Haftpflichtschaden, Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Servus Männer und Frauen,
habe letzte Woche einen Haftpflichtschaden gehabt. Der Unfallgegner ist aufgefahren.
Keine Polizei eingeschaltet zum Glück hat er die Schuldfrage bei seiner Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet.
Abgesehen davon hätte ich an euch zwei Fragen.
Würdet ihr bei jedem Unfall immer im Beisein der Polizei Protokollieren lassen?
Zweitens würdet ihr bei einem Schaden dieses Bildes (Kotflügel Halter Gerissen sowie Kratzer an der Stoßstange und Stoßstangen rechts am Halter ausgerissen) einen KVA für genug halten oder lieber ein Gutachten bestellen?
BMW E60 550i Baujahr 03/2008
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
54 Antworten
Andererseits hilft es, späteren Stress gleich von Anfang an zu vermeiden. Da muss man halt durch.
@ guruhu : na dann hoffe ich mal, dass Du keinen Fremdschaden an Deinem, Fahrzeug
bekommst..
Denn, mit 2 "Anrufen" kommste nicht aus.
Zu der Abrechunng, wie gesagt, muss mann dann selbst entscheiden, was für einen
die "bessere" Lösung ist.
Zurüück zur Eingangsfrage :
- wenn Du "fiktiv" Abrechnen willst, als Dir das Geld auzahlen willst, dann
benötigst Du unbedingt ein Gutachten
- KVA reicht oft aus, wenn Du den Wagen reparieren möchstest
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 13. Sep. 2017 um 10:44:58 Uhr:
na dann hoffe ich mal, dass Du keinen Fremdschaden an Deinem, Fahrzeug
bekommst..
Das hoffe ich auch. Dennoch ist es leider bereits viermal allein an meinem derzeitigen Fahrzeug vorgekommen. Ich scheine "Parkrempler" leider magisch anzuziehen. Dabei habe ich im übrigen nur einmal die Pol. hinzugezogen, da die Verursachung nur indirekt mit dem Straßenverkehr zusammenhing (Beladungstätigkeit) und es sich um ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug handelte. Da war ich dann etwas skeptischer bezüglich Echtheit der Dokumente, vorhandene Versicherung etc.
Enttäusche ich dich jetzt sehr, wenn ich dir sage, dass es eben doch mit zwei anrufen getan war? Anwalt beauftragt, Werkstatt beauftragt. Auto wurde abgeholt und repariert (Ersatzwagen benötigte ich nicht), wäre jedoch von der Werkstatt gekommen. Die Dinge nahmen ihren Lauf ich bekam mein repariert Auto zurück und erhielt wenig später eine Überweisung auf mein Konto. Was sollte ich mit wen denn noch klären oder regeln?
Ich denke wir reden schlichtweg aneinander vorbei. Ja natürlich kann man alles selbst und einzeln reden, zum Anwalt fahren, zum Gutachter fahren, nach Sixt fahren, in die Werkstatt fahre, nach...fahren. Ist aber eben alles im Service der Werkstatt inkludiert. Eben genau wie der Schadenservice. Nur dass nicht auf meine Kosten gespart wird.
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 13. September 2017 um 10:44:58 Uhr:
@ guruhu : na dann hoffe ich mal, dass Du keinen Fremdschaden an Deinem, Fahrzeug
bekommst..
Denn, mit 2 "Anrufen" kommste nicht aus.Zu der Abrechunng, wie gesagt, muss mann dann selbst entscheiden, was für einen
die "bessere" Lösung ist.Zurüück zur Eingangsfrage :
- wenn Du "fiktiv" Abrechnen willst, als Dir das Geld auzahlen willst, dann
benötigst Du unbedingt ein Gutachten
- KVA reicht oft aus, wenn Du den Wagen reparieren möchstestGrüße
Manche machen aber doch eine Auszahlung per KVA? In gewissen Fällen lohnt sich doch eher der KVA als das Gutachten oder? Wobei Normal müsste sich doch das Gutachten mehr lohnen da dieses auch Nachrüstungen, Ausstattungen, Pflegezustand usw betrachtet. (Gut lohnt sich ja dann nur wenn diese Punkte mit gut bis sehr gut bewertet werden oder) sonst gibst ggf. Sogar Abzug.
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Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 13. Sep. 2017 um 12:50:26 Uhr:
In gewissen Fällen lohnt sich doch eher der KVA als das Gutachten oder?
