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Händler will Auto zurück.

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 9:57

Guten Tag,

 

Ich habe mir vor ca. 2 wochen ein Auto gekauft. Kurz danach ist mir aufgefallen, dass die Klimaanlage nicht geht und er Wasser verbraucht. Daraufhin bin ich zu dem Händler und dieser meinte ich solle es in eine befreundete Werkstatt von ihm bringen und er würde die Rechnung bezahlen. Die Werkstatt sagte die Zylinderkopfdichtung müsste ausgetauscht werden und die Klimaanlagenflüssigkeit neugemacht werden.

Heute hat der Verkäufer mich angerufen er möchte das Auto zurückhaben und die Reparaturen nicht durchführen lassen.

Allerdings würde ich das Auto gerne behalten, da es das Auto ist, welches ich mir vorher vorgestellt habe.

Muss ich dem Händler das Auto zurückgeben oder kann ich auf eine Reparatur von ihm pochen?

 

 

Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

gib ihm das Auto lieber wieder zurück. Bestehst Du au den Reparaturen, kannst Du Dir wohl ausrechnen, wie toll die Ausführung sein wird.

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Was hat der Wagen gekostet?

Grundsätzlich hast Du ein Recht auf Nacherfüllung. Der Verkäufer kann dies aber verweigern, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind. Dies dürfte bei dem Austausch der Zylinderkopfdichtung indes nicht der Fall sein.

Themenstarteram 17. Juni 2020 um 10:04

Der Wagen hat 4200€ gekostet

Zitat:

@mika1232 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:04:27 Uhr:

Der Wagen hat 4200€ gekostet

Ich sehe hier keinesfalls unverhältnismäßige Kosten.

Die andere Frage ist aber, ob Du nicht trotzdem die Karre loswerden willst. Nicht das da nachher noch bspw. der Kopf verzogen ist.

Dann würde ich aber sehr gute Rückabwicklungsbedingungen mit dem Händler raushandeln (er trägt natürlich sämtliche Kosten, Nutzungsersatz deinerseits wird nicht berechnet).

 

gib ihm das Auto lieber wieder zurück. Bestehst Du au den Reparaturen, kannst Du Dir wohl ausrechnen, wie toll die Ausführung sein wird.

Mit Klimaanlage auffüllen wird es nicht getan sein. Da wird was undicht sein. Evtl. Mit ein neuer Kondensor fällig. Da ist mit Auffüllen schnell ein Betrag von 500.- Euro fällig. Hinzu kommt die Zylinderkopfdichtung wegen dem Wasserverlust.

Prinzipiell hast Du ein recht auf Nachbesserung.

Ob das so siinnvoll ist, solltest Du Dir überlegen.

Jetzt ist es der Zylinderkopf und die Klimaanlage in 2 Wochen ist es dann was Anderes und beim nächsten TÜV stellt man fest das er durchgerostet ist...

Sprich nochmal mit dem Händler und entscheide dann was Du machst. Bei Rückgabe aber auf ein Faires Angebot achten. Also Geld komplett zurück. Auf etwas Anderes solltest Du dich nicht einlassen.

Wenn es was Vergleichbares gibt zum ähnlichen Preis würde ich mir eine entsprechende Entschädigung verlangen für die Anmeldung und die Fahrerei - in realistischer Höhe, wenn es also in der direkten Umgebung war z.B. 100,- Euro - und dann einen anderen Wagen kaufen. Weil richtig ist, dass er das ja wahrscheinlich macht wegen der nicht ganz geringen Kosten, da wird man bei Bestehen auf die Reparatur genau auf die Qualität achten müssen. Wenn es Vergleichbares nur schwer zu beschaffen gibt würde ich das allerdings tun... Ist ja jetzt nicht unmöglich und die nächsten Monate wird er auch weiter dafür gerade stehen müssen.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 17. Juni 2020 um 12:35:03 Uhr:

Prinzipiell hast Du ein recht auf Nachbesserung.

Ob das so siinnvoll ist, solltest Du Dir überlegen.

