Haftpflichtschaden Kürzungsorgie der HUK Coburg
Schadenhergang: Wir standen bei rot schon einige Zeit an der Kreuzungsampel. Von links kam ein Auto, rutschte beim rechts abbiegen durch Glätte so um die Kurve, dass der Unfallgegner fast frontal in unser Auto krachte. Unfallverursacher Alleinschuld gegenüber seiner Versicherung auch bekannt. Von daher macht die Versicherung auch keine Probleme. Wir wählten die Regulierung gemäß Gutachten.
Das Gutachten wurde am Tag nach dem Unfall erstellt und belief sich auf 2212,19 Euro netto. Zuzüglich Wertminderung von 300 Euro. Gutachterkosten nochmal 375,30 Euro netto.
Gekürzt wurde mit Hilfe von DEKRA folgendes:
Lohn von 154,62 auf 108. Nebenkosten von 53,50 auf 45. Lackierung von 967,51 auf 679,23. Ersatzteile von 933,48 auf 791,08, Verbringung von 103,08 auf 0, Wertminderung von 300 auf 0 Euro.
Insgesamt sind es 888,88 Euro Kürzung bei 2512,19 Euro Gesamtschaden.
Die HUK beruft sich auf Urteile vom 23.02.2010 vom BGH (VI ZR 91/09) sog. BMW-Urteil zu den Stundenverechnungssätzen. Zuschläge gegenüber der UPE wurden gekürzt, da diese nur bei Vorlage der Rechnung erstattet werden sollen. Die Wertminderung wäre laut DEKRA nicht gegeben, da nur lösbar verbundene Teile beschädigt waren. Dann wurden noch zwei mit völlig unbekannte Werkstätten genannt in denen die Reparatur entsprechend günstig zu machen wäre. Das Fahrzeug ist Erstzulassung 14.09.2007 Schadentag 25.01.2011. War Neu auf Schwiegermutter zugelassen und ist Juli 2010 auf meine Frau zugelassen worden. Bisher waren wir immer in der OPEL Werkstatt, war allerdings auch noch nichts weiter.
Wir möchten fiktiv abrechnen, haben aber keine Lust uns von der HUK derart runterkürzen zu lassen. Ist nun irgendwas von diesen Kürzungen gerechtfertigt und wie begegnet man diesen Kürzungen am Besten bzw. mit welcher Begründung.
Ja, ich weiß ich kann zum Anwalt, darauf hab ich aber keine Lust, kostet Zeit und ich schreib lieber am Abend zuhause einen entsprechenden Brief an die Versicherung, zum Anwalt kann ich dann immernoch.
Beste Antwort im Thema
Ich dachte, ich schreib mal schnell was, bevor die Anwaltskläffer und einäugigen Möchtegerncaptaine gleich hier auf den Plan treten.
Zum Thema Verrechnungssätze:
Dieses BGH-Urteil dürfte hier auch interessant sein:
-Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09
Ausserdem:
In dem von der gegnerischen Versicherung zitierten Urteil ist doch klar festgestellt:
Zitat:
"Gleichzeitig ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber auch, dass der Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten durchaus auch „unzumutbar“ sein kann. Dies gilt laut BGH insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist und regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet/gepflegt wurde, also „scheckheftgepflegt“ ist. "
Am besten eine Kopie des Serviceheftes mit Verweis auf das Urteil an die Versicherung schicken und entsprechende Erstattung verlangen.
Thema Verbringungskosten:
Diese Position ist bei fiktiver Abrechnung nach wie vor stark umstritten.
Es gibt jede Menge Amtsgerichtsurteile, die diese Position bei fiktiver Abrechnung zusprechen - und genau so viele Urteile, welche keine Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zusprechen.
Interessant für diese Frage ist, wie in deinem Amtsgerichtsbezirk hierzu bereits entschieden wurde.
Gleiches gilt für die UPE-Aufschläge!
Thema Wertminderung:
Nach meiner Ansicht ist diese hier zu bezahlen.
Es handelt sich um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf des Fahrzeuges.
Das Argument, dass ja "nur Teile getauscht" werden, und deshalb keine Wertminderung anfällt ist Blödsinn.
Ich würde hier auf Wertminderung bestehen und gleich mitteilen, dass diese nötigenfalls eingeklagt werden wird.
So: Und jetzt kommen bestimmt gleich die Anwaltskläffer und Einäugigen hier vorbeigeschneit.....
