Haftpflichtschaden 2. Gutachten

Hallo,

mir ist jemand vor drei Monaten ins Auto gefahren, woraufhin ich ein Gutachten erstellen ließ. Nun möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken.

Ich möchte eigentlich lieber ein unabhängiges Gutachten haben und das ablehnen.

Wie sieht es da rechtlich aus ?

Gruß

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Das ist mal wenigstens sehr blauäugig. 🙄

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Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. November 2016 um 12:59:19 Uhr:


@lemonshark
Eben das ist die Frage: warum besteht die Versicherung auf eine weitere Begutachtung? Das bedeutet ja keinen unerheblichen Aufwand.

Das bedeutet aber auch nicht, dass es einen vernünftigen Grund geben könnte, einer Nachbesichtigung zuzustimmen!

Vielleicht weil sie naiv ist? Ich habe in meinem Leben schon einige Unfälle regulieren dürfen, aber es ist mir nicht einmal untergekommen, dass nach Erstellung eines Gutachtens die gegnerische Versicherung aus Langeweile einen eigenen Sachverständigen geschickt hat. Der Wunsch nach einer "Nachbesichtigung" wurde hingegen öfter (aber immer vergeblich) geäußert.

Dies hatte immer nur einen einzigen Grund: Die Leistungen zu kürzen. Die einen machen das mit ihren externen "Controllexperten" und erleiden damit regelmäßig vor Gericht Schiffbruch, die andere schicken ihre eigenen "unabhängigen" Gutachter. Egal ob so, oder ob eine Einstellung des Unfallfahrzeuges in eine überörtliche Restwertbörse, immer geht es nur um das einzusparende Geld.

Man kann natürlich nett sein (die kleine Schwester von blöd) und den geschickten Sachverständigen das Unfall-fahrzeug begutachten lassen. Wenn dann vor Gericht zwei Gutachten liegen, kann der Richter entscheiden, welches er nimmt (oder ein drittes einholen). Man kann aber auch weniger nett sein und nach ausreichender Fristsetzung einfach eine Zahlungsklage erheben. Dann müsste die Versicherung schon ziemlich konkrete Gründe vortragen, warum das eingeholte Gutachten falsch ist.
Klage ist doch ohnehin die einzige Sprache die dort verstanden wird. Dazu hat man entweder rechtzeitig eine RS-Versicherung abgeschlossen oder macht dies spätestens innerhalb von drei Monaten bei einer bestimmten Gesellschaft (bevor ein Anwalt beauftragt wurde).

Hallo,

der Unfall ereignete sich Ende August. Mich hat jemand auf der Autobahn übersehen und links in die Leitplanke geschoben. Der WBW liegt lt. Gutachten bei 9500,- EUR, der Schaden bei ca. 8500,- EUR. Ich möchte gerne fiktiv abrechnen und das KFZ für weitere 6 Monate nutzen.

Das Gutachten wurde ca. 1 Woche nach dem Unfall erstelt, nach etwa 4 Wochen erhielt ich von der Versicherung einen Fragebogen mit ziemlich eigenartigen Fragen, die meiner Meinung nach, die Versicherung nichts angehen bspw. "Was war der Grund Ihrer Fahrt, woher kamen Sie und wohin fuhren Sie ?". Insgesamt handelte es sich um über 20 Fragen, welche ich alle beantwortete. Nach weiteren Wochen erhielt ich Post von einem weiteren Sachbearbeiter, welcher nochmals Fragen beantworten haben wollte, welche ich jedoch bereits beantwortet hatte. Also entschloss ich mich einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Dieser setzte 2-3x eine Zahlungsfrist, welche aber ignoriert wurde. Nun erhielt ich die Information, dass der Gutachter beim Unfallverursacher war und sich dort den Schaden am KFZ ansah. Eben dieser Gutachter möchte nun auch mein KFZ sehen zwecks Unfallanalyse. Schaut dieser lediglich ob der Schaden passt oder wird ein neues Gutachten erstellt ?

Mein Anwalt schrieb mir, dass er nichts dagegen hätte, da wir nichts zu verheimlichen hätten.

Ich schrieb ihm nun, dass ich definitiv keinen Gutachter der Versicherung an mein KFZ lasse, da dieser im Sinne der Versicherung handeln wird und dass es danach vermutlich eh zur Klage kommen würde. Ich denke der Gutachter würde versuchen mein Auto als Totalschaden zu rechnen und führt dann noch ominöse Restwertangebote an. Es kann einfach nicht zum Vorteil sein.

Ich habe meinem Anwalt nun gesagt, dass ich dies nicht zulassen werde und wenn es denn nötig sei, ich einen eigenen Gutachter auswählen würde, aber er solle jetzt nochmal eine kurze Zahlungsfrist setzen und dann die Klage einreichen.

Das Einzige was Sinn macht ist, dass das Gericht einen Gutachter beauftragt, sofern es zur Klage kommt und die Versicherung nicht vorher den Schwanz einzieht.

