Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das Problem liegt darin evtl. Angehörige denunzieren zu müssen, das widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Nein, dazu besteht
keinerlei Verpflichtung, da das Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen nicht angetastet wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Deshalb ist der Halter ja auch verpflichtet, sich davon zu überzeugen, wem er sein Fahrzeug überläßt und abzuwägen, ob er eine Übergabe der Verfügungsgewalt an diese Person auch verantworten kann.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...eine tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug gibt er mit dem Schlüssel auf den Fahrer ab.
Das schließt aber nicht aus das ein verantwortungsvoller Fahrer auch mal einen Fehler macht.
Ganz übele Personen könnten sich ein Auto leihen mit einer Motorradsturmhaube mit 150 km/h in einer 30er Zone absichtlich in einen Blitzer fahren um den ungeliebten ( Chef, Abteilungsleiter, Ex Mann, Ehemann, geliebten ) eins auszuwischen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das Problem liegt darin evtl. Angehörige denunzieren zu müssen, das widerspricht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Öh genau 😕
Außerdem
Die Strafe kommt erstmal per Anonymverfügung an den Halter. Woher dann die Kohle kommt und wer wirklich gefahren ist interessiert niemanden. Erst wenns um schwere vergehen geht gibts eine Lenkererhebung.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Das Problem liegt darin evtl. Angehörige denunzieren zu müssen...
Der Halter ist hier nicht einmal verpflichtet, außerfamiliäre Personen zu
denunzieren.
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ganz übele Personen könnten sich ein Auto leihen mit einer Motorradsturmhaube mit 150 km/h in einer 30er Zone absichtlich in einen Blitzer fahren um den ungeliebten ( Chef, Abteilungsleiter, Ex Mann, Ehemann, geliebten ) eins auszuwischen.
Niemand hat behauptet, daß sich mit dem neuen System
jeglicherMißbrauch ausschließen läßt.
Entweder er denunziert oder er zahlt das Verwarn- oder Bußgeld, wenn die Halterhaftung greift.
Zitat:
iemand hat behauptet, daß sich mit dem neuen System jeglicher Mißbrauch ausschließen läßt.
Es geht doch gar nicht um Missbrauch, sondern darum, das sich die Ermittler lediglich nur noch an den Halter wenden, um zu kassieren, egal wer gefahren ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Es wird kassiert so oder so, wenn nicht vom Fahrer dann vom Halter.Zitat:
Es wird eben nicht die Ordnungswidrigkeit selbst bestraft, sondern das "nichtwissen" (wollen) wer gefahren ist.
Das geht gar nicht, wenn die Ermittler nicht in der Lage sind, zu ermitteln, wer in dem Fahrzeug saß.
Das ist der einfachste Weg, blitzen auf Teufel komm raus, das Geld bekommen wir eh.
Statt gleich vor Ort zu kassieren.
Ich verstehe immer noch nicht warum das die Polizei ermitteln soll, wenn das der Halter sowieso schon weiß wer gefahren ist. Vielleicht sollte man dann einfach den Halter die Ermittlungskosten aufs Auge drücken.
jedes system,egal wie gut und sicher,findet seine gegner und dauch die die eine möglichkeit finden es zu umgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Entweder er denunziert oder er zahlt das Verwarn- oder Bußgeld, wenn die Halterhaftung greift.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Es geht doch gar nicht um Missbrauch, sondern darum, das sich die Ermittler lediglich nur noch an den Halter wenden, um zu kassieren, egal wer gefahren ist.Zitat:
iemand hat behauptet, daß sich mit dem neuen System jeglicher Mißbrauch ausschließen läßt.
Ich denke es ist eher so daß wie immer der Anhörungsbogen kommt und wenn der richtig ausgefüllt ist wird auch der Fahrer und nicht der Halter zur Kasse gebeten. Und wenn sich der Halter weiger den Fahrer zu nennen muß halt er dafür gerade stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Entweder er denunziert oder er zahlt das Verwarn- oder Bußgeld, wenn die Halterhaftung greift.
Hast du dir den Link mal durchgelesen?
Es geht hier um Verwarn- und Bußgelder und nicht um politisch motivierte Verfolgung.
Einfach für den Staat, es werden dem Halter mit einem Bussgeld/ Verwarnungsgeld/Punkten aufgedrückt, der Halter muss dann beweisen das Paul Anton oder Sabine gefahren sind und diese an den Staat ausliefern, wenn er nicht die Punkte oder sogar ein Fahrverbot bekommen will.
Wenn das Schule macht ist es mit unserer Demokratie und unseren freiheitlichem Rechtssytem aber bald ganz schlecht bestellt.
Beispiel: Du verleihst einen Hammer und jemand bringt damit einen anderen um, da du Eigentümer des Hammers bist musst du dafür die Strafe zahlen und für 15 Jahre wegen Totschlags ins Gefängnis. ( Extra mal überspitzt)
Zitat:
Ich verstehe immer noch nicht warum das die Polizei ermitteln soll, wenn das der Halter sowieso schon weiß wer gefahren ist. Vielleicht sollte man dann einfach den Halter die Ermittlungskosten aufs Auge drücken.
Das widerspricht der Unschuldsannahme und dem Aussageverweigerungsrecht gegenüber Angehörigen, von daher ist bis heute, ein Einspruch gegen das Fahrtenbuch für private Fahrzeuge erfolgreich.
Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Ich verstehe immer noch nicht warum das die Polizei ermitteln soll, wenn das der Halter sowieso schon weiß wer gefahren ist. Vielleicht sollte man dann einfach den Halter die Ermittlungskosten aufs Auge drücken.
Dem Halter die eingesparten Ermittlungskosten überweisen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
von daher ist bis heute, ein Einspruch gegen das Fahrtenbuch für private Fahrzeuge erfolgreich.
Wer sagt das ? Wo steht das ? Außerdem haben wir es hier mit dem OWIG und nicht dem Strafrecht zu tun. Verweigern kannst du alles, dann zahlst eben DU und nicht Onkel Otto.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dem Halter die eingesparten Ermittlungskosten überweisen.Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Ich verstehe immer noch nicht warum das die Polizei ermitteln soll, wenn das der Halter sowieso schon weiß wer gefahren ist. Vielleicht sollte man dann einfach den Halter die Ermittlungskosten aufs Auge drücken.
Nein, er soll die Kosten übernehmen wenn er sich weigert den Fahrer zu nennen.