Hagelschaden nach Autokauf festgestellt

Hallo liebe Gemeinde,

Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug für 5700 Euro gekauft.
Ich habe im Nachhinein mehrere ganz leichte Dellen auf dem Dach festgestellt.

Mir wären diese bei Besichtigung (Abends) nicht aufgefallen und der Verkäufer hat dazu auch nichts gesagt.

Im Kaufvertrag steht keine Schäden, also schadenfrei.

Der Besitzer ist die zweite Hand.
Angeblich weiß der Besitzer von nichts und Ihm sind die Dellen nicht aufgefallen.

Wie würdet Ihr da vorgehen oder soll ich überhaupt vorgehen.

Ich habe gehört das es eine Versicherungs Datenbank gibt die über die Fahrgestellnummer dies herauslesen kann ob ein Schaden Netto ausbezahlt worden ist. Also keine Reparatur erfolgt.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen oder sagen an wen ich mich wenden kann.

Mich würde Interessieren ob dies als Hagelschaden angerechnet worden ist.
Dann hätten Sie definitiv gelogen und ich würde Juristische Schritte einleiten.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Arglistige Täuschung bei einem offenliegenden Mangel? Wohl eher nicht. Ich würde hier keine Zeit mehr investieren, und beim nächsten Kauf auf besseres Licht (und Besichtigung nicht bei Regen) achten.

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Ich habe was im Netz gefunden und habe bereits ein Schreiben angesetzt bzw. Formular ausgefüllt.

Es ist die Informa His GmbH.
Dort glaube ich wenn ich es richtig verstanden habe werden die Versicherungsschäden von den Versicherern gemeldet.
Also die die abgerechnet wurden.

Ich sehe es handelt sich um eine hitzige Diskussion.

Ich persönlich würde wenn ich ein Fahrzeug verkaufe sowas mitteilen. Egal was es kostet und egal an wem ich es verkaufe. Habe ja kein Problem damit i. d. R. ist es dadurch ja etwas günstiger und der neue Besitzer weiß was er erhält.

In der Anzeige stand auch in einem sehr ansehnlichen Zustand, was auch immer das heißen mag. Man kann in Mobile de auch angeben Schaden - ja oder nein und repariert oder unrepariert.

Ich will nur wissen ob ich belogen worden bin.
Am Telefon der Besitzer gesagt hat, kein Hagelschaden und es ist nichts Versicherungstechnisch abgerechnet worden.
Dann habe ich kein Problem damit und werde es hinnehmen.

Wenn herauskommt das es abgerechnet worden kann ich mich an den Verkäufer wenden.

Zumindest wenn ich es verkaufe, werde ich es natürlich angehen und wenn ich es es schlau mache kann ich es in der Anzeige beschwichtigen.

Natürlich ist das nicht wirklich richtig schlimm da beim Autokauf manche mit Sicherheit schon richtig auf die Nase gefallen sind.

Ich wusste ja das es kein neues Auto ist und bin nicht mit der Lupe um Fahrzeug gegangen. Mir ist klar das ich kein neues Fahrzeug erhalte.

Also nichts für ungut. Ich finde es nur lustig dass mache hier so austicken wie soll mich schämen etc.

Halte Euch auf dem laufenden.

Keine Ahnung was du im Netz gefunden hast, aber das dürfte eine Abzocke sein. Das ganze würde dem Datenschutz widersprechen.

Und immer wieder unterstellst du dem Verkäufer von den paar kleinen Dellchen auf dem Dach gewusst zu haben, aber lieferst nicht mal ein richtiges Bild dazu.

Du hast ein Auto für 15-20% des Neuwagenwerts gekauft und erwartest Neuwagenzustand. Ich kann mich einen Vorredner nur anschließen. So ein Käufer will keiner haben. Kein Cent in der Tasche, aber große Ansprüche. Anders kann man es mittlerweile nicht nennen. Mittlerweile geht es dir nur noch darum dem Verkäufer irgendwas vorweisen zu können.

Zitat:

@Vojo123 schrieb am 3. Februar 2020 um 19:19:33 Uhr:


Halte Euch auf dem laufenden.

Warum lädst Du nicht mal ein Bild vom Schaden hoch?

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 19:36:26 Uhr:


Keine Ahnung was du im Netz gefunden hast, aber das dürfte eine Abzocke sein. Das ganze würde dem Datenschutz widersprechen.

