Haftpflichtschaden Kürzungsorgie der HUK Coburg

Schadenhergang: Wir standen bei rot schon einige Zeit an der Kreuzungsampel. Von links kam ein Auto, rutschte beim rechts abbiegen durch Glätte so um die Kurve, dass der Unfallgegner fast frontal in unser Auto krachte. Unfallverursacher Alleinschuld gegenüber seiner Versicherung auch bekannt. Von daher macht die Versicherung auch keine Probleme. Wir wählten die Regulierung gemäß Gutachten.
Das Gutachten wurde am Tag nach dem Unfall erstellt und belief sich auf 2212,19 Euro netto. Zuzüglich Wertminderung von 300 Euro. Gutachterkosten nochmal 375,30 Euro netto.
Gekürzt wurde mit Hilfe von DEKRA folgendes:
Lohn von 154,62 auf 108. Nebenkosten von 53,50 auf 45. Lackierung von 967,51 auf 679,23. Ersatzteile von 933,48 auf 791,08, Verbringung von 103,08 auf 0, Wertminderung von 300 auf 0 Euro.
Insgesamt sind es 888,88 Euro Kürzung bei 2512,19 Euro Gesamtschaden.

Die HUK beruft sich auf Urteile vom 23.02.2010 vom BGH (VI ZR 91/09) sog. BMW-Urteil zu den Stundenverechnungssätzen. Zuschläge gegenüber der UPE wurden gekürzt, da diese nur bei Vorlage der Rechnung erstattet werden sollen. Die Wertminderung wäre laut DEKRA nicht gegeben, da nur lösbar verbundene Teile beschädigt waren. Dann wurden noch zwei mit völlig unbekannte Werkstätten genannt in denen die Reparatur entsprechend günstig zu machen wäre. Das Fahrzeug ist Erstzulassung 14.09.2007 Schadentag 25.01.2011. War Neu auf Schwiegermutter zugelassen und ist Juli 2010 auf meine Frau zugelassen worden. Bisher waren wir immer in der OPEL Werkstatt, war allerdings auch noch nichts weiter.
Wir möchten fiktiv abrechnen, haben aber keine Lust uns von der HUK derart runterkürzen zu lassen. Ist nun irgendwas von diesen Kürzungen gerechtfertigt und wie begegnet man diesen Kürzungen am Besten bzw. mit welcher Begründung.
Ja, ich weiß ich kann zum Anwalt, darauf hab ich aber keine Lust, kostet Zeit und ich schreib lieber am Abend zuhause einen entsprechenden Brief an die Versicherung, zum Anwalt kann ich dann immernoch.

Beste Antwort im Thema

Ich dachte, ich schreib mal schnell was, bevor die Anwaltskläffer und einäugigen Möchtegerncaptaine gleich hier auf den Plan treten.

Zum Thema Verrechnungssätze:

Dieses BGH-Urteil dürfte hier auch interessant sein:

-Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09

Ausserdem:
In dem von der gegnerischen Versicherung zitierten Urteil ist doch klar festgestellt:

Zitat:
"Gleichzeitig ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber auch, dass der Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten durchaus auch „unzumutbar“ sein kann. Dies gilt laut BGH insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist und regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet/gepflegt wurde, also „scheckheftgepflegt“ ist. "

Am besten eine Kopie des Serviceheftes mit Verweis auf das Urteil an die Versicherung schicken und entsprechende Erstattung verlangen.

Thema Verbringungskosten:

Diese Position ist bei fiktiver Abrechnung nach wie vor stark umstritten.

Es gibt jede Menge Amtsgerichtsurteile, die diese Position bei fiktiver Abrechnung zusprechen - und genau so viele Urteile, welche keine Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zusprechen.

Interessant für diese Frage ist, wie in deinem Amtsgerichtsbezirk hierzu bereits entschieden wurde.

Gleiches gilt für die UPE-Aufschläge!

Thema Wertminderung:

Nach meiner Ansicht ist diese hier zu bezahlen.

Es handelt sich um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf des Fahrzeuges.

