meldet, dann würde bei Verstößen im fließenden Verkehr die Halterhaftung eben
nichtgreifen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sehe ich nicht so.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das wäre das Ende der Unschuldsvermutung...Wenn die Halterhaftung greift, belegt das doch klar und deutlich, daß der Halter seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Verfügungsgewalt über sein Fahrzeug nicht nachgekommen ist..
Demnach müsste der Halter die Strafen für den Staat einkassieren, bzw er würde auch die Punkte bekommen, eine tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug gibt er mit dem Schlüssel auf den Fahrer ab.
Das Problem liegt darin evtl. Angehörige denunzieren zu müssen, das widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
@ Qarks
Dann war dein Ansprechpartner in der eben BH kulanter. Aber es gibt auch andere Fälle, verstärkt in Vorarlberg!
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...eine tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug gibt er mit dem Schlüssel auf den Fahrer ab.
Deshalb ist der Halter ja auch verpflichtet, sich davon zu überzeugen, wem er sein Fahrzeug überläßt und abzuwägen, ob er eine Übergabe der Verfügungsgewalt an diese Person auch verantworten kann.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das Problem liegt darin evtl. Angehörige denunzieren zu müssen,
Wie so das? Der Halter kann ja alles übernehmen.Und schon ist die freiheitlichste Selbstbedienungsordnung oder wie immer das heißt, nicht im geringsten gefährdet.