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Händler die privat verkaufen

Themenstarteram 1. September 2008 um 22:49

Hallo,

ich hab ein paar Bekannte die seit einiger Zeit mit PKWs handeln und damit auch eine Menge Geld verdienen. Die besten Geschäfte machen die mit dem Ankauf von PKWs mit Motorschaden, die dann unter der Hand repariert werden und dann privat (ohne Gewährleistung etc.)weiter verkauft werden, so dass Margen zwischen 3000 und 5000 Euro drin sind, die dann noch nicht einmal versteuert werden.

Wie hoch ist die Chance, dass man dabei erwischt wird? Ich sehe wenig Risiko aber die Möglichkeit Geld zu verdienen… Überhaupt ist diese vorgehendesweise nicht Standard auch bei gewerblichen Autohändlern? Ein paar Autos gewerblich verkaufen und sonst Privat?

Grüße

Tom

Beste Antwort im Thema

Ja, jeder kennt wohl jemanden, der bei Steuer, Sozialversicherung oder Unterhalt an Kinder oder Ex-Partner betrügt.

Mit bei so einem KFZ-Schwarzhandel wird's im Falle der Aufdeckung finanziell schmerzhaft, da fünf Faktoren zusammentreffen

1. Umsatzsteuer auf die Verkäufe, die sonst (bei Differenzbesteuerung) niemals geschuldet wäre

2. Gewinnbesteuerung der gesammten Rohmarge, da keine Einkaufsbelege vorliegen.

3. Zinsen

4. Nr. 1-3 auf geschätzte Erlöse, die das Finanzamt (zu hoch) ansetzt und der Steuerbetrüger mangels Chaos-Buchführung nicht widerlegen kann.

5. Strafen

Ob sich das Risiko lohnt? Man wird keine offiziellen Statistiken hierzu finden. Die Aufklärungsquoten werden mit dem Umfang der Tätigkeit (und der damit unvermeidlichen Sichtbarkeit nach außen) steigen. Reich wird man bestimmt nicht und über allem schwebt das ständige Risiko der Aufdeckung.

Sicher kennt irgendwo jemand irgendwen, der er seit Jahren "erfolgreich" macht. Diejenigen, die entdeckt werden, reißen natürlich nicht groß das Maul auf um es überall herumzuerzählen.

Oliver

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@blubb und magirus-deutz: tut mir leid, Jungs, aber ihr liegt damit falsch, daß ich falsch liege. Toll,was? Durch diverse Gerichtsurteile hat die Rechtssprechung ganz deutlich belegt, daß ein gewerblicher Händler bei Verkauf über private Vermittlungsaufträge sich eben nicht um die gesetzliche Gewährleistung herumdrücken kann, denn er handelt gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht. Und genau das ist nämlich auch die Tür, die der Gesetzgeber schließen wollte, um windigen Händlern, die so bisher ihre Hände grundsätzlich in Unschuld wuschen, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Einzige Ausnahme: Bastlerfahrzeuge und Fahrzeuge zur Ersatzteilgewinnung, d. h. Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres Zustands, der Kilometerleistung und des Preises auch tatsächlich dafür bestimmt sind. Und das kann ein 10 Jahre altes Auto durchaus schon sein. Würde aber ein Händler ein Bastlerfahrzeug z. B. mit neuem TÜV verkaufen, würde es schon nicht mehr den Status eines Bastlerfahrzeugs aufweisen und die gesetzliche Gewährleistung wieder greifen.

@helmutauto

Kannst du uns dazu auch ein paar Quellennachweise (Aktenzeichen, Links o.ä.) nennen?

Zitat:

Original geschrieben von theQuestionmark

Hallo,

es freut mich, dass Ihr Interesse an der Diskussion zeigt.

Ich habe die Frage nicht gestellt, um in Erfahrung zu bringen, wie man nicht erwischt wird sondern um Eure Meinung zu lesen. Ehrlich gesagt war ich etwas sauer (oder neidisch), das Jemand in wenigen Tagen sich 3-5K EURO in die Tasche stecken kann wofür ich 1 -2 Monate arbeiten muss – da fühl ich mich schon verarscht.

Wenn es so einfach ist, könnten die "Bekannten" ja ihre Gewinne ordentlich versteuern und immer noch 1500 bis 2500 Euro "in wenigen Tagen" legal netto verdienen, womit sie in den Top 5% der Spitzenverdiener liegen würden. Warum machen sie sich also den Streß mit der stets latent drohenden Aufdeckung ihrer Steuerhinterziehung? So einfach ist es dann wahrscheinlich doch nicht. Die Wahrheit dürfte sich in etwa so darstellen, daß sie gelegentlich mal einen tollen Deal machen und tatsächlich in kurzer Zeit eine hohe Marge erwirtschaften, andererseits aber auch wochenlang nach solchen tollen Deals suchen.

