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Erlaubt?

Moin erstmal!
Ist es eigendlich erlaubt das hinterrad durchdrehen zu lassen oder auf dem Hinterrad zu fahren(bei schnellen bikes gehts doch kaum anders)
Gibt es die Suzuki GS500 E auch mit Verkleidung? Oder ist die verkleidung nur bei der neuen F serie?
Mfg Peckmaster

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19 Antworten

mit der gs 500 brauchst du dir um wheelis keine gedanken zu machen!

solang du dabei niemanden gefährdest dürfte es kein problem darstellen (wobei das natürlich auslegungssache is ab wann man jemand gefährdet)
sonst schließ ich mich micha an :)
edit: hab mal a weng gegoogelt. also des is wohl eine grauzone. ein wheelie is zwar nicht ausdrücklich verboten, aber du könntest
1. dabei jemanden gefährden->verboten
2. dabei jemanden belästigen/ablenken->verboten
3. in dieser situiation dein fahrzeug nicht richtig unter kontrolle haben (was deine pflicht ist)->verboten
also grundsätzlich ist es nicht verboten, doch kann dir schnell eine gefährdung von anderen verkehrsteilnehmern unterstellt werden.
außerdem erklär mal einem richter wenn du ein kind in der stadt totgefahren hast bei nem wheelie, dass du dein bike genauso unter kontrolle hattest wie auf zweirädern.
=> mach es wo nicht unbedingt ein haufen andere fahrzeuge um dich rum sind und bau bloß keinen unfall dabei

Nein, ist es nicht.
Es ist zwar nicht ausdrücklich verboten, aber jeder Streifenpolizist kann die ne Knolle wegen einem der zahlreichen Gummiparagraphen aufdrücken ("Umweltverschmutzung, unnötige Lärmbelästigung, Fahrzeug nicht unter Kontrolle haben...";)

Moin,
wie schon gesagt, es ist eine Grauzone. Wenn du dabei erwischt wirst, kommt es ganz auf dem Polizisten an, ob du ne Strafe bekommst, oder ob er bloß den Zeigefinger erhebt.
Zu deiner GS Frage:
Die E (wenn die immernoch so heißt) ist das Nakedbike. Die F hat die Verkleidung. daher rührt die unterschiedliche Modellbezeichnung, ansonsten sind die Kräder identisch. Ein Blick auf die Herstellerseite löst solche Fragen meist vorzeitig.

Re: Erlaubt?

Zitat:

Original geschrieben von peckmaster


Moin erstmal!
Ist es eigendlich erlaubt das hinterrad durchdrehen zu lassen oder auf dem Hinterrad zu fahren(bei schnellen bikes gehts doch kaum anders)
Gibt es die Suzuki GS500 E auch mit Verkleidung? Oder ist die verkleidung nur bei der neuen F serie?
Mfg Peckmaster

Sorry , aber das ist kein motorradfahren.
Aber wie sagt man so schön : Jedem Narr sein Käppchen.

Nur so ich bin 17 und hab kein Motorrad! Ich wollt nur die rechtliche lage wissen danke!

Es ist nicht erlaubt !
In der SVA steht ganz klar geschrieben, das jeder Verkehrsteilnehmer so zu fahren hat, das er sein gefährt jederzeit unter Kontrolle haben muss.
Wenn du auf einem Rad fährst, hast du keine Vorderbremse und keine Möglichkeit zum lenken, also dein Bike nicht unter Kontrolle.

Die Polizei kann dir auch einfach nen Knöllchen geben, weil du ohne Vorderradbremse unterwegs bist.(beim Stoppie dann ohne HB)

Zitat:

Original geschrieben von King Madness


Wenn du auf einem Rad fährst, hast du keine Vorderbremse und keine Möglichkeit zum lenken, also dein Bike nicht unter Kontrolle.

steht das denn irgendwo konkret oder ist das nicht vielmehr auslegungssache?

Zitat:

Original geschrieben von Santino


Die Polizei kann dir auch einfach nen Knöllchen geben, weil du ohne Vorderradbremse unterwegs bist.(beim Stoppie dann ohne HB)

Ich tippe mal darauf, daß Du dann -bei allgemein ca. 80% Bremswirkung auf der Vorderradbremse gegenüber ca 20% hinten- wahrscheinlich nicht nur ein Knöllchen gereicht bekommst, wenn Dir die Aktion als Fahren ohne bzw. mit arg beschränkter Bremse ausgelegt wird!
Ansonsten würde ich "King Madness" zustimmen!

Gruß, Dynator

nochn punkt
nciht lesbares versicherungskennzeichen 25€

...woher weiß ich das nur...

Zitat:

Original geschrieben von mpre


nciht lesbares versicherungskennzeichen 25€

Was ist das denn? Hab' ich nicht. Braucht man das?

Das Leben ist kompliziert ...

Gruss

Peter

Also, nichtfunktionierende Bremsen, nichtlesbares Kennzeichen und all sowas (Ich gehe mal davon aus das Moped ist ok) kommt alles nicht in Frage. Funktioniert ja alles. Man bekommt auf nassem Laub ja auch keine Knolle wegen unzureichender Bremswirkung oder wenn man hinter nem Baum parkt nix wegen unlesbarem Kennzeichen.
Es stimmt auch das es nicht explizit verboten ist.
Das bedeutet aber nicht das man das darf. Ist Auslegungssache das beobachtenden Beamten. Geht von Gefährdung (dabei muss nich mal ein anderer auf der Straße sein, es reicht wenn man jemanden gefährden KÖNNTE wenn er da WÄRE) bis hin zu gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, im schlimmsten Fall mit Unfallfolge.
Genauso auch die Bandbreite der zu erwartenden Strafen. Von mündlicher Verwarnung bis Strafanzeige, wird jemand verletzt automatisch mit Vorsatz. Und für letzteres KANN es sogar ne Haftsrafe geben.
Nochwas zum Argument "mit nem schnellen Moped geht das ja kaum anders" - erzähl das mal nem Polizisten, viel Spass dabei
Chrom

"automatisch mit vorsatz" stimmt natürlich nicht. Den Rest sehe ich genauso.

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