Haftung bei Privat-Hebebühne

Hallo,
ich bin stolzer Besitzer eine PKW-Hebebühne, die ich in meinen Schuppen installiert habe.

Jetzt sind meine Freunde und bekannte auf mich aufmerksam geworden und fragen, ob diese auch
mit ihren Fahrzeugen auf die Hebebühne dürfen.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es Rechtlich aus, wenn was passiert?
Kann ich schriftlich einen Haftungsausschluss verlangen?

Die Bühne wird übrigens nicht gewartet oder geprüft (TÜV).

Danke für eure Fragen schon mal.

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Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Februar 2019 um 13:09:23 Uhr:


Die rechtliche Seite wird wohl nur bei gewerblichem Einsatz relevant. Wenn du rein Privat die Hebebühne wem zur Verfügung stellst, ist das auch sein reines Privatvergnügen.
Im Übrigen würde ich mir überlegen, ob ich mein Auto auf eine ungewartete8vermutlich nicht mal abgenommen?) Hebebühne fahre.

Die rechtliche Seite sehe ich anders. Wenn die Hebebühne nicht in Ordnung ist und deswegen eine Person zu Schaden kommt, wird die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer der Hebebühne ermitteln. Da nutzen auch irgendwelche unterschriebenen Zettel, dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird, rein gar nichts.

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Zitat:

@opelkult schrieb am 18. Februar 2019 um 13:11:54 Uhr:


Also man kann es auch echt übertreiben. Ich persönlich habe eine Bühne aus Bj. 85 auf die jeder wann immer er will drauf kann. Die wird einmal im Jahr gefettet und das wars. Seit 20 Jahren sind da permanent Autos von der leeren Karosserie bis hin zum Mercedes ML Geländewagen drauf und da war noch niemals irgendwas. Also keine Panik ist alles halb so wild.

Da stellt sich dann aber zunächst einmal die Frage, inwiefern das schweizerische und das deutsche Haftungsrecht überhaupt miteinander vergleichbar sind.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 17. Februar 2019 um 22:46:40 Uhr:



Zitat:

@Catwiezle schrieb am 17. Februar 2019 um 20:15:23 Uhr:


Gönne Dir die Freude, das gute Stück auch guten Freunden zu überlassen. Strafbar/haftbar machst Du Dich doch nur, wenn die Bühne defekt ist und deswegen auch etwas passiert. Und es liegt in Deiner Hand, dafür zu sorgen, dass die Bühne im sicheren Zustand ist, was ja auch in Deinem eigenen Interesse liegen sollte.

Das ist gut gemeint aber mit Verlaub gesagt doch ziemlich naiv. Wenn es zu Schäden ( Sach / Personenschäden) kommt werden alle möglichen/unmöglichen Argumente gesucht um einen Schuldigen zu finden dem man die Kosten aufladen kann.
Die Schäden die in der Vergangenheit entstanden sind lagen immer bei den Benutzern nie bei der Hebebühne.
Und an den Themenstarter gerichtet: Frage doch einfach mal in einer Mietwerkstatt nach wie die den Gebrauch der Hebebühnen versicherungstechnisch regeln.

MfG kheinz

Das hat nichts mit Naivität zu tun, sondern im Gegenteil damit, dass ich mir meiner Verantwortung bewusst bin und im Vorfeld entsprechend handeln würde, sprich dafür Sorge tragen würde, dass die Bühne im korrektem Zustand ist. Nach Deiner Argumentation dürfte ich auch meinen Beruf nicht mehr ausüben, denn auch dort muss ich dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsumgebung und die Arbeitsgeräte in einem ordnungsgemässen und sicheren Zustand sind und diejenigen, die dort arbeiten, den Umgang mit den Arbeitsgeräten ausreichend beherrschen, so dass niemand zu Schaden kommt. Genauso muss ich dies bei der Hebebühne tun. Wenn ich den Zustand der Bühne nicht selber beurteilen kann, muss ich jemand beauftragen, der dies kann. Wenn ich den Zustand nicht selber beurteilen kann und niemanden mit der Beurteilung beauftrage, sollte ich die Bühne auch selber nicht mehr nutzen.
Wenn gute Bekannte die Bühne nutzen wollen, sollte ich diese Personen soweit einschätzen können, ob sie mit der Bühne umgehen können oder nicht. Wer an einem Auto Arbeiten fachgerecht ausführen kann (und nur für solche Leute sollte die Bühne da sein) ist normalerweise auch in der Lage, die Bühne korrekt zu nutzen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 18. Februar 2019 um 17:26:33 Uhr:


Mal eine andere Frage, wenn deine Freunde oder Verwandte die Hebebühne benutzen, bist du dabei oder dürfen die alleine dran?