@Drakhke und Helmutauto

Zur Frage mit der Gewährleistung beim Verkauf "im Kundenauftrag". Es kommt hierbei darauf an, wer tatsächlich das wirtschaftliche Risiko trägt. Beim vorgeschobenen "Privatverkauf" über einen Strohmann ist der Händler voll in der Sachmängelhaftung. Beim ehrlichen Privatverkauf auf Komissionsbasis muß der Händler als reiner Vermittler keine Gewährleistung geben. Problem: Wie will der Käufer das erkennen?

Oliver

 

Zitat:

Ehrlich gesagt war ich etwas sauer (oder neidisch), das Jemand in wenigen Tagen sich 3-5K EURO in die Tasche stecken kann wofür ich 1 -2 Monate arbeiten muss – da fühl ich mich schon verarscht.

Respekt, das war ehrlich und ist soweit menschlich. Komisch ist nur... wenn man selber mal eine Rep anstehen hat... ist der "Spezl" für wenig BAT dann doch wieder ok. ;)

Denk einfach weniger über andere nach... konzentrier dich auf dich und deine Möglichkeiten, das bringt dich weiter. :)

 

Der Dreck ist... dass der durchschnittliche Deutsche fast immer übervorteilen will - liest er GA... bedeutet das für ihn: Alles nicht mein Problem. Das ist aber falsch. Man kauft ja mit typischen Eigenschaften... und ein alter 1500 Taler Kübel hat halt einen typischen Zustand und so ist eigentlich rel. wenig unter "GA" abgehakt. Nur hat kein Händler Bock, Zeit und Lust darüber zu streiten... auch wenn er Recht bekäme.

Ist wirklich wer baff, wenn ein 250tkm Motor ölt? Nein? Also... ist doch lächerlich.

Und so... bringen sich letztendlich die Leute mit ihren verschmitzt grinsend überzogenen Geschichten selbst um die Möglichkeit, einen seinem Preis entsprechenden und werten Billigwagen vom Händler kaufen zu können, ganz einfach.

Eigentlich sollte man den Gesetzgeber hier eher als Anstifter, als die Händler als Täter sehen?

 

Gut gemeint, völlig absurd gemacht.

@drahlke: habe hier bei mir leider nichts vorliegen, aber es gibt diverse Gerichtsurteile (meist Oberlandesgerichte) in der Sache, die ganz klar Stellung beziehen ( bekomme beruflich Infos darüber über unsere internen Kommunikationskanäle). Versuch doch mal über www.kfz-betrieb.de oder www.dekra.de.

Themenstarteram 4. September 2008 um 10:24

Zitat:

Wenn es so einfach ist, könnten die "Bekannten" ja ihre Gewinne ordentlich versteuern und immer noch 1500 bis 2500 Euro "in wenigen Tagen" legal netto verdienen, womit sie in den Top 5% der Spitzenverdiener liegen würden. Warum machen sie sich also den Streß mit der stets latent drohenden Aufdeckung ihrer Steuerhinterziehung? So einfach ist es dann wahrscheinlich doch nicht. Die Wahrheit dürfte sich in etwa so darstellen, daß sie gelegentlich mal einen tollen Deal machen und tatsächlich in kurzer Zeit eine hohe Marge erwirtschaften, andererseits aber auch wochenlang nach solchen tollen Deals suchen.

Ich denke das hast du richtig erkannt, und auch wenn ich jetzt von einem guten Geschäft berichtete kann ich mich auch an Geschichten erinnern die weniger ruhmreich waren. Unterm Strich bleibt in den meisten Fällen doch das hängen was man auch wirklich verdient, wobei der Handel (egal in welcher Form) sicher kein dummes Geschäft ist.

@tec-doc

Das ist ein guter Ratschlag, Danke.

Hinzuzufügen ist, dass in meinem Fall der Mechaniker nicht der Händler ist, der wird standesgemäß entschädigt.

Viele Grüße

Tom

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

@blubb und magirus-deutz: tut mir leid, Jungs, aber ihr liegt damit falsch, daß ich falsch liege. Toll,was? Durch diverse Gerichtsurteile hat die Rechtssprechung ganz deutlich belegt, daß ein gewerblicher Händler bei Verkauf über private Vermittlungsaufträge sich eben nicht um die gesetzliche Gewährleistung herumdrücken kann, denn er handelt gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht.

[...]

Der Händler kann nicht in Gewinnerzielungsabsicht handeln, wenn er nur Vermittler ist, er also faktisch kein Fahrzeug verkauft. Ohne Verkauf kein Gewinn. Bei Scheinverkäufen sieht das natürlich anders aus.

Somit sind Deine weiteren Ausführungen hinfällig.

Nicht ganz richtig, @BlubbC280,

 

als Vermittler kann der Gewerbetreibende eine Provision verlangen.

Somit erzielt er Einnahmen (Gewinnerzielung), die auch versteuert werden müssen (auch wenn er selbst nicht als Verkäufer auftritt).

 

Grüsse,    motorina.

