Haftung bei Privat-Hebebühne

Hallo,
ich bin stolzer Besitzer eine PKW-Hebebühne, die ich in meinen Schuppen installiert habe.

Jetzt sind meine Freunde und bekannte auf mich aufmerksam geworden und fragen, ob diese auch
mit ihren Fahrzeugen auf die Hebebühne dürfen.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es Rechtlich aus, wenn was passiert?
Kann ich schriftlich einen Haftungsausschluss verlangen?

Die Bühne wird übrigens nicht gewartet oder geprüft (TÜV).

Danke für eure Fragen schon mal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. Februar 2019 um 13:09:23 Uhr:


Die rechtliche Seite wird wohl nur bei gewerblichem Einsatz relevant. Wenn du rein Privat die Hebebühne wem zur Verfügung stellst, ist das auch sein reines Privatvergnügen.
Im Übrigen würde ich mir überlegen, ob ich mein Auto auf eine ungewartete8vermutlich nicht mal abgenommen?) Hebebühne fahre.

Die rechtliche Seite sehe ich anders. Wenn die Hebebühne nicht in Ordnung ist und deswegen eine Person zu Schaden kommt, wird die Staatsanwaltschaft gegen den Besitzer der Hebebühne ermitteln. Da nutzen auch irgendwelche unterschriebenen Zettel, dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird, rein gar nichts.

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Ja die Bürokraten und Paragrafenreiter dominieren, dem Land fehlt es an Machern.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 17. Februar 2019 um 21:01:24 Uhr:


Ja die Bürokraten und Paragrafenreiter dominieren, dem Land fehlt es an Machern.

Richtig, damit kann man als "Macher" inzwischen gut Geld verdienen... und wenn die "Macher" unter der Hand zusammenhalten, dann siehts für das §-Pack ziemlich duster aus.
Muß man sich seine "Kunden" nur gut aussuchen und "Arschlöcher" aussortieren... da gabs letztens einen interessanten Fernsehbeitrag von einem Fliesen- und Natursteinleger - klick, klick

Und wenn es die "Macher" versemmelt haben, dürfen wieder die "Paragrafenreiter" ran. Denn dann geht es um "Gerechtigkeit". Mannomann, muss das schön sein mit so einem einfachen Weltbild. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 17. Februar 2019 um 20:15:23 Uhr:


Gönne Dir die Freude, das gute Stück auch guten Freunden zu überlassen. Strafbar/haftbar machst Du Dich doch nur, wenn die Bühne defekt ist und deswegen auch etwas passiert. Und es liegt in Deiner Hand, dafür zu sorgen, dass die Bühne im sicheren Zustand ist, was ja auch in Deinem eigenen Interesse liegen sollte.

Das ist gut gemeint aber mit Verlaub gesagt doch ziemlich naiv. Wenn es zu Schäden ( Sach / Personenschäden) kommt werden alle möglichen/unmöglichen Argumente gesucht um einen Schuldigen zu finden dem man die Kosten aufladen kann.
Die Schäden die in der Vergangenheit entstanden sind lagen immer bei den Benutzern nie bei der Hebebühne.
Und an den Themenstarter gerichtet: Frage doch einfach mal in einer Mietwerkstatt nach wie die den Gebrauch der Hebebühnen versicherungstechnisch regeln.

MfG kheinz

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Unglaublich was hier alles für Beiträge kommen. Da würden Leute echt ihre Freunde und Verwandte Zettel unterschreiben lassen?
Oh Mann ihr Deutschen seid schon echt so was von seltsam des gibt's doch gar nicht :-D

Zitat:

@opelkult schrieb am 18. Februar 2019 um 07:19:07 Uhr:


Unglaublich was hier alles für Beiträge kommen. Da würden Leute echt ihre Freunde und Verwandte Zettel unterschreiben lassen?
Oh Mann ihr Deutschen seid schon echt so was von seltsam des gibt's doch gar nicht :-D

Ob "wir Deutschen" uns alle solche Zettel unterschreiben lassen würden, kann man anhand der Antworten zu diesem Thema wohl nicht beantworten. Aber der Verein zur Pflege von Vorurteilen hat eben viele Mitglieder und trifft sich bei jeder Gelegenheit. 😁

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@opelkult schrieb am 18. Februar 2019 um 07:19:07 Uhr:


Unglaublich was hier alles für Beiträge kommen. Da würden Leute echt ihre Freunde und Verwandte Zettel unterschreiben lassen?
Oh Mann ihr Deutschen seid schon echt so was von seltsam des gibt's doch gar nicht :-D

"Wir Deutschen" stellen uns halt "leider" nicht so gerne dem finanziellen Ruin aufgrund eines dummen Zufalls/unfalls. Man muss uns einfach hassen!

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 17. Februar 2019 um 21:01:24 Uhr:


Ja die Bürokraten und Paragrafenreiter dominieren, dem Land fehlt es an Machern.

