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Grad jemandem reingebumst/Führerschein Ablaufdatum

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 16:45

Wohne in der Grenzregion D/FR

Bin gerade einem Elässer auf der "Stahlwerkbrücke" bei Kehl am Rhein hintenreingebumst : sehr glimpflich, kein großer Schaden. ich habe am Fiat eine etwas verfärbte und verformte Frontschürze mit einer kleinen Lackabplatzung, der Unfallgegner (E-Klasse 2009) eine fast intakte Stoßstange, bis auf einen 7-8 cm Riss. Also keinem was passiert

Allerdings hatte er den Vordruck eines Unfallbericht dabei, in dem es ein Feld gibt : Ablaufdatum des FS des Unfallgegners

Aber..........mein Führerschein hat nur zwei Felder mit Datum : Erstellung und Geburtsdatum

Also konnte ich das nicht ausfüllen. Aber der Mann war daraufhin sehr skeptisch.

Es ist doch so, daß im D die Führerscheine kein Ablaufdatum haben ?! Oder verwechsle ich da etwas ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Februar 2016 um 18:25:08 Uhr:

Dein FS - ob Du gar in Besitzes eines bist - geht den Unfallgegner ein Scheißdreck an.

Der hat Anrecht auf Deine Personalien

Ganz im Gegensatz zu deiner hemdsärmligen Meinung ist jeder an einem Verkehrsunfall Beteiligte verpflichtet, anderen Beteiligten und Geschädigten auf Verlangen den eigenen Führerschein und übrigens auch den Fahrzeugschein vorzulegen.

Nachzulesen in §34 der StVO, dort Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b.

 

Zitat:

wenn wer will kann er die den Allerwertesten knutschen.

Das würde ich mir allerdings ausdrücklich verbitten.

Aber jeder so wie er mag...

 

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Hallo,

Da verwechselst du nichts denn in Deutschland gibt es kein Ablaufdatum für

den Führerschein soll aber kommen.

Nicht zu verwechseln mit der Fahrerlaubnis die soll weiterhinn unbefristet gelten.

Seelze 01

ich verstehe die frage nicht.

Dein FS - ob Du gar in Besitzes eines bist - geht den Unfallgegner ein Scheißdreck an.

Der hat Anrecht auf Deine Personalien und wenn wer will kann er die den Allerwertesten knutschen.

ich hoffe du hast nichts unterschrieben.

Kurze Frage interessehalber:

Welches Versicherungsrecht gilt auf der Brücke? Deutsches oder Französisches?

Die Staatsgrenze läuft mitten durch den Rhein.

O.

staatenlos :-) kein Recht - kein Schadensersatz :-)

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 17:35

Dankeschön

Denke das geht alles den normalen Weg. Auf dem eigenen Schaden bleibe ich halt sitzen, aber es ist wirklich nicht viel, höchstwahrscheinlich noch nicht mal TÜV-relevant. Naja, ich werde es wohl weitgehend instandsetzen lassen oder ggf. eine neue Schürze erwerben, falls preislich moderat. Blöd ist halt die Hochstufung, sollte bei meiner Einstufung allerdings nicht mehr merklich was ausmachen.

Zitat:

Welches Versicherungsrecht gilt auf der Brücke? Deutsches oder Französisches

Deutsches !

Es passierte an der Kinzig, nicht am Rhein. Dieser Fluss läuft teils parallel zum Rhein, aber an der Unfallstelle nur Luftlinie unter 1km vom Rhein = Grenze entfernt.

Aufgrund der Jobangebote haben wir aber hier VIELE Elsässer ! Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, daß der Unfall mit einem Ausländer passierte : aufgrund des hohen Anteil in meiner Region sind in der Feierabendzeit geschätzt 10-20 % aller Autos aus dem Elsass

Leider ist es schon seit 2013 so...Altführerscheine sind 20 und neuführerscheine sind 15 Jahre gültig.

Bei Führerscheine die nach Januar 2013 ausgestellt worden sind findet man auf der vorderen Seite unter 4b das Datum bis wann der Führerschein gültig ist.

