Haftpflichtschaden - gegnerischer Versicherung ist meine Vertragswerkstatt zu teuer
Bin gerade im Zoff mit der Gothaer Versicherung, nachdem jemand mein geparktes Auto gestreift hat. Schuldfrage ist also unstrittig.
Ich hätte das meine örtliche Mercedes-Werkstatt machen lassen, die meinen AMG dafür an eine spezialisierte Zentrale für Karossiere-Arbeiten transportiert hätten. Gutachten vom TÜV und Kostenvoranschlag sind schon vor drei Wochen an die Versicherung gegangen.
Doch die Versicherung hat jetzt einen Lackierer gefunden, der es billiger machen würde. Irgendwo in der Pampa, über eine halbe Stunde mit dem Auto entfernt.
Dazu habe ich eine matte Sonderlackierung, von der ich genau weiß, dass das nichts ist, was jeder Lackierer hinbekommt. Insbesondere, wenn man nachher keinen Unterschied zum übrigen Fahrzeug sehen soll.
Und jetzt soll meine Werkstatt bitte auf den Preis eingehen, wenn sie die Reparaturfreigabe der Versicherung haben wollen.
Gibt es Erfahrungen, ob man besser hartnäckig auf sein Recht besteht? Oder muss man dann damit rechnen, dass es die Versicherung dann noch weiter in die Länge verzögert, bis man entnervt auf deren Bedingungen eingeht?
29 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2025 um 18:32:21 Uhr:
und dass das nicht prämienwirksam ist.
Na klar. Das wird dem Vorstand vom Weihnachtsgeld abgezogen! 😂😂😂
Umgekehrt wied ein Schuh daraus…das für Anwaltskosten gesparte Geld wenn Geschädigte selbstlos auf Ihr Recht verzichten und alles selbst regeln wollen, wird dem Vorstand als Boni überwiesen.
Es ist offenkundig, dass die Versicherung alle Register zieht, um mich über den Tisch zu ziehen - trotz Anwalt. Habe leider nur meinen normalen Anwalt genommen und keinen harten Verkehrs-Spezialisten.
Die Versicherung hat ein Gegengutachten auf Faktenlage erstellt, das natürlich an allen Stellen gekürzt hat. Argumentation: Mattlacke seien genauso einfach wie normale. Und Farbton anmischen, sähe der Hersteller auch nicht vor. Einfach direkt aus der Farbdose auftragen.
Und den Wertverlust hat man auch mit einer anderen Formel berechnet. Zumal die Reparatur in Wirklichkeit auch billiger ist. Nicht mal 0,5% vom Neupreis dafür, dass das Fahrzeug (Bj. 2022) jetzt nicht mehr als unfallfrei gilt.
Kleiner Trick der Versicherung: Obwohl bisher telefonisch und per Mail kommuniziert, hat die Gothaer natürlich per Post geantwortet. Später zahlen Müssen hilft beim Sparen 😵💫
Immerhin hat man eine passende Werkstatt für mich gefunden, die es zum genannten Preis macht. Zwar nicht bei einer Mercedes-Werkstatt in unserem Ballungsgebiet, sondern eine halbe Stunde Fahrzeit mitten in der Pampa. Kann mir gut vorstellen, dass die sicherlich ganz heiß darauf sind, auch mal einen AMG zu de/montieren und probezufahren 😡
Es wäre besser und letztlich schneller abgewickelt, wenn dein Anwalt dein uneingeschränktes Recht auf die Markenwerkstatt klarstellt und die Arbeiten wirklich nur bei Benz gemacht werden. Diese Sonderlacke beherrscht die Lackierzentrale im Werk wirklich hervorragend. Außerhalb kann es eigentlich nur schiefgehen und dann dauert die Nachbesserung bis zur letztlich trotzdem nötigen Übergabe an Benz nur unsinnig lange und es wird auch für die Versicherung nicht billiger. Alles was von deren eigenen angeblichen Gutachterfirmen kommt ist kein Gutachten, sondern nur Parteivortrag. Was zählt ist das Gutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen und dass man sich dran hält. In dem Fall tatsächlich mal zutreffend: das Beste oder nichts!
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Ich kann ebenfalls nur wärmstens davon abraten, sowas ohne Rechtsbeistand regeln zu wollen. Leichter kann man der gegnerischen Versicherung Kürzungsversuche nicht machen…
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2025 um 18:32:21 Uhr:
In den FAQ ist dargestellt, weshalb die Beauftragung eines eigenen Gutachters und Anwalts in solchen Fällen geboten ist und dass das nicht prämienwirksam ist. Und bei einem 3-jährigen Fahrzeug mit 109.500,- € nackigem Grundpreis irgendwas selbst regeln zu wollen, da müsste man schon "masochistisch" veranlagt sein. Dann auch noch die recht teure Sonderlackierung. .... Ideen gibts 👀
Die FAQ könnte man auch löschen, die liest sowieso keiner, sieht man ja auch an dem Parallelthread in welchem anständig durchgewischt wurde.
Kein Haftpflichtschaden ohne sofortigen Gutachter und Anwalt! Alles andere ist fahrlässig.
Te... such dir einen Anwalt dessen Fachgebiet das ist, eigentlich haben gute Gutachter Anwälte die sie nennen können/an denen sie das Gutachten weiterleiten ... Im Grunde muss man dann nur noch mit dem Anwalt kommunizieren und die Freigabe erteilen, das er es regeln soll...
Ich halte es auch für gutgläubig da irgendwas selbst regeln zu wollen und Nein, deine gegnerische Versicherung ist da keine boshafte Ausnahme, die verhalten sich alle so, erst recht wenn sie merken da versucht wiedereinmal ein gutgläubiger privater Anspruchsteller was zu regeln .. Sie leben halt auch davon so wenig wie möglich bis garnichts zahlen zu müssen und diese Methode funktioniert in Massen ...
Aus welchem Grunde sollte der TE noch mal einen Gutachter beauftragen?
Damit der Geld verdient 😉
2 Gutachten und ein Kostenvoranschlag werden zudem die Versicherung beeindrucken und die werden auch ohne konkrete Reparaturrechnung sofort die volle Summe bezahlen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 11. Juni 2025 um 13:06:45 Uhr:
Aus welchem Grunde sollte der TE noch mal einen Gutachter beauftragen?
Warum sollte der Te noch ein Gutachten erstellen lassen? ich lese das nirgends raus ... er war bereits bei einem Gutachter vom TüV ... ab da geht es dann weiter ... dieses Gutachten muss zu einem Anwalt der vom Fach ist ... der übernimmt dann die Kommunikation mit der Versicherung, der te ist ab diesem Zeitpunkt Zuschauer an der Seitenlinie und bekommt zur Information die Auseinandersetzung in Textform😁 zwischen Versicherung und Anwalt per Mail ... 😎
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala , MT-Moderator
Dann habe ich Deinen Beitrag wohl missverständlig interpretiert, sorry. 👍
"In dem Fall tatsächlich mal zutreffend: das Beste oder nichts!" - Also auf ein anders Fahrzeug (BMW, Audi, Volvo...) in Zahlung geben?
Nein, im Ernst. Die Rechtsprechung ist doch bei Fahrzeugen in diesem Alter und tatsächlich durchgeführter Reparatur eindeutig. Wissen auch die Versicherungen, wissen auch diese sog. kontrollierenden Experten. Schert die aber nicht, gibt immer noch genügend, die auf deren Gewäsch reinfallen. Reparieren lassen, Rechnung bezahlen und einschicken, Frist setzen und dann ab zum zuständigen Gericht.
Wo finde ich denn die FAQs?
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