Hallo motorina,

das ist richtig, hat aber mit dem eigentlichen Verkauf des Fahrzeugs nichts zu tun. Der Vermittlungsvertrag ist ein eigenständiger Vertrag, bei dem das Eigentum am zu verkaufenden Fahrzeug nicht auf den Händler übergeht. Somit ist er auch nicht verpflichtet, auf ein von ihm vermitteltes Fahrzeug Gewährleistung zu gewähren, selbst wenn er durch den Vermittlungsvertrag Gewinn erzielt.

Das ist ja vollkommen richtig, @BlubbC280, das Auto geht nicht in das Eigentum des Händlers/Vermittlers über.

Nur deine Argumentation von "keine Gewinnerzielungsabsicht" und deine Schlussfolgerung "ohne Verkauf kein Gewinn" kann so nicht stehen bleiben...

Der Händler hat eine Gewinnerzielungsabsicht und er hat Gewinn als Gewerbetreibender.

 

Grüsse,    motorina.

 

 

Aber nicht als Verkäufer des Fahrzeugs. Das ist entscheidend für die nicht zu gewährende Gewährleistung.

@blubb: deine Ansichten in allen Ehren, leider habe ich das Oberlandesgerichtsurteil dazu nicht greifbar. Wende dich doch mal an die Dekra, die lehren das nicht nur, sondern können auch die Rechtsquelle dazu benennen. Noch einmal: es war unter anderem die Absicht des Gesetzgebers, dieses bisherige "Schlupfloch" der privaten Vermittlung zu beseitigen. Und zur gewerblichen Gewinnerzielungsabsicht ist es unerheblich, ob er eigene Autos oder durch "private Vermittlung" Fahrzeuge verkauft. Dieser Irrglaube ist leider noch weit verbreitet.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

@blubb: deine Ansichten in allen Ehren, leider habe ich das Oberlandesgerichtsurteil dazu nicht greifbar. Wende dich doch mal an die Dekra, die lehren das nicht nur, sondern können auch die Rechtsquelle dazu benennen. Noch einmal: es war unter anderem die Absicht des Gesetzgebers, dieses bisherige "Schlupfloch" der privaten Vermittlung zu beseitigen. Und zur gewerblichen Gewinnerzielungsabsicht ist es unerheblich, ob er eigene Autos oder durch "private Vermittlung" Fahrzeuge verkauft. Dieser Irrglaube ist leider noch weit verbreitet.

Noch einmal: Wenn der Händler "echter" Vermittler ist, hat er keinerlei Verpflichtung zur Gewährleistung.

Siehe auch dieses BGH-Urteil welches, im Gegensatz zu Deiner Argumentation, die verschiedenen Vermittler-Stati differenziert. Du solltest Deine Quellen überprüfen.

Moin,

wenn ich den TE richtig verstehe, möchte er wissen, wie hoch die Chance ist, bei einem "nebenberuflichen Handel" erwischt zu werden.

Dazu zunächst mal die Kriterien, die für ein "nachhaltiges Handeln" und damit für eine Unternehmereigenschaft sprechen:

Mehrjähriges Handeln, planmäßiges Handeln, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes, Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnisses, Intensität des Tätigwerdens, Beteiligung am Markt, Auftreten wie ein Händler oder Produzent, Unterhalten eines Geschäftslokals, Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden oder potenziellen Kunden. Wenn die Bekannten des TE das also schon "mehrfach" gemacht haben, dann erfüllen sie schon mehrere der oben genannten Kriterien.

Jetzt zur Frage, wie hoch die Chance ist, erwischt zu werden. Die Schrauber müssen ja irgendwie mit ihren Angeboten an die Öffentlichkeit, also entweder durch Zeitungsanzeigen oder über's Internet. Ich kann Dir versichern, dass es in jedem Finanzamt Leute gibt, die Zeitungen aus beruflichen Gründen lesen, dort besonders den Anzeigenteil. Nennt sich schlicht "Lesedienst" und erstreckt sich heute auch auf das Internet. Die Angebotsportale von ebay bis AutoScout usw. werden hier ebenfalls regelmäßig besucht. Da ist es schon mehrfach passiert, dass jemand plötzlich eine Aufforderung bekam, mal seine Zahlen offenzulegen. Und wenn dann keine entsprechenden Aufzeichnungen vorliegen, sieht es ziemlich finster aus.

Ich behaupte nicht, dass alle Schwarzhändler gefunden werden. Weil ich aber weiß, wie ausgefeilt die Techniken mittlerweile geworden sind, würde ich persönlich die Hände davon lassen, derartige Geschäfte am Fiskus vorbei zu betreiben. Aus meiner Erfahrung kann ich zudem noch sagen, dass die meisten, die erwischt werden, das nicht an die große Glocke hängen. Die prahlen lieber weiter damit rum, wie clever sie den Staat ausgetrickst haben.

Klasse Beitrag, pappen! Du bringst es auf den Punkt.

Aber denkst Du wirklich, daß die Kleinanzeigen in den Finanzämtern noch "von Hand" gelesen werden? Mittlerweile sind doch nahezu alle Zeitungen online, da kann man doch die Anzeigen gleich automatisiert auswerten.

Oliver

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