Und immer wieder unterstellst du dem Verkäufer von den paar kleinen Dellchen auf dem Dach gewusst zu haben, aber lieferst nicht mal ein richtiges Bild dazu.

Du hast ein Auto für 15-20% des Neuwagenwerts gekauft und erwartest Neuwagenzustand. Ich kann mich einen Vorredner nur anschließen. So ein Käufer will keiner haben. Kein Cent in der Tasche, aber große Ansprüche. Anders kann man es mittlerweile nicht nennen. Mittlerweile geht es dir nur noch darum dem Verkäufer irgendwas vorweisen zu können.

Tit mir leid wenn ich Dir widersprechen muss.
Ich sehe es nun mal anders.
Ich respektiere Deine Meinung trotzdem.

Es wird eine Abfrage über die Fahreuggestellnummer ermittelt, nicht über den Vorbesitzer.

Aber gerade wie Du behauptest 10 bis 15 % bezahlt zu haben ist es doch erst Recht okay wenn der Verkäufer es angibt.

Da sieht man wenn das Fahrzeug gewaschen ist und es sich spiegelt.

Das ist momentan nicht gegeben.

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 19:36:26 Uhr:


Keine Ahnung was du im Netz gefunden hast, aber das dürfte eine Abzocke sein. Das ganze würde dem Datenschutz widersprechen.

Und immer wieder unterstellst du dem Verkäufer von den paar kleinen Dellchen auf dem Dach gewusst zu haben, aber lieferst nicht mal ein richtiges Bild dazu.

Du hast ein Auto für 15-20% des Neuwagenwerts gekauft und erwartest Neuwagenzustand. Ich kann mich einen Vorredner nur anschließen. So ein Käufer will keiner haben. Kein Cent in der Tasche, aber große Ansprüche. Anders kann man es mittlerweile nicht nennen. Mittlerweile geht es dir nur noch darum dem Verkäufer irgendwas vorweisen zu können.

Sich über Unterstellungen des TEs beschweren, aber im eigenen Post wimmelt es von selbigen.....
Merkst selber, oder??

Zitat:

@Vojo123 schrieb am 3. Februar 2020 um 20:06:18 Uhr:



Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 3. Februar 2020 um 19:36:26 Uhr:


Keine Ahnung was du im Netz gefunden hast, aber das dürfte eine Abzocke sein. Das ganze würde dem Datenschutz widersprechen.

Und immer wieder unterstellst du dem Verkäufer von den paar kleinen Dellchen auf dem Dach gewusst zu haben, aber lieferst nicht mal ein richtiges Bild dazu.

Du hast ein Auto für 15-20% des Neuwagenwerts gekauft und erwartest Neuwagenzustand. Ich kann mich einen Vorredner nur anschließen. So ein Käufer will keiner haben. Kein Cent in der Tasche, aber große Ansprüche. Anders kann man es mittlerweile nicht nennen. Mittlerweile geht es dir nur noch darum dem Verkäufer irgendwas vorweisen zu können.

Tit mir leid wenn ich Dir widersprechen muss.
Ich sehe es nun mal anders.
Ich respektiere Deine Meinung trotzdem.

Es wird eine Abfrage über die Fahreuggestellnummer ermittelt, nicht über den Vorbesitzer.

Aber gerade wie Du behauptest 10 bis 15 % bezahlt zu haben ist es doch erst Recht okay wenn der Verkäufer es angibt.

Da sieht man wenn das Fahrzeug gewaschen ist und es sich spiegelt.

Das ist momentan nicht gegeben.

Okay. Man sieht etwas wenn der Wagen frisch gewaschen ist und der Lack bei gutem Wetter spiegelt und nach paar tagen nicht mehr (also eigentlich so gut wie gar nicht vorhanden ) und daraus schließt du auf einen abgerechneten und verschwiegenen Hagelschaden? Dann solltest du 90% der Gebrauchtwagen meiden.

Warum nicht endlich mal ein Foto? In Zeiten von Smartphone eine Sache von wenigen Minuten/Sekunden ???