Hört man täglich - solange alles gut geht. Geht etwas schief sind die vermeintlichen "Macher" die vorher am lautesten auf die Paragrafenreiter geschimpft haben die die am lautesten danach schreien und egal wie, auf jeden Fall muss jemand anderes schuld sein. Immer das selbe. 🙄

Da braucht man sich nichts vormachen. Alles gute Freunde, nie Ärger mit, toll wenn die auf die Bühne wollen. Aber glaubst du die sind noch so tolle Freunde wenn denen ein Auto auf den Kopf fällt?

Was ich machen würde: Privathaftfplicht schriftlich(!) fragen ob ein evtl. Schaden durch die Bühnennutzung bei unentgeltlicher privater Fremdnutzung durch Freunde/Bekannte gedeckt ist. Falls ja alles gut, falls nein besser nicht durch andere benutzen lassen.

Also man kann es auch echt übertreiben. Ich persönlich habe eine Bühne aus Bj. 85 auf die jeder wann immer er will drauf kann. Die wird einmal im Jahr gefettet und das wars. Seit 20 Jahren sind da permanent Autos von der leeren Karosserie bis hin zum Mercedes ML Geländewagen drauf und da war noch niemals irgendwas. Also keine Panik ist alles halb so wild.

Zitat:

@opelkult schrieb am 18. Februar 2019 um 13:11:54 Uhr:


Also man kann es auch echt übertreiben. Ich persönlich habe eine Bühne aus Bj. 85 auf die jeder wann immer er will drauf kann. Die wird einmal im Jahr gefettet und das wars. Seit 20 Jahren sind da permanent Autos von der leeren Karosserie bis hin zum Mercedes ML Geländewagen drauf und da war noch niemals irgendwas. Also keine Panik ist alles halb so wild.

Das ist deine und wäre auch meine Sicht der Dinge. Der TE denkt etwas vorsichtiger und hat deshalb hier nachgefragt. Wer seine Besorgnis nicht teilt ist deshalb noch kein besserer Mensch, der sich über ihn lustig machen kann. Man muss es auch nicht gleich mal zu einer deutschen Volkskrankheit erheben. Es war eine Frage, die so leicht nicht zu beantworten ist, sobald man nicht an die Allgemeingültigkeit des Artikel 3 des Kölschen Grundgesetzes glaubt: Et hätt noch emmer joot jejange. 😉

Grüße vom Ostelch

Irgendwann ist immer das erste Mal.
Wie wäre wohl die Lage, wenn hier mal was passiert ? Kommst du dafür auf ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. Februar 2019 um 15:36:32 Uhr:


Irgendwann ist immer das erste Mal.
Wie wäre wohl die Lage, wenn hier mal was passiert ? Kommst du dafür auf ?

Das ist die Frage des TE! Haftet er dann? Zivil- und/oder auch strafrechtlich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@opelkult schrieb am 18. Februar 2019 um 13:11:54 Uhr:


Also man kann es auch echt übertreiben. Ich persönlich habe eine Bühne aus Bj. 85 auf die jeder wann immer er will drauf kann. Die wird einmal im Jahr gefettet und das wars. Seit 20 Jahren sind da permanent Autos von der leeren Karosserie bis hin zum Mercedes ML Geländewagen drauf und da war noch niemals irgendwas. Also keine Panik ist alles halb so wild.

Natürlich hat jeder das Recht auf eigenes Risikoeinschätzung vor allem davon abhängig was er zu verlieren hat.

Wer seine Familie oder sich selber für weniger wertvoll hält der kann natürlich höhere Risiken eingehen als jemand der das anders sieht.

Da ist immer eine persönliches Einschätzung welchen Aufwand für welche Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Gefährdung angemessen hält.

Wer halt sagt die Zukunft meiner Familie und die eigene ist halt aus der persönlichen Sicht sehr wertvoll der muss eben zwangsweise auch unwahrscheinliche Risiken die aber sehr grosse mögliche Auswirkungen haben abdecken so gut das halt geht - die Schwere der Auswirkung dominiert hier immer über die Eintrittswahrscheinlichkeit.

Deshalb kauft man ja auch dann doch den 9+ Airbag dazu wenn es das z.b. als Extra gibt 😁 nicht weil man davon ausgeht dass man den wirklich braucht sondern weil man sagt wenn ich das im unwahrscheinlichen Fall doch brauche sind mir die xxx Euro Mehrpreis lieber als in einem Leichensack rumzuhängen 😁

Sicher muss man bei allem eine Grenze ziehen was eben noch sinnvoll und machbar ist - aber die Grenze ist immer individuell.

Ich finde das nicht verkehrt sich vorher klar zu machen welches Risiko man eingeht und welche Folgen im schlechtesten Fall sich daraus ergeben.

Mal eine andere Frage, wenn deine Freunde oder Verwandte die Hebebühne benutzen, bist du dabei oder dürfen die alleine dran?

Ich würde es anderen zwar erlauben die Bühne zu benutzen, jedoch darauf bestehen die Fahrzeuge selbst auf die Bühne zu fahren und anzuheben. Arbeiten am Fahrzeuge dann nur bei meiner Anwesenheit. Wenn dann was passiert ist es mein Fehler. Auf alles andere habe ich keinen Einfluss.

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