Halter zahlt Rate ?

Hallo Leute...

vor knapp einem dreiviertel Jahr habe ich und meine Freundin ein Auto finanziert. Der Vertrag wurde ausschließlich auf sie geschlossen. Ich bin jedoch der Fahrzeughalter wie auch Versicherungsnehmer und die Rate wird auch von meinem Konto abgebucht, sprich, ich zahle den Wagen komplett.
Nun war es soweit, seit ca zwei Monaten bin ich Single und die Frau ist weg. Das Auto hab ich noch und zahle auch noch fleissig weiter.
Nun zu meiner Frage, lohnt es sich überhaupt weiter zu zahlen oder kann meine Ex wenn sie lust drauf hat mit das Fahrzeug einfach wegnehmen ? Was kann ich tun ? Ihr könnt euch ja vorstellen, dass ich das Auto nicht gerne her geben möchte weil ich bis heute immer ALLES bezahlt habe und es auch weiterhin tun würde. Sie kann sich das Auto auch garnicht leisten.
Bedanke mich im Vorraus !

Beste Antwort im Thema

Ich kann mich nur gebetsmühlenartig wiederholen: Geh zu einem Anwalt, nimm den Vertrag und alle Unterlagen mit und lass das klären. Hier im Forum wird kaum etwas bei herumkommen. Wenn deine Freundin alles unterschrieben hat, wie kann es sein, dass von deinem Konto abgebucht wird? Dafür hättest du doch eigentlich dein Einverständnis geben müssen. Oder wurde einfach deine Kontonummer angeben und deine Freundin hat unterschrieben? Das ist meines Erachtens nicht OK, sofern sie keine Vollmacht hatte. Aber wie gesagt, kläre das lieber über einen Anwalt, alles andere ist reine Spekulation, da wir nicht alle Details kennen und vor allem nur laienhaft vom Fach sind...

25 weitere Antworten
25 Antworten

genau das. Ich bin in den Fahrzeugpapieren eingetragen und die Kosten gehen von meinem Konto ab. Aber sie steht eben im Finanzierungsvertrag. Ich kann wohl auch keine Vertragsumschreibung bei der Bank machen weil die Frau einfach abgehauen ist ohne Spur und ich habe keine Ahnung wo sie ist. ausserdem hält mich die Bank ja offiziell für unwürdig...;(

Okay, Du bis also Halter des Fahrzeugs (stehst also in den Papieren und stehst zunächst gegenüber den Behörden bei Verkehrsverstößen gerade). Das ist schonmal gut. Zusätzlich bist Du im Besitz des Fahrzeugs des Fahrzeugs. Noch besser.
Damit hast Du auch noch die regelmäßige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Dann zahlst Du noch nachweislich alle Kosten (Benzin, Steuern, Versicherung). Vermutlich kannst Du auch noch nachweisen, dass Du die Anzahlung geleistet hast (Überweisung, Quittung?)?
Da Du im Finanzierungsvertrag auch noch Dein Konto für den Rateneinzug angegeben hast, ist meiner Meinung nach aus der gesamten Abwicklung dieses Autokaufs abzuleiten, dass Du der Eigentümer des Fahrzeugs bist, den Kaufvertrag und Finanzierung nur aufgrund Deines Schufa-Eintrags über Deine Freundin gemacht hast.
Im Falle eines Falles (soweit wird es wohl nicht kommen), wirst Du bei einer gerichtilchen Auseinandersetzung sehr gute Chancen haben. Es ist Dein Auto.

Wenn Du wissen willst, wo sie steckt, stelle die Kreditzahlungen ein. Die finanzierende Bank wird sich dann schon auf die Suche nach ihr machen. :-) Du bist nicht Kreditnehmer und stehst nicht für den Kredit gerade. Möglicherweise kannst Du so sogar die Finanzierung auf Dich umlenken.... Nein, kleiner Scherz. Sorge nur dafür, dass Dir die fianzierende Bank am Ende der Finanzierung die ZB1 Dir zukommen läßt, setzte Dich also rechtzeitig mit denen in Verbindung.
Du kannst das ziemlich gelassen sehen, wenn sie nicht gerade noch den Ersatzschlüssel haben sollte...

das hört sich schonmal gut an... danke ! Dann kann ich ja getrost weiter zahlen ohne angst haben zu müssen, dass sie morgen vor der Tür steht und das Auto mitnehmen will ...

Ich würde an deiner Stelle dennoch einen Anwalt konsultieren.

Sie könnte ja auf die Idee kommen, dir den Wagen nur " verleast " zu haben.
Wenn Sie dann noch einen geschickten Anwalt hat, dann siehts schlecht aus.

Lass dich mal beraten um Klarheit zu haben.

Ähnliche Themen

Klar, eine Rechtsberatung schafft letzte Klarheit.

