Händler möchte Inzahlungnahme im Kundenauftrag verkaufen. Risiko?

Hallo ihr,
beim Kauf eines neuen Fahrzeugs wurde mein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben. Nun erfragt der Händler, ob er mein altes Fahrzeug im Kundenauftrag verkaufen könne. Besteht dadurch ein Riskio für mich?
Ich weiß, dass der Händler dadurch fein raus ist bzgl. Garantie. Was ist, wenn nach dem Kauf meines alten Fahrzeugs ein Mängel auftritt und der Käufer sich dann an mich wendet, da der Händler ja im Kundenauftrag verkauft hat.

27 Antworten

Das „Problem“ verstehe ich jetzt nicht so ganz…

Der Händler hat dem TE eine Summe x für seinen alten Wagen gegeben bevor er sich einen neuen (gebrauchten) dort gekauft hat.
Damit geht ihn die Ex-Karre doch eigentlich nix mehr an - oder liege ich hier verkehrt ???

...verkehrt. Der Käufer will nun nimmer der Verkäufer sein, sondern nur ein Vermittler. Die Pflichten des Verkäufers bleiben somit beim derzeitigen Eigentümer. Der Fahrzeugkauf wurde ja noch nicht vollzogen. Der TE hat den Altwagen noch

Aber es besteht anscheinend schon ein Vertrag über die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens.

Der ist dann ja auch für beide Seiten bindend. Änderungen wären nur im gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Wenn man jetzt noch den Vertrag ändert auf Verkauf im Kundenauftrag, dann trägt der Verkäufer (also nicht der Händler) auch noch das Risiko, dass das Auto nicht verkauft wird und der Händler ihm irgendwann sagt, er kann es wieder abholen (solche Verträge mit Vermittlung sind in der Regel zeitlich befristet).

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 2. September 2021 um 21:59:25 Uhr:


Aber es besteht anscheinend schon ein Vertrag über die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens.

Der ist dann ja auch für beide Seiten bindend. Änderungen wären nur im gegenseitigem Einvernehmen möglich.

Wenn man jetzt noch den Vertrag ändert auf Verkauf im Kundenauftrag, dann trägt der Verkäufer (also nicht der Händler) auch noch das Risiko, dass das Auto nicht verkauft wird und der Händler ihm irgendwann sagt, er kann es wieder abholen (solche Verträge mit Vermittlung sind in der Regel zeitlich befristet).

Daran hatte ich auch bereits gedacht. Was passiert, wenn keiner mein altes Auto kaufen will. Danke an euch, für mich steht fest, dass ich auf das "Angebot", im Kundenauftrag zu verkaufen, verzichten werde.

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Dann bleibt es eben deins, das ist das Problem.

Man könnte natürlich vertraglich festlegen, dass es im Kundenauftag verkauft werden soll und wenn innerhalb von x Monaten kein Käufer gefunden ist, der x EUR oder mehr zahlt, nimmt es der Händler für y EUR.

Aber ehrlich, ich würde die Finger davon lassen. Du hast deinen Vertrag, den soll der Händler auch einhalten.

Mal aus Interesse: Um was für ein Auto bzw. Kaufpreis geht es bei deinem Altwagen?

Man darf ja auch nicht vergessen, das Auto ist dann erstmal noch nicht verkauft. Das heißt, du mußt den neuen Wagen erstmal voll bezahlen, statt dass der Inzahlungsnahmepreis gegengerechnet wird.
Also gibst du dem Händler sozusagen einen kostenlosen Kredit.

Mal abgesehen davon, dass der Händler das Gewährleistungsrisiko ohne Gegenleistung an den TE abdrückt, frage ich mich wie so ein Vorgang buchhaltungstechnisch abläuft. Wahrscheinlich gar nicht - am Fiskus vorbei.
Ich würde mich nicht drauf einlassen

Wenn der Händler das Auto vom TE erwirbt dürfte der Verkauf ‚im Kundenauftrag‘ de facto illegal sein - das Auto gehört ja dann schon dem Händler.
Zudem garantiert dann der TE dem Käufer Dinge wie die Unfallfreiheit, welche allenfalls im Vertrag stehen.