Der KVA kann sich eigentlich nur lohnen, wenn die Schuld gequotelt wird und man einen Teil des doch recht teuren Gutachtens selbst tragen müsste. Da aber der KVA eigentlich nie Posten wie zB. Die Wertminderung beinhaltet, kommt man mit KVA maximal im Idealfall genausogut raus, wie mit Gutachten. Wenn man natürlich sowieso direkt in der Werke repariert, der Schaden gering ist und keine Wertminderung zu erwarten ist, muss man mit KVA nicht unbedingt schlechter fahren.
Einen Abzug gibt es für gewöhnlich nicht. Ausnahme natürlich die Betroffene Stelle war vorher auch schon arg beschädigt. Für gewöhnlich sollten KVA und Gutachten aber in der Schadenhöhe übereinstimmen. Problem an der Sache zB:
- Gutachter nimmt für seine Berechnung den regional üblichen Stundensatz. Die Werkstatt nimmt ihren. Ist dieser geringer
- - > Pech l!
- Gutachter nimmt für Ersatzteile übliche Marktpreise. Die Werkstatt nimmt ihre eigene Kalkulation. Hat die Werkstatt besonders günstige Konditionen
- - > Pech!
usw. KVA würde ich nur machen, wenn auf jeden Fall repariert wird und der Schaden nur kleinen Ausmaßes ist.
Zitat:
@guruhu schrieb am 13. September 2017 um 12:58:54 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 13. Sep. 2017 um 12:50:26 Uhr:
In gewissen Fällen lohnt sich doch eher der KVA als das Gutachten oder?Der KVA kann sich eigentlich nur lohnen, wenn die Schuld gequotelt wird und man einen Teil des doch recht teuren Gutachtens selbst tragen müsste. Da aber der KVA eigentlich nie Posten wie zB. Die Wertminderung beinhaltet, kommt man mit KVA maximal im Idealfall genausogut raus, wie mit Gutachten. Wenn man natürlich sowieso direkt in der Werke repariert, der Schaden gering ist und keine Wertminderung zu erwarten ist, muss man mit KVA nicht unbedingt schlechter fahren.
Einen Abzug gibt es für gewöhnlich nicht. Ausnahme natürlich die Betroffene Stelle war vorher auch schon arg beschädigt. Für gewöhnlich sollten KVA und Gutachten aber in der Schadenhöhe übereinstimmen. Problem an der Sache zB:
- Gutachter nimmt für seine Berechnung den regional üblichen Stundensatz. Die Werkstatt nimmt ihren. Ist dieser geringer
- - > Pech l!
- Gutachter nimmt für Ersatzteile übliche Marktpreise. Die Werkstatt nimmt ihre eigene Kalkulation. Hat die Werkstatt besonders günstige Konditionen
- - > Pech!
usw. KVA würde ich nur machen, wenn auf jeden Fall repariert wird und der Schaden nur kleinen Ausmaßes ist.
Super vielen vielen dank für die Erklärung! Jetzt ist alles klar 🙂.
Finde es manchmal halt nur komisch wenn drauf verwiesen wird, dass aufgrund des Fahrzeug Alters ein Gutachter unerlässlich wird.
Sagen wir mal Auto für 2000€ gekauft. Schaden etwa 1300€. Stoßstange Seitenteil etc. Dann noch nen Gutachter dafür einschalten ist man ja dann sowieso schon bei knapp 1800€. Manchmal schicken die ihren eigenen ja nochmal zur Prüfung raus was wieder kosten verursacht. So war es bei unserem alten E39 der Fall wo man wirklich nur die Hände über den Kopf schlagen kann. Da wäre vielleicht der KVA der günstigere Weg gewesen.
Dem ist aus Sicht des Geschädigten eben nicht so. 🙄
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 13. September 2017 um 14:00:48 Uhr:
Finde es manchmal halt nur komisch wenn drauf verwiesen wird, dass aufgrund des Fahrzeug Alters ein Gutachter unerlässlich wird.
Das hat einen völlig anderen Hintergrund! Dabei geht es um Frage, ob evtl. ein Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) vorliegt. Dazu muss der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt werden. Und das ist Sache des Gutachters. Bei älteren Autos stellt sich die Frage nach einem Totalschaden oft schon bei relativ kleinen Schäden.
Das sind eben diese Einzelfälle in denen es tatsächlich auf den ersten Blick keinen Sinn ergibt. Wenn jedoch ein teurer KVA durch ein Gutachten zum Totalschaden gerechnet wird, spart die Versicherung natürlich. Ist dann ja auch berechtigt.
