Händler verkauft im Auftrag... Gewährleistung...
Hallo zusammen!
habe in der Suche nichts genau passendes gefunden, also hier meine Frage an das Forum:
Ein Gebrauchtwagen-Händler bietet ein Fahrzeug an. Auf dem Kaufvertrag steht als Verkäufer eine Privatperson, der Händler möchte nur im Auftrag unterschreiben/verkaufen. Außer den Fahrzeugdaten ist auf dem Kaufvertrag nichts weiter angegeben, auch kein Satz zum Ausschluss von Gewährleistung etc.
Bestünde in diesem Fall dann trotzdem eine Gewährleistung durch den Privatverkäufer (oder Händler)?
Danke für Eure Einschätzung!!
Peter
Beste Antwort im Thema
@TE Ja und zwar dann, wenn es diese Privatperson tatsächlich gibt. Wer im Auftrag verkauft, sollte (nicht muss) über eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers verfügen. Kann der Händler die Vollmacht nicht nachweisen, ist er spätter ggf. selbst dran.
34 Antworten
Du kaufst dann von Privat. Garantie, Gewährleistung etc. Fehlanzeige.
Der Händler ist nur Vermittler, der ist aus der Nummer raus ... prinzipiell magst du ja Gewährleistung vom Vorbesitzer haben. Aber wenn der und der Händler sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben (hab den garnicht im Kundenauftrag verkauft, Händler hat den aufgekauft oder anderes), hast du schlechte Karten und kommst nur mit Anwalt/Gericht weiter.
@TE Ja und zwar dann, wenn es diese Privatperson tatsächlich gibt. Wer im Auftrag verkauft, sollte (nicht muss) über eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers verfügen. Kann der Händler die Vollmacht nicht nachweisen, ist er spätter ggf. selbst dran.
3x Danke für Eure schnellen Antworten!!
Dass der Händler das so machen will um sich aus der Gewährleistung rauszuhalten ist klar. Im Speziellen hatte ich mich gefragt, ob das immernoch der Fall ist wenn die Gewährleistung im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen wird seitens des privaten Verkäufers, für den der Händler i.A. unterschreibt. Die Privatperson gibt es wirklich. Kommt das in dem Fall dann auf eine Vollmacht an?
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Ja, aber die kann ja auch mündlich erteilt sein. Wenn diese Privatperson bislang nicht in den Papieren steht, dürfte es die Umgehungsmasche sein. Als Käufer hast Du dann im Fall der Fälle vor Gericht gute Karten und das örtliche Finanzamt könnte sich über einen Hinweis auf den vorgeschobenen Privatverkäufer als Schwarzhändler freuen. 😉
Die Frage ist doch ob man in so einem Fall nicht lieber ein anderes Auto sucht, da im Fall der Fälle nur eine Klage helfen kann.
In den meisten Fällen sind Fahrzeuge, wo der Händler so handelt doch auffallend günstig, man muss also wissen, was man will.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es kompliziert sein kann. In meinem Fall wurde ein Serviceheft in dem Inserat angegeben. Bei Abholung sagte mir der Händler, dass er es noch von dem Privatverkäufer holen muss und der Wagen immer bei der bei VW nebenan gewartet wurde. Ein Blick ins Navi zeigte viele Reiseziele in Italien, die Abfrage der Reparaturhistorie war auch nicht vielversprechend, jedoch konnte ich die Laufleistung aufgrund nicht gelöschter Fehler in den Steuergeräten nachvollziehen und da er mir technisch in Ordnung erschien, was er dann auch war, und zudem noch günstig, nahm ich den mit. War auch meine kürzeste Probefahrt bisher, da der Händler nicht einmal rote Kennzeichen hat - in der Straße war nichts los, man konnte also 1x auf und ab fahren.
Ich schrieb den Händler noch einige Mal wegen des Servicehefts an, irgendwann den Vorbesitzer direkt, der mir dann sagte, dass er nicht wisse, wo ein Serviceheft sein soll, aber wenn der Händler es zugesagt hat, der sich ja drum kümmern müsse. In meinem Fall ging es gut und bei der Laufleistung ist mir ein Serviceheft relativ egal, da ich dann eh danach alles selbst gemacht habe, gilt er beim nächsten Verkauf sowieso nicht als Scheckheftgepflegt. Und der A6 fährt immer noch bei meinem Cousin, insgesamt dürften es ab Kauf nun 90tkm sein ohne größere Reparaturen, also wissentlich verschwiegen wurde wohl tatsächlich nur das Serviceheft. Hätte ich den jedoch nicht auslesen können und meinem Kumpel bei VW nicht parallel fragen können, ob der KM-Stand der Fehlermeldungen mit den paar wenigen Einträgen in der Reparaturhistorie überein stimmt, dann hätte ich den wohl auch stehen gelassen.
