Haftpflichtschaden, Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Servus Männer und Frauen,
habe letzte Woche einen Haftpflichtschaden gehabt. Der Unfallgegner ist aufgefahren.
Keine Polizei eingeschaltet zum Glück hat er die Schuldfrage bei seiner Versicherung wahrheitsgemäß beantwortet.
Abgesehen davon hätte ich an euch zwei Fragen.
Würdet ihr bei jedem Unfall immer im Beisein der Polizei Protokollieren lassen?
Zweitens würdet ihr bei einem Schaden dieses Bildes (Kotflügel Halter Gerissen sowie Kratzer an der Stoßstange und Stoßstangen rechts am Halter ausgerissen) einen KVA für genug halten oder lieber ein Gutachten bestellen?
BMW E60 550i Baujahr 03/2008
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bitboy schrieb am 11. September 2017 um 12:50:24 Uhr:
Gegnerische Versicherung fragen was die will.! bzw. akzeptiert.
Das ist die ganz falsche Antwort, den als Geschädigter hast Du alleine das Sagen wie es abläuft.
Und gerade bei einem älteren Fahrzeug ist ein Gutachten angebracht.
54 Antworten
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 14. Sep. 2017 um 08:7:13 Uhr:
Der Kostenvoranschlag bleibt dann eben auf eigene Kosten sitzen.
Da sollte man zumindest vorsichtig sein. Wenn der KVA sagt Schaden (Also Material und Arbeit) beläuft sich auf Summe X und daas Gutachten sagt dann Summe des Schaden ist Summe X*1.5, bestehen direkt Zweifel am Gutachten. Möglicherweise bleibt man da auf den Kosten sitzen. Ich hab diesbezüglich was im Hinterkopf. Ob das wirklich so ist, wissen andere bestimmt besser.
Zitat:
@guruhu schrieb am 14. September 2017 um 09:19:03 Uhr:
Da sollte man zumindest vorsichtig sein. Wenn der KVA sagt Schaden (Also Material und Arbeit) beläuft sich auf Summe X und daas Gutachten sagt dann Summe des Schaden ist Summe X*1.5, bestehen direkt Zweifel am Gutachten.
Warum glaubst Du das? Warum keine Zweifel beim KVA?
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 14. September 2017 um 08:07:13 Uhr:
Jetzt haben wir ja noch Begriffe wie Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Nein, haben wir nicht. Aber glaube du ruhig, was du glauben willst.....
Ein letzter Versuch, mach damit, was du willst:
Der Gutachter ermittelt zunächst die Reparaturkosten, netto und brutto. Sagen wir mal, in deinem Fall sind das 3.500 Euro brutto.
Dann schreibt er entweder in das Gutachten, warum kein Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt wird (Zitat aus einem ganz aktuellen Gutachten, das mir vorliegt: "Die prognostizierten Reparaturkosten erreichen bei weitem nicht den überschlägig ermittelten Wert des Fahrzeuges. Folglich wird auf eine konkrete Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes verzichtet."😉. Dann lässt du das Fahrzeug instandsetzen oder kassierst von der Versicherung die 3.500 Euro abzüglich Mehrwertsteuer, plus evtl. Wertminderung, plus Unkostenpauschale, plus ggf. Nutzungsausfall (wenn du eine Reparatur - wo auch immer erfolgt - nachweisen kannst).
Oder er ermittelt den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Nehmen wir an, dein Auto hätte einen Wiederbeschaffungswert von 5.000 Euro und der Gutachter ermittelt seriös ein Restwertangebot von 2.500 Euro. In diesem Fall hast du mehrere Möglichkeiten: du lässt reparieren (für 3.500 Euro), du verkaufst das Auto und bekommst jeweils 2.500 Euro von der Versicherung und vom Aufkäufer, oder du reparierst auf eigene Faust bzw. fährst das beschädigte Auto weiter. Dann bekommst du ebenfalls die 3.500 Euro (abzüglich MwSt).
Den Begriff Zeitwert wirst du nirgendwo finden, er spielt auch keine Rolle.
Zitat:
@lemonshark schrieb am 14. Sep. 2017 um 10:13:09 Uhr:
Den Begriff Zeitwert wirst du nirgendwo finden
Dieser Begriff würde mir jetzt auch nur aus anderen Versicherungen (zB. Hausrat) einfallen. Dort ist er quasi mit dem Wiederbeschaffungswert bei Autos gleichzusetzen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 14. Sep. 2017 um 09:44:50 Uhr:
Warum glaubst Du das? Warum keine Zweifel beim KVA?
