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Halter zahlt Rate ?

Themenstarteram 2. März 2010 um 15:29

Hallo Leute...

vor knapp einem dreiviertel Jahr habe ich und meine Freundin ein Auto finanziert. Der Vertrag wurde ausschließlich auf sie geschlossen. Ich bin jedoch der Fahrzeughalter wie auch Versicherungsnehmer und die Rate wird auch von meinem Konto abgebucht, sprich, ich zahle den Wagen komplett.

Nun war es soweit, seit ca zwei Monaten bin ich Single und die Frau ist weg. Das Auto hab ich noch und zahle auch noch fleissig weiter.

Nun zu meiner Frage, lohnt es sich überhaupt weiter zu zahlen oder kann meine Ex wenn sie lust drauf hat mit das Fahrzeug einfach wegnehmen ? Was kann ich tun ? Ihr könnt euch ja vorstellen, dass ich das Auto nicht gerne her geben möchte weil ich bis heute immer ALLES bezahlt habe und es auch weiterhin tun würde. Sie kann sich das Auto auch garnicht leisten.

Bedanke mich im Vorraus !

Beste Antwort im Thema
am 2. März 2010 um 21:38

Ich kann mich nur gebetsmühlenartig wiederholen: Geh zu einem Anwalt, nimm den Vertrag und alle Unterlagen mit und lass das klären. Hier im Forum wird kaum etwas bei herumkommen. Wenn deine Freundin alles unterschrieben hat, wie kann es sein, dass von deinem Konto abgebucht wird? Dafür hättest du doch eigentlich dein Einverständnis geben müssen. Oder wurde einfach deine Kontonummer angeben und deine Freundin hat unterschrieben? Das ist meines Erachtens nicht OK, sofern sie keine Vollmacht hatte. Aber wie gesagt, kläre das lieber über einen Anwalt, alles andere ist reine Spekulation, da wir nicht alle Details kennen und vor allem nur laienhaft vom Fach sind...

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Wer steht im Brief bzw. Zulassungsbescheinigung ?

Auf wen läuft der Kaufvertrag ?

Vertrag zwischen dir und deiner Frau ? ( ggf. auch mündlich unter Zeugen )

Wenn du eh alles bezahlst und deine Frau es sich nicht leisten kann, warum dann den Finanzvertrag über die Frau ?

am 2. März 2010 um 15:46

Zulassungsbescheinung Teil I+II stellen in Deutschland keinen Eigentumsnachweis dar. Das steht, so viel ich weiß, sogar in den Fahrzeugpapieren im Kleingedruckten. Auch wenn du die gesamten Kosten, die das Fahrzeug verursacht hat, trägst, bist du nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Den Kaufvertrag hat deine Ex-Freundin unterschrieben und somit ist sie die Eigentümerin des Fahrzeugs. Ob das so stimmt, kann ich dir allerdings nicht sagen. An deiner Stelle würde ich mich bei einem Anwalt absichern, da das schon wieder Rechtsberatung ist...

Der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung stellt immer ein Indiez des Eigentums dar, der Besitz des Dokuments den Eigentum.

Deshalb behält die Bank dieses Dokument auch, als Sicherheit.

Man darf nur nicht Besitzer und Eigentümer verwechseln.

Solange das das Fahrzeug nicht komplet bezahlt ist, gehört es eh der Bank.

am 2. März 2010 um 17:43

In meinen Papieren steht drin: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Das muss man nicht weiter erklären...

Die Bank behält die Zulassungsbescheinigung Teil II nur ein, weil ohne sie ein Verkauf ohne weiteres nicht möglich ist. Für die Bank ist nicht die Zulassungsbescheinigung die Sicherheit, sondern das Fahrzeug selbst. Sobald das Fahrzeug abbezahlt ist, geht's in den Eigentum desjenigen über, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Da die Finanzierungsraten sowie die Versicherungsraten und die Steuer von beliebigen Personen bezahlt werden können, wäre es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen. Denn theoretisch kann die Ex-Freundin dem Threadersteller nach vollständigem Erwerb des Fahrzeugs einen Strick drehen. Auch wenn sie sich das Fahrzeug nicht leisten kann, kann sie es immer noch verkaufen. Daher: Ab zum Anwalt, Eigentumsverhältnisse klären.

mal grundsätzlich gefragt:

du hast immer alles gezahlt, es läuft aber auf ihren namen und du hast das auto?

was ist das denn für ne konstruktion?

ich dachte immer

- sie hat ihr auto, das du bezahlst. dann wäre außer frau auch auto weg

- sie hat ihr auto welches sie bezahlt und du meinetwegen nur versicherungsnehmer bist

- du hast ein auto auf deinen namen und bezahlst

irgendwie ist das bei dir komisch :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

In meinen Papieren steht drin: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Das muss man nicht weiter erklären...

Die Bank behält die Zulassungsbescheinigung Teil II nur ein, weil ohne sie ein Verkauf ohne weiteres nicht möglich ist. Für die Bank ist nicht die Zulassungsbescheinigung die Sicherheit, sondern das Fahrzeug selbst. Sobald das Fahrzeug abbezahlt ist, geht's in den Eigentum desjenigen über, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Da die Finanzierungsraten sowie die Versicherungsraten und die Steuer von beliebigen Personen bezahlt werden können, wäre es sinnvoll, einen Anwalt aufzusuchen. Denn theoretisch kann die Ex-Freundin dem Threadersteller nach vollständigem Erwerb des Fahrzeugs einen Strick drehen. Auch wenn sie sich das Fahrzeug nicht leisten kann, kann sie es immer noch verkaufen. Daher: Ab zum Anwalt, Eigentumsverhältnisse klären.

