Haftpflichtschaden, Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?

Servus Männer und Frauen,

habe letzte Woche einen Haftpflichtschaden gehabt. Der Unfallgegner ist aufgefahren.

Keine Polizei eingeschaltet zum Glück hat er die Schuldfrage bei seiner Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet.

Abgesehen davon hätte ich an euch zwei Fragen.

Würdet ihr bei jedem Unfall immer im Beisein der Polizei Protokollieren lassen?

Zweitens würdet ihr bei einem Schaden dieses Bildes (Kotflügel Halter Gerissen sowie Kratzer an der Stoßstange und Stoßstangen rechts am Halter ausgerissen) einen KVA für genug halten oder lieber ein Gutachten bestellen?

BMW E60 550i Baujahr 03/2008

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:


Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.

Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.

Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2017 um 15:22:44 Uhr:


Lass Dich nicht verwirren. Am besten fährst Du mit dem eigenen Gutachter + Anwalt.

Mach ich vielen Dank. Wollte das eigentlich umgehen die Kosten kommen ja dann für uns alle drauf wenn man bei jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt aber besser wie von der Versicherung gelinkt zu werden...

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 11. September 2017 um 15:10:18 Uhr:


Wann nimmt man den Schadensservice der Versicherung denn an?

Normalerweise nie.

Wenn man absolut keine Lust hat, sich mit der Versicherung herumzuschlagen, auf jeden Fall reparieren lässt, sowieso keine Markenwerkstatt besucht, die Kiste alt ist und der Unfallschaden keine großartige Wertminderung bedeutet, man sich den Gang zum Anwalt und den Besuch des Gutachters sparen will: vielleicht.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall würde ich es ohne Ausnahme niemals tun.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 11. Sep. 2017 um 13:43:58 Uhr:


Von daher, was spricht gegen so einen "Unfallsservice" ausser,
der eigenen Werkstatt Arbeit zu verschaffen ?

Nur weil deine Fachwerkstatt miserable Arbeitet leistet/geleistet hat, empfiehlst du grundsätzlich eine Abwicklung nach Gusto der Versicherung, wo der Geschädigte nur verlieren kann?
Im übrigen steht dem Besuch der freien Werkstatt, wenn diese Partnerwerkstatt ist und top Arbeit leistez, auch absolut nichts im Wege, auch nachdem man einen ordentlich bezifferten Schaden durch den eigenen Gutachter gefordert hat

Die Polizei macht übrigens bei so einem eindeutigen Schaden auch nicht mehr als Daten der Beteiligten auszutauschen und den Unfallhergang nach Schilderung BEIDER zu skizzieren.
Man hat also im Nachhinein keine Vor oder Nachteile. Anders natürlich bei schweren Unfällen mit Verletzten, oder eklatant höherem Sachschaden.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. September 2017 um 17:00:36 Uhr:



Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 11. Sep. 2017 um 13:43:58 Uhr:


Von daher, was spricht gegen so einen "Unfallsservice" ausser,
der eigenen Werkstatt Arbeit zu verschaffen ?

Nur weil deine Fachwerkstatt miserable Arbeitet leistet/geleistet hat, empfiehlst du grundsätzlich eine Abwicklung nach Gusto der Versicherung, wo der Geschädigte nur verlieren kann?
Im übrigen steht dem Besuch der freien Werkstatt, wenn diese Partnerwerkstatt ist und top Arbeit leistez, auch absolut nichts im Wege, auch nachdem man einen ordentlich bezifferten Schaden durch den eigenen Gutachter gefordert hat

Die Polizei macht übrigens bei so einem eindeutigen Schaden auch nicht mehr als Daten der Beteiligten auszutauschen und den Unfallhergang nach Schilderung BEIDER zu skizzieren.
Man hat also im Nachhinein keine Vor oder Nachteile. Anders natürlich bei schweren Unfällen mit Verletzten, oder eklatant höherem Sachschaden.

Aber es wäre doch schwieriger für beide im Nachinein was anderes zu behaupten wenn man bei der Polizei schon Fall A geschildert hat oder?

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Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 11. Sep. 2017 um 17:37:00 Uhr:


Aber es wäre doch schwieriger für beide im Nachinein was anderes zu behaupten wenn man bei der Polizei schon Fall A geschildert hat oder?

Tendenziell ja, aber auch nicht unmöglich. Darum würde ich zB., und das empfehle ich jedem, nie irgendetwas bei der Polizei sagen oder gar eine Schuld zugeben. Es muss ja nicht einmal eine schlechte Absicht dahinter stecken, aber eine unbedacht Äußerung und schon kann das Kind in den Brunnen gefallen sein. Aber wie gesagt: nichts ist unmöglich und je klarer der Sachverhalt, desto schwieriger ist es ja ohnehin eine falsche Aussage ins Rollen zu bringen.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. September 2017 um 18:25:01 Uhr:



Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 11. Sep. 2017 um 17:37:00 Uhr:


Aber es wäre doch schwieriger für beide im Nachinein was anderes zu behaupten wenn man bei der Polizei schon Fall A geschildert hat oder?

