HABE BUßGELDVERFAHREN !!!
Hi Leutz !!!
Hab folgendes Problem!
War vor längerer Zeit auf der A5 unterwegs. Geschwindigkeit war unbegrenzt. Jetzt bekam ich einen Brief von der Bußgeldzenrale nach Hause geschickt, dass ich einem zu dicht aufgefahren bin. Ich kann mich aber an überhaupt gar nichts erinnern. Hab kein Blitzer gesehn und auch keine Bullen mit irgendwelchen Kameras oder sonst was!
Auf jeden Fall steht in der Anhörung folgendes:
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.
Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung
Zeuge: Messbeamter ......
Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ausserdem in der Probezeit. Welche Strafe wird auf mich zu kommen ? Kann mich ausserdem kaum daran erinnern das ich jemanden zu dicht aufgefahren sein soll !
Kann ich was dagegen tun und welche Strafe bekomm ich ?
Danke
LG
SaJaPa
Beste Antwort im Thema
Hallo!
Dumm gelaufen.
Ich persönlich lasse in solchen Fällen generell einen Anwalt alles sichten, manchmal gibt es ja Meß-/Eich-/Verfahrensfehler.
Die Chancen sind jedoch gering, vermute ich.
Die technischen Mittel zur Kriminalisierung der Bevölkerung sind heute schon auf sehr hohem Niveau, die Fehlerquote eher gering.
Ist vielleicht auch gut so, der gemessene Abstandswert von 23m ist m.E. für die Geschwindigkeit von gut 140 etwas zu gering und steht einem Fahranfänger m.M.n. sowieso nicht an.
Auch wenn es hart klingt: einer weniger, passt schon. Es gibt ohnehin schon genügend unfähige Autofahrer auf Deutschlands Straßen...
Gruß,
M.
102 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nach Quatsch mit Soße nun
klar wie Kloßbrühe:- Gemessene Geschwindigkeit: 121km/h
- abzgl. 3% Meßtoleranz (3,63km/h)
- führt zu einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 117,4 km/h
- hierbei einzuhaltender Sicherheitsabstand (halber Tacho) = 58,7mEt voilá ...
😁😁😁
bei deiner Rechnung, Frau Dr.-Ing., kommt also noch eine Geschwindigkeitsübertretung von 20km/h hinzu!
...die Jugend heutztage... *kopfschüttel* 😉
Ciao,
Eric,
PS: wird bei einer Abstandsmessung eigentlich noch zwischen nasser und trockener Fahrbahn unterschieden? (wg. Bremsweg)
Zitat:
Original geschrieben von Eric E.
PS: wird bei einer Abstandsmessung eigentlich noch zwischen nasser und trockener Fahrbahn unterschieden? (wg. Bremsweg)
Das ist nicht nötig, da Dein Vordermann mit dem gleichen Problem (Fahrbahnnässe) klar kommen muss. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand bemisst sich nach der Reaktionszeit.
Bußgeldbewährt ist die Unterschreitung des Gefährdungsabstands (0,9s).
Zitat:
bei deiner Rechnung, ..., kommt also noch eine Geschwindigkeitsübertretung von 20km/h hinzu!
Die Angabe im Anhörungsbogen "erforderlicher Sicherheitsabstand 58,7m" könnte auch als Indiz dafür gewertet werden, dass nicht 141 sondern 121 gemessen wurden, und sich ein Schreibteufel eingeschlichen hat. 😉
=> Anwalt hinzuziehen.
😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist nicht nötig, da Dein Vordermann mit dem gleichen Problem (Fahrbahnnässe) klar kommen muss.
recht hamse. hätte mir auch selber einfallen können... 🙄
Grüße,
eric
Zitat:
Original geschrieben von Eric E.
recht hamse.
SIE dürfen mich ruhig duzen.
Tsetse, die Jugend heutzutage ...
😁😉🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.
Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.
Ihr rechnet Euch noch einen Wolf! 😁
Geschwindigkeit 141 km/h
Mindest-Abstand halber Tachowert 70,5 m
gemessener Abstand 23 m = 32,62%
4/10 des Mindest-Abstands wären 28,2 m
Und bei einer Meßstrecke von 500m kann das eigentlich nur von einer Brücke bzw. von am Fahrbahnrand aufgestellten Geräten aus passiert sein.
Meßstrecke 500 m
Geschwindigkeit 141 km/h
Geschwindigkeit 507,6 39,17 m/s
Meßdauer 1,0152 12,77 s
So kurz mißt kein ProViDa-Fahrzeug und auch kein Hubi (den man wohl auch gehört und gesehen hätte)!
Tante Edith:
Fehler korrigiert .... 😉
Danke @Elk_EN für den Hinweis auf den Flüchtigkeitsfehler! 😉
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Meßstrecke 500 m
Geschwindigkeit 141 km/h
Geschwindigkeit 507,6 m/s
Meßdauer 1,0152 sSo kurz mißt kein ProViDa-Fahrzeug und auch kein Hubi (den man wohl auch gehört und gesehen hätte)!
😁
ymmd!
edit:
Um m/s zu erhalten, musst Du km/h durch 3,6 dividieren. 😉🙂
Zitat:
Original geschrieben von Stellvertreter
Man fährt nicht unbewußt zu dicht auf. Wenn doch, sollte man seinen Fürherschein schleunigst abgeben!Ich hoffe solche Art der Messungen nehmen immer mehr zu. Ist die einzige Möglichkeit, drängelnde Raser dranzukriegen.
