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Haftpflichtschaden 2. Gutachten
Hallo,
mir ist jemand vor drei Monaten ins Auto gefahren, woraufhin ich ein Gutachten erstellen ließ. Nun möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken.
Ich möchte eigentlich lieber ein unabhängiges Gutachten haben und das ablehnen.
Wie sieht es da rechtlich aus ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Das ist mal wenigstens sehr blauäugig.
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37 Antworten
War dein Gutachter nicht unabhängig? Öffentlich bestellt und vereidigt wäre optimal. Den Gutachter der gegnerischen Versicherung würde ich nicht ans Auto lassen, dessen einzige Aufgabe ist es, die Schadenssumme zu kürzen. Und erfreulicherweise gibt's für die Versicherung auch keine Rechtsgrundlage, den eigenen Gutachter zu schicken.
Frist setzen zum Zahlen und einen Tag später die Klage erheben.
Nimm dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ich habe bereits einen Anwalt, der setzte bisher immer fristen die jedoch nicht von der Versicherung beachtet wurden. Mein Gutachter war unabhängig und einfach jemand in der Nähe.
Dann wird er dir sicherlich empfohlen haben, nun Klage einzureichen. Wenn Du auf die Einsicht der gegnerischen Versicherung hoffst, wirst Du verhungern.
Ich hatte in eigener Sache auch schon mal das Vergnügen. Trotz Vorlage des Gutachtens keine Zahlung, nur den Hinweis, einen eigenen Gutachter schicken zu wollen. Hab's dann nur noch bis zur Klagezustellung geschafft, dann haben die sofort bezahlt. Ist manchmal die einzige Sprache, die die gegn. Versicherung versteht.
Lass doch den Gutachter einfach mal gucken, denn Du hast ja sicherlich nichts zu verbergen.
Warum sollte man den, der zahlen soll, über die Höhe der Zahlung entscheiden lassen? Wenn es keine begründbaren Zweifel am ersten Gutachten gibt?
Das erste Gutachten zweifelt ja erst einmal niemand an. Möglicherweise deckt sich ja sogar das zweite mit dem ersten.
Abgesehen davon -hier gehen aber die Meinungen weit auseinander- kann doch auch mal der, der zahlen soll, mal nachsehen, für was er denn eigentlich zahlen soll.
Die Angst vor einer möglichen Kostendrückerei kann ich dabei nicht nachvollziehen. Selbst wenn das zweite Gutachten niedriger ausfällt und ich mein Auto dennoch einwandfrei instandgesetzt bekomme, kann ich kein Problem erkennen.
Das ist mal wenigstens sehr blauäugig.
Nachdem etwa 2/3 Deiner Beiträge nur aus meist geistlosen Kommentaren bestehen, backe ich mir hier ein Ei darauf...
Wenn ein selbständiger freier und vereidigter Gutachter geprüft werden soll, zu welchem Zwecke wohl.
Sehr naiv hier die Aussage zu tätigen, mach doch.
Zitat:
@silk schrieb am 21. November 2016 um 22:07:37 Uhr:
Nun möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken.
Wie begründet sie das?
Wie ist denn überhaupt die Sachlage? Reparatur? Fiktive Abrechnung? Totalschaden? Was ist mit dem Fahrzeug bisher passiert? Ist der "Wunsch" der Nachbesichtigung die erste Reaktion der Versicherung oder was ist da bisher gelaufen?
Natürlich ist die Aussage, dass der Gutachter der Versicherung nichts am Fahrzeug verloren hat, völlig richtig. Je nach Sachlage wird die Versicherung aber trotzdem nicht einfach bezahlen und das kann man anhand der "dürren" Schilderung im Startpost überhaupt nicht einschätzen.
P.S. Versicherungen drücken sich gerne um Zahlungen, aber normalerweise lassen sie einfach nur die eingereichten Gutachten von ihren eigenen "Gut"achtern kürzen (bzw. versuchen dies, man muss sie ja nicht damit durchkommen lassen). Dass die Versicherung wirklich einen Gutachter zum Fahrzeug schicken will, dürfte auch heute noch eher ungewöhnlich sein.
@Hapabla
Wo steht denn, dass ein selbständiger, freier und geprüfter Gutachter geprüft werden soll? War denn der Gutachter überhaupt selbstständig, frei und unabhängig? Davon steht hier gar nichts. Hier steht noch nicht einmal, dass ein Gutachten geprüft werden soll.
Warum mischt Du Dich ein, wenn Du noch nicht einmal den Sachverhalt verstanden hast und bezeichnest meine "Aussage" als naiv?
@lemonshark
Eben das ist die Frage: warum besteht die Versicherung auf eine weitere Begutachtung? Das bedeutet ja keinen unerheblichen Aufwand.
Das ist die höfliche Form, sie als naiv zu bezeichnen.