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Händler hat mir ein Gebrauchtauto verkauft, das ihm selbst nicht gehört, was nun?

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 18:30

Hallo zusammen, brauche einen Rat von euch. Vor vier Wochen habe ich ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gefunden und einen Kaufvertrag unterschrieben. Vor zwei Wochen sollte der Wagen übergeben werden (unverbindliche Liefertermin steht im Vertrag). Jetzt sagte der Händler, dass er nur der Besitzer und kein Eigentümer des Autos ist, weil für dieses Auto angeblich noch einen Leasingvertrag läuft, und zwar noch weitere 5 Monate. Der Händler sagte, er versucht das mit dem Leasingsegelschaft zu regeln, aber das kann dauern und eine Garantie, dass das Auto von der Leasingsegelschaft freigegeben wird gibt es nicht. Was würdet ihr mir empfehlen, welche Schritte kann/muss ich jetzt vornehmen?

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32 Antworten

Setz ihm eine Frist zur Vertragserfüllung, und schau dazu in den Kaufvertrag bzw. die da abgedruckten AGB's des Händlers.

Klingt zwar für dich vielleicht komisch, aber der Kaufvertrag ist gültig, auch wenn der Verkäufer nicht Eigentümer des Kaufobjekts ist.

Ein Grundsatz des Kaufrechts ist es, dass man nur verkaufen kann was einem auch gehört. Wenn der Wagen derzeit dem Leasinggeber (Eigentümer) und nicht dem Händler (Besitzer) gehört, dann kann dieser den Wagen auch nicht verkaufen. Der Kaufvertrag ist also hinfällig bzw. wertlos.

Was Du tun solltest? Zum Händler gehen und den Kaufvertrag rückabwickeln. Soll heißen Dein Geld zurück fordern, falls Du schon bezahlt hast und den Vertrag stornieren - selbstverständlich ohne dass Dir Kosten berechnet werden. Wenn der Händler sich weigert - geh direkt zum Anwalt.

Wo hast du denn deine Rechtskenntnisse her? Bild der Frau? Unser BGB unterscheidet zwischen dem Verpflichtungsgeschäft, dem Kaufvertrag nach 433 BGB und der erforderlichen Übereignung.

Natürlich ist der Kaufvertrag gültig, dass etwas verkauft wird, was dem Verkäufer (noch) nicht gehört, ist üblich. Denk einfach mal an einen Kaufvertrag über einen Neuwagen. Der gehört nicht nur nicht dem Verkäufer, der ist nicht einmal produziert.

Hier muß ich Peter BJ Recht geben.

Der Käufer hat hier im "Guten Glauben" gekauft. Somit ist der kaufvertrag gültig.

Hier hilft wohl nur die Fristsetzung.

Danach kann man dann entscheiden ob man vom Vertrag zurücktritt oder auf Erfüllung beharrt. Erstmal aber der Blick ins Kleingedruckte ob das alels so OK ist. Im Zweifel einen Anwalt konsultieren.

...und wenn der Händler nicht liefert bzw. nicht liefern kann, dann setzt man ihn in Verzug, usw., sucht sich ein vergleichbares Auto bei einem anderen Händler... ist das Auto dort dann blöderweise etwas teurer, dann ist der Händler schadensersatzpflichtig, d.h. der Händler zahlt die Differenz.

Ein Bekannter hatte das vor Jahren mal mit einem schicken Audi Cabrio, das der Verkäufer auf einer bekannten Online-Plattform versteigert hat... scheinbar war ihm der erzielte Kaufpreis zu niedrig, so dass das Auto plötzlich nicht mehr verfügbar war.

Der Bekannte hat das damals durchgezogen... ein entsprechendes Fahrzeug gesucht und den Schadensersatz per Gerichtsverfahren eingeklagt... da der Verkäufer -sagen wir- bzgl. des Schadensersatzes uneinsichtig war.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 19:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. Dezember 2020 um 19:43:52 Uhr:

Setz ihm eine Frist zur Vertragserfüllung, und schau dazu in den Kaufvertrag bzw. die da abgedruckten AGB's des Händlers.

Der Verkäufer hat zum Kaufvertrag die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) getackert. Dort steht, dass wenn man der Wagen nicht rechtzeitig geliefert bekommt, einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschaden bekommt. Und der Verkäufer ist schon im Verzug.

Ich bin Berufspendler und solange ich kein neues Auto habe, muss ich mein altes weiterfahren. Dieses hat aber schon über 400.000 auf dem Tacho und sollte eigentlich ab jetzt "in der Ruhestand" gehen und deutlich weniger gefahren werden. Jetzt muss ich mein altes Auto zum Winter vorbereiten, was eigentlich nicht geplant war. Da sammelt sich wieder einiges an Kosten (Akku neu, Winterreifen u.s.w.). Darf ich das alles als Verzugsschaden gelten machen?

ist das Auto für dich ein Schnäppchen? So dass du es unbedingt zu diesem Preis haben möchtest?

Hast du schon was (an)gezahlt?

Was ist das für ein Händler? ein großer Vertragshändler oder der kleine (schrott)Platz am Rande der Stadt?

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 19:45

Zitat:

@bug99 schrieb am 2. Dezember 2020 um 20:39:51 Uhr:

ist das Auto für dich ein Schnäppchen? So dass du es unbedingt zu diesem Preis haben möchtest?

Hast du schon was (an)gezahlt?

Was ist das für ein Händler? ein großer Vertragshändler oder der kleine (schrott)Platz am Rande der Stadt?

Das Auto hätte ich schon gerne zu dem Preis, finde nirgendwo anders ein ähnliches für das Geld.

Angezahlt habe ich nicht, wurde von mir auch nicht angefordert.

Und der Händler machte einen guten Eindruck, also kein "Schrott"-Händler, betreibt ein Mehrmarken Center.

Der gast.. hat so ziemlich alles gesagt.

Wenn du da aber was machen willst solltest du besser mit einem RA sprechen.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 20:01

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Dezember 2020 um 20:52:55 Uhr:

Der gast.. hat so ziemlich alles gesagt.

Wenn du da aber was machen willst solltest du besser mit einem RA sprechen.

So sieht es aus, ohne Anwalt werde ich das Problem bestimmt nicht lösen. So ein Mist(((

Vielen Dank für eure Tipps!

Doch, musst nur den KV annullieren.

Kann mir kaum vorstellen das der VK nicht drauf eingehen würde wenn er eh nicht liefern kann.

Themenstarteram 2. Dezember 2020 um 20:13

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Dezember 2020 um 21:03:31 Uhr:

Doch, musst nur den KV annullieren.

Kann mir kaum vorstellen das der VK nicht drauf eingehen würde wenn er eh nicht liefern kann.

Das Annullieren des KVs bringt mir Nichts: bleibe weiterhin ohne Auto, muss mehr Geld für mein Altes ausgeben, und fühle mich irgendwie verarscht. Und wie soll ich wissen, ob die Geschichte mit der Leasinggesellschaft wirklich stimmt? Es kann gut sein, dass der Verkäufer das Auto einfach für mehr Geld woanders verkaufen will.

Als Erstes den Kaufvertrag nochmal lesen, ob der Händler sich irgendwelche Hindertürchen/Rücktrittsrechte vom Vertrag vorbehalten hat

Steht denn in den Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen nichts von Nachfristsetzung? Gerade beim "unverbindlichen Liefertermin" tritt der Verzug nicht automatisch nach dem Termin ein.

Wenn du möchtest, stell die Bedingungen hier ein, enthalten doch keine Hinweise auf dich oder den Händler.

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