Das Argument, dass ja "nur Teile getauscht" werden, und deshalb keine Wertminderung anfällt ist Blödsinn.

Ich würde hier auf Wertminderung bestehen und gleich mitteilen, dass diese nötigenfalls eingeklagt werden wird.

So: Und jetzt kommen bestimmt gleich die Anwaltskläffer und Einäugigen hier vorbeigeschneit.....

Wenn aber sonst noch Fragen sind: Gern.

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Zitat:

Original geschrieben von MeisterTuner



Weitehin muss dabei berücksichtigt werden, das man zwei Identische Fahrzeuge hat, die Nebeneinander zum Verkauf stehen, beim gleichen Händler...Beispiel VW Golf in Weiß, 4000km Bj. 6 Monate, 160 PS und die Ausstattung genau gleich.

Jetzt kommt die Gretchenfrage: Der eine mit dem Unfallschaden, der andere nicht..

Jetzt mal ganz erlich: bei einem geschätzen Verkaufspreis von sagen wir mal 16.000 €uro, und der mit dem "Stoßfänger" 100,- €uro billiger, welchen würdet denn Ihr kaufen 😎😎😎😎😎

-Den mit dem lückenlosen Check-Heft

-Den mit weniger Vorbesitzern

-Den mit der Händlergarantie

-Den mit der schöneren Farbe

-Den mit den besseren Polstern

-Den mit den hochwertigeren Reifen

usw usw

Du siehst, es kommt auf 100 andere Merkmale an, die einem Käufer viel wichtiger sein können, als ein  Unfallschaden.
Bei dem Unfallschaden ist wichtig, dass er ordnungsgemäß behoben wurde und der Verkäufer eine Rechnung dafür vorweisen kann. Dann fallen viele Unfälle schlicht unter den Tisch und machen beim Verkauf null nix niente aus!

Etwas anderes ist, wenn ein Unfall offenbart werden muss, der fiktiv abgerechnet wurde und beim Verkauf gesagt wird, dass man das selber gemacht hat, weil man mal ein Praktikum in der VW Werkstatt gemacht hat oder Onkel Frieder dabei war, der kennt einen tollen Mechaniker und hat Tipps gegeben.

Dann kann in dem Gutachten eine Wertminderung von 500 EUR oder 1000 EUR stehen: der Wagen wird schlechter verkauft werden. Das hat aber nichts mit dem Unfall, sondern mit der Art der Beseitigung zu tun.

Und wir wetten was: in 90% der Fälle wird der Käufer genau von diesen Schäden nie etwas erfahren. Bestenfalls der typische "ganz kleine Parkrempler" wird da zugegeben...

Ob ein Fahrzeug also einen tatsächlichen Minderwert erleidet, hängt von ganz anderen Faktoren ab als davon, ob ein identischer Wagen daneben steht. Das tut er nämlich in der Regel nicht.

Ich glaub, Du kannst hier noch viel lernen.

Herzlich willkommen!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von MeisterTuner


.......Und zur Wertminderung: das "Ding" nent sich Merkantiele Wertminderung,

Nö, dass Ding nennt sich merkantile *#* Wertminderung....😁

Und ein Smiley reicht eigentlich auch aus. Oder wollt Ihr, dass die User hier Augenherpes bekommen?  🙄

Gruß

Delle 😉

...

*#* r Minderwert

, oder irre ich mich 🙄 😛

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Ob ein Fahrzeug also einen tatsächlichen Minderwert erleidet, hängt von ganz anderen Faktoren ab als davon, ob ein identischer Wagen daneben steht. Das tut er nämlich in der Regel nicht.

Ich glaub, Du kannst hier noch viel lernen.

Herzlich willkommen!

🙂 Aber genau darauf kommt es bei der Wertminderung an. Es geht nicht darum ob ein anderes Fahrzeug mit besserer Ausstatung oder der gleichen einher geht, bei der Wertminderung kommt es darauf an, wieviel ein potenzieler Käufer in einem Marken Autohaus weniger ausgibt, um das Auto mit dem Unfallschaden zu kaufen 🙂 Und das bei genau den Identischen zwei Fahrzeugen die nebeneinander stehen.

