Händler hat Unfallwagen als unfallfrei verkauft
Hallo Zusammen,
Ich habe mir im März 2016 einen gebrauchten Insignia bei einem Händler gekauft.
Im Kaufvertrag steht “laut Vorbesitzer unfallfrei“.
Jetzt hat sich aber leider herausgestellt, dass das Fahrzeug einen massiven Unfallschaden hatte. Wer hat Erfahrungen in solchen Dingen?
Wie sind die Chancen den Händler in Regress zunehmen?
Danke für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
Warum wird eigentlich sofort mit Rechtsanwalt und Konflikt gedroht?
Herrje, frag doch erstmal den Haendler, der dir das Auto verkauft hat. Vielleicht laesst sich das alles regeln, ohne Unsummen fuer Anwaelte zu verpulvern.
🙄
Mal abgesehen davon ist dir beim Fahren offenbar bis jetzt nichts aufgefallen. So schlecht kann die Reparatur dieses "schweren Unfalls" ja nicht gewesen sein.
30 Antworten
Ja, wenn der Schaden unter einer gewissen Summe liegt UND er angegeben wird, dann läge kein Unfallschaden vor (ich habe mal von 1.500 EUR gelesen die sich eingebürgert haben). Wenn man die Kotflügel nur wegen Steinschlägen lackiert hat ist die Schadensumme ja niedriger als wenn man sie wegen Blecharbeiten abbauen und restaurieren/tauschen musste. Oder man hat die Tür wegen Rostschäden auf Garantie tauscht oder war es doch ein Seitencrash? Das kann man als Laie halt nicht einschätzen. Beides muss angegeben werden aber nur eins von beiden zählt als Unfallschaden. Gibt man es nicht an, kann der Wagen zurückgegeben werden - egal was da gemacht wurde.
Das ist richtig. Ist der Schaden über Betrag X muss er trotzdem angegeben werden. Oma Inge weiß ja nicht ob das nun ein Steinschlag oder ein Frontcrash war, sie weiß nur das nachlackiert wurde. Da sie keinen nachlackierten Wagen wollte und der Wagen als Schadensfrei beworben wurde, hat dieser einen Mangel.
Oma Inge ist das völlig egal, Hauptsache der Lack glänzt schön................
Wenn Rahmen oder Fahrwerk beschädigt wurden muss der Unfall angegeben werden.
Lackkosmetik egal wie viel die kostet ist kein Unfallschaden.
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Zitat:
Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (vgl. BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 – NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511).
Eine Nachlackierung kompletter Karosserieteile geht wohl über geringfügig hinaus.
Zitat:
@draine schrieb am 30. September 2016 um 11:39:42 Uhr:
Zitat:
Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (vgl. BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 – NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511).
Eine Nachlackierung kompletter Karosserieteile geht wohl über geringfügig hinaus.
Wenn es keine Blechschäden gab ist das völlig wurscht............... nur wer lässt das machen?
Da sind ja zum Teil ganz schön "gefährliche" Aussagen...
Mal grundsätzlich, ich bin betroffener und sehe das Thema deshalb etwas ernster. Denn Recht haben und Recht bekommen gehört nicht immer zusammen. Ich habe Recht bekommen, das ganze zog sich etwa 1 Jahr und hätte ich keinen Rechtsschutz wäre ich dennoch auf gut 5.000€ sitzengeblieben. Das hier bis ins Detail zu beschreiben, würde jeglichen Rahmen sprengen. Wenn am Fahrzeug eine Beschädigung, egal welcher Größenordnung war und diese instandgesetzt wurde, so sollte das auch angegeben werden, meine Meinung. Denn dann gibt es hinterher keine Diskussionen.
Und, klickt HIER mal, das ist eine kurze und sehr übersichtliche Zusammenfassung, in der z.B. steht.
Zitat:
Neuer Lack wg. Kratzern – was heißt das?
…Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
„Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto.“
http://www.autobild.de/.../unfallschaeden-an-gebrauchtwagen-36981.html
Der Rechtsstaat will nur unser bestes, unser Geld.
Darum sind unsere Gesetze ja auch so schwammig. 🙄
@ Vecci-HH
weißt du jetzt schon was es für ein Unfall war?
Und was sagen Gutachter und Händler?
Hallo,zussamen, hatte auch mal änliche geschichte,auto kauf, im winter, mieser Wetter,kalt,kaum sonne...bei Händler,...auf ersten blick alles super,doch 5 . monate später...bei gute sonnennschein, war gerade am polieren...dann schock ...mehrere spachtel stellen, manche bis zu zwei hand flächen gross...
Danach Rechtsanwalt, gutachter,gericht...wollte eigentlich das Auto los werden .
..so einfach war das nicht.Händler meinte es sei "Kosmetik repararur", später bei gericht sollte ich 1250 euro als entschädigung an nehmen,(preis der gebrauchtswagen 17000)was ich auch getan hab.sonnst verliere ich Weiteres prozess.(auto zuruck geben wollte ich immer noch)..fazit,; 1250 euro auf der hand und gespachteltes auto dazu...mehr kõnnte leider der Rechtsanwalt nicht raushollen ..
..danke furs lesen, fur schreibfehler keine haftung
Mfg
@flitzer_wi es war ein massiver Heckschaden. FZG ist wohl auch verzogen. Gutachter sagt der Unfall muss heftig gewesen sein. Dienstag versuche ich nochmal mich mit dem Händler gütlich zu einigen. Sollte das nicht erfolgreich sein, geht's zum Anwalt. Vielleicht hat der Händler ja auch nichts vom Vorschaden gewusst. Das müsste man abklären.
Kommt darauf an, wenn man die Spur entsprechend korrigiert hat. Ich bin aber echt schon mal hinter einem Auto gefahren, das 4 Striche im Schnee gezogen hat.
Zitat:
@Vecci-HH schrieb am 2. Oktober 2016 um 10:20:35 Uhr:
@flitzer_wi es war ein massiver Heckschaden. FZG ist wohl auch verzogen. Gutachter sagt der Unfall muss heftig gewesen sein. Dienstag versuche ich nochmal mich mit dem Händler gütlich zu einigen. Sollte das nicht erfolgreich sein, geht's zum Anwalt. Vielleicht hat der Händler ja auch nichts vom Vorschaden gewusst. Das müsste man abklären.
Meines Wissens steht im Kaufvertrag laut Vorbesitzer kein Unfallschaden.
Händler hat sich wohl auf die Aussagen des seinerzeitigen Verkäufers verlassen.
Demnach wurde er von diesem Verkäufer arglistig getäuscht und könnte den Vertrag mit diesem Verkäufer mit allen Konsequenzen rückabwickeln mit der Folge, dass dieser aktuelle Kaufvertrag auch rückabgewickelt werden müsste.