...

der Händler KÖNNTE ja - wenn die Werkstatt wegen der ZKD noch irgendwelche Folgeschäden festgestellt hat - erstmal 2 Wochen nach einem passenden Unfallwagen suchen, um diesem Motor und Klimakompressor zu entnehmen ;)

Bei 4.200,- Euro Kaufpreis wären ein ZKD-Schaden, ein Schaden am Klima-Kompressor UND weitere festgestellte Folgeschäden dann aber durchaus am Rande der Unwirtschaftlichkeit.

Selbst wenn nicht, er repariert mehrfach erfolglos und dann bist du wieder am jetzigen Punkt ...

Das ist halt das Problem... Der Händler ist und war ja kooperativ. Er wird seine Gründe haben. Ich würde einfach mal fragen... Willst und musst Du eigentlich nicht, daher wüsstest Du gerne genau, warum er das will.

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 13:22:20 Uhr:

Bei 4.200,- Euro Kaufpreis wären ein ZKD-Schaden, ein Schaden am Klima-Kompressor UND weitere festgestellte Folgeschäden dann aber durchaus am Rande der Unwirtschaftlichkeit.

Unwirtschaftlich bedeutet nicht unverhältnismäßig.

Bei nicht vom Händler zu vertretenden Mängeln ist nach der Rechtsprechung des BGH grob davon auszugehen, dass absolute Unverhältnismäßigkeit erst vorliegt, wenn die Nacherfüllungkosten

a) 150 Prozent des Wertes der mangelfreien Sache oder

b) 200% des mangelbedingten Minderwerts

übersteigen

b) ist hier nicht relevant, da bei diesen Mängeln der Minderwert ziemlich genau der Reparaturkosten entspricht.

Das die Reparaturkosten für den Händler 6300 EUR (unterstellt, der Kaufpreis entspricht dem Wert des Autos) übersteigen, sehe ich bei weitem nicht.

 

Zitat:

@Knergy schrieb am 17. Juni 2020 um 13:26:05 Uhr:

Selbst wenn nicht, er repariert mehrfach erfolglos und dann bist du wieder am jetzigen Punkt ...

Wieso? Dann lässt er die Kiste woanders auf Kosten des Händlers reparieren.

Rechtlich bestehen durchaus Möglichkeiten, das Recht auf einen mangelfreien Kaufgegenstand durchzusetzen, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - nun genau dieses Auto sein muss.

Faktisch rate ich hier aber auch dazu, dem Händler die Karre wieder auf den Hof zu stellen.

Dass die Zahlen derart hoch sind war mir nun nicht bekannt. Aber gut, dann ginge es auf jeden Fall.

Nochmal: Am besten nachfragen, wenn er dann sagt, da ist noch dies und jenes und hier und da was dran, dann ist die Rückabwicklung ja tatsächlich die beste Lösung.

Zitat:

@ixtra schrieb am 17. Juni 2020 um 13:33:48 Uhr:

Zitat:

@lifetime_pwr schrieb am 17. Juni 2020 um 13:22:20 Uhr:

Bei 4.200,- Euro Kaufpreis wären ein ZKD-Schaden, ein Schaden am Klima-Kompressor UND weitere festgestellte Folgeschäden dann aber durchaus am Rande der Unwirtschaftlichkeit.

Unwirtschaftlich bedeutet nicht unverhältnismäßig.

Rechtlich bestehen durchaus Möglichkeiten, das Recht auf einen mangelfreien Kaufgegenstand durchzusetzen, wenn es - aus welchen Gründen auch immer - nun genau dieses Auto sein muss.

Faktisch rate ich hier aber auch dazu, dem Händler die Karre wieder auf den Hof zu stellen.

Auch wenn das Recht besteht.

Auch wenn man das Recht in Anspruch nehmen würde.

Auch wenn es das Wunschfahrzeug ist.

So schließe ich mich dennoch Ixtras letzten Satz an.

Stell ihm die Bude wieder auf den Hof, nimm die Kohle und such dir einen anderen Wagen.

Gruß Jörg.

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