Es stellt eine nicht unerhebliche Indizfuktion dar:

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

"Eigentumsschutz [Bearbeiten]

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung II möglich, denn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion."

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal grundsätzlich gefragt:

du hast immer alles gezahlt, es läuft aber auf ihren namen und du hast das auto?

was ist das denn für ne konstruktion?

ich dachte immer

- sie hat ihr auto, das du bezahlst. dann wäre außer frau auch auto weg

- sie hat ihr auto welches sie bezahlt und du meinetwegen nur versicherungsnehmer bist

- du hast ein auto auf deinen namen und bezahlst

irgendwie ist das bei dir komisch :confused:

Deshalb auch von mir die Frage, warum es auf den Namen der Frau lief....

Aber auf solche Fragen antworten die TEs meist nicht

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal grundsätzlich gefragt:

du hast immer alles gezahlt, es läuft aber auf ihren namen und du hast das auto?

was ist das denn für ne konstruktion?

ich dachte immer

- sie hat ihr auto, das du bezahlst. dann wäre außer frau auch auto weg

- sie hat ihr auto welches sie bezahlt und du meinetwegen nur versicherungsnehmer bist

- du hast ein auto auf deinen namen und bezahlst

irgendwie ist das bei dir komisch :confused:

Deshalb auch von mir die Frage, warum es auf den Namen der Frau lief....

Aber auf solche Fragen antworten die TEs meist nicht

zumal auch die formulierung etwas verwirrend war...

wir haben zusammen gekauft...auf ihren namen...ich bezahle... hä?

am 2. März 2010 um 21:16

@popeye174:

Wie im Wikipedia-Artikel von dir zitiert:

Zitat:

Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.

Etwas anderes habe ich nicht geschrieben. Bei meinem Leasingfahrzeug zum Beispiel steht auch mein Name in der Zulassungsbescheinung Teil II. Trotzdem gehört mir das Fahrzeug nicht. Beim Threadersteller ist es im Prinzip genauso. Ein Indiz ist kein Beweis. Es ist auch kein Problem, bei einer Finanzierung ein anderes Konto als das eigene für die Ratenabbuchungen anzugeben. Wenn Person A den Kaufvertrag unterschreibt und die Kontodaten von Person B angibt, muss Person B diesem Vorgehen lediglich zustimmen - in der Regel per Unterschrift bei dem Punkt "Einzugsermächtigung" auf dem Kauf- oder Finanzierungsvertrag. So oder so ähnlich wird's vermutlich beim Threadersteller gelaufen sein. Und jetzt müssen eben die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Die Zulassungsbescheinung Teil II hat zivilrechtlich auf alle Fälle keine Funktion, wie es so schön im Wikipedia-Artikel lautet...

Themenstarteram 2. März 2010 um 21:24

hallo... also wir haben mit ihrem NAMEN finanziert, da ich einen Schufaeintrag habe. Ich habe die Anzahlung auch geleistet, aber alles in Ihrem Namen. Nur die Raten gehen weiterhin von MEINEM Konto ab. Ich würde auch weiterhin zahlen und nutzen aber nicht wenn sie mir das Fahrzeug ganz schnell wieder entziehen kann ! Wie ist das ? Sie steht im Finanzierungsnehmer bei Mercedes und das Auto wurde auf MICH angemeldet!

am 2. März 2010 um 21:38

Ich kann mich nur gebetsmühlenartig wiederholen: Geh zu einem Anwalt, nimm den Vertrag und alle Unterlagen mit und lass das klären. Hier im Forum wird kaum etwas bei herumkommen. Wenn deine Freundin alles unterschrieben hat, wie kann es sein, dass von deinem Konto abgebucht wird? Dafür hättest du doch eigentlich dein Einverständnis geben müssen. Oder wurde einfach deine Kontonummer angeben und deine Freundin hat unterschrieben? Das ist meines Erachtens nicht OK, sofern sie keine Vollmacht hatte. Aber wie gesagt, kläre das lieber über einen Anwalt, alles andere ist reine Spekulation, da wir nicht alle Details kennen und vor allem nur laienhaft vom Fach sind...

Themenstarteram 2. März 2010 um 21:42

na klar hatte sie eine Vollmacht... mir war ja auch klar das ich den Wagen zahlen werde und ich mir den auch leisten kann aber durch den Schufaeintrag der zwar bezahlt wurde die Bank nichts mit mir eingehen wollte...

am 2. März 2010 um 21:44

Das ist alles egal. Entscheidend ist meiner Meinung nach, wer im Kaufvertrag steht - und ich befürchte mal, dass auch das deine Ex sein wird. Und damit wäre der Moment erreicht, wo man sich Hilfe nicht in einem KFZ-Forum, sondern bei einem Anwalt holen sollte, auch wenn das ein paar Euronen kostet.

Ich denke, es wird da schon eine zivilrechtlich "saubere" Lösung geben, aber es würde dir nichts helfen, wenn du im Streitfall "Motor-Talk" als Quelle angeben müsstet. ;)

Nur weil der Kaufvertrag des Fahrzeugs von ihr unterschrieben wurde und sie die Finanzierung unterschrieben hat, ist es nicht ihr Auto, zumal Du die Raten von Deinem Konto zahlst - sofern ich das jetzt richtig verstanden habe - und Du der eingetragene Halter des Fahrzeugs bist.

Es ist nach meiner Rechtsauffassung Dein Auto. Nur weil sie Kaufvertrag und Finanzierung abgeschlossen hat, ist es nicht ihr Fahrzeug.

Letzte Klarheit schafft nur eine Rechtsberatung, aber ich denke, Du kannst die Sache gelassen sehen.

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