Halterhaftung
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Ich halte definitv nichts davon.
Weil ein Schlupfloch verschwindet? 😉
Eigendlich geben die meisten ihr Auto nicht irgend einem Fremden. Aber pløtzlich wenn ein Anhørungsbogen kommt ist der Fahrer unbekannt weil halb Deutschland mit dem Auto fæhrt. Die Karre die jeden Sonntag poliert wird, wo wegen jedem Kratzer geweint wird, wird pløtzlich zur grøssten Hure. Ja, sogar wissen dann manche gar nicht mehr wo ihr Auto ist. 😁
Halterhaftung wird sicherlich auch so manchen etwas mehr Nachdenken und Zivilisierter fahren lassen.
305 Antworten
Man könnte auch Pauschalen einführen. Je nach Höhe des Verstoßes und des Ermittlungsaufwands.
Übrigens hebelt ein auferlegtes Fahrtenbuch das Zeugnisverweigerungsrecht heute sogar schon mehr auf als eine angedachte "Halterhaftung" nach österreichischem Vorbild. 😁
Aber wer ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt ist meist selber schuld bzw. hat einiges falsch gemacht. Man muß eben mitarbeiten (oder so tun als ob).
Und sag mal Hartgummifelge, schau mal in das Thema mit dem Abstandverstoß das gerade parallel läuft.
Da hat Oma sich aufs Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Aber mit dem Foto eines seeehr jungen Mannes in den Händen der Polizei hätte sie gleich mit dem Finger auf ihren Enkel zeigen können.
Hätte man das anders gemacht wäre kaum einer auf den Enkel gekommen der weit weg von Oma wohnt.
Zeugnisverweigerungsrecht bei "wer ist gefahren Ordnungswidrigkeiten" schränkt den (potentiellen) Täterkreis deutlich ein!
Aber bitte, jeder ist seines Henkers Gehilfe äh Glückes Schmied.
In anderen Bereichen hat das Zeugnisverweigerungsrecht natürlich Vorteile, aber bei solchen Ordnungswidrigkeiten... 😁
Zitat:
Original geschrieben von reom35
Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft fordert das die Fahrzeughalter für geblitzte Fahrer zahlen sollen,wenn die tatsächlichen Fahrer nicht ermittelt werden können. Weil 50% der geblitzten Fahrer unerkannt entkommen können. Wie denkt ihr darüber?
Abgesehen das ich davon überhaupt nichts halte, wäre eine genauere Definition sicher nicht schlecht.
Soll der Halter nur zahlen oder tritt er bei einem schwerwiegenden Fall auch den Führerscheinentzug für den Fahrer an?
Bei den ganzen Befürwortern frage ich mich echt nicht mehr warum man mit ACTA / SOPA / PIPA so ein leichtes Spiel hat, der mündige Bürger möchte einfach überwacht werden und fühlt sich in der Stasi² pudelwohl.
Zumindest solange bis der pöse Nachbar sich ins eigene W-lan Netzwerk gehackt hat, diverse Urheberrechtlich geschützte Werke auf fremden Namen runterlädt und man selbst dann als Anschlußinhaber die Abmahnung erhält. Dann ist die HalterAnschlußinhaber Haftung gar nicht mehr so toll, oder doch? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Dann ist dieHalterAnschlußinhaber Haftung gar nicht mehr so toll, oder doch? 😁
Nicht toll, aber lt. Urteil " rechtmäßig " 😛 Außerdem befürworte ich nichts.Ich sehe, wie schon erwähnt, die Gefahr, daß sich da einige
"Geldsäcke" durch den " Kauf " von Strohmännern aus dem Sumpf ziehen. Finde ich nicht besonders gut.
Stasi²?
Haben wir noch nicht.
Immerhin darf die Polizei immer noch nicht die Mautanlage dafür nutzen um Unfallfahrer zu schnappen.
Man könnte noch viel mehr tun. 😉 😁
Mit Acta kann sich die FDP etwas profilieren.
Acta ist etwas gegen das protestiert wird in Deutschland, das aber in Deutschland sowieso schon in dieser Form gilt!
Wenn einer protestieren muß, dann die anderen Länder.
Wir habens doch schon lang - bevor Acta überhaupt nen Namen hatte hatten wirs bereits. 😁
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Ein drastisches Beispiel dafür => =>, welche Folgen die heutige Rechtslage hat.
Kurzfassung des weiteren Hergangs:
Zitat:
Den Halter des BMW hatte die Polizei kurz nach der Tat ausfindig gemacht: ein 41-Jähriger aus Neukölln, der Hartz IV und Invalidenrente bezieht. Doch er konnte glaubhaft machen, dass er zur fraglichen Zeit das Auto an seinen Freund Murat S. (Name geändert) verliehen hatte.