Zitat:
@guruhu schrieb am 13. September 2017 um 18:06:21 Uhr:
Wenn jedoch ein teurer KVA durch ein Gutachten zum Totalschaden gerechnet wird, spart die Versicherung natürlich.
Die Versicherung spart vor allem dann, wenn sie einen "teuren KVA" selbst zum Totalschaden erklärt, indem sie selbst den Wiederbeschaffungswert und den Restwert angibt und noch die Kosten für das Gutachten spart.
Für den Anspruchsteller ist es dagegen hilfreich, wenn diese Werte von jemandem ermittelt werden, der nicht die wirtschaftlichen Interessen der Versicherung vertritt.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 13. September 2017 um 16:10:00 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 13. September 2017 um 14:00:48 Uhr:
Finde es manchmal halt nur komisch wenn drauf verwiesen wird, dass aufgrund des Fahrzeug Alters ein Gutachter unerlässlich wird.
Das hat einen völlig anderen Hintergrund! Dabei geht es um Frage, ob evtl. ein Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) vorliegt. Dazu muss der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt werden. Und das ist Sache des Gutachters. Bei älteren Autos stellt sich die Frage nach einem Totalschaden oft schon bei relativ kleinen Schäden.
Aah. Also der Teil wo dann interessant wird ob die Reparatur kosten die wieder beschaffung übersteigen. Stichwort Wirtschaftlicher Totalschaden.
Wenn man dann reparieren lässt (hat man darüber überhaupt ein Anrecht)? Oder wird bei so einem Fall direkt der Wiederbeschaffungswert bezahlt? Dabei gibt es ja noch den Zeitwert. Irgendwie schreibt beim Zeitwert auch jeder was anderes kann das ggf. Auch noch jemand klarstellen?
Dankeschön fürs Zeitnehmen sehr interessantes Thema 🙂
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 13. September 2017 um 20:15:41 Uhr:
Aah. Also der Teil wo dann interessant wird ob die Reparatur kosten die wieder beschaffung übersteigen. Stichwort Wirtschaftlicher Totalschaden.Wenn man dann reparieren lässt (hat man darüber überhaupt ein Anrecht)? Oder wird bei so einem Fall direkt der Wiederbeschaffungswert bezahlt?
Jein, es gibt so gennante 130% Regel, die auch eine Reparatur ermöglicht, wenn Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert bis zu 30% übersteigen.
Diese Regelung gilt aber nicht für fiktive Abrechnung, der Wagen muss fachgerecht repariert werden.
Zitat:
Dabei gibt es ja noch den Zeitwert. Irgendwie schreibt beim Zeitwert auch jeder was anderes kann das ggf. Auch noch jemand klarstellen?
Zeitwert ist der Preis, den ein Händler für den Wagen zahlen würde. Wiederbeschaffungswert ist höher, beinhaltet noch die Händlermarge, Kosten für die An/Abmeldung und neue Nummernschilder...
Zitat:
@qwerty11 schrieb am 14. September 2017 um 00:33:39 Uhr:
Jein, es gibt so gennante 130% Regel, die auch eine Reparatur ermöglicht, wenn Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswertabzüglich Restwertbis zu 30% übersteigen.
Diese Regelung gilt aber nicht für fiktive Abrechnung, der Wagen muss fachgerecht repariert werden.
So stimmt's...
Zitat:
@hk_do schrieb am 13. Sep. 2017 um 20:3:57 Uhr:
Die Versicherung spart vor allem dann, wenn sie einen "teuren KVA" selbst zum Totalschaden erklärt, indem sie selbst den Wiederbeschaffungswert und den Restwert angibt und noch die Kosten für das Gutachten spart.
Ich bin mir zugegebenermaßen jetzt nicht ganz sicher, aber sollte dies der Fall sein und die Versicherung den KVA auf diese Weise "schlechtreden" und Leistungen kürzen. Müsste man dann nicht dennoch a recht auf die Übernahme der Kosten eines zusätzlichen Gutachtens haben?
Habe das ja im Moment. Also KVA kostet ja max 50€. Ein Gutachten ist aber dennoch zulässig. Der Kostenvoranschlag bleibt dann eben auf eigene Kosten sitzen.
Jetzt haben wir ja noch Begriffe wie Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Es gibt doch auch Fälle wo die Versicherung nur den Zeitwert erstattet? Oder ziehen die den Zeitwert vom Wiederbeschaffungswert ab und zahlen dann die Summe aus? Versicherungen und ihre Berechnungen.....