Ich gebe Dir recht, das die Reparatur ein Problem darstellt, ob selber repariert wird oder im Autohaus. Mit Rechnung im Autohaus ist meiner Meinung nach besser, aber das tun leider die wenigsten, und genau da fängt dann das Sparpotenzial bei den Versicherungen an 😠 Verzeihung, schon bei der Reparatur im MarkenAutohaus 😁

Viele Grüße MeisterTuner 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Etwas anderes ist, wenn ein Unfall offenbart werden muss....

Nach Gesetz und Ordnung (Ups.. sagen wir halt mal so) Nach gültiger Rechtssprechnung und Gesetz ist jeder Unfallschaden offenbahrungspflichtig, ausser man hat nur ein Teil nachlakiert weil ein Kratzer drin war, aber selbst das würde ich angeben.

Die wenigsten wissen daß, und denken halt mal: lassen wir einfach mal weg. Das halte ich für nicht so gut.

Es ist aber wirklich so: Kotflügel kleine Delle und Stoßfänger vorne erneuert muss angegeben werden. Man Spricht hier immer von Bagatellschaden, nur der ist ganz klar vorgegeben und liegt bei 715,- €uro. Alleine ein normaler Stoßfänger liegt zwischen 800,- und 1200,- €uro im Austauschfall.

Gruß MeisterTuner 😉

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Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s



... *#* r Minderwert, oder irre ich mich 🙄 😛

So weit ich informiert bin heißt genau dieser "Minderwert" merkantile Wertminderung, in der Fachsprache. Im Gutachten von einem Sachverständigen muss dies dann genau so drin stehen. Es gibt bestimmt auch noch andere Wertminderungen 🙄

Gruß MeisterTuner 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


http://www.gdv.de/Presse/Reden/inhaltsseite28579.html

Gruß

Delle

Und genau daran glaube ich schon lange nicht mehr

😠

Den Artikel habe ich mir durchgelesen und da steht dann: "Hochrechnungen", und was hier ganz ausser acht gelassen wird ist die Tatsache, das der Gute man auf dem Bild nur die Zahlen komentiert die der Vorgelegt bekommt...

Und genau das meine ich

Ich sag euch heute schon eines: Was die Schadenregulierung an geht wird es nicht nur Winter, sondern Südpol und Nordpol zusammen, sobald die mal alle sich von Japan erholt haben und dann richtig blechen mussten, 😁 denn die Japaner waren Versichert 😁

Zu sehen war dies eindeutig nach der Amerika sache am 11. September 2001. Alle blos: nein, nein, das sind die neuen Vorgaben.

Ich bin absolut gespannt, was da noch auf uns zu kommt 😎

Grüße MeisterTuner 😉

was hat dich eigentlich 1,5 jahre abgehalten uns dein wissen/glauben/beschwören kundzutun? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


was hat dich eigentlich 1,5 jahre abgehalten uns dein wissen/glauben/beschwören kundzutun? 😉

Ganz durch Zufall. Ich sag mal so: Ich hatte ein Problem mit einem VW Turan und bin hier im Forum fündig geworden. Dabei habe ich rein zufällig die Seite mit der Huk-Coburg gefunden und dachte mir: schreib doch mal was dazu. Das daraus so viel wurde konnte ich nicht ahnen, aber ich finde es total informativ und sau gut, wie sich die verschiedensten Leute austauschen.

Ganz ehrlich: ohne das Forum hätte ich das Problem bei dem VW nicht so ohne weiteres gefunden, und das was die Marken-Werkstatt aus der Repartur gemacht hätte will ich gar nicht weiter ausführen. 😠

Aber genau so ist es ja auch nun in diesem Beitrag 😁 Danke nochmals an @all 😁

Viele Grüße MeisterTuner 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von MeisterTuner



Jetzt kommt die Gretchenfrage: Der eine mit dem Unfallschaden, der andere nicht..

