haftpflicht ausfallsversicherung?
hab ich neulich mal aufgeschnappt. ist das richtig das man die EIGENE privat haftpflicht versicherung "updaten" kann das diese auch zahlt wen der unfallgegener (wie gerade zu lesen ggf kinder einen schaden anrichten und deren eltern keine oder eine nicht haftende privat haftpflicht haben) ggf keine haftpflichtversicherung hat....gibts sowas wirklich?
24 Antworten
Da würde ich vorher andere Bedarfsgruppen sehen, Radfahrer zum Beispiel.
Aber das schweift vom Thema ab.
Mit knickrig hat das erstmal auch nichts zu tun.
Denn selbst WENN sie eine solche haben bist Du auf das Entgegenkommen der Eltern angewiesen, da Du rechtlich eben keinen Anspruch auf Schadenersatz hast.
Verletzen Aufsichtspersonen ihre Aufsichtspflichten stehen sie so oder so in der Haftung, ob mit Versicherung oder ohne.
Tun sie dies nicht haben sie nichts falsch gemacht.
Die Kinder ebenso wenig, da sie schon per Definition nicht wissen was falsch ist und was nicht.
Und wer nichts falsch macht muss auch nix zahlen.
Ob die Eltern dann ihrer Versicherung (so die Klausel denn enthalten ist) trotzdem einen Zahlungsauftrag geben entscheiden sie, und nicht der Geschädigte.
Da kann man dann toben, drohen,plärren und schreien wie man will.
Klingt komisch, is aber so.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
.vk is ja schön undgut aber mit sb für ggf einen schaden für den ich nix für kann.
Das ist halt Lebensrisiko.😉
Wenn Dir ein Ast aufs Dach fällt, ein netter Zeitgenosse unerkannt die Härte seines Schlüsses lan deiner Fahrzeugseite testet, ein Blitz einschlägt oder dein Auto beim nächsten Hochwasser absäuft kannst Du auch nichts dazu.
Sei froh wenn du dann versichert bist.
Es gibt schon solche Policen. Meine Eltern hatten mir, als ich klein war, selbst aber beigebracht möglichst nicht in der Nähe von Autos zu spielen. Früher gingen wir auf den Spielplatz.
"Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung bei allen mitversicherten Personen bei Sachschaden bis 5.000 Euro*"
LEjockel
Bei Kindern bis zum vollendeten 10. LJ im Straßenverkehr geht es aber nicht um irgendwelche Aufsichtspflichtverletzungen sondern um eine gesetzlich ausgeschlossene Haftung.
Was ist denn momentan los mit den deliktunfähigen Kindern? In gefühlt jedem zweiten Thread schlägt die Problematik grade auf...
Gut, die Altersgrenzen haben wir ja geklärt, ab wann ein Kind deliktfähig ist, also für den angerichteten Schaden haftbar gemacht werden kann...
Die Variante von lejockel ist allerdings von der Wirkung dem Einschluss der Deliktunfähigkeitsklausel schon sehr ähnlich, da hier schlicht reguliert wird, wenn die Eltern den Schaden melden (was sie natürlich nicht müssen). Bei der Deliktunfähigkeitsklausel müssen die Eltern halt ihr Einverständnis zur Regulierung geben und es kommt aufs Gleiche raus.
Zitat:
Original geschrieben von AudiS38VFahrer
Aber außen im Auto durch eine Vollkasko, habe ich in den anderen Lebensbereichen ja nicht mal die Möglichkeit so einen Vertrag für mich selber abzuschließen.
Welche Lebensbereiche möchtest Du denn absichern, die Du Deiner Meinung nach nicht versichern kannst?
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung und mit Rabattschutz bieten im Übrigen sehr viele Versicherer an; aufgrund der Tarifgestaltung wird es allerdings wirklich nicht wahnsinnig oft nachgefragt....