Hallo, ist jemandem so was schon mal passiert?

Hallo, ist jemandem so was schon mal passiert?

mein Kfz Audi ist ein Finanzierungsfahrzeug und soll lt. Vertrag am 15.03.2011 mit verbriefter Rücknahmegarantie vom Autohaus zurückgenommen werden. Mein neuer Leasingvertrag (1er BMW) läuft bereits seit 01.01.2011. Den Audi konnte ich im BMW-Autohaus bis zur Rückgabe abstellen und habe dort für logistische Zwecke, falls das KFZ mal im Weg stehen sollte, einen Autoschlüssel hinterlegt. Am 26.01.2011 erhielt ich per Mail folgende Information, ohne dass vorher die Information, dass das Kfz, welches sich ja bis jetzt noch in meinem Besitz befinden sollte, den Standort gewechselt hat. Es wurde auch kein Termin zur Rücknahme/Übergabeprotokoll vom Audi-Autohaus mit mir vereinbart:

„Hallo Frau …,

ich habe Ihr Fahrzeug von der DEKRA besichtigen lassen.

Nach Rücksprache mit meiner Gebrauchtwagenabteilung müssen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung stellen:

- Reparaturkosten: 1.243,00€
- Mehrkilometer: 849,35€

Das sind insgesamt 2.092,35€.

Bitte teilen Sie mir Ihren Wunschtermin zur Abwicklung der Rückgabe mit.
Gern zeige ich Ihnen bei diesem Termin wie diese Kosten sich ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
... "

Ist das eine reguläre Vorgehensweise? Oder kann man dabei nicht von Besitzentziehung reden? Im Vertrag steht, dass es das Recht des Kunden ist, bei der Übergabe anwesend zu sein, um Mängel am Kfz und Mehrkilometer zu protokollieren. Meines Erachtens könnte ich jetzt Reparatur- und Mehrkilometerkosten anzweifeln, da ich nicht weiß, was mit dem Kfz in der Zeit passiert ist, in der ohne mein Wissen bewegt wurde bzw. auf dem Werkshof eines anderen Autohauses stand. Ich wähnte den Standort meines Kfz schließlich in einem anderen Stadtteil. Der Audi-Verkäufer gab zu, das Auto vom Hof des BMW-Autohauses abgeholt zu haben, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich wurde die Abnahme der Mängel und des km-Standes ohne mich vorgenommen und lediglich per E-Mail darüber informiert, dass alles bereits ohne mich über die Bühne gegangen ist und eine Abrechnung erstellt wurde.

Ist jemandem so was schon mal passiert?
Könnt Ihr mir einen Tipp geben, ob und wenn ja welcher Verstoß hier vorliegt?
Danke Euch ganz herzlich!

Grüße Susann

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Karoline Pimpenstich


Der Vertrag läuft am 15.03. aus und ich zahle noch die Raten. Das Auto steht immernoch bei Audi. Ich habs gestern gesehen und mir den Schlüssel wiedergeben lassen. Ist ja noch meiner, dachte ich mir so 🙂 So ein schönes Auto und so ein Ärger damit! Echt schade!!

Na dann hol Dir doch Deinen Audi ab und stelle ihn zuhause hin. Steht Dir doch vertraglich zu. Am 15.3. fährst Du zur Rückgabe. Dann geht doch der Rückgabeprozeß erst los. Bisher war doch gar keine Rückgabe durch Dich, "nur" eine Entwendung durch Audi. Diesen Diebstahl solltest Du schleunigst anzeigen. Die Schäden, die dabei entstanden sind, bitte ebenfalls Audi in Rechnung stellen. Zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Rechnungen und ähnliches von Audi an Dich solltest Du ignorieren.

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Also um mal klarheit zu schaffen: Das fahrzeug "gehört" bis mitte märz dir und du zahlst auch die raten, richtig? Wenn dem so ist, wäre das für MICH mit "diebstahl" gleichzusetzen... Die können ja mit dem auto weiss ich nicht was angestellt haben... Würde ich mir so sicher nicht bieten lassen und denen gleich mal ein einschreiben schicken, in denen du jegliche übernahme der kosten ablehnst(ihre auflistung können sie trotzdem mal schicken). Desweiteren würde ich das zur sicherheit gleich bei der polizei melden, damit der vorfall auch rapportiert ist. Immerhin handelt es sich hier um entwendung von eigentum! Sollten wirklich sachen da sein, die auch durch das entwenden enstanden sein können, geht das für mich an die versicherung weiter. Und warum zum henker gibt dein BMW 🙂 einfach die schlüssel? 😠

Grüsse

Wie genau wurde der Audi finanziert (Ballonfinanzierung, Restwert - oder Kilometerleasing)?

