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Haftpflicht, gleiche Kriterien neuer Preis

Themenstarteram 24. September 2004 um 19:50

Hallo, Frage an alle Versicherungsexperten:

Ich bin umgezogen. Hatte Regionalklasse B5, Typklasse 14 und Tarifgruppe B. Schadensfreiheitsklasse 18 (35%).

Genau die selben Bedingungen habe ich am neuen Wohnort. Trotzdem eine Erhöhung bei der Haftpflicht von

EUR 7,84/jährlich.

Mein Anruf bei der HUK-Coburg ergab, dass anhand der PLZ (=Postleitzahl) am bisherigen Wohnort angeblich ein Bonus gewährt wurde, welcher nun wegfällt.

Kann das so stimmen? Dann müsste sich doch die Regionalklasse ändern. Oder sehe ich das falsch?

Wer kennt sich aus und kann mir einen Tipp geben?

Danke für Eure Mühe!

WaMe

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13 Antworten

Hattest du bisher Garage, Haus oder Eigentumswohnung?

Ansonsten fällt mir auch net viel dazu ein - vieleicht ne Art Bestandsregelung der RKL bisher?

*grübel*

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 25. September 2004 um 7:32

Haftpflicht

 

Hallo Schreddi,

danke für Deine Antwort.

Deine Argumente sind nicht ganz ohne. Nur frage ich mich, was hat der Besitz einer Eigentumswohnung, Garage usw. mit meiner Haftpflicht zu tun? Fügt ein Wohnungseigentümer einem anderen Verkehrsteilnehmer wahrscheinlich eher nicht einen Schaden zu, für den er gerade stehen muss?

Bei der Kasko ist das ganz anders. Ein Auto, welches auf der Strasse steht ist z.B. schneller beschädigt als eines in der Garage. Aber genau bei meiner Kasko (Voll) hat sich im Preis nichts geändert! Aber dort sind Änderungen eingetreten: Wegfall einer Eigentumswohnung und eines Stellplatzes in einer Tiefgarage.

Ich werde wohl das Bundesaufsichtsamt bemühen müssen.

Schönen Sonntag!

WaMe

Re: Haftpflicht

 

Vielleicht hat sich ja was an den AKB's (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) oder an den TB (Tarifbedingungen für die Kraftfahrtversicherung) geändert.

Zitat:

Original geschrieben von WaMe

Ich werde wohl das Bundesaufsichtsamt bemühen müssen.

Wegen 7,84 €/Jahr? Da kommen Dich das Porto und die Telefongebühren ja höher.

Hi,

okay - also nur die Haftpflicht

Ist zwar eigenartig - aber bevor du irgendwen bemühst, lass dir das doch nochmal richtig erklären warum und weshalb.

Ich hatte ja nur allgemeingültige Rabattmerkmale aufgezeigt, die nicht nur in der HP was ausmachen.

Nach den Gründen für Rabatte frage ich mich mittlerweile eh nicht mehr *gg*.

Versteh das mit dem Bonus nicht so recht auf den bisherigen Wohnort - das ist in der Tat komisch...

Hat hier evtl. irgendein Bestandsschutz bei bisherigen RKL-Änderungen ne Rolle gespielt? Männers?

Grüße

Schreddi

Also ich versteh das Problem nicht ganz.

Er hats doch selbst beantwortet:

Zitat:

(...)sind Änderungen eingetreten: Wegfall einer Eigentumswohnung und eines Stellplatzes in einer Tiefgarage.

er wirds doch wissen ob er wieder Mieter ist (Malus)

oder noch Eigentümer (Bonus).

Wenn die HUK das nur auf den HP-Beitrag rechnet,

isses doch umso besser.

Wenn die Kasko auch noch um 65 Cent gestiegen wär,

hätte er wahrscheinlich den Kanzler angerufen.

Hallo,

da Du umgezogen bist und wahrscheinlich in einen anderen Kreis gezogen bist, wird der neue Kreis zur Berechnung herangezogen.

Ist ist ein Statistischer Wert, der allerdings Preislich was ausmacht.

Es spielt nunmal eine Rolle ob Du in einer Großstadt wohnst oder ein einem Dorf. Wo kann mehr passieren? Wo ist ein höheres Risiko?

Gruß

Themenstarteram 25. September 2004 um 15:48

Haftpflicht

 

Danke Leuts für Eure Mühe!

