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Haftpflichtschaden Kürzungsorgie der HUK Coburg

Themenstarteram 16. März 2011 um 4:40

Schadenhergang: Wir standen bei rot schon einige Zeit an der Kreuzungsampel. Von links kam ein Auto, rutschte beim rechts abbiegen durch Glätte so um die Kurve, dass der Unfallgegner fast frontal in unser Auto krachte. Unfallverursacher Alleinschuld gegenüber seiner Versicherung auch bekannt. Von daher macht die Versicherung auch keine Probleme. Wir wählten die Regulierung gemäß Gutachten.

Das Gutachten wurde am Tag nach dem Unfall erstellt und belief sich auf 2212,19 Euro netto. Zuzüglich Wertminderung von 300 Euro. Gutachterkosten nochmal 375,30 Euro netto.

Gekürzt wurde mit Hilfe von DEKRA folgendes:

Lohn von 154,62 auf 108. Nebenkosten von 53,50 auf 45. Lackierung von 967,51 auf 679,23. Ersatzteile von 933,48 auf 791,08, Verbringung von 103,08 auf 0, Wertminderung von 300 auf 0 Euro.

Insgesamt sind es 888,88 Euro Kürzung bei 2512,19 Euro Gesamtschaden.

Die HUK beruft sich auf Urteile vom 23.02.2010 vom BGH (VI ZR 91/09) sog. BMW-Urteil zu den Stundenverechnungssätzen. Zuschläge gegenüber der UPE wurden gekürzt, da diese nur bei Vorlage der Rechnung erstattet werden sollen. Die Wertminderung wäre laut DEKRA nicht gegeben, da nur lösbar verbundene Teile beschädigt waren. Dann wurden noch zwei mit völlig unbekannte Werkstätten genannt in denen die Reparatur entsprechend günstig zu machen wäre. Das Fahrzeug ist Erstzulassung 14.09.2007 Schadentag 25.01.2011. War Neu auf Schwiegermutter zugelassen und ist Juli 2010 auf meine Frau zugelassen worden. Bisher waren wir immer in der OPEL Werkstatt, war allerdings auch noch nichts weiter.

Wir möchten fiktiv abrechnen, haben aber keine Lust uns von der HUK derart runterkürzen zu lassen. Ist nun irgendwas von diesen Kürzungen gerechtfertigt und wie begegnet man diesen Kürzungen am Besten bzw. mit welcher Begründung.

Ja, ich weiß ich kann zum Anwalt, darauf hab ich aber keine Lust, kostet Zeit und ich schreib lieber am Abend zuhause einen entsprechenden Brief an die Versicherung, zum Anwalt kann ich dann immernoch.

 

Beste Antwort im Thema
am 16. März 2011 um 6:36

Ich dachte, ich schreib mal schnell was, bevor die Anwaltskläffer und einäugigen Möchtegerncaptaine gleich hier auf den Plan treten.

Zum Thema Verrechnungssätze:

Dieses BGH-Urteil dürfte hier auch interessant sein:

-Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09

Ausserdem:

In dem von der gegnerischen Versicherung zitierten Urteil ist doch klar festgestellt:

Zitat:

"Gleichzeitig ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber auch, dass der Verweis auf eine günstigere Reparaturwerkstatt für den Geschädigten durchaus auch „unzumutbar“ sein kann. Dies gilt laut BGH insbesondere dann, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist und regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet/gepflegt wurde, also „scheckheftgepflegt“ ist. "

Am besten eine Kopie des Serviceheftes mit Verweis auf das Urteil an die Versicherung schicken und entsprechende Erstattung verlangen.

 

Thema Verbringungskosten:

Diese Position ist bei fiktiver Abrechnung nach wie vor stark umstritten.

Es gibt jede Menge Amtsgerichtsurteile, die diese Position bei fiktiver Abrechnung zusprechen - und genau so viele Urteile, welche keine Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung zusprechen.

Interessant für diese Frage ist, wie in deinem Amtsgerichtsbezirk hierzu bereits entschieden wurde.

 

Gleiches gilt für die UPE-Aufschläge!

 

Thema Wertminderung:

Nach meiner Ansicht ist diese hier zu bezahlen.

Es handelt sich um einen offenbarungspflichtigen Schaden beim Verkauf des Fahrzeuges.

Das Argument, dass ja "nur Teile getauscht" werden, und deshalb keine Wertminderung anfällt ist Blödsinn.

Ich würde hier auf Wertminderung bestehen und gleich mitteilen, dass diese nötigenfalls eingeklagt werden wird.

 

So: Und jetzt kommen bestimmt gleich die Anwaltskläffer und Einäugigen hier vorbeigeschneit.....

 

Wenn aber sonst noch Fragen sind: Gern.

 

 

 

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Natürlich hätte es19.12 heissen müssen, erbsenzähler. ;)

Zitat:

 

Es soll hier bloß nicht jemand glauben, dass die HUK bei der Schadenregulierung vom Saulus zum Paulus mutiert. Die kürzen immer weiter mit Hilfe der Grünkittel kackendreist.

Dar

Mir wurden auch schon Dekra-Gutachten gekürzt. Aber 3 Jahre bis zur Klage würde ich nicht warten. Hab das Spiel gerade mit der HUK durch. Wobei der Schaden auch bei insgesamt 22000 lag, davon knapp 9500 Leihwagenkosten.

