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Halterhaftung Niederlande

Hallo,

mein Arbeitgeber hat von CJIB Incassobüro eine nette Zahlungsaufforderung über 132,- € (die ich nicht zahlen möchte : für 16 kmh zuviel) für den ausschliesslich von mir genutzten Firmenwagen bekommen. In dem Fall war es im Urlaub in einem Tunnel passiert, allerdings waren wir der Meinung dort ist 70 kmh.... Dienstlich muss ich nicht in die Niederlande und habe so bisher folgendes rausgefunden :

+ der Halter, also die Firma, kann in Holland "wegen fehlender persönlicher Schuld" in Widerspruch gehen, dort haftet nur der Halter
+ dieser wird durch das CJIB wohl abgelehnt
+ wenn das CJIB dies dann bei uns über das BfJ vollstrecken will, wird man von dort zur Stellungnahme aufgefordert und muss den Schriftverkehr des Widerspruchs übermitteln.
+ diese Unterlagen werden geprüft und die Vollstreckung durch das BfJ unter Berücksichtigung des abgelehnten Widerspruchs wird wohl aus o.g. Grund abgelehnt
+ dann sollte sich allerdings niemend mit diesem Auto/Kennzeichen nach NL bewegen, da Verjährung 24 oder 32 Monate beträgt, sonst werden dort die Schulden rigide eingezogen, z.B. Einbehalt des Fahrzeugs etc.

Nun die Fragen :

+ zum Widerspruch ans CJIB : hat jemand hier einen Text parat ? Geht auf deutsch oder muss es holländisch sein ?
+ kann man in NL auch an anderen Firmenwagen vollstrecken, z.B. wenn man Chef in NL Urlaub macht ? Wissen die, welche Fahrzeuge auf diese Fa. zugelassen sind ? (Dies erscheint mir allerdings schwer vorstellbar) oder geht es streng nach Kennzeiche
+ versuchen die Holländer wirklich in D zu vollstrecken ? Wenn die o.g. Fakten und das Prozedere stimmen, sollten die doch gemerkt haben, dass diese Fälle abgelehnt werden.

Vielen Dank für die Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Habe ich es richtig verstanden, du bist in NL zu schnell gefahren und willst nicht zahlen weil du das Schild mit der Begrenzung nicht gesehen hast 😕😰
Zudem willst du wegen 132,- EUR ein Faß aufmachen und dich u.U. auch noch mit deinem Chef anlegen?

Vielleicht solltest du nochmal eine Nacht drüber schlafen.

28 weitere Antworten
28 Antworten

was mir grad noch einfällt:

Klick

Klick

Richtig, danke Drahkke.

Und zur konkreten Frage:

Nein der Widerspruch muss nicht auf Landessprache sein.
Des weiteren ist es für das BfJ irrelevant ob die Niederländer den Widerspruch akzeptieren oder nicht, wichtig ist nur das du nachweist das du widersprochen hast.

Das liegt daran, dass viele Länder mit Halterhaftung ohne Hinterlegungen der Strafe als Kaution kein Widerspruch gestattet wird, was aus Deutscher Rechtsperspektive nicht zulässig ist und daher auch die Strafe nicht eingezogen werden darf.

Von Mitzimausi zitiert :
"Es ist grundsätzlich zu empfehlen, den Einspruch in der Landessprache zu stellen", rät Michael Nissen. In den Niederlanden werde erfahrungsgemäß auch ein Einspruch in deutscher Sprache akzeptiert. "

Vielen Dank dafür !

Von Mitzimausi zitiert :
"Entscheidend wird also sein, an wen das Bußgeld genau addressiert ist und wer genau der Halter ist.
.... Ist es die Firma, kann dem Chef das privat egal sein. Firmenwagen mit Firma als Halter sollten allerdings aus den Niederlanden draußen bleiben."

Als GmbH ist das Bußgeld an diese adressiert, allerdings haben die Chefs keine Privatwagen, sondern nur Firmenwagen. Fahren allerdings kaum nach NL, aber es könnte ja sein und deshalb wollte ich die Folgen vorab erfragen.

An einige andere :

ist wirklich lustig hier bei euch so als Neuer und Unerfahrener ! Hatte mir allerdings vor der Anmeldung die Regeln durchgelesen :

Zitat aus den Spielregeln
"BITTE ZUERST LESEN: NEUE SPIELREGELN in Verkehr & Sicherheit"
....
"Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Klappt ja perfekt !

