Habe ohne Führerschein ein Unfall begangen

Hallo und zwar habe ich vor etwa einem Jahr mit meinem Motorrad ein Unfall verursacht, bei dem ein Fremdschaden von ca. 17.000€ entstandenen ist.🙁

Das Motorrad war auf mich zugelassen und versichert.

Das Dumme an der Sache ist das ich keinen Führerschein habe, die Versicherung hat den Schaden reguliert und fordert jetzt Regress.

"Nach den AKB beschränkt sich unsere Leistungsfreiheit aufgrund dieser Obliegenheitsverletzung Ihnen gegenüber auf 5000€"

Also meine Frage ist muss ich in jeden Fall Zahlen ?
oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

Ich soll ein Schuldanerkenntnis unterschreiben!

wie soll ich am besten vor gehen ??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von soulie81


oder gibt es vielleicht eine Möglichkeit die Forderung zu umgehen?

ja, die gibt es....

haus & hof verprassen, drei nutten schwängern und dich anschließend bei peter zwegat melden um privatinsolvenz zu beantragen.... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Gudolf



Der TE hat ja schon geschrieben, dass er die Kosten 5k oder 12k, die die V zu Recht fordert, zahlen wird.
Damit ist dann irgendwie dieser Kommentar "Du hast Mist gebaut, also Zahl" unangebracht.
Die Frage war nun, wie man um dieser Unteschrift rumkommt, bzw ob das gravierende Nachteile bringt sie zu leisten. Antwort ist ja inzwischen ausführlich dazu gekommen.
Ich hätte sie nicht geben können - da hier aber auf MT manchmal ein unmöglicher Tonfall herrscht, gerade auch gegenüber Leuten, die Fehler gemacht haben, hatte ich das dringende Bedürfnis mich an dieser Stelle einzumischen. Wie gesagt: Fehler eingesehen, direkte Folgekosten bereit zu zahlen und der Rest ist Frage und wer dazu keine Antwort weiß, muss sich dazu auch nicht äußern. Nur darauf wollte ich hinweisen. Wir sind hier nämlich kein Gericht, dass die gerechte Strafe auflegt, sonder eine Frage-Antwort-Gemeinschaft.

Hallo Forums- Knigge,

vielen Dank für deine Meinung.

Nun sag ich dir mal meine.

Wenn dir hier der Tonfall nicht gefällt, dann drücke die Klingel. Wir haben hier gute Mod`s die sich der Sache dann gern annehmen. Und die entscheiden auch ob und wie es hier weitergeht, nicht du.

Du musst hier nicht über das Recht oder das Unrecht einer Frage respektive einer Antwort Urteile fällen.

Und weist du was einem hier bei MT genauso mächtig auf den Sack geht, wie die User mit einem wie von dir zitierten  "unöglichen Tonfall"?

Besswerwisser und Gutmenschen, die hoffen mit solchen Kommentaren wie deinem einen grünen Daumen zu bekommen.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Gudolf



Der TE hat ja schon geschrieben, dass er die Kosten 5k oder 12k, die die V zu Recht fordert, zahlen wird.
Damit ist dann irgendwie dieser Kommentar "Du hast Mist gebaut, also Zahl" unangebracht.
Die Frage war nun, wie man um dieser Unteschrift rumkommt, bzw ob das gravierende Nachteile bringt sie zu leisten. Antwort ist ja inzwischen ausführlich dazu gekommen.
Ich hätte sie nicht geben können - da hier aber auf MT manchmal ein unmöglicher Tonfall herrscht, gerade auch gegenüber Leuten, die Fehler gemacht haben, hatte ich das dringende Bedürfnis mich an dieser Stelle einzumischen. Wie gesagt: Fehler eingesehen, direkte Folgekosten bereit zu zahlen und der Rest ist Frage und wer dazu keine Antwort weiß, muss sich dazu auch nicht äußern. Nur darauf wollte ich hinweisen. Wir sind hier nämlich kein Gericht, dass die gerechte Strafe auflegt, sonder eine Frage-Antwort-Gemeinschaft.
Hallo Forums- Knigge,

vielen Dank für deine Meinung.

Nun sag ich dir mal meine.

Wenn dir hier der Tonfall nicht gefällt, dann drücke die Klingel. Wir haben hier gute Mod`s die sich der Sache dann gern annehmen. Und die entscheiden auch ob und wie es hier weitergeht, nicht du.

Du musst hier nicht über das Recht oder das Unrecht einer Frage respektive einer Antwort Urteile fällen.

Und weist du was einem hier bei MT genauso mächtig auf den Sack geht, wie die User mit einem wie von dir zitierten  "unöglichen Tonfall"?