Tendenziell ja, aber auch nicht unmöglich. Darum würde ich zB., und das empfehle ich jedem, nie irgendetwas bei der Polizei sagen oder gar eine Schuld zugeben. Es muss ja nicht einmal eine schlechte Absicht dahinter stecken, aber eine unbedacht Äußerung und schon kann das Kind in den Brunnen gefallen sein. Aber wie gesagt: nichts ist unmöglich und je klarer der Sachverhalt, desto schwieriger ist es ja ohnehin eine falsche Aussage ins Rollen zu bringen.

Ist halt in dem Fall der Fälle für den Schuldigen GUT wenn er nichts gesagt hat, für den Unschuldigen aber dann etwas schlechter obwohl die Sachlage ja klar scheint.

Beispiel, wenn jemand von der Ampel zurückrollt. Im Nachinein ohne Polizei wäre natürlich ein auffahren auf den Vordermann plausibler als ein zurückrollen auf den hintermann. In der Konstellation am besten von der Polizei aufnehmen lassen. Sonst wirds schwierig.

In der heutigen Gesellschaft, wo sowieso jeder Fehler unterdrücken möchte..

Zitat:

@CensoredXIII schrieb am 11. Sep. 2017 um 18:39:10 Uhr:


Beispiel, wenn jemand von der Ampel zurückrollt.

Auch da könnte der Zurückrollende einfach lügen. Da helfen im Zweifel nur Zeugen oder Beweise (zB Dashcam, Gutachten). Vor Gericht ist es dann eine Frage der Glaubwürdigkeiten und wie diese vom Gericht bemessen werden. Wenn sich aber der eigentliche Verursacher nicht in Widersprüchen verplappert, ändert das hinzufügen der Pol. auch recht wenig.
Sowas ist eben auch eine gängige Betrugsmasche

@guruhu, lemonshark :

Was spricht gegen den "Schadenservice" bzw. was "verliert" der Geschädigte ?

Bzgl. "meiner"' Werkstatt, mit der Arbeit war ich nicht unzufrieden, nur mit dem
vorgehen zum lackieren.
Die Werkstatt hat nur die Fahrertür zum lackieren gegeben und nicht das ganze Fahrzeug
sodass der Lacker nicht die Farbe anpassen konnte..

Desweiteren musste ich mich selbst um :
- Gutachter
- Mietwagen
- Termin
etc.
kümmern...

Beim Schadenservice hat alles die Versicherung gemacht..musste mich um
nix kümmern.

Bzgl. Abrechnung, Gutachten, etc. hier am besten mit der Versicherung telefonieren.
Wobei, ein Gutachten immer besser ist, denn dort finden sich auch solche
Sachen wie "Fahrzeugausfall", etc. sprich, für dei Zeit in der der Wagen in der
Werkstatt ist, bekommst Du x-Euro, die Du entweder für nen mietwagen ausgebebn
kannst oder in die Tasche steckst 🙂
Ein "kostenvoranschlag" beinhaltet nur dei reine Reparatur, nicht die anderne Aufwendungen.
Daher in meinen Augen, immer ein gutachten erstellen lassen (bztw. das bezahlt auch die
Versicherung, also keine Kosten für Dich).

Was Du dann am Ende machst, bleibt ja Dir überlassen, reparieren oder "fiktiv" abrechnen,
also nur Geld einstreichen ohne Reparatur. Hier ist dann mit einigen Abzügen zu rechnen.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. September 2017 um 10:32:50 Uhr:



@guruhu, lemonshark :

Was spricht gegen den "Schadenservice" bzw. was "verliert" der Geschädigte ?

Er verliert möglicherweise Geld.

Das darf er natürlich, wenn ihm der ersparte Stress das Wert ist.

Ich rechne da einfach anders: 2 Parkrempler (Streifschäden) an meinem E61 (also gut vergleichbar mit dem Fahrzeug des TE), einmal hinten links, einmal hinten rechts (jeweils Seitenteil + Stoßfänger). Dazu hat meine Frau dann noch den Stoßfänger an einem Findling endgültig zerstört. Die beiden Schäden habe ich jeweils fiktiv abgerechnet, das waren gut 6.000 Euro insgesamt. Stoßfänger habe ich gebraucht für 95 Euro gekauft, die Reparaturen hat der Karosseriebetrieb meines Vertrauens (offiziell, mit Rechnung) für insgesamt ca. 1.200 Euro erledigt. Nutzungsausfall nach Reparaturnachweis auch kassiert. Der Differenzbetrag verkleinert meine Wertminderung und die Kiste sieht weder schlechter aus als nach der "offiziellen" Reparatur, noch ist sie weniger wert (was sich kürzlich bewahrheitet hat, als das Auto verkauft wurde).

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. Sep. 2017 um 10:32:50 Uhr:


@guruhu, lemonshark :

Was spricht gegen den "Schadenservice" bzw. was "verliert" der Geschädigte ?

