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Haftpflicht Unfallreparatur Octavia Spaltmaße stimmen nicht mehr! Toleranzbereich?

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 16:49

Liebe Forenmitglieder,

ich habe bei einem unverschuldeten Unfall an einem Octavia im beifahrerseitigen Bereich der Stoßstange, Kotflügel und des Scheinwerfers einen Schaden gehabt. Das Fahrzeug habe ich zur Reparatur in eine Skodaniederlassung verbracht. Dort wurde auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert.

Ich bin mit dem Ergebnis sehr unzufrieden, weil ich nicht den Eindruck habe, dass das Fahrzeug im selben Zustand ist wie vor dem Unfall. Ich hätte gerne eure Meinungen dazu. Vorweg, der Wagen ist laut Betrieb vermessen worden, alles iO. Schadenssumme sind laut Gutachten etwas unter 5000 EUR. Die oberflächlichen Schäden wurden durch ein Nachgutachten nach oben korrigiert. Im Ergebnis war dort zu lesen, dass es einen nicht zu korrigierenden Lagerversatz des vorderen Stoßfängers zu den angrenzenden Teilen gibt. Eine weitere Schadensausweitung wurde im Bereich der Stoßfängerverstärkung vorn, dem Schloßträger und dem Leistungsträger festgestellt. Im Anhang sind die Bilder nach der Repartur auf denen mir insbesondere folgendes sehr negativ auffällt:

1. Spaltmaße zwischen Unterkante Scheinwerfer und Stossfänger ungleich

2. Spaltmaße zwischen Kotflügel und Motorhaube ungleich

3. Übergang vom Kotflügel zum Stossfänger (am Scheinwerfer) auf beiden Seiten unterschiedlich.

4. Einpassung der Scheinwerfer (im Bereich der Gummidichtung) in Kotflügel unterschiedlich. Sehr straff auf der einen Seite. Mit größerem Abstand auf der anderen Seite.

Es ist dazu zu sagen, dass der eigentlich unbeschädigte Fahrerseitenscheinwerfer ebenfalls getauscht wurde, da dort auch die Aufnahme gebrochen war. Dieses steht mglw. nicht im Zusamenhang mit dem Unfall wurde aber auf Kulanz vom Autohaus übernommen (ich habe das Auto dort gekauft und lasse es daher auch dort reparieren). D.h. im Endeffekt, dass auch dort ein neuer Scheinwerfer eingepasst werden musste.

Ich habe die Unstimmigkeiten schon reklamiert, wobei nicht alle Bemängelungen vom Werkstattleiter mitgetragen wurden. Dennoch soll ich das Auto zwecks "Anpassung" in einer knappen Woche dorthin zurückschaffen, hätte aber sehr gerne eine Einschätzung von Leuten mit Erfahrung. Kann ich eine 100%ige Behebung erwarten? Insbesondere da es kein schwerer Unfall war und sich das ursprüngliche Schadensbild für mich als Laien als eher undramatisch darstellte.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Das Naheliegenste ist so einfach, das reparierte Fahrzeug dem Gutachter vorstellen.

Der soll sich mit der Werkstatt hinsichtlich des weiteren Vorgehens kurzschließen.

Du musst der Werkstatt 3 Versuche zur Nachbesserung gestatten.

Klaus

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Themenstarteram 3. Dezember 2014 um 12:39

Ich habe in der Mittagspause das Auto zum Gutachter geschafft und ihn zur Reparatur befragt. Er stimmt in allen Punkten mit mir überein und sagt ich soll auf Nachbesserung bestehen.

Seiner Meinung nach sind die Teile nicht richtig ausgerichtet worden und man müsste das von vorne her kommend durchführen/anpassen. Es ist wohl sehr viel Arbeit sowas vernünftig zu machen aber darauf habe ich Anspruch.

Die zu weit nach innen "zeigende" Kotflügelspitze im Bereich Kotflügel-Scheinwerfer-Stossfänger müsste wohl verformt werden. Ob das mit einem bereits lackierten Teil geht frage ich mich aber. Technischen Minderwert gibt es bei diesem Schaden nicht. Alles sollte wieder so hergestellt werden können.

Mit diesen Informationen und den gemachten Fotos werde ich kommende Woche das Auto, freundlich aber bestimmt, dem Skoda Händler zur Nachbesserung übergeben.

Reparaturumfang ist durch Nachgutachten erweitert worden, die genannten Teile (Schlossträger usw.) wurden ausgetauscht und die merkantile Wertminderung von gut 300 auf 400 EUR erhöht.

Lass Dir in jedem Falle die Aussage des Sachverständigen schriftlich bestätigen.

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Klaus

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