Händler will Auto zurück.

Guten Tag,

Ich habe mir vor ca. 2 wochen ein Auto gekauft. Kurz danach ist mir aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht geht und er Wasser verbraucht. Daraufhin bin ich zu dem Händler und dieser meinte ich solle es in eine befreundete Werkstatt von ihm bringen und er würde die Rechnung bezahlen. Die Werkstatt sagte die Zylinderkopfdichtung müsste ausgetauscht werden und die Klimaanlagenflüssigkeit neugemacht werden.
Heute hat der Verkäufer mich angerufen er möchte das Auto zurückhaben und die Reparaturen nicht durchführen lassen.
Allerdings würde ich das Auto gerne behalten, da es das Auto ist, welches ich mir vorher vorgestellt habe.
Muss ich dem Händler das Auto zurückgeben oder kann ich auf eine Reparatur von ihm pochen?

Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

gib ihm das Auto lieber wieder zurück. Bestehst Du au den Reparaturen, kannst Du Dir wohl ausrechnen, wie toll die Ausführung sein wird.

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Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 13:44:52 Uhr:


Dass die Zahlen derart hoch sind war mir nun nicht bekannt.

Pacta sunt servanda.

Wenn sich jeder einfach vom Vertrag lösen könnte, weil dieser sich für ihn nachher als suboptimal herausstellt, wird es eben auch schwer.

Das soll eben nur im Ausnahmefall möglich sein.

Letztlich soll auch jeder angehalten sein, sich über die Wirtschaftlichkeit seiner Verträge vorher Gedanken zu machen.

Es ist beispielsweise ein Anreiz, als Händler keine ungeprüften Schrottkarren zu verkaufen, weil die Nacherfüllung den Kaufpreis eben sogar übersteigen kann.

Wenn das schlimmste was passieren kann die Rückabwicklung ist, dann kann man es ja mal versuchen.

Naja, sch bei Totalverlust ist es ja nicht nur suboptimal, bei doppelem Verlust zweimal nicht. Ich finde das zu hoch gegriffen bei nicht zu vertretenden Mängeln.

Aber gut, wenn der BGH das so meint, wird man sich wohl ganz allgemein daran halten. Dann ist es eben so, ändern wird man es eh nicht können.

Durchsetzen würde ich es auf jeden Fall nicht auf dem Rechtsweg. Da verliert man am Ende alleine wegen der Zeit. Und die Nerven sind kaputt. Nicht für 4.200,- Euro...

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 14:00:10 Uhr:


Naja, sch bei Totalverlust ist es ja nicht nur suboptimal, bei doppelem Verlust zweimal nicht. Ich finde das zu hoch gegriffen bei nicht zu vertretenden Mängeln.

Da besteht ein kleiner Denkfehler:

Der Händler hat ja keinen Totalverlust.

Wenn er eine Schrottkarre verkauft, die bei Gefahrübergang ein "wirtschaftlicher Totalschaden" ist, hat das Auto eben einen Wert von 0.

Wenn er schlimmstenfalls das Auto zurücknehmen muss, kann er darauf hoffen, dass die Mängel in den ersten 6 Monaten nicht auffallen und zocken. Denn wenn er die Karre zurücknehmen muss, hat er ja - bis auf ein par Nebenkosten - nichts verloren. Das Ding war vorher wie nachher nichts wert. Um die Mängel nicht vertreten zu müssen, schaut der Händler sich den Wagen eben lieber garnicht zu genau an. Da ist die Rechtsprechung recht großzügig

Auch wenn er reparieren muss, kann er ohne Verlust den Kaufpreis dafür aufwenden.

Das ist dann ein bischen so, als wenn wir eine Münze werfen. Gewinne ich, zahlst du mir 100 €... Gewinnst Du, dann nicht. Das Spiel gehe ich jederzeit ein😉

Nur der mögliche Verlust über den Kaufpreis hinaus wird ihn davon wirtschaftlich abhalten.

Ja, da ist auch wieder was dran...

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Also erstmal danke für die vielen Antworten.

Nach einem Telefonat mit der Werkstatt (welche nicht zum Verkäufer gehört, aber die Reparatiren für den Käufer durchführt) sagte diese, dass sie dem Verkäufer gesagt haben, dass auch der gesamte Zylinderkopf hinüber sein könnte, was natürlich nochmehr Kosten sind.
Ich stehe gerade zwischen zwei Stühlen. Gibt es vielleicht Folgeschäden oder andere Schäden von denen ich nichts weiß?

Unmöglich zu sagen. Bei aller Diskussionsfreudigkeit meinerseits und auch seitens anderer - was ja auch gut ist - mal das Wesentliche: Das Auto hat mindestens zwei Defekte. Die Werkstatt vermutet, es könnte was größeres sein. Der Händler bietet die Rückabwicklung an. Wenn noch mehr drankommt, wird er kaum offener für Reparaturen. Rückabwicklung, anderes Auto kaufen und keinen Stress machen. Wäre mein Tip. Auf sein Recht pochen wird hier kaum zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, zumindest nicht dauerhaft.