Aber auch der 25-jährige Murat S., der zu einer libanesischen Großfamilie gehört, versicherte gegenüber der Polizei, dass er beim Unfall nicht am Steuer gesessen habe. Er habe das Auto an einen Verwandten verliehen – dessen Namen muss er laut Gesetz aber nicht nennen. Es liegt also an den Ermittlern der Polizei, dem Tatverdächtigen die Todesfahrt nachzuweisen. (Quelle: PNN )
Der mutmaßliche Unfallfahrer, ein 19-jähriger, ist nie vor einem (irdischen) Gericht gelandet. Zwei Monate nach der Fahrerflucht am Potsdamer Platz ist er nach einem Drogerieeinbruch in einem W201 tödlich verunglückt, auf der Flucht vor der Polizei bei einer Verfolgungsjagd südlich von Berlin.
MfG, Tazio1935
Dieser Fall belegt eindringlich, wie wichtig es wäre, die Fahrzeughalter einer Befähigungsprüfung zu unterziehen, bevor sie ein Fahrzeug auf ihren Namen anmelden können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieser Fall belegt eindringlich, wie wichtig es wäre, die Fahrzeughalter einer Befähigungsprüfung zu unterziehen, bevor sie ein Fahrzeug auf ihren Namen anmelden können.
Hätte es am konkreten Beispiel irgendetwas geändert, wenn der Halter für die erste Fahrt zur Haftung gezogen worden wäre?
Zitat:
Original geschrieben von Mindless75
Hätte es am konkreten Beispiel irgendetwas geändert, wenn der Halter für die erste Fahrt zur Haftung gezogen worden wäre?
Vermutlich nicht, aber vielleicht hätte er es sich angesichts der Rechtslage zweimal überlegt, an wen er sein Fahrzeug verleiht. Hier war augenscheinlich purer Leichtsinn im Spiel.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wegen einem simplen Fahrtenbuch?
Nicht wegen eines simplen Fahrtenbuchs, sondern wenn er es wöchentlich zur Kontrolle z.B. bei der Polizei vorelgen muß.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vermutlich nicht, aber vielleicht hätte er es sich angesichts der Rechtslage zweimal überlegt, an wen er sein Fahrzeug verleiht. Hier war augenscheinlich purer Leichtsinn im Spiel.
Es ist in dieser Hinsicht wohl ein spezieller Fall:
Zitat:
Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will. (Quelle: Tagesspiegel )
Richtig ist aber, dass man sich solche Deals wohl genauer überlegt, wenn man als Halter mit in Haftung genommen werden kann. Besonders dann, wenn zu ahnen ist, dass das Fahrzeug bei Straftaten benutzt werden könnte.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Nicht wegen eines simplen Fahrtenbuchs, sondern wenn er es wöchentlich zur Kontrolle z.B. bei der Polizei vorelgen muß.Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wegen einem simplen Fahrtenbuch?
Ach, kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ach, kein Problem.
Naja, wenn man auch der Wache sowieso schon bekannt ist...😉
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Es ist in dieser Hinsicht wohl ein spezieller Fall:Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vermutlich nicht, aber vielleicht hätte er es sich angesichts der Rechtslage zweimal überlegt, an wen er sein Fahrzeug verleiht. Hier war augenscheinlich purer Leichtsinn im Spiel.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Richtig ist aber, dass man sich solche Deals wohl genauer überlegt, wenn man als Halter mit in Haftung genommen werden kann. Besonders dann, wenn zu ahnen ist, dass das Fahrzeug bei Straftaten benutzt werden könnte.Zitat:
Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will. (Quelle: Tagesspiegel )
MfG, Tazio1935
Ist es nicht herrlich, wie manche lieblichen Menschen sich hier aufführen, da kann man doch nur froh sein, das unsere langweilige Kultur so mannigfaltig bereichert wird!
Da bleibt mir nur die Hoffnung, das die Strafe noch nach dem Ableben stattfindet, wie die gläubigen sich das so vorstellen...
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Es ist in dieser Hinsicht wohl ein spezieller Fall:Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vermutlich nicht, aber vielleicht hätte er es sich angesichts der Rechtslage zweimal überlegt, an wen er sein Fahrzeug verleiht. Hier war augenscheinlich purer Leichtsinn im Spiel.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Richtig ist aber, dass man sich solche Deals wohl genauer überlegt, wenn man als Halter mit in Haftung genommen werden kann. Besonders dann, wenn zu ahnen ist, dass das Fahrzeug bei Straftaten benutzt werden könnte.Zitat:
Unklar ist weiterhin, weshalb H. der arabischen Familie das Auto „zur Verfügung“ stellte. Vorstellbar sei, hieß es bei der Polizei, dass die Großfamilie den Wagen zwar bezahlt habe, aus Angst vor einer Beschlagnahmung aber nicht auf den eigenen Namen anmelden will. (Quelle: Tagesspiegel )
MfG, Tazio1935
In meinen Augen hat da der Staat versagt. Wenn ich schon lese ,,Polizeibekannte Arabische Grossfamilie``
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
In meinen Augen hat da der Staat versagt. Wenn ich schon lese ,,Polizeibekannte Arabische Grossfamilie``
Da mußt du doch tolerant sein und die alle lieb haben.