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Die Frage ist, was möchte der Gutachter eigentlich ? Eine Unfallanalyse hört sich danach an, dass die Versicherung den Unfallhergang nicht nachvollziehen kann. Aber selbst wenn diese Analyse gewünscht ist, kann ich gerne einen unabhängigen Gutachter damit beauftragen, statt den der Versicherung zu nehmen.

Wenn er sich erst das andere Fahrzeug angeschaut hat und nun deines anschauen möchte, will er überprüfen, ob das Schadensbild zur Unfallschilderung passt. Das kann er aber (Qualifikation vorausgesetzt) schon an Hand des eingereichten Gutachtens. Da dürften ausreichend Lichtbilder von den Beschädigungen enthalten sein.

Der Unfall sollte (hoffentlich!) von der Polizei aufgenommen worden sein. Hatte dein Anwalt schon Akteneinsicht? Kennst du den Verursacher (Schwiegervater o.ä.) und/oder gab es bei dir in der Vergangenheit mehrere Unfälle? Das wären Anhaltspunkte, warum weiter nachgeforscht wird. Wenn du nichts zu verheimlichen hast, kannst du auch nach Fristablauf Zahlungsklage erheben.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. November 2016 um 13:57:17 Uhr:


Wenn er sich erst das andere Fahrzeug angeschaut hat und nun deines anschauen möchte, will er überprüfen, ob das Schadensbild zur Unfallschilderung passt. Das kann er aber (Qualifikation vorausgesetzt) schon an Hand des eingereichten Gutachtens. Da dürften ausreichend Lichtbilder von den Beschädigungen enthalten sein.

Der Unfall sollte (hoffentlich!) von der Polizei aufgenommen worden sein. Hatte dein Anwalt schon Akteneinsicht? Kennst du den Verursacher (Schwiegervater o.ä.) und/oder gab es bei dir in der Vergangenheit mehrere Unfälle? Das wären Anhaltspunkte, warum weiter nachgeforscht wird. Wenn du nichts zu verheimlichen hast, kannst du auch nach Fristablauf Zahlungsklage erheben.

Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen und ich stehe ich keinem Verhältnis zu dem Unfallgegner, war mir eine völlig fremde Person. Viele Unfälle sind bei mir nicht aufgetreten, wüsste nicht wann der letzte war. Der Unfallgegner räumte bei der Polizei auch seine alleinige Schuld ein.

Anders ausgedrückt: Von deiner Seite nicht verständlich, was da nachgeforscht werden soll.
Von meiner Seite nicht verständlich, warum nach Fristablauf keine Zahlungsklage erhoben wurde. Hat der Anwalt keine Lust uns/oder du keine RS-Versicherung?

Das ist ziemlich einfach zu beantworten. Die gegnerische Versicherung sucht nach dem Haar in der Suppe. Es ist anzunehmen, dass das Wunschergebnis der Versicherung in die Richtung eines etwaigen Mitverschuldens deinerseits gehen würde. Man will Munition für einen Rechtsstreit sammeln. Ich würde die weiterhin nicht an das Auto lassen und sofort Klage einreichen, weil bereits gesetzte Zahlungsfristen unbeachtet blieben.

Na klar, und mit der Besichtigung liefert man denen die Munition. So können sie nur ins Blaue hinein vor Gericht argumentieren. Unzulässiger Ausforschungsbeweis wäre das dann.

Exakt. 🙂

Schuldfrage aus deiner Sicht eindeutig und Schadenshöhe steht fest = Klage.

Sollte sich die Versicherung querstellen, was die Haftung betrifft, müsstest du sowieso klagen. Und im Prozess wird das Gericht dann einen Gutachter beauftragen, wenn es der Meinung ist, dass der für die Beurteilung der Sachlage erforderlich ist. Den zahlt dann die unterliegende Partei. Für ein selbst in Auftrag gegebenes unfallanalytisches Gutachten zahlt dir niemand einen Pfifferling und die Versicherung soll ihren Gutachten auf den Rummelplatz schicken, wenn er nicht ausgelastet ist.

Eine RS-Versicherung habe ich. Mein Anwalt sagte jetzt, dass so oder so auf dem von mir beauftragten Gutachten bestanden werden würde und die Versicherung vermutlich eh kürzen möchte. Der Gutachter möchte vermutlich lediglich den Unfallhergang rekonstruieren.

Ein zweites Gutachten lehne ich definitiv ab, sollte ich auch ablehnen, dass der Gutachter lediglich eine Unfallanalyse durchführen möchte ?

Viele Grüße und Danke für eure Antworten.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. November 2016 um 12:59:19 Uhr:
@Hapabla
Wo steht denn, dass ein selbständiger, freier und geprüfter Gutachter geprüft werden soll?

Dieses impliziert doch bereits die Anfrage der zu zahlenden Assekuranz, oder welchen Sinn hätte eine erneute Begutachtung, außer die Kosten zu drücken ?

Ich setzte einfach mal anheim, dass es ein solcher "freier" und Beglaubigter Sachverständiger war.

Nix machen lassen. Sofort klagem. Alles andere ist reine Zeitverschwendung.

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