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Haftpflichtschaden

Themenstarteram 13. Oktober 2004 um 11:21

Hallo,

auf mein "Winterauto" BMW 520i, Bj 91 mit div.optischen Macken ist mir nen bis dahin superschicker SL aufgefahren.

Schaden an meinem BMW, Stoßfänger leicht eingedrückt und Abschlussblech beschädigt. Der SL sieht deutlich schlimmer aus, da er sich unter mein Heck geschoben hat (Scheinwerfer, Haube, Stoßfänger)!

Eigentlich will ich mich mit der gegnerischen Haftpflicht (HuK-Coburg) selbst auseinandersetzen, da mein Anspruch dem Grunde nach unstrittig ist.

Kann ich einen Gutachter beauftragen, da es evtl. ein relativ geringer Schaden ist? Da ich das Fahrzeug nicht reparieren werde, steht mir wohl kein Nutzungsausfall zu, auch kann die Vers. die Mehrwertsteuer vom Betrag des Gutachtens abziehen ??? Wie hoch ist eigentlich derzeit die allgemeine Kostenpauschale (30€)?

Dank schon mal im Vorraus!

bis denne

Quaelgeist

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16 Antworten

Wie heißt es doch so schön.......wenns hinten knallt, gibts vorne Geld :-)

Die allgemeine Kostenpauschale liegt zwischen € 25,00 und € 30,00. Würde also daher € 30,00 fordern. Die Versicherung wird Dir dann den für Sie geltenden Satz auszahlen. Bezgl. des Gutachters hast Du als Geschädigter die freie Wahl.

Wenn Du nach diesem Gutachten auszahlen lässt, wird Dir die gegnerische Vers. netto, abzgl. der Verbringungskosten zum Lackierer und ggf. einem Abzug Neu für Alt regulieren. D.h. eventuell wird ein Abzug für eine Wertverbesserung berücksichtigt.

Nutzungsausfall oder Leihwagenkosten sind nur bei Nachweis der Reparatur fällig.

Hoffe das hilft Dir weiter.

Hallo,

im Sinne der Versichertengemeinschaft versuche ich es immer erst per Kostenvoranschlag, aber der Gutachter steht dir natürlich zu.

Die Versicherung zahlt nur netto aus, solltest du den Schaden doch mal reparieren, kannst du die Rechnung nachreichen und kriegst auch die Mwst..

Wofür die Kostenpauschale ?

Christo

An deiner Stelle würde ich dir erstmal zu einem Kostenvoranschlag raten, sollte der bei über 600-700€ liegen, würde ich ein Gutachten anraten. Den Gutachter kannst du dann selbst beauftragen.

Da voraussichtlich nicht repariert werden soll empfiehlt es sich, ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten dafür werden von der Versicherung voll übernommen. Die Kosten für ein Kostenvoranschlag hingegen werden nicht übernommen, da sie bei Reparatur von der Werkstatt gegengerechnet werden......

Also meine Werkstatt verlangt für einen Kostenvoranschlag keine Gbühr - was habt ihr für Werkstätten? (wohlgemerkt, ich meine grad meinen Vertragshändler)

Zweitens - nicht immer bezahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter (Stichwort Bagatelle) - was da hilft, ist ein Anruf dort....

Grüße

Schreddi

Gebühr ?

Ich habe meinen Leibeigenen Kundendienst/ Annahmemeister in meiner Werkstatt, meinen "Stiefvater"!

Beziehungen schaden dem, der keine hat. Schlimmer als früher, bevor wir den Westen übernommen haben.

Christo

Beziehungen schaden dem, der keine hat. Schlimmer als früher, bevor wir den Westen übernommen haben.

Christo

Ach du warst an der Übernahme beteiligt. :)

Du hast also den ersten Stein der Mauer "Anno 89"

........ Daaaaanke ! :D

 

Gruß a.d.W.

capri

Klar hab ich den ersten Stein geworfen, aber ich war erst zwölf und wußte nicht was ich tat.

Kann man mich also nicht verantwortlich machen.

Christo

Jaja , schon klar.Nur keine Verantwortung übernehmen , *ichwarjasoklein* *heul*

capri

den Westen übernommen?

Wo sind meine Aspirin?

Glaube bloß nicht, daß wenn du einem hinten reinknallst,

es nochmal Begrüßungsgeld gibt !

*gg*

Zitat:

Original geschrieben von UrQuattro

Wo sind meine Aspirin?

*gg*

Bin ich jetzt schuld, ist dein Weltbild gerade zusammengefallen ? Oder haste das öfter ?

Werd mich dann natürlich entschuldigen.;)

Christo

Themenstarteram 15. Oktober 2004 um 9:00

Danke erst einmal für Eure Antworten. Hab mit einem schon bekannten Gutachter telefoniert, der sich den Schaden anschauen wird und denn sagt, ob ne Abrechnung über Gutachten angebracht ist.

bis denne

Quaelgeist

Themenstarteram 22. Oktober 2004 um 17:24

So, weiter gehts :-) Der Sachverständige hat nun sein Gutachten fertig. Demnach ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert wurde auf 2500,- (inkl. 2% Differenzbesteuerung), der Restwert auf 990,-€ geschätzt. Das Fahrzeug ist fahrbereit und die Wiederbeschaffungsdauer wurde auf 8-10 Tage angesetzt. Steht mir nun Nutzungsausfall zu oder nicht, denn das Fahrzeug ist ja fahrbereit. Steht mir Nutzungsausfall auch dann zu, wenn ich mir erst in zwei Monaten ein neues Auto zulege? Wer kann mir dazu mal Tips, Antworten o.ä. geben?

schon mal besten Dank im voraus

Quaelgeist

Dir steht eine Entschädigung für die Zeit der Wiederbeschaffung zu, also für 10 Tage. Von der Versicherung solltest Du bekommen:

- 1510 Euro (2500 Euro abzgl 990 Euro Restwert)

- Kosten für Abmeldung

- Kosten für Neuanmeldung (mit Kennzeichen)

- Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen gleicher Klasse für 10 Tage

Einreichen kannst Du außerdem eine Kostenpauschale für Aufwendungen von 25 Euro oder nachgewiesene Porto- und Telefonkosten.

Bei dem Alter des Fahrzeugs solltest Du auch nicht auf die Mehrwertsteuer verzichten. Bei so alten Fahrzeugen wird angenommen, daß es keinen Händlermarkt gibt, sondern diese Fahrzeuge überwiegend auf dem Privatmarkt gehandelt werden. Da fällt natürlich keine Mehrwertsteuer an. Das sollte auch im Gutachten vermerkt sein.

Du hast auch Anspruch auf einen von der gegnerischen Versicherung bezahlten Rechtsanwalt, der Dir bei Deinen Forderungen gegenüber der Versicherung beisteht. Das kostet Dich nichts und ist manchmal wirklich hilfreich. In meinem Fall hat die Versicherung versucht, die Mehrwertsteuer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden abzuziehen. Und das bei einem Fiat Uno Bj. 1993, Zeitwert 900 Euro, Restwert 0 Euro. Hätte ich den Rechtsanwalt nicht gehabt, wäre ich auf das Angebot eingegangen.

mfg, Stefan.

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