Aber wenn sie sich so aus dem Staub macht, ohne dass er weiß wo sie ist, sieht es nicht so aus, als ob sie ein Interesse an dem Fahrzeug hätte. Wahrscheinlich ist sie sogar froh, dass unser TE die Raten zahlt.
Die Geschichte mit dem "verleasen" wäre eine abenteuerliche Konstruktion. Ohne schriftliche Vereinbarung wird das schwer sein für sie zu beweisen, zumal man ein Fahrzeug ja überlicherweise längerfristig verleast und nicht einfach die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen kann. Bedenke, dann hat sie die Raten an den Hacken und nicht der TE. Sie ist Kreditnehmer und hat für die Bezahlung des Fahrzeugs einzustehen.

Wenn es denn soweit kommen sollte, läuft es eh auf ein Gerichtsverfahren raus.

So unglaublich konstruiert ist das gar nicht mal. Sie muss nur behaupten, dass sie ihm das Fahrzeug zur Nutzung überlassen hat. Dazu benötigt es keine Verträge - das dürfte in den meisten Partnerschaften so üblich sein. Und nach der Trennung fängt dann die Zankerei um das Hab und Gut an...

Hm, wie soll ich das hier verstehen.

Beispiel: Ich hätte ein Auto gekauft und komplett bezahlt. Kaufvertrag habe ich unterschrieben. Auto ist auf meine Ex gemeldet und sie hat ebenfalls den Brief. Könnte ich ihr also das Auto wegnehmen?? Wäre ich dann der Eigentümer und sie nur die Besitzerin?

MfG digi

Zitat:

Original geschrieben von digi-pex


Hm, wie soll ich das hier verstehen.

Beispiel: Ich hätte ein Auto gekauft und komplett bezahlt. Kaufvertrag habe ich unterschrieben. Auto ist auf meine Ex gemeldet und sie hat ebenfalls den Brief. Könnte ich ihr also das Auto wegnehmen?? Wäre ich dann der Eigentümer und sie nur die Besitzerin?

MfG digi

Wenn du beweisen kannst, dass du das Auto bezahlt hast und sogar einen Vertrag hast, dann muss Sie den Wagen herrausgeben.

Schlecht sieht es allerdings aus, wenn Sie den Wagen zwischenzeitlich verkauft hat und das Geld ausgegeben hat.

Dann könnte der Käufer schwierigkeiten bekommen und müsste den Wagen rausgeben, außer er hat einen rechtsgültigen Vertrag.

Dann müsste die EX verklagt werden usw.

Wie da ganze ausgeht, hängt immer vom Einzelfall ab und da müsste man die Gesamtsituation beurteilen.

Definitiv ein Thema für einen Anwalt. Verworrene Situation, ich würde ohne Zusage der Bank wem das Auto mal gehört nichts mehr machen.

Ansonsten steht sie in z.B. 2 Jahren da, stellt Forderungen oder die Bank verlangt zur Übersendung der Zulassungsbescheinigung ihre Unterschrift. Vertragspartner der Bank ist sie, kein anderer. Wo das Geld abgebucht wird ist egal, das kann ja jeden Tag geändert werden.
Wäre bei einem Sparvertrag das gleiche: das Guthaben auf dem Sparkonto gehört dem Kontoinhaber, egal woher oder von wem das Geld immer eingezahlt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung stellt immer ein Indiez des Eigentums dar, der Besitz des Dokuments den Eigentum.
Deshalb behält die Bank dieses Dokument auch, als Sicherheit.
Man darf nur nicht Besitzer und Eigentümer verwechseln.
Solange das das Fahrzeug nicht komplet bezahlt ist, gehört es eh der Bank.

Nach meiner Kenntnis stimmt davon nichts.

Die Ex-Freundin hat mit großer Wahrscheinichkeit das Recht, die Herausgabe des Autos und aller Papiere zu verlangen. Daß sie zukünftig auch die Kosten zu tragen hätte, versteht sich von selbst.

Wie immer: Eine Laienmeinung.

Gruß Michael

Hallo,

dank eigener Erfahrungen vor Gericht meine Überzeugung: Das Auto gehört der Eigentümerin und Eigentümerin ist die Käuferin, wenn es keine anderslautenden Verträge gibt (incl. Schenkung o. ä.). Wer den Kredit bedient ist dabei sowas von egal! Und wer Versicherungsnehmer und Halter ist, ist auch unerheblich.
Es ist allgemein üblich, daß Fahrzeuge aus welchen Gründen auch immer auf den Partner laufen. Evtl. hatte der TE ja einen besseren Schadenfreiheitsrabatt? Daß er die Raten zahlte, war evtl. sein Anteil an der Miete? Tausend Möglichkeiten!
Das Auto gehört der Ex.
Wenn die Dame eines Tages wiederkommen sollte, kann es Ärger geben.

Gruß Michael

Deine Antwort
Ähnliche Themen