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Haftpflicht Unfallreparatur Octavia Spaltmaße stimmen nicht mehr! Toleranzbereich?

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 16:49

Liebe Forenmitglieder,

ich habe bei einem unverschuldeten Unfall an einem Octavia im beifahrerseitigen Bereich der Stoßstange, Kotflügel und des Scheinwerfers einen Schaden gehabt. Das Fahrzeug habe ich zur Reparatur in eine Skodaniederlassung verbracht. Dort wurde auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert.

Ich bin mit dem Ergebnis sehr unzufrieden, weil ich nicht den Eindruck habe, dass das Fahrzeug im selben Zustand ist wie vor dem Unfall. Ich hätte gerne eure Meinungen dazu. Vorweg, der Wagen ist laut Betrieb vermessen worden, alles iO. Schadenssumme sind laut Gutachten etwas unter 5000 EUR. Die oberflächlichen Schäden wurden durch ein Nachgutachten nach oben korrigiert. Im Ergebnis war dort zu lesen, dass es einen nicht zu korrigierenden Lagerversatz des vorderen Stoßfängers zu den angrenzenden Teilen gibt. Eine weitere Schadensausweitung wurde im Bereich der Stoßfängerverstärkung vorn, dem Schloßträger und dem Leistungsträger festgestellt. Im Anhang sind die Bilder nach der Repartur auf denen mir insbesondere folgendes sehr negativ auffällt:

1. Spaltmaße zwischen Unterkante Scheinwerfer und Stossfänger ungleich

2. Spaltmaße zwischen Kotflügel und Motorhaube ungleich

3. Übergang vom Kotflügel zum Stossfänger (am Scheinwerfer) auf beiden Seiten unterschiedlich.

4. Einpassung der Scheinwerfer (im Bereich der Gummidichtung) in Kotflügel unterschiedlich. Sehr straff auf der einen Seite. Mit größerem Abstand auf der anderen Seite.

Es ist dazu zu sagen, dass der eigentlich unbeschädigte Fahrerseitenscheinwerfer ebenfalls getauscht wurde, da dort auch die Aufnahme gebrochen war. Dieses steht mglw. nicht im Zusamenhang mit dem Unfall wurde aber auf Kulanz vom Autohaus übernommen (ich habe das Auto dort gekauft und lasse es daher auch dort reparieren). D.h. im Endeffekt, dass auch dort ein neuer Scheinwerfer eingepasst werden musste.

Ich habe die Unstimmigkeiten schon reklamiert, wobei nicht alle Bemängelungen vom Werkstattleiter mitgetragen wurden. Dennoch soll ich das Auto zwecks "Anpassung" in einer knappen Woche dorthin zurückschaffen, hätte aber sehr gerne eine Einschätzung von Leuten mit Erfahrung. Kann ich eine 100%ige Behebung erwarten? Insbesondere da es kein schwerer Unfall war und sich das ursprüngliche Schadensbild für mich als Laien als eher undramatisch darstellte.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Das Naheliegenste ist so einfach, das reparierte Fahrzeug dem Gutachter vorstellen.

Der soll sich mit der Werkstatt hinsichtlich des weiteren Vorgehens kurzschließen.

Du musst der Werkstatt 3 Versuche zur Nachbesserung gestatten.

Klaus

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Das Naheliegenste ist so einfach, das reparierte Fahrzeug dem Gutachter vorstellen.

Der soll sich mit der Werkstatt hinsichtlich des weiteren Vorgehens kurzschließen.

Du musst der Werkstatt 3 Versuche zur Nachbesserung gestatten.

Klaus

Was steht im Gutachten bezüglich Minderwert.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:26:41 Uhr:

Was steht im Gutachten bezüglich Minderwert.

Das hat doch wohl nicht das Geringste mit einer schlampig ausgeführten Reparatur zu tun.

Das es keine technische Wertminderung mehr gibt, haben wir schon einmal in einem anderen Thread diskutiert.

Grüße von Klaus

Das die Spaltmaße nicht stimmen, sieht ein Blinder.

Hier wurde ganz einfach Seitens von dem Karosseriebau her schlecht gearbeitet. Das der Karossenmeister diese Arbeit zur Aushändigung an den Kunden zugelassen hat, grenzt schon an Boshaftigkeit (so nach dem Motto, vielleicht merkt der Kunde das nicht).

Für den Instandsetzer gilt eine vertragliche Erfüllung dem Kunden gegenüber und dieser Fusch muß durch den Instandsetzer richtig gestellt werden, der Versicherer hat damit nichts zu tun, der hat seine Leistungspflicht erfüllt.

Wie schon richtig geschrieben wurde, der Instandsetzer hat 3 Versuche, dann geht es vor Gericht.

Sollte das KFZ bei einem externen Instandsetzer gewesen sein, dann muß dieser dafür gerade stehen.

Der Kunde hat mit dem Skoda-Händler einen Vertrag und somit muß dieser versuchen in welcher Form auch immer, die Mägel zu beseitigen.

Themenstarteram 2. Dezember 2014 um 20:26

Hallo,

danke für die erste Einschätzung.