Wenn aber sonst noch Fragen sind: Gern.
100 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MeisterTuner
Ich möchte aber eines festhalten: Es gibt Versicherungsgesellschaften die Bediehnen sich Gutachter Organisationen die nach Versicherungs-Anweisung Prüfen und Gutachten erstellen. Das hat nicht mehr im Sinne von Schadensregulierung zu tun. Dabei werden Unfalle nur zur "häfte" erfasst, oder aus einem älteren Fahrzeug sofort ein "Totalschaden" gemacht.
Wer ist denn jetzt der Betrüger?
Wenn kleine grüne Männchen "falsche" Gutachten erstellen, kann man das doch nicht der Versicherung vorwerfen. Ich glaube kaum, das im Vertrag zwischen Gutachterorganisation und Versicherung steht:
Lügen und Betrügen.
Und das ein Dienstleister sich nach seinem Kunden richtet ist doch auch klar.
Frag doch mal Dellenzähler, bei wievielen Positionen es ein von x bis y € gibt.
Mal eine Frage an Delle speziell:
Liege ich falsch, wenn ich sage: Ein Schaden ergibt bei 3 Gutachtern 3 verschiedene Ergebnisse in der Endsumme, und alle 3 sind richtig ?
P.S
Und wenn es eine Organisation gibt, die falsche Gutachten nach System erstellt, gibt es sicherlich Mittel und Wege dieser Organisation über kurz oder lang das erstellen von Gutachten zu verbieten.
PPS
Wer kleine grüne Männchen an sein Auto läßt. ist selber Schuld.😁
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Übrigens hat die HUK inzwischen die 300 € Wertminderung nachgereicht. Sieht aber so aus, als ob der Gang zum Anwalt unausweichlich ist.
Und dabei wolltest Du nicht zum Anwalt um Zeit zu sparen, hast aber hier nach Informationen gefragt, einen Brief geschrieben eventuell noch einiges an Zeit vertelefoniert usw.
Wenn man einmal zu nem Anwalt geht übergibt dem alles und der kümmert sich ist das eigentlich der geringste Zeitaufwand den man anwenden kann.
Ich hatte letztens auch einen unverschuldeten Unfall, ähnlich Deinem bei Rot an der Ampel gestanden und einer kracht mir rein allerdings ohne Glätte, und wollte das ohne Anwalt laufen lassen. Gutachten machen lassen somit eigentlich alles klar und dann kommt die Abrechnung von der Versicherung (nicht HUK) Restwert höher, Wiederbeschaffung geringer ohne Dekra einfach selbst anhand der bekannten Daten "ermittelt". Jo dann halt doch nen Anwalt eingeschaltet, der hat nen netten Brief geschrieben und es wurde laut Gutachten nachreguliert. Die Versicherer versuchen es halt und wo sie damit durchkommen haben sie in Größenordnungen gespart. So einfach ist das also nichts gefallen lassen und auf sein Recht bestehen.
Das hat nun nichts mit Anwaltsgekläffe zu tun, ist meine Erfahrung ich wollte ja erst auch ohne Anwalt aber scheinbar geht das leider nicht. Und so ein Anwalt hat das studiert und weiß gleich was Sache ist, selbst muss man alles erst raussuchen hier fragen da lesen und was weiß ich da geht Zeit und Nerven darauf ohne Ende.
Sicher wird nicht jeder Gutachter das gleiche herausbekommen, es ist halt nur ärgerlich wenn man völlig unverschuldet einen Schaden hat, zwei Sätze Zahlen bekommt und die schlechteren genommen werden.
Der Gutachter sagte nach Rücksprache er hat alle Vorschriften / Richtlinien zur Wertbestimmung befolgt und die Tatsache das Nachreguliert wurde bestätigt das ja auch. Wenn Versicherungen bezahlen sollen ist halt immer allles anders wie es sein sollte.
Selbverständlich arbeiten alle Auftragsstreicher nach den Vorgaben Ihrer Auftaggeber, egal ob DEKRA, SSH, Controll Expert oder auch carexpert.
Es wird doch sogar zugegeben ohne dabei Rot zu werden. Da steht dann:
"Die Prüfung der eingereichten Unterlagen (Gutachten) erfolgte auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers"
Der Fall von stoppelfreund ist hier doch geradezu bezeichnend und an der Tagesordnung. Da wird -zum Besipiel- kackfrech die Wertminderung gestrichen und wenn man sich dagegen zur Wehr setzt, wird mal eben schnell nachreguliert.