: hier der genaue Text:

Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine bis 2033

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine in Deutschland nur noch zeitlich begrenzt ausgegeben und müssen nach spätestens 15 Jahren verlängert werden. Dabei läuft allerdings lediglich der Führerschein als amtliches Dokument ab, nicht aber die eigentliche Fahrerlaubnis (befristete Lkw- und Bus-Fahrerlaubnisklassen ausgenommen); damit wird eine Wiederholung der theoretischen und/oder praktischen Prüfung nicht nötig.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, müssen bis spätestens 18. Januar 2033 erneuert werden.[13] Somit sind auch die alten Führerscheine nur bis zum 18. Januar 2033 gültig, obwohl diese Dokumente offiziell kein Ablaufdatum besitzen.

 

Man kann es auch hier nachlesen: Führerschein

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 23. Februar 2016 um 18:25:08 Uhr:

Dein FS - ob Du gar in Besitzes eines bist - geht den Unfallgegner ein Scheißdreck an.

Der hat Anrecht auf Deine Personalien

Ganz im Gegensatz zu deiner hemdsärmligen Meinung ist jeder an einem Verkehrsunfall Beteiligte verpflichtet, anderen Beteiligten und Geschädigten auf Verlangen den eigenen Führerschein und übrigens auch den Fahrzeugschein vorzulegen.

Nachzulesen in §34 der StVO, dort Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b.

 

Zitat:

wenn wer will kann er die den Allerwertesten knutschen.

Das würde ich mir allerdings ausdrücklich verbitten.

Aber jeder so wie er mag...

 

wenn schon klugscheißen, dann bitte ich richtig. was passiert, wenn er das nicht tut?

Zitat:

@martinkarch schrieb am 23. Februar 2016 um 17:45:26 Uhr:

der Unfallgegner (E-Klasse 2009) eine fast intakte Stoßstange, bis auf einen 7-8 cm Riss.

[spam][insider][ironie]

Die kann man kleben und spachteln, das kostet maximal 300€ - lass dich bloß nicht abzocken und schüchter den Gegner ordentlich ein, das der richtig Schiss bekommt. Am besten noch mit einem Anwalt!

[/spam][/insider][/ironie]

Sorry, konnte ich mir grad nicht verkneifen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 24. Februar 2016 um 12:48:27 Uhr:

wenn schon klugscheißen, dann bitte ich richtig. was passiert, wenn er das nicht tut?

Tatbestandskatalog:

134018 Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen (B - 0) 30,00

am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen

Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen.

§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

30,- €

aha, ok ich wusste nicht das privatperson jetzt auch ordnungbehörden spielen können. sorry mein fehler

*kopfschüttel*

Themenstarteram 24. Februar 2016 um 16:08

Also solche Probleme, wie sie hier erörtert werden, das hat ja nun mit meiner Frage nix zu tun.

Klar habe ich mich dem Mann gegenüber ausgewiesen.

Ob es das Gesetz verlangt oder nicht, aber ich und der Unfallgegner, wir haben ganz normal miteinander geredet und in so einer Situation hab ich auch keine Probleme damit, dem Unfallgegner meine Dokumente zu zeigen.

Ansonsten könnte der Unfallgegner in unklaren Fällen wohl auch die Polizei hinzuholen, Das brauche ich aber nicht, hinterher heisst es sonst noch, der Abstand hätte nicht gestimmt o.ä.

 

Zitat:

Die kann man kleben und spachteln, das kostet maximal 300€

Wohl ganz im Gegenteil ! :(

Der Mann fährt direkt zu Mercedes, das ist leider das Teuerste, aber darauf hab ich wohl kaum einen Einfluss. Erstens würde ich das wohl auch so machen, zweitens ist es ja auch das gute Recht eines jeden

Mfg

Zitat:

Tatbestandskatalog:

134018 Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen (B - 0) 30,00

am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen

Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen.

§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

30,- €

Es gibt ja Leute die über die HUK24 nur so meckern. Hier habe ich allerdings eine gelbe Card. Die gibt man im Falle eines Unfalls dem Beteiligten und alles ist im grünen Bereich. Auf der Card steht der Name und Adresse des Versicherungsnehmers, das Fahrzeug mit Kennzeichen und die Versicherungsdaten, Nr. und Gesellschaft mit Adresse. Da muss man nicht schreiben, denn oft hat man gerade da wenn man ihn braucht, keinen Stift bei.

Finde ich gut und ausreichend. Wer hat noch so eine Card?

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