Haftpflichtschaden 2. Gutachten
Hallo,
mir ist jemand vor drei Monaten ins Auto gefahren, woraufhin ich ein Gutachten erstellen ließ. Nun möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken.
Ich möchte eigentlich lieber ein unabhängiges Gutachten haben und das ablehnen.
Wie sieht es da rechtlich aus ?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Das ist mal wenigstens sehr blauäugig. 🙄
37 Antworten
Ich hatte gerade einfach zu Informationszwecken mal beim kostenlosen ADAC Juristen angerufen.
Die Dame dort sagte mir, dass ich mich eigentlich nicht dagegen wehren könne wenn die Versicherung ein eigenes Gutachten erstellen möchte. Ich jedoch dennoch meines als Grundlage nehmen müsste.
Die Entscheidung wäre jetzt ob man den dran lässt oder ob man gleich Klage erhebt.
Sie sagte auch, dass selbst wenn der Gutachter den Schaden höher beziffert und den WBW geringer, es also zu einem Totalschaden käme, ich innerhalb der 130%-Regel dennoch fiktiv abrechnen könnte. Ist dem so ? Ich meine, wenn die Versicherung jetzt bspw. sagt das KFZ sei nur noch 8500,- EUR wert, der Schaden aber 9500,- EUR, könnte ich dann über die 130% Regel dennoch fiktiv abrechnen und bekäme 9500-Mwst. ? Dann würde die Versicherung sich selbst schaden.
Ich verstehe nicht was die Versicherung eigentlich beweisen möchte, lediglich eine Mitschuld ?
Zitat:
@silk schrieb am 22. November 2016 um 14:40:57 Uhr:
Ein zweites Gutachten lehne ich definitiv ab, sollte ich auch ablehnen, dass der Gutachter lediglich eine Unfallanalyse durchführen möchte ?
Das musst du bitte mit deinem Anwalt abmachen! Wir wissen hier alle nicht, aus welchen Gründen dein Anwalt zu dem Gutachten rät und ich glaube nicht, dass hier jemand die Verantwortung übernehmen möchte, wenn du ohne Entschädigung oder ohne Deckung durch die RS dastehst.
Meine private Meinung zum Gutachten: ich sehe keinen Sinn dahinter. Den Grund habe ich oben erläutert. Die Versicherung soll Einwände geltend machen, so sie denn welche hat und darüber kann dann ein Gericht befinden - ggf. unter Einschaltung eines Gutachters. Das ist der normale Weg. Und ein unfallanalytisches Gutachten kann - wie weiter oben auch schon von einem Poster erwähnt - auch anhand der Bilder im Schadensgutachten erstellt werden. Die Versicherung soll zahlen oder sagen, was ihr nicht passt.
Wie sieht es eigentlich mit unabhängigen Zeugen aus? Und hat dein Anwalt die Polizeiakte mit den Aussagen der Beteiligten und Zeugen vorliegen? Sind da evtl. Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung der Schuldfrage?
Edit: lies dir das mal durch, ist eine ziemlich gute Abhandlung zum Thema
http://www.iww.de/.../...icherer-ein-recht-auf-nachbesichtigung-f46544
viel schlauer wirst du hinterher aber wahrscheinlich nicht sein.
Hallo,
ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem Anwalt, nach welchem ich nun etwas schlauer bin. Dieser sagte mir, dass es im Endeffekt egal ist was der Gutachter sagt, denn wir würden auf die Zahlung auf Basis unseres Gutachtens bestehen. Selbst wenn der gegnerische Gutachter einen Totalschaden aus meinem Auto machen würde, dadurch dass ich das KFZ 6 Monate weiterhin nutze, würde ich auch in diesem Fall den Netto-Reparaturbetrag ausgezahlt bekommen. Eigentlich kann ich mich zurücklehnen und einfach abwarten.
