Hallo, ist jemandem so was schon mal passiert?

Hallo, ist jemandem so was schon mal passiert?

mein Kfz Audi ist ein Finanzierungsfahrzeug und soll lt. Vertrag am 15.03.2011 mit verbriefter Rücknahmegarantie vom Autohaus zurückgenommen werden. Mein neuer Leasingvertrag (1er BMW) läuft bereits seit 01.01.2011. Den Audi konnte ich im BMW-Autohaus bis zur Rückgabe abstellen und habe dort für logistische Zwecke, falls das KFZ mal im Weg stehen sollte, einen Autoschlüssel hinterlegt. Am 26.01.2011 erhielt ich per Mail folgende Information, ohne dass vorher die Information, dass das Kfz, welches sich ja bis jetzt noch in meinem Besitz befinden sollte, den Standort gewechselt hat. Es wurde auch kein Termin zur Rücknahme/Übergabeprotokoll vom Audi-Autohaus mit mir vereinbart:

„Hallo Frau …,

ich habe Ihr Fahrzeug von der DEKRA besichtigen lassen.

Nach Rücksprache mit meiner Gebrauchtwagenabteilung müssen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung stellen:

- Reparaturkosten: 1.243,00€
- Mehrkilometer: 849,35€

Das sind insgesamt 2.092,35€.

Bitte teilen Sie mir Ihren Wunschtermin zur Abwicklung der Rückgabe mit.
Gern zeige ich Ihnen bei diesem Termin wie diese Kosten sich ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
... "

Ist das eine reguläre Vorgehensweise? Oder kann man dabei nicht von Besitzentziehung reden? Im Vertrag steht, dass es das Recht des Kunden ist, bei der Übergabe anwesend zu sein, um Mängel am Kfz und Mehrkilometer zu protokollieren. Meines Erachtens könnte ich jetzt Reparatur- und Mehrkilometerkosten anzweifeln, da ich nicht weiß, was mit dem Kfz in der Zeit passiert ist, in der ohne mein Wissen bewegt wurde bzw. auf dem Werkshof eines anderen Autohauses stand. Ich wähnte den Standort meines Kfz schließlich in einem anderen Stadtteil. Der Audi-Verkäufer gab zu, das Auto vom Hof des BMW-Autohauses abgeholt zu haben, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich wurde die Abnahme der Mängel und des km-Standes ohne mich vorgenommen und lediglich per E-Mail darüber informiert, dass alles bereits ohne mich über die Bühne gegangen ist und eine Abrechnung erstellt wurde.

Ist jemandem so was schon mal passiert?
Könnt Ihr mir einen Tipp geben, ob und wenn ja welcher Verstoß hier vorliegt?
Danke Euch ganz herzlich!

Grüße Susann

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Karoline Pimpenstich


Der Vertrag läuft am 15.03. aus und ich zahle noch die Raten. Das Auto steht immernoch bei Audi. Ich habs gestern gesehen und mir den Schlüssel wiedergeben lassen. Ist ja noch meiner, dachte ich mir so 🙂 So ein schönes Auto und so ein Ärger damit! Echt schade!!

Na dann hol Dir doch Deinen Audi ab und stelle ihn zuhause hin. Steht Dir doch vertraglich zu. Am 15.3. fährst Du zur Rückgabe. Dann geht doch der Rückgabeprozeß erst los. Bisher war doch gar keine Rückgabe durch Dich, "nur" eine Entwendung durch Audi. Diesen Diebstahl solltest Du schleunigst anzeigen. Die Schäden, die dabei entstanden sind, bitte ebenfalls Audi in Rechnung stellen. Zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Rechnungen und ähnliches von Audi an Dich solltest Du ignorieren.

38 weitere Antworten
38 Antworten

Wäre ich in der Lage der Te, würde ich die Reparaturrechnung nicht bezahlen, da hierzu kein Auftrag erteilt wurde und auch keine rechtliche Grundlage hierfür vorliegt. Der Leasingvertrag ist nämlich noch nicht abgelaufen.

Darüberhinaus hat Audi sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen gehalten. Im Leasingvertrag steht, wie hier berichtet wurde, dass der Leasingnehmer das Recht hat, an der Abnahme zum Leasingende teilzunehmen. Dies bedeutet aber auch, dass Audi diesen Termin dem Leasingnehmer mitteilen muss, damit er seinRrecht wahrnehmen kann. Tut Audi dies nicht wie vorliegend, hat Audi den Leasingnehmer von der Wahrnehmung seiner Rechte abgeschnitten.

Beratung durch Anwalt sollte gesucht und dann entschieden werden, ob die Angelegenheit mit oder ohne Anwalt durchgezogen wird.

O.

Der Audi wurde nicht geleast, sondern zielfinanziert (Ballonfinanzierung)!

Und gerade auch deswegen sollte man zum Anwalt gehen...

Zitat:

Original geschrieben von Karoline Pimpenstich


Der Vertrag läuft am 15.03. aus und ich zahle noch die Raten. Das Auto steht immernoch bei Audi. Ich habs gestern gesehen und mir den Schlüssel wiedergeben lassen. Ist ja noch meiner, dachte ich mir so 🙂 So ein schönes Auto und so ein Ärger damit! Echt schade!!