Die merkantile Wertminderung wurde auf 400 Euro festgelegt, aber das heißt ja nicht das es danach nicht gut aussehen sollte. Auch wenn es nach der Reparatur perfekt aussehen würde bleibt es ja ein Unfallwagen und damit ist er minder wert. Technischer Minderwert als Begriff tauchte im Gutachten nicht auf. Karosseriearbeiten und Lackieren wurde meiner Meinung nach extern erledigt, ich denke Zusammenbau dann von Skoda.

Ich werde morgen zu einem anderen Skoda Partner fahren und mit von dort eine Meinung einholen. Ich sehe das aber wie Corsadiesel und möchte diese Abweichungen nicht akzeptieren müssen.

Den Gutachter werde ich verständigen, allerdings macht das Gutachterbüro viel für das Autohaus und da bin ich nun fast etwas skeptisch.

Ich melde mich hier zurück wem es etwas neues gibt, freue mich aber trotzdem über weitere Meinungen.

Entnehme ich den bisherigen Ausführungen dann folgerichtig, dass eine vollständige Wiederherstellung des Fahrzeugs bei einem Haftpflichtschaden erwartet werden kann?

Eine fachgerechte Unfallreparatur sollte optisch keine Mängel haben (es sei denn, der Unfall wurde in einer Hinterhauswerke mit einfachen Mitteln erledigt).

Das Problem für Dich ist, dass Dein Vertragspartner der Skoda-Händler ist, wo die Repa im Auftrag gegeben wurde.

Da nützt es nichts, sich an eine andere Skoda-Werke zu wenden (u.U. kennen die sich, wie bei den Ärzten, schei... auch keiner den anderen an).

Du mußt Dich mit dem Problem an den Skoda-Händler wenden, der die Unfallrepa im Auftrag genommen hat, einen anderen Weg gibt es nicht (u.U. zum RAW (Verk.-RS ?) oder ggf eine Kundenhotline für Skoda Kunden Deutschland).

Bei allem Wohlwollen, ist ein RAW ein Standard für ein digitales Grafikformat oder die Abkürzung für Reichsbahnausbesserungswerk?

Klaus

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 21:57:27 Uhr:

Bei allem Wohlwollen, ist ein RAW ein Standard für ein digitales Grafikformat oder die Abkürzung für Reichsbahnausbesserungswerk?

Klaus

nö, Rechtsanwalt

Dafür ist die allgemeine Abkürzung RA

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 22:01:39 Uhr:

Dafür ist die allgemeine Abkürzung RA

Könnte auch Reichsamt heißen :D

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. Dezember 2014 um 18:46:03 Uhr:

 

Das hat doch wohl nicht das Geringste mit einer schlampig ausgeführten Reparatur zu tun.

Das es keine technische Wertminderung mehr gibt, haben wir schon einmal in einem anderen Thread diskutiert.

...

Richtig, das Thema haben wir schon mal gehabt, aber dass ein technischer Minderwert unmöglich sei, ist mir nicht erinnerlich, außer dass das meistens dann ein Totalschaden sei.

Der TE schrieb:

Die oberflächlichen Schäden wurden durch ein Nachgutachten nach oben korrigiert. Im Ergebnis war dort zu lesen, dass es einen nicht zu korrigierenden Lagerversatz des vorderen Stoßfängers zu den angrenzenden Teilen gibt.

Daraus habe ich entnommen, dass es hier sehr wohl einen technischen Minderwert geben könnte.

Na wenn Du meinst.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Dezember 2014 um 22:06:11 Uhr:

 

Der TE schrieb:

Die oberflächlichen Schäden wurden durch ein Nachgutachten nach oben korrigiert. Im Ergebnis war dort zu lesen, dass es einen nicht zu korrigierenden Lagerversatz des vorderen Stoßfängers zu den angrenzenden Teilen gibt.

Daraus habe ich entnommen, dass es hier sehr wohl einen technischen Minderwert geben könnte.

Das hätte ich eher so verstanden, dass es als Begründung für weitere Instandsetzungsarbeiten dienen soll.

Ist denn durch das Nachtragsgutachten der Reparaturumfang erweitert worden oder die Wertminderung?

Aus der Ferne ist aber kaum zu beurteilen, ob hier nicht erkannte Beschädigungen verblieben sind (z.B. Verformungen im Bereich der Längsträger oder des Radhauses bzw. der Kotflügelbank) oder ob die Reparatur der Schäden mangelhaft ist.

Die Rücksprache mit dem Gutachter dürfte ein guter Rat sein, gerade wenn er einen guten Draht zum Autohaus hat kann er ja vermitteln...

Zitat:

@Oetteken [url=http://www.motor-talk.de/.../...mehr-toleranzbereich-t5134350.html?...]schrieb am 2. Dezember 2014 um 22:06:11

Daraus habe ich entnommen, dass es hier sehr wohl einen technischen Minderwert geben könnte.

Es gibt keinen technischen Minderwert mehr. Der stammt noch aus den 60er Jahren.

Das hier ist ein Mangel aus einem Werkvertrag. Und der ist beim Auftragnehmer zu reklamieren und zu beseitigen. Alles andere ist überflüssige Zeitverschwendung.

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