Händlertrick Zulassung/Vorbesitzer - wer löst das Rätsel?

Mercedes CLK 208 Coupé

Hi, eine leidige Frage an die Rechtsexperten unter uns, falls vorhanden ;-)

Meinen CLK 230K habe ich vergangenen Mai bei einem MB-Händler gekauft. Erstzulassung laut Brief und Händleraussage 9/2001.

Zufällig habe ich bei einem anderen Händler die MB-Historie dieses Autos abfragen lassen. Fazit: Das Auto hatte laut Mercedes-Datenbank am Tag der Erstzulassung schon 3000km drauf und wurde bereits 2000 produziert. Auch laut Brief wurde am 25.9.2000 vom Kraftfahrt-Bundesamt die Betriebserlaubnis erteilt.

Mit anderen Worten: Der Wagen muss von 9/2000 bis zum Tag der angeblichen Erstzulassung in 9/2001 von irgendjemandem gefahren worden sein.

Haltet ihr das für ok? Wie ist das überhaupt zu erklären? Kann ich den Kaufpreis mindern? Das Auto ist ja de facto ein Jahr älter, als angenommen. Außerdem muss es doch auf irgendjemanden zugelassen gewesen sein.

Danke und Gruß

Dani

12 Antworten

Zitat:

Das Auto ist ja de facto ein Jahr älter, als angenommen.

Nein. Tag der ersten Zulassung ist nicht gleichzusetzen mit Produktionsdatum. Viele Fahrzeuge verbringen nach ihrer Produktion noch viele Monate auf Umschlagplätzen, weil sie sich schlecht verkaufen. Ausserdem ist das Produktionsdatum klar im Brief vermerkt. Der BGH hat klar geurteilt, dass Fahrzeuge auch nach längerer Stehzeit noch als "neu" einzustufen sind.

Zitat:

Auto hatte laut Mercedes-Datenbank am Tag der Erstzulassung schon 3000km drauf

Wenn die Datenbank das weiss, warum dann nicht den Grund? Ohne etwas Handfestes ist das alles sehr schwammig.

Zitat:

Kann ich den Kaufpreis mindern?

Das (oder besser gesagt... ob) ein Auto noch vor seiner eigentlichen Erstzulassung bereits soviel gefahren wurde, kann der Händler bei einem Gebrauchtwagen kaum ahnen. Es ist also gesetzlich fast aussichtslos, den Preis zu mindern.

(Reine) Vermutung/Spekulation: Könnte es sein, dass das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 3.000 in die Bundesrepublik importiert wurde und dort dann erstmalig einen deutschen Fahrzeugbrief ("Erstzulassung"😉 erhielt?

Ich habe keine Ahnung, ob die im Fahrzeugbrief genannte "Erstzulassung" sich auf das Fahrzeug oder die erste Zulassung bei einer deutschen Behörde bezieht. Wie gesagt, nur ein "Ideenvorschlag"....

noch 'ne Idee: könnte das Auto nicht eine Weile bei einem MB-Händler gestanden haben, war nie zugelassen, wurde aber des öftern für Probefahrten mit einem roten Kennzeichen versorgt ? Irgendjemand hat dann das Auto als Vorführwagen gekauft und es wurde dann das erste Mal zugelassen.
So ließe sich erklären, dass das Produktionsdatum deutlich vor der Erstzulassung liegt und auch schon 3000 km bei der Erstzul. drauf waren.

Zitat:

wurde aber des öftern für Probefahrten mit einem roten Kennzeichen versorgt ?

Ein sehr guter Gedanke! Wenn der CLK ein "Ladenhüter" bei dem Händler war, dann wurde er vielleicht tatsächlich sehr oft zur Probe bewegt.

Ich denke aber wie gesagt nicht, dass Du hier betrogen oder ausgetrickst wurdest. Sowas ist normal...