Wüsste in meinem Dunstkreis auch Keiner der drei Jahre bis zur Klage gewartet hätte. Die Anwälte die bislang in der Familie tätig waren waren immer recht schnell dabei ein Mahnverfahren einzuleiten wenn sich die Versicherung ganz oder teilweise Zahlungsunwillig zeigte. Bei einem Mahnverfahren können Sie nicht mehr großartig verschleppen da Sie riskieren das die Forderung Rechtskräftig wird wenn Sie Fristen versäumen.

In einem Falle wurde dabei in weniger als einem Jahr der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt. :D

Diese Verzögerungstaktik macht für die Versicherungen Sinn da Viele sich mit dem Spatz in der Hand zufriedengeben da Sie das Geld dringen brauchen und deswegen auf den Rest verzichten. Oder weil Sie irgendwann entnervt aufgeben oder weil Sie keinen Anwalt haben der gewillt ist seinem Mandanten zügig zu seinem Recht zu verhelfen. Gerade bei kleineren Schäden steht für viele Anwälte der Aufwand nicht im Verhältnis zu den zu kassierenden Einnahmen so das Sie den Mandanten nur halbherzig unterstützen.

am 25. Dezember 2014 um 14:08

Zitat:

@gehpunkt schrieb am 24. Dezember 2014 um 10:02:12 Uhr:

 

mein aktueller fall: schaden ende november, gutachten am 30.11. fertig und anwalt direkt die versicherung angeschrieben und frist zum 19.11. gesetzt. versicherung spielt toten käfer, am 22.12. hat anwalt erneut frist bis zum 05.01. gesetzt und klageeinreichung ohne weiteren schriftverkehr angekündigt, sollte bis dahin nicht gezahlt worden sein.

Der Anwalt setzt Fristen und der Mandant freut sich, selbst wenn die Fristen unrealistisch sind.

Zitat:

@xAKBx schrieb am 25. Dezember 2014 um 15:08:10 Uhr:

Zitat:

@gehpunkt schrieb am 24. Dezember 2014 um 10:02:12 Uhr:

 

mein aktueller fall: schaden ende november, gutachten am 30.11. fertig und anwalt direkt die versicherung angeschrieben und frist zum 19.11. gesetzt. versicherung spielt toten käfer, am 22.12. hat anwalt erneut frist bis zum 05.01. gesetzt und klageeinreichung ohne weiteren schriftverkehr angekündigt, sollte bis dahin nicht gezahlt worden sein.

Der Anwalt setzt Fristen und der Mandant freut sich, selbst wenn die Fristen unrealistisch sind.

zuerst mal war 19.11 ein Schreibfehler, hab ich schon korrigiert. Wenn die Schadensbearbeitung bei einem vorliegenden Gutachten allerdings mit 3 Wochen nicht auskommt, dannsind die ja in Pflicht dieses mitzuteilen. Wenn die allerdings nicht mal das können, sind die selber Schuld, wenn deren trödeln weitere Kosten verursacht.

Es ist nicht so, dass ich mich darüber freue, allerdings will ich meinen Schaden bezahlt haben, denn ich habe diesen nicht verursacht.

am 25. Dezember 2014 um 16:21

Vom 22.12. bis 05.01. hat es mal gerade 5 Arbeitstage bei max. halber Besetzung. Was erwartet da dein Anwald, der vermutlich selbst nicht in seiner Kanzlei ist?

Zitat:

@xAKBx schrieb am 25. Dezember 2014 um 17:21:20 Uhr:

Vom 22.12. bis 05.01. hat es mal gerade 5 Arbeitstage bei max. halber Besetzung. Was erwartet da dein Anwald, der vermutlich selbst nicht in seiner Kanzlei ist?

Fünf Tage? Nö. Als "Erbsenzähler" komme ich nur auf drei Tage.

Eine am 22.12. aufgegebene Post gilt am zweiten Tag danach als zugestellt, also am 24.12.

Da Geld am 5.Jan. eingegangen sein soll, muss es am 2. Jan. angewiesen werden.

Also zur Verfügung stehende Arbeitstage sind: 29. und 30. Dez. sowie 2. Jan.

O.

Ist doch egal, ob es 3 oder 5 Arbeitstage sind, die hatten doch vorher schon 15 Arbeitstage ohne eine Reaktion! Ausserdem gibt es noch das Telefon und eMail um wenigstens überhaupt mal Laut zu geben

Themenstarteram 27. Dezember 2014 um 8:02

Na ja, der Gutachter war in der Zwischenzeit gestorben, der Anwalt ist aufgrund Todesfall erstmal längere Zeit weg gewesen und dann schließlich doch Dauerhaft auf irgendeiner Nordseeinsel geblieben. Mit dem Fahrzeug ist nach einigen Wochen ein Totalschaden passiert. So hat sich dass alles etwas in die Länge gezogen, bis der neue Anwalt dann sämtliche Unterlagen gehabt hat.

am 28. Dezember 2014 um 17:21

Wie hoch sind die Zinsen die z.Z. gezahlt werden müssen?

Themenstarteram 29. Dezember 2014 um 7:35

Die Zinsen sind mir wurscht. Die Verzinsung zahlt die Versicherung in Form von eindeutigen Empfehlungen wo man sich am Besten versichert und wo nicht.

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