Ja, was ist denn nun?
Entweder ist die Wertminderung gerechtfertigt oder nicht. Aber ist schon klar, man möchte natürlich hier auf Kosten der Versichertengemeinschaft kein Prozessrisiko eingehen, ist schon klar......🙄
Verstehe ich aber gar nicht. Wenn diese supertollen, qualifizierten und wasserdichten Prüfberichte den tatsächlichen Schadenersatz dokumentieren, kann man doch ruhigen Gewissens den Prozess führen. Man muss es gerade zu im Sinne des Verbraucherschutz.....🙂
Und wenn man sich vor Gericht eine Blutige Nase holt, kann man sich das Geld doch ganz einfach wiederholen. Vom Verfasser dieser 15 Euro Gutachten nämlich, die stehen genau so in der Pflicht und Verantwortung, wie der freiberufliche KFZ- SV.
Das ist doch alles einfach nur Verlogen und Verarsche und nicht anderes.
Da wird so getan, alls ob diese Spezialisten den Wildwuchs in der Schadenwelt tapfer, eifrig und selbstlos eindämmen, kassiert werden für diese schriftlichen Lügenmärchen aber Millionen.....😠
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Es wird doch sogar zugegeben ohne dabei Rot zu werden. Da steht dann:
"Die Prüfung der eingereichten Unterlagen (Gutachten) erfolgte auf Basis der Vorgaben des Auftraggebers"
Hallo Delle,
Dir ist aber hoffentlich schon klar, dass das bedeutet, welchen Umfang der Auftrag hatte und nicht, was das Ergebnis sein soll?!?!?!?!?!
Ich sage Dir hoffentlich nichts neues, wenn ich klarstelle, dass es bei einer Prüfung einen Unterschied macht, ob man nur den Restwert, nur den WBW, nur die Stundensätze oder alles prüfen soll! Oder ob nach Kasko- oder KH-Gesichtspunkten geprüft werden soll.
Wenn Du das nicht weißt und dann so haarsträubende Schlüsse daraus ziehst, falle ich in Ohnmacht.
Mann, wenn die Prüforganisationen nur den Auftrag bekämen, jedes Gutachten um X% zu kürzen, glaubst Du ernstlich, dass es dann so im Prüfbericht stünde?
Natürlich ist mir klar, dass man im Massengeschäft auch mal jemandem Unrecht tut, wenn man zigtausend Fälle einheitlich bearbeitet. Und da sind dann auch gute und qualifizierte Sachverständige dabei, denen etwas gestrichen wird, auch wenn sie sonst immer gute Arbeit abliefern und bei der erneuten Prüfung stellt sich auch raus, dass man das ursprüngliche Gutachten doch vertreten kann.
Aber Delle, wenn Du Dich hier hinstellst und behauptest, dass es in Deinem Berufsstand keine Pflaumen gibt, die besser nur Ölwechsel machen sollten als Gutachten zu schreiben oder dass es keine Werkstattmeister gibt, die bei Rechnungen und Kostenvoranschlägen regelmäßig Mist schreiben (und es wäre leicht für mich, denen zu unterstellen, dass die das auf Weisung der Geschäftsleitung machen, genau so wie hier immer unterstellt wird, dass alles bei den Prüfern auf Weisung passiert), dann versteh ich die Welt nicht mehr.
Nachdenkliche Oster-Grüße
Hafi.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die ganz überwiegende Anzahl aller Schadensregulierungen -egal ob mit oder ohne Anwalt- werden außergerichtlich abgeschlossen.
Richtig,weil die Betroffenen schlecht beraten werden oder einfach keinen Bock mehr haben und auf einen Teil ihrer berechtigten Forderungen verzichten,oft aus schlichter finanzieller Not weil sie die Brotkrumen der Versicherung dringend brauchen.
Dabei spielt es auch oft eine Rolle das selbst renomierte Anwaltskanzleien solche Aufträge zwar annehmen aber mit Minimalerfolgen zufrieden sind da sie wegen der paar Kröten den Aufwand scheuen.
Zitat:
Nur ein Bruchteil aller Schäden landet überhaupt vor Gericht.
Wenn das in der Kanzlei einer Bekannten so eklatant anders läuft, muss man sich fragen, ob ihr Chef etwas falsch macht...