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Mir fällt da noch etwas ein: Mein erstes Auto, ein Suzuki LJ 80, hatte im ersten Auslieferungsjahr (1980) noch keine ABE. Alle Autos erhielten bei der Ausschiffung in Deutschland eine Einzel-Betriebserlaubnis des Kraftfahrbundesamtes (Einzelabnahme). Dies wurde auch entsprechend so im Fahrzeugbrief vermerkt. Die tatsächliche Erstzulassung lag dann wesentlich später (Auslieferung an den Händler, Verkauf, Zulassung).

Qwertz05, Du müsstest einmal schauen, ob der Eintrag im Fahrzeugbrief wirklich keine ABE ist und die Betriebserlaubnis explizit nur für dieses Fahrzeug erteilt wurde. Dies würde für einen Re-Import sprechen. Bliebe noch zu klären, wie die 3.000 km entstanden sind. Vielleicht wirklich mit einer "roten Nummer", die erklärt aber noch nicht eine evtl. Einzelabnahme.

Danke!

Danke an euch für die Antworten!

Ich denke, Gaandi kommt der Sache sehr nahe: Das Auto war wahrscheinlich ein Vorführwagen bzw. Probefahrzeug, darauf tippt nun auch ein anderer MB-Händler, den ich gefragt habe. Man kann solche Autos offenbar mit roten Kennzeichen x-mal fahren lassen, das würde auch die 3000km bis zur EZ erklären.

Frage bleibt, ob man mir das nicht hätte sagen müssen. Ich habe den Wagen als Erste-Hand-Fahrzeug gekauft, d.h. mit nur einer Vorbesitzerin, die im Brief eingetragen ist. Bis zur EZ hat der Händler das Auto aber ja auch ein Jahr lang genutzt, noch dazu für Probefahrten, die bekanntlich nicht immer vorteilhaft für ein Auto sind.

Hat jemand noch ne Idee, ob das rechtens ist? Es handelt sich doch eigentlich um ein Auto aus zweiter Hand, und es ist ein Jahr älter, als die EZ suggeriert. Das kann doch nicht rechtens sein!

Danke u. Gruß

Dani

Vielleicht war ja auch ein Kurzkennzeichen angebracht, womit der Autohaus-Chefe in den Urlaub in den Süden gefahren ist...???

Bist Du im ADAC, solltest Du Dich vielleicht einmal dorthin wenden - als Mitglied ist juristische Erstberatung kostenlos. Und die Jungs haben halt Erfahrungswerte.

Und noch eines: In der DB-Datenbank steht das, was irgendjemand irgendwann auf irgendeine DC-Tastatur getippt hat. Ein Evangelium ist dies also nicht unbedingt.

Zur Beruhigung: In unserer Familie wurde einmal ein Fahrschulauto gekauft. Dieses Fahrzeug war eines derjenigen, die mit am ältesten wurden.

Zitat:

Es handelt sich doch eigentlich um ein Auto aus zweiter Hand

Definitiv: Nein. Da ist das deutsche Gesetz absolut eindeutig. Der Wagen hat nur einen Vorbesitzer, weil nur dieser im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Das hat Gültigkeit. Und mal ganz ehrlich: Diese 3000km machen das Kraut nicht fett. Immerhin wurdest Du ja beim Kauf auf den Kilometerstand hingewiesen.

Zitat:

Bis zur EZ hat der Händler das Auto aber ja auch ein Jahr lang genutzt, noch dazu für Probefahrten

Ja für was denn bitte sonst?!? Probefahrten gehören nunmal zu einem ordenltichen Verkauf dazu. Das erwartest Du doch auch von Deinem Händler. Und wenn sich ein Auto halt einfach nicht verkaufen lässt, dann machen eben sehr viele Leute eine Probefahrt damit. Stell Dir mal vor, man dürfte per Gesetz absofort keine Probefahrten mehr machen...

Übrigens: Wie lange eine Probefahrt sein darf und wieviele Kilometer dabei zurückgelegt werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Das entscheidet jeder Händler selbst. Ich hatte mal einen Opel Astra Cabrio ein ganzes Wochenende zur Probe und bin fast 200km gefahren - kein Problem.