Ob das Vorgehen rechtlich OK ist, kann ich nicht beurteilen (wäre auch Rechtsberatung). Eventuell solltest du hier mal einen Anwalt fragen. Verstehe ich dass richtig, dass der Audi beim BMW-Händler inklusive Schlüssel untergestellt worden ist und sich der Audi-Händler Zugang zum Fahrzeug verschafft hat? Wenn dem so ist, würde ich definitiv zum Anwalt gehen. Das ist ein ziemlich hartes Stück, das sich da beide Händler erlaubt haben. Ich glaube nicht, dass das OK ist.

Ja, ich zahle noch bis März die Raten. Ich habe mein Missverständnis dem Vorgehen gegenüber zum Ausdruck gebracht, aber so richtig registriert, was er da eigentlich getan hat, hat der Audi-Mann das wohl nicht.

Der BMW-Kundenberater ist der Meinung, er hätte mir damit einen Gefallen getan, da ich den Audi ja hätte überführen müssen (von BMW zu Audi). Sicher wollte er auch Platz auf dem Gelände. Darüber lässt sich sicher streiten, aber der Audi-Berater hat halt alles ohne meine Zusatimmung abgewickelt, was mich sehr sauer macht. Ich möchte schon wissen, was mit meinem Auto passiert und auch dabei sein, wenn Schäden festgestellt werden etc. Es wurden u. a. Kratzer aufgelistet, bei denen ich mir tatsächlich nicht sicher bin, ob die von mir stammen. Ich habe das KFZ natürlich vor der Abmeldung aufbereiten lassen, da kommt sicher manches zum Vorschein, was man vorher nicht gesehen hat. Aber: Es könnte auch bei Audi auf dem Hof passiert sein. Zusätzlich soll ich noch eine anstehende Inspektion zahlen, obwohl ich davon gar nichts mehr habe und der Motor leckt. Der Wagen ist nicht einmal 3 Jahre in meinem Besitz gewesen und war damals neuwertig (wurde von einem Audi-Mitarbeiter gefahren und hatte erst wenige km runter). Im Vertrag steht, das KFZ soll verkehrssicher zurückgegeben werden. Wenn ein Wagen nach nicht mal 3 Jahren und gepflegtem Serviceheft nicht verkehrssicher ist, dann ist das kein guter Stand für eine Premiummarke, oder?

@Karl Nickel: Es handelt sich um eine Ballonfinanzierung. Ganz lieben Dank, dann sehe ich das also doch nicht soooo falsch 🙂

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Also in diesem falle würde ich auf die wache gehen, den diebstahl des fahrzeuges melden und mich mit der sachen an nen RA wenden. Kleine kratzer gehen übrigens unter gebrauchsspuren, aber auch da wird dir der RA weiter helfen. Evtl. könntest Du dich zuerst noch an deinen Audi partner wenden, ihm mitteilen das du die sache so ruhen lässt wenn er das auto ohne mucken zurücknimmt wie es ist, oder du sonst den weg mit anzeige wegen diebstahls, sachbeschädigung etc. gehen wirst. Ich bin ja echt keine freund von dieser "anwalttomanie", aber das ist echt mal harter tobak!

Grüsse

Ich bin halt niemand, der sich gerne streitet und habe lieber meinen Frieden, aber was da läuft, geht mir schon dolle gegen den Strich.
Naja, Diebstahl ist vielleicht übertrieben, denn ich weiß ja mittlerweile, wo das KFZ sich befindet. Ich habe nachher den nächsten Termin bei Audi deshalb. Sollten sie kein Einsehen haben, werde ich mal bei der Polizei was zu Protokoll geben und dann den Anwalt einschalten. Ich denke mal, es handelt sich um "Besitzentzug durch verbotene Eigenmacht". Weiß nicht, ob ich damit bei der Polizei richtig bin, aber für alle Fälle fragen ...

