Händlergewährleistung bei GGG Gebrauchtwagengarantie

Moin,

ich habe mir vor einem Monat ein A4 3.0TDI von einem kleinen Händler aus Hamburg gekauft. Jetzt ist gestern die Warnmeldung "Generatorfehler, Batterie wird nicht geladen" angezeigt wurden. Nach einem Besuch heute morgen in einer Werkstatt wurde fest gestellt, dass die Riemenscheibe am Motor abgebrochen ist.

Ich habe eine GGG Gebrauchtwagengarantie, diese hat mir aber gerade gesagt, dass der Generator und Motor zwar in der Garantie enthalten sind, jedoch nicht die Anbauteile und sie die Kosten deshalb nicht übernehmen.

Kann ich die Kosten bei dem Händler einfordern? Dieser muss doch eigentlich ein halbes Jahr Gewährleistung übernehmen oder hat er dies durch die GGG komplett abgetreten auch wenn die den Schaden nicht übernehmen?

Hat hier Jemand Erfahrung mit?

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Stitz

Beste Antwort im Thema

Gewährleistung hast du immer, unabhängig von der Garantie. Der Händler hat das zu beheben. Kosten einfordern kannst du nicht, der Händler hat das Recht das Problem selbst zu beheben. Gehst du woanders hin ist das dein Problem.

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Zitat:

@Steffn987 schrieb am 28. Juli 2017 um 14:6:06 Uhr:


Mal schauen wie wir uns hier einigen, da das Auto momentan nicht fahrbereit ist, kann ich ihm dieses auch nicht vorbei bringen.

Dann muss er den Transport organisieren.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 28. Juli 2017 um 16:04:46 Uhr:



Zitat:

@Steffn987 schrieb am 28. Juli 2017 um 14:6:06 Uhr:


Mal schauen wie wir uns hier einigen, da das Auto momentan nicht fahrbereit ist, kann ich ihm dieses auch nicht vorbei bringen.

Dann muss er den Transport organisieren.

Selbstverständlich nur, wenn er seine Haftung anerkennt. Er muss in dem Fall nicht nur organisieren, sondern auch bezahlen.

Einfach mal hier etwas mehr nachlesen.

Und hier der funktionierende Link zum ADAC.

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Danke! Kann jetzt leider nicht mehr überprüfen, worin der Fehler lag.

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