Nö,sie setzten die Rechte ihrer Klienten einfach konseqent durch. Aus Gesprächen mit den Sachbearbeitern diverser Versicherungen,mit der Zeit kennt man sich, hat sie mehrfach zu hören bekommen das sie längst gezahlt hätten wenn nicht von ganz Oben ein Sperrvermerkt gekommen wäre. Sprich es wird den Sachbearbeitern verboten zu zahlen.
Was dann wieder nur den Schluß zulässt das es Firmenphilosophie ist Zahlungen zu verzögern.
Zitat:
Die Sachen, die vor Gericht enden, sind wiederum in der großen Überzahl Fälle, bei denen es um den Hergang, also die Haftungsfrage geht. "Der hat mir die Vorfahrt genommen." "Ja, aber die war viel zu schnell!"
Das ist Gerichtsalltag.
Was sollen dann die vielen Verfahren in denen die Versicherer zur Zahlung vedonnert werden da es keinen Grund gibt die Zahlung zu verweigern da die Schuldfrage eindeutig ist? Kenne da selbst welche die davon betroffen waren. Ebenso das es Versicherer im Mahnverfahren bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers ankommen lassen,der dann das Geld anstandslos bekommt. In meinen Augen schlicht eine Zermürbungstaktik gegenüber den Anspruchsstellern.
Zitat:
In dem Punkt "Preiskampf" gebe ich Dir allerdings völlig Recht. Damit hat sich die Branche keinen Gefallen getan. Aber das ist jetzt wohl auch wieder zu ende. Die Preise dürften in den nächsten Jahren deutlich anziehen.
Aber nur im Sinne der Gewinnmaximierung,denn das sich die Praxis der Schadensregulierung zum Positiven ändern ist nicht zu erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Richtig,weil die Betroffenen schlecht beraten werden oder einfach keinen Bock mehr haben und auf einen Teil ihrer berechtigten Forderungen verzichten,oft aus schlichter finanzieller Not weil sie die Brotkrumen der Versicherung dringend brauchen.Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die ganz überwiegende Anzahl aller Schadensregulierungen -egal ob mit oder ohne Anwalt- werden außergerichtlich abgeschlossen.
Dabei spielt es auch oft eine Rolle das selbst renomierte Anwaltskanzleien solche Aufträge zwar annehmen aber mit Minimalerfolgen zufrieden sind da sie wegen der paar Kröten den Aufwand scheuen.
Sorry, aber Du reihst eine unbelegte Behauptung an die andere.
Die lesen sich alle gut und passen manchem bestimmt auch ins Weltbild. Aber das macht sie nicht richtiger.
Natürlich gibt es auch diese Fälle. In Deutschland passieren im Jahr hundertausende von Verkehrsunfällen.
Aber es ist nicht besonders überzeugend, aus eigenen Vorurteilen eine Regel abzuleiten: SO ist es immer.
Zitat:
Nö,sie setzten die Rechte ihrer Klienten einfach konseqent durch. Aus Gesprächen mit den Sachbearbeitern diverser Versicherungen,mit der Zeit kennt man sich, hat sie mehrfach zu hören bekommen das sie längst gezahlt hätten wenn nicht von ganz Oben ein Sperrvermerkt gekommen wäre. Sprich es wird den Sachbearbeitern verboten zu zahlen.
Was dann wieder nur den Schluß zulässt das es Firmenphilosophie ist Zahlungen zu verzögern.
Auch das ist nur eine Behauptung.
Weißt Du, in wie vielen Fällen es glatt durchlief, weil die Forderungen nicht überhöht waren?
Weißt Du, um welche Art von Forderungen es ging, die in den Prozess liefen?
Es macht durchaus einen Unterschied, ob wir uns über Stundensätze oder Mietwagenkosten unterhalten.
Weißt Du, ob in den zwei oder drei Fällen, in denen sie sowas gehört haben will, es nicht einfach eine elegante Art war, das Gespräch zu beenden? Was meinst Du, was ein Sachbearbeiter zu tun hat, wenn er jeden Tag mit 10 Anwaltsgehilfen die Regulierung besprechen soll?
Original geschrieben von Sir DonaldZitat:
Was sollen dann die vielen Verfahren in denen die Versicherer zur Zahlung vedonnert werden da es keinen Grund gibt die Zahlung zu verweigern da die Schuldfrage eindeutig ist? Kenne da selbst welche die davon betroffen waren. Ebenso das es Versicherer im Mahnverfahren bis zum Besuch des Gerichtsvollziehers ankommen lassen,der dann das Geld anstandslos bekommt. In meinen Augen schlicht eine Zermürbungstaktik gegenüber den Anspruchsstellern.