Ich danke Euch ganz herzlich. Ich schreibe nach dem Audi-Termin mal, was dabei rausgekommen ist.
Falls es neue Erkenntnisse Eurerseits zum Problem gibt ... ich bin weiterhin sehr dankbar für Eure Hinweise.

Naja, wie das ding jetzt rechtlich genau heist weiss ich nicht. Aber ich stelle meinen wagen irgendwo ab, jemand beschafft sich unrechtmässig die schlüssel, fährt mit dem auto rum, das ist für mich diebstahl. Was würdest du sagen, wenn ich in deine wohnung gehe, mir deine spiegelreflex schnappe und sie kapputt wieder hinlege? Ich hätte sie mir "ausgeliehen" ?😁 Wenn dem so ist, bitte adresse per pn schicken 🙂

Viel erfolg bei audi, berichte dan!

Grüsse

🙂 Neeee lass mal. Nicht auch noch einbrechen 🙂)) Würde mir nicht gefallen.
Drück mir die Daumen für nachher 🙂 Dankeschöööön

Zunächst ist doch mal der BMW - Händler zu belangen, der einer Abstellung des Audi auf seinem Gelände zustimmte und damit auch eine gewisse Schutzpflicht für das Fahrzeug übernommen hat.  Er hätte den Fahrzeugschlüssel nicht an Dritte herausgeben dürfen, insbesondere hätte er eine Verlegung des Audi in eine Audi-Werkstatt ohne Zustimmung des Te nicht zulassen dürfen.

Der Audi-Händler hat das Fahrzeug nicht entwendet, sondern mit Zustimmung des BMW Händlers in seine Werkstatt überführt.

Über den Kilometerstand dürfte es doch keine Diskussion geben. Dieser war doch sicher bekannt, als das Fahrzeug abgestellt wurde. Oder?

O. 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Über den Kilometerstand dürfte es doch keine Diskussion geben. Dieser war doch sicher bekannt, als das Fahrzeug abgestellt wurde. Oder?

O. 

Bekannt

oder

raportiert? Aber ich glaube darum geht es nicht, sondern um die anderen sachen und ums prinzip.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Zunächst ist doch mal der BMW - Händler zu belangen, .....
.....  Er hätte den Fahrzeugschlüssel nicht an Dritte herausgeben dürfen, insbesondere hätte er eine Verlegung des Audi in eine Audi-Werkstatt ohne Zustimmung des Te nicht zulassen dürfen.

Da beim BMW-Händler das neue Auto geleast wurde, kann über das Vorgehen gegen diesen Händler lange diskutiert werden, aber für die Beziehung (BMW-Händler <--> TE) wirds nicht positiv werden, egal wie "hart" man vorgeht.

Keine Ahnung welche Vorgehensweise hier am effektivsten ist. Erstberatung beim RA könnte evt. eine lohnende Investition sein, dann aber am besten bevor mit Audi gesprochen wird. (d.h. Termin absagen)

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Zunächst ist doch mal der BMW - Händler zu belangen, .....
.....  Er hätte den Fahrzeugschlüssel nicht an Dritte herausgeben dürfen, insbesondere hätte er eine Verlegung des Audi in eine Audi-Werkstatt ohne Zustimmung des Te nicht zulassen dürfen.
Da beim BMW-Händler das neue Auto geleast wurde, kann über das Vorgehen gegen diesen Händler lange diskutiert werden, aber für die Beziehung (BMW-Händler <--> TE) wirds nicht positiv werden, egal wie "hart" man vorgeht.

Keine Ahnung welche Vorgehensweise hier am effektivsten ist. Erstberatung beim RA könnte evt. eine lohnende Investition sein.

Sorry für kurzes OT:

Nissan-Mann, dir scheint wohl auch (wie mir) ziemlich langweilig zu sein 😁

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von 1488


Sorry für kurzes OT:

Nissan-Mann, dir scheint wohl auch (wie mir) ziemlich langweilig zu sein 😁

Noch ja,...... leider nicht mehr lange.🙁

🙂 Gut, dass Euch langweilig ist. Ich freue mich über Eure Inputs nähmlich sehr 🙂
Was heißt denn Te???

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