Händler weigert sich besprochenen Getriebe Ölwechsel zu übernehmen
Hi,
ich hätte eine Frage zu folgender Situation:
Mein Opa hat sich vor einigen Wochen einen gebrauchten japanischen Suv gekauft (BJ 2015 Automatik, 115Tkm gelaufen Diesel Eu6) mit 1 Jahr Händler Garantie.
Beim Telefonat vor der Abholung, erwähnte der Verkäufer, dass der Getriebeölwechsel des CVT-Automatikgetriebes und Differenziale anstehen würde, sie das aber nicht machen könnten weil sie keinen Termin in ihrer Werkstatt kriegen die das macht und deswegen mit 500 Eur entgegenkommen würden. Eine Email folgte dann, mit der Info, dass sie 500 überweisen würden.
Diese 500 wurden dann später nach der Abholung überwiesen vom Autohaus (eine größere Kette).
Beim Gespräch bei der Übergabe des Autos wurde dann angesprochen von meinem Opa, dass
der Getriebeölwechsel wahrscheinlich um einiges teurer werden würde.
Der Verkäufer meinte dann, das wir ihm später den Kostenvoranschlag schicken könnten und er dann mit diesem beim Geschäftsführer den restlichen Betrag erhalten könnte.
Nun, einige Wochen später, nachdem mein Opa eine Werkstatt gefunden hatte, die eine Cvt Spülung und Differenzialölwechsel anbieten kann (was bei diesem Getriebe nötig ist, da bei einem normalen Wechsel nur ein kleiner Teil des Öls überhaupt rauskommen würde) liegt der Kostenvoranschlag bei ca. 1200 Eur insgesamt.
Das schrieben wir dem Verkäufer per Mail, den Preis und die Informationen dazu.
Daraufhin meinte er, das sei kein Kostenvoranschlag, das er einen echten Voranschlag bräuchte um damit zum Chef gehen zu können.
Einen Tag später, schickten wir ihm dann den Kostenvoranschlag der Werkstatt als Dokument und weitere 2 Tage später, kam dann die verwirrende Antwort, das wie "abgesprochen" die 500 Euro bezahlt wurden und nach einem Gespräch mit dem Chef unser Anspruch damit abgegolten sei und keine Zahlung von ihrer Seite mehr folgen würde.
Diese Aussage stimmt natürlich nicht und ergibt auch keinen Sinn, da eine Mail davor ein Kostenvoranschlag verlangt wurde und es wurde so vorort nicht abgesprochen, im Vetrag steht zu der ganzen Thematik dazu
auch nichts.
Was meint ihr, macht es Sinn sich da noch weiter zu streiten/schreiben oder sogar zum Anwalt zu gehen um sich zu informieren?
Und welche Auswirkungen, das ganze auch auf die Garantie hat,also falls der Wechsel gemacht wird oder nicht?
Oder hat das ganze keinerlei Aussicht auf Erfolg und man sollte es einfach dabei belassen?
Vielen Dank schonmal für alle Infos und Tipps
LG
62 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 23. Dezember 2024 um 09:56:00 Uhr:
Ich konnte mal in der Sippe einen KFZ Ordner für für 08/15 A160 Werkstattrechnungen durchblättern .. man wurde mir da schwindelig ...
Ein Mercedes A160 (W168)? Falls ja wirst du den Mopf gehabt haben. Beim Premopf gab es zusätzlich noch teure Reparaturen.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Ja, war ein W168 .. ob Mopf oder Premopf weiß ich nicht, war nicht meiner und kenne mich in der Daimler Welt nicht so aus..
Der Hauptgrund für die enormen Werkstattkosten über die Haltedauer, war weil der Wagen konsequent zum Daimler Glaspalast gebracht wurde ... mit einer vernünftigen alternativen werkstatt, wär das sicherlicher deutlich weniger gewesen ... so ist das halt...