Garantie gibt es dann natürlich nicht, kann man ja aber bei Bedarf selbst abschließen, worin wohl auch der höhere Preis beim Händler begründet ist (sofern er die Kosten hierfür nicht auf den Inseratspreis drauf schlägt), denn die kostet glaube ich bei rund 400,-€. Für 400,-€ kann man einiges selbst reparieren, hat man allerdings einen Motorschaden etc., dann ärgert man sich die 400,-€ gespart zu haben, wobei auch dann nicht alles bezahlt wird.
Beispiel mein Sharan. Mit Gebrauchtwagengarantie beim Händler gekauft. ABS-Sensor im ersten halben Jahr defekt. Kostenvorschlag 140,-€, ich muss 40,-€ zuzahlen. Von ATE kostet der im Internet 35,-€, Einbau ca. 15 Minuten. Einfache Fahrzeit zum Händler 1 Std. + Spritkosten + Wartezeit. Da tauscht man sowas dann doch lieber fix selbst...
Ich finde man sollte immer betrachten um was für ein kfz und Preis es sich handelt.
Geht es um ein altes kfz (7jahre +) welches für nur parr knappe tausender gibt - ist die Gewährleistung für den Händler oft zu riskant. Nicht weil das kfz was hat - sondern weil immer was sein kann und er das Risiko nicht tragen will.
Ich persönlich habe schon mehrere Autos so gekauft - aber immer in einen Preisbereich - wo man es verkraften kann und der Preis ansich auch überzeugt hat.
Hatte bisher nie Probleme bis auf Verschleiß.
Aber ich kann durchaus verstehen dass man bei einen Auto für 3000 Euro keine Gewährleistung geben will. Wenn dann doch irgendwas größeres am wagen dran ist (und vieles kann man nicht Vorhersehen) ist mehr als nur Gewinn am Fahrzeug weg.
Zumal viele günstigeren Fahrzeuge beim Händler angekauft wurden, beim Verkauf eines neuen. Hier muss sich nunmal alles rechnen.
Ich war mal bei einem Fähnchenhändler, habe mir ein paar Autos im Vorbeilaufen angesehen, bis wir dann bei dem aus dem Inserat gelandet sind. Wir haben geguckt, aber fehlende Freundlichkeit, ein recht chaotischer großer Platz und der Zustand der Fahrzeuge ließ uns weiterziehen. Trotzdem fuhr der Besitzer einen neuen Ferrari, bei dem es ihn anscheinend nicht stört, dass die Frontschürze etc. auf dem Schotter seines Platzes schleift. Vermutlich kann der gut rechnen oder sonst was...
Und was soll das sagen? Man darf sich von sowas auch nicht in die Irre führen lassen ... Evtl. hat der zwar ein Ferrari, das wars aber auch schon und wohnt noch bei Muttie zur Untermiete ....Andere Leute sitzen im fetten haus oder haben das Prall gefühlte Aktiendepot und Andere trage ihre monatlichen Kröten schnellstmöglich in die Kneipe, zum Casino und zum Tabakladen..
Wegen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist der gewerbliche Handel in der Low-Bugdet Klasse eh tot, bzw. nur mit Tricks und Mogeln möglich.
Da sollte sich jeder mal selbst fragen, würde ich bei einem 1500 EUR Auto für 6 Monate eine Gewährleistungen geben wenn irgendein Käufer X damit rumgurkt ...ich zumindest ganz sicher NICHT 😎..
Ich hätte mit "Im Auftarg vom Kunden" keine Probleme, sofern Preis und Zustand übereinstimmen, der rest ist dann halt Risko, das ist bei alten Wagen halt tendenziel höher...
Ferrari kann man schon für unter 20000€ bekommen, das Problem fängt dann bei der Wartung an. Wenn man aber einen fähigen Schrauber an der Hand hat der billig arbeitet oder selbst schraubt kann selbst diese Marke relativ Billig sein.
Ach wenn der Händler den Ferrari ohne Gewährleistung gekauft hat, ist dass doch alles ein schnapper :P
Glaube zwar solche Storys nicht, aber was soll's - sonst Staubt dir Klischee-Kiste ja noch vollkommen ein.