Die Vermutung liegt jedoch darin, dass der Gutachter den Unfallhergang rekonstruieren möchte, denn Kürzungen bei meinem Gutachten könnten auch so vorgenommen werden, dafür bräuchten die nicht einen Gutachter rausschicken, sondern das läuft intern über Programme etc.
Zitat:
@silk schrieb am 22. November 2016 um 16:07:16 Uhr:
Die Vermutung liegt jedoch darin, dass der Gutachter den Unfallhergang rekonstruieren möchte,
Und genau das ist - nach meinem Kenntnisstand - absolut unüblich.
Die wollen das ganz sicher nicht machen, um dir 150% auszuzahlen.
Folgendes möchte ich zu bedenken geben: welcher Gutachter wird eher deine Version des Unfallhergangs bestätigen - ein neutraler, vom Gericht beauftragter oder der der Versicherung?
Hast du mit deinem Anwalt darüber gesprochen, welche Einwände die Versicherung bisher gebracht hat? Und wenn keine, wie er das beurteilt?
Ich habe das schon mal mitgemacht: Unfall im Kreisverkehr, der Gegner hat mir die Vorfahrt genommen, ich habe ihn trotz Vollbremsung noch hinten links erwischt und hatte, da es sich um einen massiven Ami-Pickup handelte, einen ordentlichen Frontschaden. Der hat mir praktisch im Drehen die gesamte Front rasiert, ohne selbst groß beschädigt zu werden. Der Unfallgegner hat der Polizei und seiner Versicherung eine abstruse Story aufgetischt (ich hätte ihn hupend durch den Kreisverkehr verfolgt und gerammt), die Versicherung hat daraufhin jegliche Zahlung verweigert. Im Termin hat die Richterin angeregt, ein verkehrsanalytisches Gutachten einzuholen. Der Gutachter konnte anhand der Örtlichkeit, meiner Fotos der Endstellung meines Autos sowie der Schadensbilder problemlos den Hergang rekonstruieren. Mit dem Ergebnis, dass der Zusammenstoß für mich unvermeidbar war (und damit 100:0 für mich). Ich möchte nicht wissen, zu welchen Ergebnissen ein von der Versicherung beauftragter Gutachter gelangt wäre!
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Hallo,
die Aussage der Dame vom ADAC ist von vorne bis hinten kompletter Unsinn!
Gegen ein Nachbesichtigungsbegehren braucht man sich nicht zu wehren, das lehnt man einfach ab. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage dafür. Die Aussage zur fiktiven Abrechnung innerhalb der 130 % -Grenze ist völliger Quatsch.
Leider ist auch Dein Anwalt offensichtlich nicht die hellste Leuchte seiner Zunft. Nicht nur, dass er einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, sondern auch dass er sich seit Monaten von der Versicherung auf die Rolle schieben läßt, zeigt dies.
Ich würde ihm gehörig Dampf machen, dass er endlich seinen Job ausübt und die Klageschrift ausfertigt.
@silk,
Moment mal ...
Du hast einen Rechtsbeistand beauftragt dich zu vertreten und rufst dann beim ADAC an ?
Deine Version ist unglaubwürdig !
Und? Was kam jetzt raus?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 23. November 2016 um 10:34:57 Uhr:
Hallo,
die Aussage der Dame vom ADAC ist von vorne bis hinten kompletter Unsinn!
Gegen ein Nachbesichtigungsbegehren braucht man sich nicht zu wehren, das lehnt man einfach ab. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage dafür. Die Aussage zur fiktiven Abrechnung innerhalb der 130 % -Grenze ist völliger Quatsch.
Leider ist auch Dein Anwalt offensichtlich nicht die hellste Leuchte seiner Zunft. Nicht nur, dass er einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, sondern auch dass er sich seit Monaten von der Versicherung auf die Rolle schieben läßt, zeigt dies.
Ich würde ihm gehörig Dampf machen, dass er endlich seinen Job ausübt und die Klageschrift ausfertigt.
genauso sehe ich das auch