Da die meisten Schäden nicht über die Versicherung namens "Wohlfahrt" abgewickelt werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Geschädigte immer maximal das bekommt, was ihm ohnehin zusteht. Die Gefahr allerdings finanziell auf der Strecke zu bleiben ist jedoch da. Der Schadenservice ist also im Idealfall gleich gut, kann aber Nachteile haben. Gegenfrage: Würdest du Roulette spielen, wenn du deinen Einsatz bei Schwarz und Rot wieder bekommst, keinen Gewinn machst, aber alles verlierst wenn die grüne Null kommt? Ich jedenfalls nicht.

Dass deine Werkstatt gepfuscht hat (ja nur Teile lackieren ohne Angleichung ist in meinen Augen Pfusch!) ist kein Pluspunkt für den Schadenservice sondern ein Minuspunkt für deine Werke. Nicht verwechseln.

Deine Argumentation mit Aufwand: Den habe ich auch nicht. Du telefonierst mit der Versicherung, die alles regelt. Ich rufe meinen Anwalt und meine Werkstatt an. Termine, Leihwagen etc. regelt sich so auch ohne "Rennerei" für mich.

..welches Geld verliert er bei einem "Schadensservice" ?

Meinste die ~ 25€ Aufwandsentschädigung sowie evtl. den Nutzungsausfall ?
Dafür muss er sich dann um alles selbst kümmern

Wg. fiktiver Abrechnung, ich schrieb ja auch, muss man überlegen ob es sich
für einen rechnet.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 12. Sep. 2017 um 14:8:59 Uhr:


..welches Geld verliert er bei einem "Schadensservice" ?

Ich sage nicht man verliert zwangsläufig Geld. Ich sage man kann Geld verlieren. Das fängt ja schon an mit so Geschichten wie "OK wir schicken Ihnen dann einen Gutachter..."
Wenn man jetzt nicht 100% über seine Rechte aufgeklärt ist, könnte man vielleicht meinen, dass das schon so richtig ist. Und schupps hat man höchstvermutlich Geld in Form einer zu gering bemessenen Wertminderung verloren. Ich wüsste nicht warum ich solcje Praktiken unterstützen sollte.

Zum Thema Mehraufwand: Wo habe ich den genau? Es sind exakt zwei Anrufe, danach ist es ein Selbstläufer. 1. Anruf Anwalt, 2. Anruf Werkstatt des Vertrauens. Die beiden kümmern sich dann exakt um alles, wie es auch der Schadenservice täte. Nur, dass ich dann dort als Auftraggeber behandelt werde und nicht die Versicherung.

Grundsätzlich ist es im Leben immer gut, wenn möglichst wenige Parteien ia einem "Geschäft" beteiligt sind. Ich wüsste nicht warum ich zusätzlich die Versicherung zwischenschalten sollte

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. September 2017 um 12:28:17 Uhr:


1. Polizei ist in der Regel schon sinvoll
2. Gutachter + Anwalt

Ist hier alles schon hundertfach durchgekaut worden. 😉

Polizei braucht man nicht wenn kein personenschaden entstand , keiner alkoholisierr war und der gegenüber perso etc zeigt.
Etc

Die polizei hat besseres zu tun als blechschaeden aufzunehmen.

Deine Meinung darfst Du natürlich haben. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, die Polizei herbeizurufen. Bei einem Personenschaden sollte man einen Notarzt herbeiholen. BTM-Einfluss kann man schon als "Profi" nicht immer eindeutig vor Ort feststellen. Ein BPA kostet je nach Qualität sowas ab 50,- € auf dem entsprechenden "Markt". Wenn ich Bedarf für die Freunde und Helfer annehme, dann warte ich auch gerne etwas länger, so sie bis dahin tatsächlich etwas besseres zu tun haben sollten. Das entscheidet halt die Einsatzleitung. Nach meiner Erinnerung lag ich bislang immer richtig, wenn ich um Hilfe nachsuchte.

Neulich alarmierte ich die Feuerwehr wegen einer technischen Hilfeleistung für eine mir unbekannte hilfsbedürftige Person. Deren Einsatzleitung meinte, dass das eher ein Fall für die Polizei sei und man diese leider nicht von dort informieren könne. Unfähige Personen gibt es also an verschiedenen Positionen des Alltags. Ich habe dann die Polizei alarmiert. Die hielt die Feuerwehr für zuständig. Ich erklärte, dass diese die Polizei bereits für zuständig halten wolle und habe die sich mir darstellende Situation geschildert. Es wurde dann ein Streifenwagen geschickt, der dann vor Ort die Feuerwehr amtswegig nachalarmiert hat. Nach einer knappen Stunde sind dann die Einsatzkräfte nach getaner Arbeit wieder abgerückt. Nun ja. 🙄

Deswegen rufe ich auch ungern die Beamten. Meistens muss man wirklich lange warten und in einer Gesellschaft wo alles schnell schnell gehen muss ist das sehr ungünstig.

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