Nochmal, Du kennst die Vielzahl der Verfahren nicht, in denen die Versicherer den Prozess gewinnen, weil die Klage unbegründet war und nur der klagende Rechtsanwalt etwas davon hat. Der bekommt bei einer Klage nämlich immer sein Geld. Auch wenn er verliert! Dann eben vom Mandanten oder der Rechtsschutz.
Wenn um die Haftung gestritten wird, dann nicht, weil beide Fahrer einer Meinung sind, sondern weil sie genau das Gegenteil behaupten.
Kennst Du in den Fällen, die Du oben ansprichst, auch die Schilderungen der Unfallgegner, die bei der Versicherung vorlagen? Sicher nicht!
Du würdest Dich wundern, wie unterschiedlich da zum Teil Hergänge geschildert werden. Manchmal denkt man, das seien zwei verschiedene Unfälle gewesen.
Im Unfallgeschäft gab es immer und wird es immer Konflikte geben. Wenn einer haben will und einer zahlen soll, wird über die Höhe früher oder später gestritten werden. Da ist es zu einfach, es nur auf Versicherungen schieben zu wollen und Vorurteile über deren Gewinnstreben zu pflegen.
Die Versicherungen müssen halt ihre shareholder befriedigen und die immer umfangreicheren Rechtsabteilungen finanzieren.
Da bleibt für die Kundschaft eben weniger übrig.
Ne, tut er ganz und gar nicht.....😉 der kennt sich aus 😁 einer der wenigen🙂Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Sorry, aber Du reihst eine unbelegte Behauptung an die andere.
@Hafi 545
Deine Einwände sind immer wieder gut, spiegeln aber nur wieder was der Allgemeinheit zum "Fraß" vorgesetzt wird, und es wird so lange erzählt, bis es alle glauben.
Leute fangt an zu Denken, selber, und ihr werdet sachen entdecken, die Unglaublich sind. 😉😉😉😉😉
🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂🙂
@Dellenzaehler und Sir Donald
Vielen Dank für eure Beiträge und Fachlichen Rat. Dies deckt sich leider mit dem, was ich seit 12 langen Jahren breits kenne.
Weirehin möchte ich mich bei allen in diesem Beitrag bedanken, vorallem das es so eine rege Diskusion ist, und dabei sachen zu Tage kommen die man sonst vieleicht nur einmal gehört hat und sich fragt, kann das sein oder nicht ? Wenn es aber auch hier wieder gesagt wird, so weiß man, das man richtig liegt. 😁
An der Stelle sei vieleicht nochmal erwähnt: Im letzten Jahr 5-10% Gewinn, im nächsten müssen es dann wieder 10% sein, auf dauer kann dies in der Schadenregulierung nur gehen, wenn man den geschädigten Abzockt.
Weitehin sei erwähnt das es eine Versicherungsreform gab ca. 1999, bei der die Versicherungen seit dem Gewinne machen dürfen. Seit dem ist es so und wird immer schlimmer.
Davor war es so, daß die Gesellschaften per Gesetzt einen Gewinn von max. 3% pro Jahr ausweisen durften / konnten. Damals wurden sachen bezahlt das kann man mit heutigem Wissenstand nicht glauben.
Nochmals vielen Dank an Alle
Viele Grüße, euer
MeisterTuner
Was Du alles weißt, sehr beeindruckend.
Vielleicht sollte ich mal anfangen, meine detailreiche Kenntnis über das Tuning hier zu verbreiten.
Alles Dinge, die ich mir frei von Sachkunde ganz alleine ausgedacht habe.
Dann weißt Du, wie Deine Beiträge auf mich wirken...
😁
Aber es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie Laien sich die Versicherungswirtschaft vorstellen.
Also nur weiter so!
Hafi
Hallo,
die Allianz hat mal auch wieder die Wertminderung nein nicht gekürzt - sondern gleich gestrichen😁.
Die Begründung hierfür fand ich genial.
Derartige Beschädigungen sind mit Verschleiß- und Garantiereparaturen vergleichbar.
Ah ja, eine Stossfängerverkleidung ist ein Verschleißteil😕.
Ich frage mich nur was das eine mit den anderen zu tun hat!?