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also ich würds wie gesagt an nen anwalt abgeben,bevor da noch was in die hose geht

Die Entscheidung dazu liegt bei der Geschäftsleitung, da es sich hier um ein Firmenfahrzeug handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Entscheidung dazu liegt bei der Geschäftsleitung, da es sich hier um ein Firmenfahrzeug handelt.

Richtig. Hier hat der Chef das letzte Wort wie vorgegangen wird. Da ja auch er, als der Halter, zahlen soll.

Der Fahrer / TE hat an dieser Stelle eigentlich nichts mehr zu melden. Daher ist der Thread überflüssig.

Zitat:

Original geschrieben von Herzchirugie


Von Mitzimausi zitiert :
"Es ist grundsätzlich zu empfehlen, den Einspruch in der Landessprache zu stellen", rät Michael Nissen. In den Niederlanden werde erfahrungsgemäß auch ein Einspruch in deutscher Sprache akzeptiert. "

Vielen Dank dafür !

Von Mitzimausi zitiert :
"Entscheidend wird also sein, an wen das Bußgeld genau addressiert ist und wer genau der Halter ist.
.... Ist es die Firma, kann dem Chef das privat egal sein. Firmenwagen mit Firma als Halter sollten allerdings aus den Niederlanden draußen bleiben."

Als GmbH ist das Bußgeld an diese adressiert, allerdings haben die Chefs keine Privatwagen, sondern nur Firmenwagen. Fahren allerdings kaum nach NL, aber es könnte ja sein und deshalb wollte ich die Folgen vorab erfragen.

An einige andere :

ist wirklich lustig hier bei euch so als Neuer und Unerfahrener ! Hatte mir allerdings vor der Anmeldung die Regeln durchgelesen :

Zitat aus den Spielregeln
"BITTE ZUERST LESEN: NEUE SPIELREGELN in Verkehr & Sicherheit"
....
"Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.

Klappt ja perfekt !

Mir ist als erstes eingefallen als ich Deine Eröffnung gelesen habe das hier keine Rechtsberatung erlaubt ist.

Ansonsten Entschuldigung, ich konnt nicht anders da ich eine ehrliche Haut bin und kein Drückeberger.
War ein ernstgemeinter Tipp um Dir Stress und Ärger zu ersparen.

Jaja genau. Davon träumen insgeheim wahrscheinlich viele Mods.

A: Wann muss ich meinen Gurt anlegen?
B: In §XY StVO steht das immer....

MOD: Woohoo Rechtsberatung. Closed.

Wir beraten ihn nicht, wir erklären das Gesetz.
Was du meinst ist was ganz anderes, aber diese konkreten Anweisungen geben wir ihm nun mal nicht, bzw. liegt das im Ermessen des Mods.
Wie dieser das beurteilt, das wissen meistens nur die Götter. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Jaja genau. Davon träumen insgeheim wahrscheinlich viele Mods.

A: Wann muss ich meinen Gurt anlegen?
B: In §XY StVO steht das immer....

MOD: Woohoo Rechtsberatung. Closed.

Wir beraten ihn nicht, wir erklären das Gesetz.
Was du meinst ist was ganz anderes, aber diese konkreten Anweisungen geben wir ihm nun mal nicht, bzw. liegt das im Ermessen des Mods.
Wie dieser das beurteilt, das wissen meistens nur die Götter. 🙄

😕😕😕

Ok, noch mal ganz langsam Mustafa 😁

Es geht darum: Was ist Rechtsberatung?

Das Aufzählen von Fakten fällt eigentlich nicht unter Rechtsberatung. Darunter fallen nämlich auch banale Fragen wie die, die du zitiert hast. So eine Frage wurde noch nie geclosed, obwohl sie die selben Kriterien erfüllt wie der aktuelle Thread.

Konkrete Anweisungen und Handlungsempfehlungen, bzw. Aufforderungen fallen darunter.

Das hat hier aber niemand gemacht und verlangt der TE auch nicht.

Manche Mods handeln aber sehr untransparent was ihre Auffassung von "Rechtsberatung" angeht.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Ok, noch mal ganz langsam Mustafa 😁

So nicht !

Diskussion mit Dir beendet.

so, jetzt bin ich aber an der Reihe:
😕😕😕

Beruhigt Euch erstmal - passager zu

twindance

P.S: wieder geöffnet. 

So, und nun geht es bitte gesittet zu.

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