Sowohl als auch.
Wenn meine Brüder am Auto arbeiten, bin ich in der Regel nicht dabei.
Bei Freunden bin ich dagegen fast immer mit dabei.

Mal anders gefragt, was erwartet ihr denn das passieren könnte? Also bei meiner Bühne z.B. ist ein Grundgestell am Boden, somit kann sie nicht einknicken, auf jeder Seite ist eine Spindel die über eine Kette verbunden ist, sollte mal der Motor oder die Kette reißen passiert auch nichts, dann bleibt die jeweilige Säule einfach stehen.
Und wenn jemand sein Auto runterfällt weil er es nicht ordentlich aufgebockt hat, ja mei dann ist er selber schuld. Wie bereits geschrieben wurde: wenn einer Reparaturen an seinem Auto durchführen will wird er wohl so viel Verständnis haben auch eine Bühne korrekt zu benutzen.

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Zitat:

@opelkult schrieb am 19. Februar 2019 um 07:14:47 Uhr:


Mal anders gefragt, was erwartet ihr denn das passieren könnte? Also bei meiner Bühne z.B. ist ein Grundgestell am Boden, somit kann sie nicht einknicken, auf jeder Seite ist eine Spindel die über eine Kette verbunden ist, sollte mal der Motor oder die Kette reißen passiert auch nichts, dann bleibt die jeweilige Säule einfach stehen.

Meine Zippo 1111 von 1978 ist da weitaus besser abgesichert. Da ist die Kette per Endschalter überwacht. Wenn die Kette reißen sollte, bleiben die Hubstühle beider Säulen stehen. Endfahrschalter oben und unten. Dann wird noch überwacht, ob die Hubstühle, bei Abwärtsfahrt iwo einem Hindernis auflaufen (bspw. abgestelltes Rad). Dann gibt es da noch die Mutterbruchkontrolle, die ein aufwärts fahren verhindern, wenn eine Tragmutter durchgestochen ist.

Ich prüfe einmal jährlich die Sicherheitseinrichtungen, messe und protokolliere den Abstand der Tragmuttern zur Sicherungsmutter und mache eine optische Kontrolle der Mechanik.

Ich denke, dass ich damit meine Sorgfaltspflichten genüge getan habe.

Zitat:

@gast356 schrieb am 16. Februar 2019 um 15:08:07 Uhr:


...ein Hebezeug, Hubgerät, Hubsteiger, etc. ist immer so konstruiert, dass selbst bei ungenügender Wartung nichts passiert. Da sind Sicherheitseinrichtungen drin, die in jedem Fall dafür sorgen, dass z.B. bei der Hebebühne das Auto auch bei gravierenden Fehlern / Schäden / etc. oben bleibt... könnte höchstens problematisch werden hinterher das Auto wieder runter zu bekommen, wenn irgendwelche Sperrklinken, Sicherheits-Tragmuttern oder Rohrbruchsicherungen zum Einsatz gekommen sind.

So einfach ist das nicht unbedingt.

Beispiel:

Tragmutter einer Hebebühne.

Die sind (waren früher) so konstruiert, dass es bei Überlast "Klack" macht und die Last dann noch auf einer zweiten Mutter auflag.

Hat es dann aber irgendwann beim geplanten Bruch der ersten Mutter "klack" gemacht, dann gibt's diese Sicherung nicht mehr.

Deswegen wird bei einer Wartung nach dem ersten "klack" die Mutter gewechselt und die Bühne ist wieder sicher.

Lässt man nun jegliche Wartung bleiben, wird die Benutzung irgendwann zum Glücksspiel.

Ist wie beim Auto: Versagt die Bremse, gibt's zur Not noch die Handbremse.
Ist aber auch die kaputt, wird's brenzlig.

Die Hebebühnen die ich kenne haben Klinken/Rasten am Hubarm. Geht der Druck weg, klinkt der Haken im Hubarm ein und die Bühne fällt max. 2 cm. So wird die Bühne auch gesichert, erst hochfahren und dann auf gewünschter Höhe bis zum einklinken wieder absenken. Mir ist auch ehrlich gesagt kein einziger Fall bekannt wo eine Hebebühne technisch versagt hätte. Wenn etwas passiert, dann ist zu 99% der Wagen falsch angehoben wurden.

Bei mir steht an der Tür "Verleihnix"! Die jahrzehntelange Erfahrung zeigte mir immer wieder, es ist besser nichts herzuleihen.

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