HABE BUßGELDVERFAHREN !!!

Hi Leutz !!!

Hab folgendes Problem!

War vor längerer Zeit auf der A5 unterwegs. Geschwindigkeit war unbegrenzt. Jetzt bekam ich einen Brief von der Bußgeldzenrale nach Hause geschickt, dass ich einem zu dicht aufgefahren bin. Ich kann mich aber an überhaupt gar nichts erinnern. Hab kein Blitzer gesehn und auch keine Bullen mit irgendwelchen Kameras oder sonst was!

Auf jeden Fall steht in der Anhörung folgendes:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.

Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung

Zeuge: Messbeamter ......

Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ausserdem in der Probezeit. Welche Strafe wird auf mich zu kommen ? Kann mich ausserdem kaum daran erinnern das ich jemanden zu dicht aufgefahren sein soll !

Kann ich was dagegen tun und welche Strafe bekomm ich ?

Danke

LG

SaJaPa

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Dumm gelaufen.
Ich persönlich lasse in solchen Fällen generell einen Anwalt alles sichten, manchmal gibt es ja Meß-/Eich-/Verfahrensfehler.
Die Chancen sind jedoch gering, vermute ich.
Die technischen Mittel zur Kriminalisierung der Bevölkerung sind heute schon auf sehr hohem Niveau, die Fehlerquote eher gering.

Ist vielleicht auch gut so, der gemessene Abstandswert von 23m ist m.E. für die Geschwindigkeit von gut 140 etwas zu gering und steht einem Fahranfänger m.M.n. sowieso nicht an.

Auch wenn es hart klingt: einer weniger, passt schon. Es gibt ohnehin schon genügend unfähige Autofahrer auf Deutschlands Straßen...

Gruß,
M.

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Ich würde vorschlagen, dass du dir einfach mal das Video zeigen wirst. Wenn dort steht, dass es aufgenommen wurde, dann werden die Beamten es dir wohl auch zeigen können. Allerdings fährt man schon mal unbewusst ein paar Meter zu dicht auf, sodass man es gar nicht merkt, vor allem dann, wenn man lange hinter demselben Fahrzeug fährt.

Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa


Hi Leutz !!!

Hab folgendes Problem!

War vor längerer Zeit auf der A5 unterwegs. Geschwindigkeit war unbegrenzt. Jetzt bekam ich einen Brief von der Bußgeldzenrale nach Hause geschickt, dass ich einem zu dicht aufgefahren bin. Ich kann mich aber an überhaupt gar nichts erinnern. Hab kein Blitzer gesehn und auch keine Bullen mit irgendwelchen Kameras oder sonst was!

Auf jeden Fall steht in der Anhörung folgendes:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.

Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung

Zeuge: Messbeamter ......

Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ausserdem in der Probezeit. Welche Strafe wird auf mich zu kommen ? Kann mich ausserdem kaum daran erinnern das ich jemanden zu dicht aufgefahren sein soll !

Kann ich was dagegen tun und welche Strafe bekomm ich ?

Danke

LG

SaJaPa

laut Abstandsrechner bei Autokiste.de kommt folgendes auf dich zu

Bußgeldrechner für Abstandsverstöße – Ihr Ergebnis
Der Verstoß:
Es wurde ein Abstand von 23 Metern bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h gemessen.
Die Folgen:
Voraussichtlich haben Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und 3 Punkten in Flensburg zu rechnen. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden.
Bitte beachten Sie:
Die angezeigten Ergebnisse sind Regelwerte und haben nur Gültigkeit für Verstöße mit dem Pkw. Bei Lkw, Gefahrguttransporten und Bussen sowie im Wiederholungsfall, bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können höhere Strafen verhängt werden. – Alle Angaben ohne Gewähr.

Was allerdings in der Probezeit geschieht weiß ich nicht genauf, denke aber mal das ein Aufbauseminar auf dich zukommen wird

Ob das nun aber stimmt kann ich nich genau sagen....