Besswerwisser und Gutmenschen, die hoffen mit solchen Kommentaren wie deinem einen grünen Daumen zu bekommen.

Gruß

Delle

zumal es zudem noch eine wahrnehmungsverzerrung zu geben scheint.

der TE hat zweimal gefragt ob er zahlen muss.

Zitat:

Original geschrieben von soulie81


also meine frage war schon ob ich Zahlen muss!?

und selbst wenn ich zahlen muss und werde... Beispiels weise in Raten würde ich gern wissen ob es einen Weg gibt ohne das Schuldanerkenntnis zu unterschreiben,

da ich nicht 30 Jahre auf die Verjährung verzichten will oder zuzüglich 5% mehr Zinsen Zahlen e.t.c

Und wenn es über den weg des Titels geht was es insgesamt mehr kosten würde?

Privat Insolvenz ist für mich keine Lösung!

Ah, was willst du denn mit der Verjährung? Wenn du zahlst, steht die Forderung nicht mehr im Raum - es gibt also nichts mehr, was verjähren könnte. Wenn du nicht zahlst, wäre die Verjährungsfrist zum Beispiel bei einer normalen, berechtigten Rechnung drei Jahre - ab der letzten Mitteilung. Mit jeder Mahnung, jeder Erinnerung, jeder Benachrichtigung fängt die Verjährungsfrist also ohnehin von vorn an.

Zitat:

Original geschrieben von Sammens


Nicht zahlen, ggf. Privatinsolvenz melden.

naja aber damit ist es nicht erledigt...

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und die Restschuldbefreiung gilt nicht für Forderungen die aus Straftaten hervorgehen..... ZUM GLÜCK

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Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Forderung anerkennen und in einer Summe ausgleichen

2. Das Schuldanerkenntnis unterschreiben und mit dem Versicherer eine Ratenzahlung vereinbaren

3. Sich auf ein gerichtliches Mahnverfahren einlassen, wodurch die sich die Forderungen erhöhen

Mit einem Schuldanerkenntnis erkennst du das Bestehen der Forderung durch den Versicherer an und schließt damit künftige Einwendungen gegen diese Forderung aus. Das erspart dem Versicherer, einen rechtskräftigen Titel gegen dich zu erwirken. Vorteil: für dich entstehen keine weiteren Kosten und – entgegen einigen Behauptungen hier im Forum – kommst du weder auf eine „schwarze Liste“ der Versicherer, noch wirst du – pünktliche Ratenzahlungen an den Versicherer vorausgesetzt – an die Schufa oder sonstige Institution gemeldet. Nachteile: keine (es sei denn, du hälst die Forderung des Versicherer für unberechtigt).

Lässt du dich nicht auf ein Schuldanerkenntnis ein, folgt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zunächst ein Mahnbescheid. Wird dagegen kein Widerspruch eingelegt, hat der Versicherer seinen Titel, den er bei dir vollstrecken kann. Inwieweit der Versicherer dann noch mit für dich tragbaren Ratenzahlungen einverstanden ist, ist eher fraglich.

Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, geht das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren über und wird an das zuständige Landgericht weitergeleitet. Beim Landgericht besteht Anwaltszwang, so dass beide Seiten einen Anwalt beauftragen müssen. Das Prozesskostenrisiko bei dem Streitwert beläuft sich auf rd. 2500 Euro – die kommen im Falle einer Verurteilung zur Forderung von 5.000 Euro hinzu.

Ein Entgegenkommen des Versicherers zu einer Ratenzahlung dürfte dann bei Null liegen und mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist zu rechnen.

Ist dem Versicherer deine Bankverbindung bekannt, ist mit einer Kontopfändung zu rechnen. Die sofortige Schufamitteilung dürfte dann als Konsequenz noch harmlos sein. Das Konto ist lahmgelegt – hier geht dann zunächst einmal nichts mehr. Kein Geld aus dem Geldautomaten, keine Lastschriften des Energieversorgers, keine Daueraufträge an den Vermieter pp.

Eine Lohn- oder Gehaltspfändung will eigentlich auch niemand. Am allerwenigsten gefällt das einem Arbeitgeber.

Der Rat, der hier erteilt werden kann – akzeptiere die Forderung des Versicherers, unterschreibe das Schuldanerkenntnis und einige dich mit dem Versicherer über die Rückzahlungsmodalitäten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Es gibt drei Möglichkeiten:

1. Forderung anerkennen und in einer Summe ausgleichen

2. Das Schuldanerkenntnis unterschreiben und mit dem Versicherer eine Ratenzahlung vereinbaren

3. Sich auf ein gerichtliches Mahnverfahren einlassen, wodurch die sich die Forderungen erhöhen
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Endlich mal eine Antwort hier, die auch weiterhilft.

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