Jetzt mal ganz erlich: bei einem geschätzen Verkaufspreis von sagen wir mal 16.000 €uro, und der mit dem "Stoßfänger" 100,- €uro billiger, welchen würdet denn Ihr kaufen 😎😎😎😎😎

-Den mit dem lückenlosen Check-Heft
-Den mit weniger Vorbesitzern
-Den mit der Händlergarantie
-Den mit der schöneren Farbe
-Den mit den besseren Polstern
-Den mit den hochwertigeren Reifen
usw usw

Du siehst, es kommt auf 100 andere Merkmale an, die einem Käufer viel wichtiger sein können, als ein  Unfallschaden.

Ich kenne genug Leute die gleich abwinken, wenn sie Unfallschaden hören. Egal ob der Wagen die besseren Felgen hat, 17" Touchscreen DVD oder er einfach 1000€ billiger ist. Mit dem magischen Wort ist jedes Interesse an dem Wagen gestorben.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Ich kenne genug Leute die gleich abwinken, wenn sie Unfallschaden hören. Egal ob der Wagen die besseren Felgen hat, 17" Touchscreen DVD oder er einfach 1000€ billiger ist. Mit dem magischen Wort ist jedes Interesse an dem Wagen gestorben.

Nich nur du kennst diese Menschen....🙂

Das liegt doch auch in der Natur der Sache. Entweder wird so ein Auto gar nicht gekauft oder aber wenn, dann nur mit einem erheblichen Presinachlass.  (Auch Hafi würde das so handhaben, nur er würde das nie zugeben und hier schon gar nicht..😁)

Es geht auch gar nicht darum ob das Fahrzeug fach- und Sachgerecht repariert wurde -dass ist sowieso als selbstverständlich zu unterstellen- Thema ist, dass das "Odium Unfallfahrzeug" zu Preisabschlägen führt.

Das war so, das ist so und das wird auch immer so bleiben.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von MeisterTuner

.......Und zur Wertminderung: das "Ding" nent sich Merkantiele Wertminderung,

Nö, dass Ding nennt sich merkantile Wertminderung....😁

Und ein Smiley reicht eigentlich auch aus. Oder wollt Ihr, dass die User hier Augenherpes bekommen?  🙄

Gruß

Delle 😉

Das

sagt grad der Richtige 😎

Das kann so sein, muss aber nicht.
Und darum ist es schlicht und ergreifend falsch, zu behaupten, dass es generell so wäre.

Ich habe z.B schon ein Fahrzeug mit offenbarungspflichtigem Unfall gekauft.

Der Schaden wurde nachweislich in der Mercedes-Benz Niederlassung instandgesetzt und hat sich nicht im Geringsten auf die Fahrsicherheit oder oder sonstige wesentliche Faktoren ausgewirkt.

Es ist mir ehrlich gesagt völlig wurscht, ob da die erste Tür drin ist oder eine ausgetauschte, wenn die Rep gut gemacht wurde.

Entscheidend ist, dass der Wagen genau die Anforderungen erfüllt hat, die ich auf meiner Wunschliste hatte. Und -wie oben bereits geschrieben- war er über Wochen der einzige, bei dem das so war.
Also ist es illusorisch anzunehmen, dass ein potenzieller Käufer in jedem Fall abwinkt und sagt, er nimmt dann halt den anderen.

Und zu guter letzt hängt der Erfolg beim Verkauf auch vom Verkäufer ab.
Eine Trockenpflaume, die die Zähne nicht auseinander bekommt, verkauft auch keinen Neuwagen zu halben Preis. Und ein anderer ist in der Lage, die Vorzüge des Wagens so darzustellen, dass der Käufer den -ordentlich reparierten- Unfall gerne in Kauf nimmt.

Aber es ist bei dem Thema sowieso kein Fall wie der andere.

Wenn Leute ihren 5 Jahre alten Kleinwagen im 130% Bereich reparieren lassen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn den ein Jahr später keiner will. Da nützen aber auch 300 EUR Wertminderung nix...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Der Schaden wurde nachweislich in der Mercedes-Benz Niederlassung instandgesetzt und hat sich nicht im Geringsten auf die Fahrsicherheit oder oder sonstige wesentliche Faktoren ausgewirkt.
 