Das sehe ich auch so. 23 m bei 141 km/h passieren nicht mal so eben im Unterbewußtsein.
Ich habe in diesem Fred etwas von Abstandsvertößen gelesen, für die es ein Verwarnungsgeld von 35 € geben soll. Kann mir da jemand Näheres zu sagen?
Guggsdu hierZitat:
Original geschrieben von meehster
Ich habe in diesem Fred etwas von Abstandsvertößen gelesen, für die es ein Verwarnungsgeld von 35 € geben soll. Kann mir da jemand Näheres zu sagen?
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Prinzipiell solltest Du noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sein !
Trotzdem rate ich Dir , einen Anwalt hinzu zu ziehen !
Warum einen Anwalt hinzuziehen? Die Sache ist sonnenklar. Wenn er tatsächlich 141 km/h statt 121 km/h gefahren sein sollte, dann wirds noch schlimmer, wenn es 121 km/h waren, dann ists halt ein (einfach zu behebender) Schreibfehler. Was soll da das Geschrei nach nem Anwalt? Nur weil an jeder Strassenecke einer seine Kanzlei aufmacht muss man die doch nicht füttern... .
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Warum einen Anwalt hinzuziehen? Die Sache ist sonnenklar. Wenn er tatsächlich 141 km/h statt 121 km/h gefahren sein sollte, dann wirds noch schlimmer, wenn es 121 km/h waren, dann ists halt ein (einfach zu behebender) Schreibfehler. Was soll da das Geschrei nach nem Anwalt? Nur weil an jeder Strassenecke einer seine Kanzlei aufmacht muss man die doch nicht füttern... .Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Prinzipiell solltest Du noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sein !
Trotzdem rate ich Dir , einen Anwalt hinzu zu ziehen !Alex
Ganz einfach !
Weil ca. 50% aller Messungen falsch sind !
Das liegt zum einen an Geräten , die nicht geeicht sind . Zum anderen schlecht oder nicht ausgebildeten Personal !
Angenommen die Messung war falsch und die 141 km/h stimmen , dann hat er unberechtigter Weise eine Menge Aufwand zu betreiben um seinen Führerschein zu behalten ....
Durch einen Anwalt hat er zumindest die Möglichkeit prüfen zulassen , zu welchen 50% er gehört....
Na ja, der durchschnittliche Anwalt ist wohl eher in der Lage seine Gebührenordung zu überprüfen als einen solchen komplexen Sachverhalt. Da braucht es schon einen Experten, fürcht ich mal so...🙄 Schwafeladvokaten gibt es nämlich wie Sand am Meer, ob das wohl am Studiengang liegt ?😁
Ich soll 141 km/h gefahren sein und der Abstand soll 23 m gewesen sein. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Ich fahr eigentlich nie jemand zu dicht auf. Ich hab dort angerufen, und fragte nach dem Video das angeblich gedreht wurde. Es hieß ich könnte terminbedingt vorbei kommen, und dann könnte ich es mir ansehen. Werd ich auch tun. Ich halt euch auf dem Laufenden.
Aber ich habe was POSITIVES zu berichten !!! jaaaaaaaaaaaaaa !!!!!!!
Hab gerade auf der Führerscheinstelle angerufen, wie es mit meiner Probezeit aussieht. Und zwar war ich mir net mehr ganz sicher ob ich wirklich noch drin bin. Und dort sagte man mir das meine Probezeit im Sommer 2008 abgelaufen ist. JAAAAAA endlich mal ne gute Nachricht !!!!!!!!!! Also Nachschulung werde ich keine machen müssen !!! Werd ich also nur Strafe zahlen müssen und die Punkte sonst nichts oder ?
Wenn ja, paah !, da kann ich mit leben !
Aber das Video will ich trotzdem sehn, weil ichs nicht glaube !
LG
SaJaPa
Noch ne andere Frage: Wenn man das Video sehen will. Bekommt man das auch nach Hause geschickt auf Wunsch ?
Oder MUSS man da vorbeikommen??? Ich müsste nämlich 50 km fahren um das Video zu sehen rofl !!!
LG
Zitat:
Original geschrieben von SaJaPa
Ich soll 141 km/h gefahren sein und der Abstand soll 23 m gewesen sein. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Ich fahr eigentlich nie jemand zu dicht auf. Ich hab dort angerufen, und fragte nach dem Video das angeblich gedreht wurde. Es hieß ich könnte terminbedingt vorbei kommen, und dann könnte ich es mir ansehen. Werd ich auch tun. Ich halt euch auf dem Laufenden.Aber ich habe was POSITIVES zu berichten !!! jaaaaaaaaaaaaaa !!!!!!!
Hab gerade auf der Führerscheinstelle angerufen, wie es mit meiner Probezeit aussieht. Und zwar war ich mir net mehr ganz sicher ob ich wirklich noch drin bin. Und dort sagte man mir das meine Probezeit im Sommer 2008 abgelaufen ist. JAAAAAA endlich mal ne gute Nachricht !!!!!!!!!! Also Nachschulung werde ich keine machen müssen !!! Werd ich also nur Strafe zahlen müssen und die Punkte sonst nichts oder ?
Wenn ja, paah !, da kann ich mit leben !
Aber das Video will ich trotzdem sehn, weil ichs nicht glaube !
LG
SaJaPa
Coolio, na dann mal herzlichen Glückwunsch zur ersten übersprungenen Hürde 😛
Bin ja aber gespannt wies weitergeht... *popcorn und coke bereitstell 😁