Zitat:

@mika1232 schrieb am 17. Juni 2020 um 15:00:05 Uhr:


Also erstmal danke für die vielen Antworten.

Nach einem Telefonat mit der Werkstatt (welche nicht zum Verkäufer gehört, aber die Reparatiren für den Käufer durchführt) sagte diese, dass sie dem Verkäufer gesagt haben, dass auch der gesamte Zylinderkopf hinüber sein könnte, was natürlich nochmehr Kosten sind.
Ich stehe gerade zwischen zwei Stühlen. Gibt es vielleicht Folgeschäden oder andere Schäden von denen ich nichts weiß?

Nutze die Not des Händlers, um eine für dich günstige Rückabwicklung zu erlangen. Wenn nicht grundsätzlich das Vertrauen zum Händler weg ist, kann evtl. auch ein anderes Fahrzeug aus seinem bestand zum entsprechenden Kurs eine Alternative sein. Dabei tauschst du dich aber natürlich nur nach oben 😉.

Mach dem Händler klar, dass du deine Rechte kennst, aber natürlich gerne eine für beide Seiten ausgewogene Lösung finden möchtest.

Oder gibt es einen Grund, warum du an dem Auto hängst? Wenn dem so ist, überlege dir,

- Hast Du die Nerven, im Zweifel einen Rechtsstreit durchzuziehen?
- Sind die Kosten dafür für dich ein Thema (Rechtschutzversicherung/Ersparnisse)
- kannst Du auf das Auto für eine längere Zeit verzichten?
- kannst Du es verknusen, wenn Du nachher zwar einen Titel hast, bei der Gegenseite aber nichts zu holen ist?

Wenn Du eine dieser Fragen mit nein beantwortest, weist Du, was zu tun ist.

Was kann so toll an einem Kapital defekten 4.000 Euro Auto sein, dass man den auf Teufel komm raus nicht wieder zurückgeben will?
Ist es wieder einer dieser typischen Schnäppchen BMWs mit garantiert nicht gedrehtem Tacho?

Gib den Schrotthaufen einfach zurück und erspare dir deine Nerven in der Zukunft.

Was soll der Wagen denn Wert sein? Der Händler hat ihn für netto 3500 Euro verkauft.

Ogott du gehörst zu genau den wenigen hier die ihren billig gekauften Gebrauchtwagen, der sich als Schrotthaufen entpuppt, zurückgeben kannst ohne ewigen (Rechts)Streit mit dem Händler und tust es nicht?! Stell das Teil heute noch auf seinen Hof, nimm die Kennzeichen mit und melde den Eimer ab! Der Händler macht das weil es für ihn nicht wirtschaftlich ist dort 2000€ reinzustecken plus das was bei dem Mängelbomber demnächst noch dazu kommt obwohl er vielleicht nur 500 dran verdient hat. Der ist nächste Woche mit Export-Ali unterwegs nach Afrika.
Immerhin vera****t er dich anscheinend nicht, er hat den Zustand beim Ankauf anscheinend falsch eingeschätzt und zieht die logischen und für alle Beteiligten fairsten Konsequenzen.

Hallo
A_Benz
Das ist die richtige Einstellung, Geld zurück ohne Verlust und Ärger und fertig.
Der Markt ist groß, da findet jeder etwas.
MfG
Didi2708

Zitat:

@A_Benz schrieb am 18. Juni 2020 um 16:28:40 Uhr:


... Händler ... hat den Zustand beim Ankauf anscheinend falsch eingeschätzt ...

kommt vor!

hatte auch schon ein Auto - bei dem ich bei der Besichtigung eine kleine Durchrostung gesehen hatte - zwecks "Risikomanagement" mit noch zu machender "HU neu" gekauft

nach ca. einer Woche kam ein Mail dass sich auf der Hebebühne das ganze Ausmaß der Tragödie gezeigt hat - und auf welches Konto er mir die Anzahlung zurück überweisen kann!

Ich hab mich auch dazu entschlossen das Auto abzugeben. Es wird sicher noch eins zu finden sein 😁

Zitat:

@mika1232 schrieb am 18. Juni 2020 um 18:53:35 Uhr:


Ich hab mich auch dazu entschlossen das Auto abzugeben. Es wird sicher noch eins zu finden sein 😁

Aber bitte nicht nochmal den selben Fehler machen und so hohe Ansprüche an den nächsten 4.000 Euro Wagen stellen.
Du kannst ja in der allgemeinen Kaufberatung einen Thread aufmachen, und uns mitteilen was der nächste Wagen können muss.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich überhaupt?

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