Bei Eröffnung des Treads hatte ich Euch doch erklärt, dass die HUK den Abzug des Bonus von der PLZ ableitet. Das verstehe wer will. Wenn jemand aus einem unfallarmen Bereich in eine Unfall-Hochburg zieht, dann ändert sich die Regionalklasse und der Preis. Da ich aber aus einem Bereich mit der Regionalklasse B5 in einen anderen Ort mit der selben Klasse zog, kann sich doch, nach meinem gesunden Menschenverstand, die Prämie nicht ändern. Wie gesagt, nur bei der Haftpflicht!!!

WaMe, der sich freut, dass Ihr was zu diskutieren habt. Nur die logische Erklärung war noch nicht dabei.

Hallo,

dann versuch ich es mal.

1. Möglichkeit

Durch die Veränderung kriegst du automatisch den neuen Tarif angeboten, welcher etwas teurer ist.

2. Möglichkeit

Da du vorher vorher eine Eigentumswhg. mit " Sammelgarage " hattest, hast du Rabatt bekommen. Garage und Wohneigentum gibt auch in der Haftpflicht Rabatt. Zumindestest bei meiner Gesellschaft ( 7.5% ).

Frag doch mal nach ob das bei der HUK auch so ist.

Die BaFin braucht du dafür nicht bemühen, die ist für andere Sachen zuständig.

Christo

Themenstarteram 26. September 2004 um 19:05

Haftpflicht

 

Hallo Christo,

danke für Deine Erklärung! Wenn es so ist wie Du unter 2. schreibst, dann stell Dir doch bitte einmal vor ich "ditsche" jemand an. Da ich Schuld habe, bezahlt meine Versicherung (Haftpflicht). Wo ist da der Unterschied zwischen einem Mieter und einem Wohnungseigentümer? Fährt der Eigentümer vorsichtiger? Oder ist der Mieter rücksichtsloser?

Mit Logik hat das alles nichts zu tun.

Übrigens ist das Bundesaufsichtsamt sehr wohl zuständig. Die müssen solche Bedingungen genehmigen.

Schönen Abend noch!

WaMe

Nur nochmal kurz:

Es gibt bei vielen Rabattmerkmalen keine tatsächliche Logik dahinter - zumindest keine leicht zu verstehende.

Das meiste ist Statistik

Die vorgeschlagene Logik stimmt auf keinen Fall - es geht nicht ums vortsichtiger fahren.

Es geht ganz einfach um den grundsätzlichen Rabatt für Eigentümer, den es nunmal gibt.

Musst ja aber nicht nehmen - ich würd ihn jedoch nicht grad ablehnen *lol*

Ne Umstellung des Tarifs glaub ichnicht wirlich - ne Möglichkeit wäre es aber - vielleicht nachfragen, ob was falsch verstanden wurde.

Andernfalls verweise ich weiterhin auf den Bestandsschutz - kann das sein? *grübel*

Von wo nach wo bist du umgezogen?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 27. September 2004 um 7:00

Moin Schreddi,

von Pinneberg nach Gütersloh.

 

Gruß

WaMe

Hallo,

sicher ist die BaFin zuständig, es ist nur so geringfügig, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die sich dafür bewegen.

In den Augen von Versicherungen ist es vielleicht so, dass Wohnungseigentümer sicherer im Leben stehen/ mehr Verantwortung tragen und deshalb den Rabatt bekommen. Wie bei Kindern -> Familienrabatt.

Logisch muss nichts sein, aber wenn es diese Rabatte gibt ist doch gut.

Wieso kriegt jemand Rabatt wenn er noch zu Hause wohnt ? Vielleicht weil Mama jeden morgen sagt, fahr vorsichtig mein Kind !

Christo

im grunde ist es sehr sehr einfach.

1) du kannst in einen neuen tarif reingekommen sein. der wurde dann anders berechnet. dabei können sogar noch größere unterschiede zusammenkommen. und da bei dir rabattmerkmale weggefallen sind, bist du noch klasse weggekomen.

2) rabatte wie haus oder garage haben in der haftpflicht keinen richtigen sinn. da gebe ich dir recht. trotzdem haben die versicherer es eingeführt, damit man rabatte einführen kann.

3) du hattest einfach beim vorvertrag rabatt bekommen. also außer der reihe. den du jetzt evtl. nicht bekommen hast.

aber rufe ruhig beim amt an. aber schneide mal mit. wird bestimmt lustig.

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