Des Weiteren lässt sich o'Ton Allianz der Schaden mit einer Erneuerung des Stossfängers beheben, so dass kein merkantiler Minderwert im vorliegenden Schadensfall am Fahrzeug verbleibt🙄.
Nur dumm, das selbst dieser so unscheinbare klitzekleine Unfallschaden bei einer Veräußerung des Fahrzeuges offenbarungspflichtig ist.
Fahrzeug gerade mal ein halbes Jahr alt und 4.000 km auf dem Tacho.
Die Zicken wegen 100,00 € rum.
Da werden Sachen erfunden, die Geschädigten werden hier regelrecht über den Tisch gezogen.
Ich sammel inzwischen schon die ganzen Kürzungsschreiben.
Wenn ich genug davon habe dann fahre ich nach Kölle zu den Jecken und Kommando 1-2-3😛.
Muss mir nur noch ein grünes Kostüm besorgen😁.
Gruß
fordfuchs
fordfuchs,du hast gerade eine der Gesellschaften erwähnt bei der meine Bekannte gleich mal das Mahnverfahren vorbereitet.😁
An den niedrigen Beiträgen kann es nicht liegen das sie so zicken.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
An den niedrigen Beiträgen kann es nicht liegen das sie so zicken.
😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Ne, kann ich mir auch nicht vorstellen...😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁:
Und zur Wertminderung: das "Ding" nent sich Merkantiele Wertminderung, sprich es geht darum, wieviel billiger das Fahrzeug bei diesem Schaden, zum Schadenszeitpunkt, zum Verkauf da stehen muss, wenn sich einer für das Fahrzeug interresiert.
Weitehin muss dabei berücksichtigt werden, das man zwei Identische Fahrzeuge hat, die Nebeneinander zum Verkauf stehen, beim gleichen Händler...Beispiel VW Golf in Weiß, 4000km Bj. 6 Monate, 160 PS und die Ausstattung genau gleich.
Jetzt kommt die Gretchenfrage: Der eine mit dem Unfallschaden, der andere nicht..
Jetzt mal ganz erlich: bei einem geschätzen Verkaufspreis von sagen wir mal 16.000 €uro, und der mit dem "Stoßfänger" 100,- €uro billiger, welchen würdet denn Ihr kaufen 😎😎😎😎😎
Genau 😁 den ohne Schaden 😕
Im Umkehrschluss heißt das😕 Die Wertminderung ist zu wenig für so ein neues Fahrzeug, auch bei einem so geringen Schaden und mit "Schraubbahren KarosserieTeilen"....😁
😁Denkt einfach selber mal darüber nach 😁
Gruß MeisterTuner 😉
Zitat:
Original geschrieben von MeisterTuner
.......Und zur Wertminderung: das "Ding" nent sich Merkantiele Wertminderung,
Nö, dass Ding nennt sich merkantile Wertminderung....😁
Und ein Smiley reicht eigentlich auch aus. Oder wollt Ihr, dass die User hier Augenherpes bekommen? 🙄
Gruß
Delle 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was Du alles weißt, sehr beeindruckend.Vielleicht sollte ich mal anfangen, meine detailreiche Kenntnis über das Tuning hier zu verbreiten.
Alles Dinge, die ich mir frei von Sachkunde ganz alleine ausgedacht habe.
Dann weißt Du, wie Deine Beiträge auf mich wirken...
😁
Aber es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie Laien sich die Versicherungswirtschaft vorstellen.
Also nur weiter so!Hafi
🙂 ej, nich beleidigt sein.....🙄
Ganz offiziel: Entschuldigung
Wie ich sagte, ich Danke allen, auch Dir. Deine Meinung war und ist ganz wichtig, denn sonst hätte es so viel Input von allen gar nicht gegeben..😁 Es ist von mir ein Fehler, das ich viele Dinge im Kopf habe und dabei nicht alles ausspreche, sprich dann auch hier nicht reinschreibe. Daher bin ich dann sehr froh, wenn andere Dinge so schön beschreiben können, was ja dann auch passiert ist.😁
Zitat:
Vielleicht sollte ich mal anfangen, meine detailreiche Kenntnis über das Tuning hier zu verbreiten.
Das kannst Du gerne tun, nur sollten wir dafür dann nen anderen Beitrag auswählen. Und glaub mir eins, es gibt wirklich wenige, die sich in Tuning wirklich gut auskennen.
Viele Liebe Grüße, MeisterTuner 😉