Hafi, jetzt noch mal zum mitschreiben:

Wir reden hier nicht von mangelhaften Reparaturen, das ist ja wohl logisch, dass nach einem Unfall fach- und sachgrecht repariert wird. Wir befinden uns ja nicht in Polen 🙄

Es geht darum, wie die Interessierte Käuferschicht einen reparierten Unfallschaden bewertet und ob sie bereit ist, für einen reparierten Unfallwagen das selbe auf den Tisch zu legen, wie für einen Unfallfreien.  

Und wenn du das selbe Geld für einen Unfallwagen auf den Tisch legst, wie für einen Unfallfreien (was ich dir als Profi im Schadengeschäft immer nicht noch nicht glaube und auch nie glauben werde....😛) dann bist du einfach eine Ausnahmeerscheinung.

Die breite Masse der Autokäufer sieht das halt anders.

Beispiel:
Ich habe letzte Woche einen Phaeton begutachtet.

-Stoßfänger vorn Lackieren
-Kotflügel vorn links lackieren
-Tür vorn links lackieren

Wie gesagt alles nur lackieren (aber Klavierlack da es ein Individual, also volle Hütte war)

Repko lagen bei 2.300 Euro incl. Steuer. WBW 37.000 Euro (NP 95.000 Euro!)

Dem hab ich eine WM von 400 Euro geschrieben.

Diese Woche hat mich die Leasing angeschrieben. Sie haben mich aufgefordert meine WM zu korrigieren.

Auf mindestens 1.000 Euro.

Magst du mir etwas dazu schreiben, was ich an die Leasing weiterleiten kann Hafi?

Wenn ich denen die Meinung mitteile die du hier zum merkantilen Minderwert vertrittst, dann lachen die mich mich aus, aber ganz sicher.

Und zur von dir angesprochenen 130% Geschichte auch noch mal was.

Ich gebe dir Recht, dass dies bei neueren Fahrzeugen meistens nur einem hilft. 

Dem Autohaus oder der Werkstatt.

Keine Frage, bei dem Gebrauchtfahrzeugmarkt, also dem Angebot und Nachfrage ist das oft eine unsinnige Entscheidung.

Aber es gibt halt auch Menschen, die fahren nun mal einen 6 Jahre alten Golf Variant, den Sie vieleicht gerade mal abbezahlt haben und in den Sie vor einem Monat 1.400 Euro für eine Inspektion und einen Zahnriemenwechsel investiert haben (was sich natürlich aus Sicht der Versicherer im WBW nicht bemerkbar macht, da Verschleißreparatur) und der möchte sich nicht schon wieder für ein Auto verschulden und für den ist der Golf zum Zeitpunkt des Unfall nun einmal mehr Wert wie der im Gutachten ausgewiesene WBW.

Das ist kein böser Mensch, der die Versicherung abzocken will. Für den ist die Opfergrenze eine faire Möglichkeit seinen Schaden ersetzt zu bekommen um sein Auto weiter zu nutzen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Diese Woche hat mich die Leasing angeschrieben. Sie haben mich aufgefordert meine WM zu korrigieren.

Auf mindestens 1.000 Euro.

Magst du mir etwas dazu schreiben, was ich an die Leasing weiterleiten kann Hafi?

1.Wir sind hier nicht bei " Wünsch dir was"

2.Der Phaeton hat so einen galaktischen Wertverlust, das 600€ mehr die Insolvenz auch nicht mehr abwenden. 😁

duckundwech

Zitat:

Original geschrieben von joschi67
1.Wir sind hier nicht bei " Wünsch dir was"
2.Der Phaeton hat so einen galaktischen Wertverlust, das 600€ mehr die Insolvenz auch nicht mehr abwenden. 😁

OK, dann scheib ich denen das.

Gute Idee.......😁

Gruß

Delle

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