@V64Motion Nein, dem Händler gehört das Auto erst, wenn er das Auto vom TE/Verkäufer übereignet bekommen hat!
Bislang gib es lediglich einen Kaufvertrag...

Hallo,

es ist eigentlich eine moralische Pflicht, ob solcherlei Schmu nicht einzugehen. Wir Bürger sollten untereinander fair sein, finde ich.

Der nächste geprellte Gebrauchtwagenkäufer könnte man selbst sein.

Ich kaufe generell keine Autos, die "im Kundenauftrag" angeboten werden.
Wer beauftragt denn einen Händler mit dem Verkauf seines Autos?
Entweder gibt man den Wagen in Zahlung oder man verkauft ihn privat.

Cheers!
XS

Zitat:

@XS750 schrieb am 12. Oktober 2021 um 17:28:54 Uhr:



Ich kaufe generell keine Autos, die "im Kundenauftrag" angeboten werden.
Wer beauftragt denn einen Händler mit dem Verkauf seines Autos?

Jemand, der keine Lust auf den Kontakt mit den "Interessenten" hat.

Ich sehe grundsätzlich beim "echten" Verkauf im Kundenauftrag gar kein Problem. Der Händler bietet seine Verkaufsfläche und seine Außenwirkung als Dienstleistung an, muss aber auf den alten Hobel keine Gewährleistung geben.

Der Käufer kann sich beim "Händler" verschiedene Fahrzeuge anschauen und ggf. Zulassungsservice etc. in anspruch nehmen.

Und er muss sich nicht nach dem Terminkalender des Verkäufers richten.

Kann - wenn seriös ausgeführt - durchaus eine WIN/WIN/WIN Situation sein, bei der eben über einen höheren Kaufpreis eine für beide Vertragsparteien des Kaufvertrages angenehme Dienstleistung gezahlt wird.

Aber für den TE ist klar, dass er sich nicht nachträglich von der Inzahlungsnahme auf den "verkauf im Kundenauftrag" verweisen lassen soll.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 3. September 2021 um 09:24:12 Uhr:


Mal abgesehen davon, dass der Händler das Gewährleistungsrisiko ohne Gegenleistung an den TE abdrückt, frage ich mich wie so ein Vorgang buchhaltungstechnisch abläuft. Wahrscheinlich gar nicht - am Fiskus vorbei.
Ich würde mich nicht drauf einlassen

Unabhängig von dem Fall hier, hat die ganze Gewährleistungsgeschichte absolut nichts mit den Finanzen=Finanzamt zu tun ...

Wie der Händler das in seiner Buchhaltung verwurstet wissen wir nicht, egal ob es nun im Kundenauftrag oder sonstwie verkauft wird ... Das kann alles lupenrein sauber sein .. Ich tippe auf eine Differenzbesteuerung, das ist üblich bei alten gebrauchten Dingen, bei diesem Verfahren wird eh nur Einkaufpreis-Verkaufpreis= der Gewinn versteuert. Das ist im Grunde das gleiche als wenn nur eine Art Provision auf den Verkaufspreis versteuert werden würde ...

Wenn der Händler mit dem Te (Verkäufer) und dan dem neuen Käufer einen KV macht wär er dämlich da irgendawas am Fiskus vorbei zu schleusen ....

Einfach, dankend ablehnen.

Zitat:

@Fretchen schrieb am 2. September 2021 um 23:04:40 Uhr:


...für mich steht fest, dass ich auf das "Angebot", im Kundenauftrag zu verkaufen, verzichten werde.

Wie ist die Sache ausgegangen.

Hat der Händler das Fahrzeug mittlerweile als Gebrauchtwagen mit Gewährleistung verkaufen können?

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