Wenn jetzt noch ein Link zu dem komischen His Etwas ... kommt, weiß man ja woher der Werbewind weht 😕😁

Weil es kann nicht Ernste gemeint sein, wenn man es kaum sieht, dann sollte der tE tatsächlich die Finger von Gebrauchtwagen lassen....😉

Moin,

Ich weiß nicht, ob du bei dem Verein eine Auskunft zu deinen Anliegen bekommen wirst. Immerhin soll dieses System v.a. die Versicherer vor Versicherungsbetrug schützen und nicht enttäuschten GE Käufern helfen irgendwelche Wunder zu erwirken. Aber nehmen wir Mal an du erhältst tatsächlich die Auskunft, dass an deinem Fahrzeug ein Schaden reguliert wurde. Dann weißt du immer noch nicht, ob dies im Wissen des VK stattfand. Weiterhin bliebe strittig ob deine Frage diesen Sachverhalt ausführlich genug betraf.

Alles in allem verschwendest du wahrscheinlich mehr Zeit und vielleicht sogar Geldmittel als am Ende der Ertrag sein wird.

Du gehst leider immer noch davon aus, dass man dich absichtlich betrügen wollte - das Gegenteil nimmst du noch immer nicht als Option wahr. Das ist der Punkt, der hier von den meisten zu deinem Gegenteil in die Waagschale geworfen wird. Deine eigene Schilderung lässt mich nämlich nach wie vor daran zweifeln, dass du wirklich einen handfesten Angriffspunkt besitzt. Und ja, Fairness von beiden Seiten ist notwendig, aber man kann es auch wirklich zu ernst nehmen. Was du schilderst klingt für mich auch eher nach beleidigten Leberwurst als das es wirklich wie auch immer harte Boshaftigkeit gäbe. Ich mein, dass ist nie auszuschließen - aber es immer automatisch vorauszusetzen macht einem das Leben einfach nur schwer.

LG Kester

Wenigstens bin ich nicht der einzige der das sehr komisch findet hier und immer wieder die anschuldigungen, du hättest das längst überprüfen können.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 4. Februar 2020 um 09:24:12 Uhr:


Aber nehmen wir Mal an du erhältst tatsächlich die Auskunft, dass an deinem Fahrzeug ein Schaden reguliert wurde. Dann weißt du immer noch nicht, ob dies im Wissen des VK stattfand.

wenn das zur Zeit des Eigentums des Verkäufers erfolgt ist, muss er das gewusst haben, das kann nicht anders sein. Und dann kann man ihm auch mit Recht vors Schienbein treten.

Moin,

Wenn du denn den Zeitpunkt der Regulierung mitgeteilt bekommst, wenn der VK von der Reparatur Kenntnis hatte (z.B. die Ehefrau etwas reparieren ließ, der Ehemann als VK dies aber nie mitgeteilt bekam usw.). Da gibt es genug Möglichkeiten, die alle schon Mal vorgekommen sind. Ist ja schließlich nicht so, dass Haltet/Versicherungsnehmer automatisch immer auch die einzigen Verfügungsberechtigten sind, die da Mal Mist bauen könnten.

Und ich glaube nicht, dass der Verein ihm diese Info geben wird, widerspräche irgendwie dem Sinn dieses Unternehmens.

Und auch das ist ja nix weiter als eine fantasiereiche Annahme.

LG Kester

Habe das Schreiben von dem Verein erhalten. Es ist kein Schaden die letzten 24 Monate bekannt. Ich lasse es damit daraufhin beruhen.

Ist zwar unbefriedigend, dass du jetzt auf deinem "Schaden" sitzen bleibst (egal wie groß der jetzt mal ist), aber da jetzt noch weiter zu gehen erscheint mir auch sinnlos.

Würde nur unnötig Zeit und Nerven kosten und die Aussicht auf Erfolg tendiert mMn gegen Null.

Und warum schafft der Te es nicht mal ein Foto vom Schaden hochzuladen?

Aber nun ist´s auch egal, würde bestimmt eh nur ein Bild aus der google Bildersuche werden....

Bleibt wohl bei einem Sturm im Wasserglas, wie schon von etlichen bereits auf Seite 1 vorhergesagt und Selbst­be­weih­räu­che­rung für den TE ....😮

Trotz Hagelschaden unfallfrei? Die Gerichte sehen Hagel- und Unfallschäden als unterschiedliche Schadensarten an. Wird das Fahrzeug irgendwann später verkauft, darf der Verkäufer es also durchaus als "unfallfrei" anbieten, obwohl es einen Hagelschaden hatte.

Dürften alle Fragen geklärt sein.

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