Warum ich das glaube? Weil ich es in einem Zusammenhang mal mitbekommen habe. Daher habe ich jedoch geschrieben, dass ich in der Sache nicht sicher bin und der TE da lieber auf die Erfahrungen anderer hören sollte.
Warum der KVA nicht angezweifelt wird? Die Versicherung hat jetzt zwei Zettel vorliegen. Einmal eine Werkstatt, welche den Schaden für Summe X repariert und einmal ein Gutachten, welches 50% mehr fordert. Welche Summe würde die Versicherung wohl anzweifeln. Angenommen es handelt sich auch hier nicht um die Versicherung namens "Wohlfahrt". Die rechtliche Bewertung mag hier natürlich anders aussehen (siehe oben)
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Zitat:
@lemonshark schrieb am 14. September 2017 um 10:13:09 Uhr:
Zitat:
@CensoredXIII schrieb am 14. September 2017 um 08:07:13 Uhr:
Jetzt haben wir ja noch Begriffe wie Zeitwert und Wiederbeschaffungswert.
Nein, haben wir nicht. Aber glaube du ruhig, was du glauben willst.....Ein letzter Versuch, mach damit, was du willst:
Der Gutachter ermittelt zunächst die Reparaturkosten, netto und brutto. Sagen wir mal, in deinem Fall sind das 3.500 Euro brutto.
Dann schreibt er entweder in das Gutachten, warum kein Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt wird (Zitat aus einem ganz aktuellen Gutachten, das mir vorliegt: "Die prognostizierten Reparaturkosten erreichen bei weitem nicht den überschlägig ermittelten Wert des Fahrzeuges. Folglich wird auf eine konkrete Ermittlung des Wiederbeschaffungs- und Restwertes verzichtet."😉. Dann lässt du das Fahrzeug instandsetzen oder kassierst von der Versicherung die 3.500 Euro abzüglich Mehrwertsteuer, plus evtl. Wertminderung, plus Unkostenpauschale, plus ggf. Nutzungsausfall (wenn du eine Reparatur - wo auch immer erfolgt - nachweisen kannst).
Oder er ermittelt den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Nehmen wir an, dein Auto hätte einen Wiederbeschaffungswert von 5.000 Euro und der Gutachter ermittelt seriös ein Restwertangebot von 2.500 Euro. In diesem Fall hast du mehrere Möglichkeiten: du lässt reparieren (für 3.500 Euro), du verkaufst das Auto und bekommst jeweils 2.500 Euro von der Versicherung und vom Aufkäufer, oder du reparierst auf eigene Faust bzw. fährst das beschädigte Auto weiter. Dann bekommst du ebenfalls die 3.500 Euro (abzüglich MwSt).
Den Begriff Zeitwert wirst du nirgendwo finden, er spielt auch keine Rolle.
Danke euch beiden. Vor allem für die Mühe mir das näher beizubringen kommt persönlich immer noch besser an als über eine Internetseite die mit Fachwörtern um sich wirft 🙂.
Hat man eigentlich wenn man auf eigene Faust repariert gar keine Chance an die MwSt zu kommen? Zum Beispiel ich lasse meine Stoßstange in der Werkstatt lackieren mit Rechnung dafür fällt doch auch MwSt an. Kann die angerechnet werden?
Ja, die kann nachträglich gefordert werden. Entsprechende Belege sind vorzuhalten.
Also zB. fiktiv abrechnen, billige vom Schrott kaufen und lackieren geht 😉
Ich musste nach einem unverschuldeten Schaden lediglich durch Fotos, auf welchen eine aktuelle Tageszeitung mit abgebildet war, das reparierte Fz vorweisen, und schon wurde mir auch die zuvor noch nicht erstattete Mehrwertsteuer überwiesen.
..kommt auf die höhe des Betrages an und die Versicherung an, ob nur Fotos reichen.
I.d.R. gibts die 19% zurück, wenn mann eine Reparaturrechnung der Werkstatt
einreicht..
Grüße
Zitat:
@Guzzi97 schrieb am 14. Sep. 2017 um 14:51:11 Uhr:
Reparaturrechnung der Werkstatt
Teilekaufrechnungen reichen tatsächlich aus 😉
Solang es sich um plausibele Teile handelt.
Eine Neue Frontstoßstange bei einem Heck schaden könnte da schwierig werden.
Eine Rechnung wollten sie nicht sehen. Habe das Fz auf eigene Rechnung beim Lacker instandsetzen und mich auf Gutachtenbasis abfinden lassen, das Schadensvolumen lag laut Gutachten brutto bei etwa 4000,- Euronen.