Na dann hol Dir doch Deinen Audi ab und stelle ihn zuhause hin. Steht Dir doch vertraglich zu. Am 15.3. fährst Du zur Rückgabe. Dann geht doch der Rückgabeprozeß erst los. Bisher war doch gar keine Rückgabe durch Dich, "nur" eine Entwendung durch Audi. Diesen Diebstahl solltest Du schleunigst anzeigen. Die Schäden, die dabei entstanden sind, bitte ebenfalls Audi in Rechnung stellen. Zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Rechnungen und ähnliches von Audi an Dich solltest Du ignorieren.

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel


Der Audi wurde nicht geleast, sondern zielfinanziert (Ballonfinanzierung)!

Und gerade auch deswegen sollte man zum Anwalt gehen...

Sorry, habe überlesen, dass Fahrzeug ballonfinanziert ist.

Ändert aber nichts am Sachverhalt, da nunmehr der Nutzungszeitraum zu betrachten ist und auch dieser noch nicht abgelaufen ist.

O.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Wäre ich in der Lage der Te, würde ich die Reparaturrechnung nicht bezahlen, da hierzu kein Auftrag erteilt wurde und auch keine rechtliche Grundlage hierfür vorliegt. Der Leasingvertrag ist nämlich noch nicht abgelaufen.

Ja

wenn

Audi den Wagen ebreits repariert haben sollte, sieht es genau so aus! Die haben dir die Reperatur an Deinem Eigentum praktisch 'Geschenkt'. Evtl. dürfen die Neuteile, die sie verbaut haben, wieder ausbauen, müssen dann aber den Vorher-Zsutand wieder herstellen (d.h. die alten Teile wieder einbauen).

Daher denke ich nicht, daß es schon zu einer Reperatur gekommen ist, sondern es sich lediglich um einen Kostenvoranschlag handelt.

btw.: Reperaturkosten bei Rückgabe eines Fahrzeugs immer ablehnen, die Leasingfirmen usw. wollen immer ein 'Neufahrzeug' zurück haben. Steinschläge und kleine Kratzer im Lack sind aber Gebrauchsspuren!

Keine Ahnung, was es da noch groß zu Diskutieren gibt. Ab zum Anwalt m.M.n. liegen folgende Straftaten vor §242 StGB Diebstahl, §246 StGB Unterschlagung sowie §248b StGB unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges. Nach dem Gespräch mit dem Anwalt folgt dann die Anzeige. Warum sich hier noch versucht irgendwie mit dem AH zu einigen ist mir schleierhaft. Sie haben doch mit der Tat ganz klipp und klar gezeigt, war sie vom Besitzt des TE halten, nämlich gar nichts. Statt dessen wird mit dem Fzg. noch spazieren gefahren und dann noch unerlaubt der DEKRA vorgeführt sowie ggf. bereits wiederrechtlich Reparaturen durchgeführt. Darüber hinaus müsse dann noch die Rolle des BMW-AH geklärt werden. Auch hat das BWM-AH mindestens gegendas BDSG verstoßen, mindestens.

Dies soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur meine Meinung zu der Sache.

Grüße
mirage

Zitat:

Original geschrieben von mirage113


..... m.M.n. liegen folgende Straftaten vor §242 StGB Diebstahl, §246 StGB Unterschlagung .......

Beide gleichzeitig?😕

Entweder Audi hatte das Auto schon im Besitz, oder nicht. Nur eins kann m.M.n. zutreffen.

Zitat:

Original geschrieben von mirage113


Dies soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur meine Meinung zu der Sache.

Ist klar.

Hallo,

mit den Äußerungen zu etwaigen Strafbarkeiten sollte man mE etwas vorsichtig sein und ohne Beratung durch einen RA in dem Strafbarkeitsvorwurf keine "Verhandlungsmasse" sehen...

Soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, hatte der BMW-Händler den Wagen samt Schlüssel und hat beides dem Audi-Händler überlassen. Ich werde hier jetzt nicht unter §§ 242, 246 oder 248a StGB subsumieren, habe aber erhebliche Zweifel, ob einer der Tatbestände erfüllt wäre. Dies gilt insbesondere deshalb, weil aus den bisherigen Schildeurngen nicht ersichtlich ist, mit welchem Vorstellungen (subjektiver Tatbestand) der Audi-Händler gehandelt hat. Es gilt aber wie immer, eine Einzelfallprüfung (mit den erforderlichen Informationen) hat durch einen RA zu erfolgen.

Abgesehen davon, dass der Ablauf wirklich eine Sauerei ist, dürfte es für die TE am wichtigsten sein, nicht für Schäden bezahlen zu müssen, die sie nicht verursacht hat. Hier gilt es aufzuklären, welche Schäden wann entstanden sind (Beweislast?). Bereits das dürfte schwer genug werden. Hinzu kommen Probleme mit der Verantwortlichkeit des BMW-Händlers und des Audi-Händlers aufgrund des seltsamen Ablaufs...

Mein Rat kann auch nur dahin gehen, ab zum RA - es sei denn, man kann die geltend gemachten Positionen den eignene Beschädigungen zuordnen; dann geht es allenfalls noch um die Höhe und man könnte sich die RA Kosten erstmal sparen.

Drücke Dir die Daumen!

lg

Zitat:

Original geschrieben von vor_freude


Ich werde hier jetzt nicht unter §§ 242, 246 oder 248a StGB subsumieren, habe aber erhebliche Zweifel, ob einer der Tatbestände erfüllt wäre.

Ich auch.

Aber trotzdem ab zum RA, der hat genug zu tun bei diesem Sachverhalt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen