Halbschale, als Helm in Deutschland erlaubt?

Hey zusammen!

Kurze Frage: Ist dieser Helm in Deutschland erlaubt?

Ich will ihn mir zwar nicht kaufen, aber interessieren würds mich trotzdem 😁

Und falls nicht, welche Voraussetzungen muss ein Helm denn erfüllen um in Deutschland zugelassen zu sein?

Danke euch!

gruß, Basti

Beste Antwort im Thema

Nein. Es gibt keine Braincaps mit ECE.

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Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Eigentlich steht auch in der Anzeige: "Prüfungen: Kein ECE".

Deswegen ja meine Frage, welche Voraussetzungen ein Helm erfüllen muss um zugelassen zu sein. Das er eine ECE Nummer haben muss, wäre doch schon die erste. 🙂

Ich danke euch für die zahlreichen und hilfreichen Antworten. Wünsche schöne Feiertage! 😁

gruß, Basti

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer



Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Doch meine. Seit ich das Schild dort eingenäht hab....

Könnte noch mehr Ärger verursachen wie der "Helm" der der Norm nicht entspricht.
Gibt sicher ein Gesetz welches das Vortäuschen von Normen verbietet.

Das ist richtig,

und wenn die Lady an den richtigen Mann kommt,

dann wird das auch entsprechend

teurer

als überhaupt keinen Schutzhelm zu tragen.

Nach meiner Info ist das Tragen von Helmen nach ECE 22 auf Grund der bereits in den Neunziger-Jahren verfassten Ausnahmeregelungen nicht zwingend/bindend.

Am 22. Dezember 1992 wurde die Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen, und das bis dato ersatzlos!.

Dies bedeutet im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, daß auch Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.

Die Helmpflicht gemäß § 21a besteht aber und schreibt ohne Hinweis auf die ECE 22 vor dass ein Motorrad-Schutzhelm ausreichend Schutz bieten muß, also Helme deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Motorradfahrer während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen.

Auch die Helme DIN 4848 und deren Vorläufer die nur mit einer TÜV-Plakette ausgezeichnet waren sind demnach immer noch zulässig für den öffentlichen Straßenverkehr.

Mit dem Hinweiß dass Ohren nicht frei sein dürfen wäre ich vorsichtig, denn es gab Helme (auch Jet-Helme) die ohrenfrei waren oder entsprechende (zT mit Tuch verdeckte) Öffnungen/Ausschnitte hatten.

Würde mich interessieren ob der Sammler was zu dem Thema weiß.

Tschüß
und ein frohes Osterwochenende
vlt wird’s ja noch ein Schönes, denn hier hat es vor 5 Minuten auf gehört zu gießen 😰

PS:
Im Motorsport ist die ECE 22.05 (neuester Fassung) bindend und nur Helme welche in einer Zulassungsliste auf geführt sind dürfen an einer Sport-Veranstaltung Verwendung finden!

Vielleicht mal eine provokante Aussage (nicht ernst gemeint!): 😉

Wer meint, mit einem Braincap gut geschützt zu sein, der fährt vielleicht kein "richtiges" Motorrad.
Entweder er kann nicht halbwegs schnell genug fahren oder er ist so gut vom Fahrtwind geschützt, daß ihm ein Intgralhelm zuviel ist. Dann fährt er sozusagen ein "Auto auf zwei Rädern".

Jetzt mal im Ernst:
Ich kann aber auch verstehen, daß einem ein Integralhelm z.B. auf einem Luxustourer an ein Folterinstrument erinnern könnte.
Ich fahre stets mit geöffneten Klappen, und mein Visier ist praktisch niemals ganz geschlossen (bei einer Teilverkleidung).

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297



Wer meint, mit einem Braincap gut geschützt zu sein, der fährt vielleicht kein "richtiges" Motorrad.

Also,

ich sagte ja nirgends
dass diese Hirnbadedeckungen
ausreichend Schutz bieten und somit erlaubt seien,
jedoch gab es dieses Thema hier schon ein mal in: Braincap nicht verboten !?

Ja dieser User [welcher das Thema eröffnete],
ist laut Avatar ein Fan dieser Mütze, schmückt er doch sogar den Hund damit

Tschüs und
auch dir - frohe Ostern
(es regnet schon wieder - nur nicht so heftig 😰)

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Man sollte bei dieser ganzen Diskussion ob Versicherungsschutz ja oder nein, bedenken, dass das vielleicht kleinste Problem bei schweren Kopfverletzungen oder bleibenden Hirnschäden die Frage ist, ob die Versicherung zahlt.
Wer nur noch sabbernd in der Ecke sitzt und darauf wartet die Windeln gewechselt zu bekommen und anschliessend gefüttert zu werden, den interessieren solch juristische Spitzfindigkeiten nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von 4-Ventiler



Nach meiner Info ist das Tragen von Helmen nach ECE 22 auf Grund der bereits in den Neunziger-Jahren verfassten Ausnahmeregelungen nicht zwingend/bindend.
[...]

Das ist auch mein Stand, nachzulesen z.B. hier:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/helmpflicht.php

Nachgeprüft habe ich die Information nicht 🙂

Auf das Thema kam ich dadurch, dass Schuberth bei seinen Helmen schreibt, dass durch den Einbau einer Kommunikationsanlage (Bluetooth-Headset), die nicht aus dem Hause Schuberth stammte, die ECE-Zulassung erlischt.
Durch das oben geschriebene dürfte das aber in DE egal sein.

Der letzte Satz fasst es doch gut zusammen: Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert. Dies mag recht kostengünstig klingen, zivilrechtlich kann allerdings das Nichttragen eines Helmes bzw. ein unsachgemäßes Helmtragen eine Mitschuld bei Unfällen mit aduäquaten Kopfverletzungen bewirken (Mithaftung).

Das erklärt mir auch, warum die hiessigen Kuttenträger der Höllenengel und Banditen hier oftmals ohne Helm oder mit Pseudohelmen durch die Gegend knattern.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


lfd. Nr. 101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro

Das erklärt mir auch, warum die hiessigen Kuttenträger der Höllenengel und Banditen hier oftmals ohne Helm oder mit Pseudohelmen durch die Gegend knattern.

Das trifft bei uns maximal auf "Braincap-träger" zu,

ohne Helm käme kaum jemand durch die Stadt

(das heißt, das Möpie bliebe stehen bis ein Helm zur weiterfahrt besorgt ist.)

Chopperfahren mit Braincap wird von der hiesigen Rennleitung allerdings kaum geandet.

lG aus Bayern Frank

Lesenswerter Artikel: www.stern.de - Wenig Hirn, wenig Schutz

Unabhängig davon ob die »Kappe« nun als geeigneter Schutz angesehen wird oder nicht -> man selbst sollte sich schon genügend Gedanken über sein Gesicht machen.

Ich empfehle bei Unsicherheiten sich einfach dieses Bild hier anzuschauen (wikipedia.org - Sturzhelm nach dem Sturz und sich anhand der Spuren zu überlegen, wie sein Gesicht wohl mit einem Jethelm ohne Visier oder mit Braincap ausgesehen hätte.

Dann sollte der gesunde Menschenverstand schon eingreifen und Sicherheit über coole Optik stellen.

Grüße, Martin

Hallo Martin,

das wird leider nichts bringen. Braincap-Träger gehen davon aus, dass nur die anderen Deppen Unfälle bauen und sie selber sicher fahren. Helme sind eben nur pure Schikane dieses Bullenstaates, der nichts besseres zu tun hat, als mündige Bürger zu bevormunden.

Da kann man nix machen.

Mir geht das ganze "Sabbernd in der Ecke sitzen" und "wer mit Braincap fährt, fährt ohne Brain" genöle tierisch auf den Sack! Wir sind ein freies Land! Lasst doch die Leute machen, was sie wollen! Solange sie andere damit nicht gefährden kann es euch doch egal sein!
(Und wenn mir jetzt einer mit den Gesundheitskosten für die Allgemeinheit kommt, dann möge er doch bitte erst mal mit dem Rauchen, Saufen und Fahrradfahren aufhören...!)

Ich fahre oft und gern mit Braincap, nicht weil ich meinen Kopf schützen will, sondern mein Portemonnaie. Wenn's erlaubt wäre führe ich ohne Helm!

Und ich behaupte sogar, dass ich mit Braincap sicherer unterwegs bin. Ich fahre mit dem Cappie bei weitem gemütlicher und aufmerksamer!

Aber zurück zur Frage ob's erlaubt ist: Das ist Auslegungssache! Im Gesetz heiß es nur "geeigneter Schutzhelm"

Hier

liest man:

Zitat:

Eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (August 2008) hinsichtlich unserer Anfrage zu sonstigen Kraftrad-Schutzhelmen lautet wie folgt: „Geeignet werden vielmehr Schutzhelme sein, die eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sind und deren Bauart die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären und hängt insbesondere auch von dem Zustand des jeweiligen Helmes ab.
Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen.“

Viele Grüße,

Torsten

Zitat:

Original geschrieben von toto-w


[...] (Und wenn mir jetzt einer mit den Gesundheitskosten für die Allgemeinheit kommt, dann möge er doch bitte erst mal mit dem Rauchen, Saufen und Fahrradfahren aufhören...!) [...]

Yay - ich darf also meckern. 😁

Grüße, Martin

oldschool

Zitat:

bzw. daran, das wenn die überleben, dass dann unsummen die letztendlich WIR targen müssen, in deren lebenserhaltung fließen wie z.b. pflegepersonal, teure apparaturen in krankenhäusern usw...

Was ist mit den Rauchern, Skifahrern, Fallschirmspringern?
Kosten die kein Geld?
So ein Blödsinn.

6 jahre für diese frage ist der wochensieger!

Zitat:

@Emil12348 schrieb am 8. August 2018 um 23:29:32 Uhr:


Was ist mit den Rauchern, Skifahrern, Fallschirmspringern?
Kosten die kein Geld?

Kommt darauf an. Wenn der braincaptragende Raucher beim Skifahren seinen Fallschirm vergessen hat und dies erst bemerkt als er vom Berg abgeflogen ist -> dann sind die Folgekosten vermutlich gering.

Zitat:

@Emil12348 schrieb am 8. August 2018 um 23:29:32 Uhr:


So ein Blödsinn.

Sich extra anzumelden um auf einen seit 6 Jahre toten Thread zu antworten ist hingegen klug?

Grüße, Martin

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