Und jetzt rechne das mal auf ein Jahr hoch...
Deshalb ist aber noch immer kein Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen -> Das Auto befindet sich also noch nichtmal in erster Hand...

Ich kann Quertz05 sehr gut verstehen.
Schliesslich hat er ein Auto mit einem Vorbesitzer gesucht.
Jetzt hat er hat ein Auto, dass nicht erster oder zweiter Hand ist, sondern 100 Leute sich schon den A.... breit gesessen haben
und die es zudem nicht juckt, ob der Wagen warm oder kalt ist, aber hauptsache mal drauftreten.
Ich habe auch eine böse Überraschung erlebt, als ich den Brief zu meinem Wagen zugeschickt bekam, erstens war es ein Ersatzbrief, zweitens standen 2 statt 1 Vorbesitzer drin. Leider kann man ja bei einem Ersatzbrief ohne Anwalt nicht mehr nachvollziehen, wer der Erste Besitzer war.
Auf Anfrage beim Händler, der mir das Auto verkauft hat, bekam ich die Antwort, es sei
zu 100% nur ein Vorbesitzer, der den Wagen mit 0 kilometer bekommen hat. Eine Anfrage beim KBA von einem unwissenden Verkäufer einer anderen Niederlassung ergab dann zum Glück nur einen Fehler bei der Zulassungsstelle, die den Ersatzbrief ausgestellt hat.
Jetzt kommt der Hammer. Den Brief musste ich zurückschicken, er wurde dort korrigiert. Ich bekam den gleichen brief zurück, aber an der Stelle, an der mit einer "1" vermerkt war, dass davor noch ein weiterer Besitzer war, steht jetzt ein Strich.
ich frage mich, wie haben die die "1" da weg bekommen. Also, ich als Mercedes Werksangehöriger mache mir langsam Gedanken, ob wirklich nur die Qualitätsprobleme für die sinkenden verkaufszahlen verantwortlich sind.
Denn solche Machenschaften sollte man von Mercedes nicht erwarten dürfen.
Micha

Laut Anwalt sieht das anders aus...

Hi, laut Anwalt ist es so, dass es Gerichtsurteile zum Thema Benutzung eines Autos vor Erstzulassung gibt. Das betrifft z.B. auch Autos, die sogar vor der EZ mehrere Monate als Mietwagen genutzt werden - auch das kommt vor (sollte man kaum glauben).

Sein Urteil: Es gibt einen angemessenen Zeitraum, der vom Händler unerwähnt bleiben kann. Dieser Zeitraum beträgt ca. 1-4 Monate, in denen das Auto für Probefahrten oder auch als Mietwagen genutzt werden darf. Längere Zeiträume (in meinem Fall ein ganzes Jahr) muss der Händler erwähnen. Es handelt sich um keinen verhältnismäßig angemessenen Zeitraum vor der Erstzulassung.

Bin mal gespannt, was mein Händler dazu sagt.

Ciao und danke!

Dani

Hallo qwertz05,

wie wäre es denn damit, die erste Halterin zu ermitteln und dort zu fragen, zu welchen Konditionen sie das Fahrzeug erworben hat. Wenn Sie nichts zu verbergen hat, wird sie Dir doch sicher Auskunft geben.

Greetz
MadX

Zu den Kilometern ist hier schon viel geschrieben worden. Ich kenne auch einige Leute rund ums Kfz-Gewerbe, die "ihr" Auto häufig nur mit roter Nummer bewegen. So reduziert sich die Zahl der Vorbesitzer. Wie unangenehm dieses ist, muß jeder mit sich selbst ausmachen.
Hier stimmte aber die Anzahl der Vorbesitzer und die Gesamtlaufleistung!

Aber:
Interessant wäre es, welches Modell hier verkauft wurde. Denn ein Händler ist schon verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn ein 2000er Modell erst spät 2001 zugelassen wurde und an der Modellpflege nicht teilgenommen hat!

@qwertz05
Ist bei Deinem Wagen denn auch an der Stelle ein Unterschied? Welches Modelljahr hast Du?

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