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83



Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa


Hi Leutz !!!

Hab folgendes Problem!

War vor längerer Zeit auf der A5 unterwegs. Geschwindigkeit war unbegrenzt. Jetzt bekam ich einen Brief von der Bußgeldzenrale nach Hause geschickt, dass ich einem zu dicht aufgefahren bin. Ich kann mich aber an überhaupt gar nichts erinnern. Hab kein Blitzer gesehn und auch keine Bullen mit irgendwelchen Kameras oder sonst was!

Auf jeden Fall steht in der Anhörung folgendes:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.

Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung

Zeuge: Messbeamter ......

Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ausserdem in der Probezeit. Welche Strafe wird auf mich zu kommen ? Kann mich ausserdem kaum daran erinnern das ich jemanden zu dicht aufgefahren sein soll !

Kann ich was dagegen tun und welche Strafe bekomm ich ?

Danke

LG

SaJaPa

laut Abstandsrechner bei Autokiste.de kommt folgendes auf dich zu

Bußgeldrechner für Abstandsverstöße – Ihr Ergebnis
Der Verstoß:
Es wurde ein Abstand von 23 Metern bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h gemessen.
Die Folgen:
Voraussichtlich haben Sie mit einem Bußgeld von 100 Euro und 3 Punkten in Flensburg zu rechnen. Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden.
Bitte beachten Sie:
Die angezeigten Ergebnisse sind Regelwerte und haben nur Gültigkeit für Verstöße mit dem Pkw. Bei Lkw, Gefahrguttransporten und Bussen sowie im Wiederholungsfall, bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen und bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können höhere Strafen verhängt werden. – Alle Angaben ohne Gewähr.

Was allerdings in der Probezeit geschieht weiß ich nicht genauf, denke aber mal das ein Aufbauseminar auf dich zukommen wird

Ob das nun aber stimmt kann ich nich genau sagen....

Normal gibts probezeitbedingt 1 Monat Fahrverbot + Aufbauseminar.

Immer schön zitieren, man bekommt ja schon bei 3 Beiträgen einen Tennisarm !

@TE
Der Messbeamte saß vor Dir im Fahrzeug, oder im Hubschrauber über Dir !
Glaubst Du, die winken Dir vorher zu und geben Dir bekannt, was sie vorhaben?

ch33rz

P.S: Und das Video, bekommt man doch nur zusehen, wenn man einen Widerspruch einlegt, bzw. einen Anwalt einschaltet

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Zitat:

Original geschrieben von SaJaPa


Hi Leutz !!!

Hab folgendes Problem!

War vor längerer Zeit auf der A5 unterwegs. Geschwindigkeit war unbegrenzt. Jetzt bekam ich einen Brief von der Bußgeldzenrale nach Hause geschickt, dass ich einem zu dicht aufgefahren bin. Ich kann mich aber an überhaupt gar nichts erinnern. Hab kein Blitzer gesehn und auch keine Bullen mit irgendwelchen Kameras oder sonst was!

Auf jeden Fall steht in der Anhörung folgendes:

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h den erforderlichen Abstand von 58,70 m zum vorausfahrenden Fzg nicht ein. Ihr Abstand betrug 23,00m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Beobachtungsstrecke ca 500m. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren andere Fahrzeuge. Fahrerbild vorhanden.

Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung

Zeuge: Messbeamter ......

Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ausserdem in der Probezeit. Welche Strafe wird auf mich zu kommen ? Kann mich ausserdem kaum daran erinnern das ich jemanden zu dicht aufgefahren sein soll !

Kann ich was dagegen tun und welche Strafe bekomm ich ?

Danke

LG

SaJaPa

...hätte der Abstand bei 141km/h nicht 70,5 Meter sein müssen(halbe Tachoanzeige)

Wenn ja,dann wäre der gemessene Abstand noch grafierender.

Lass mich aber gerne aufklären.

Gruß

Hallo!

Dumm gelaufen.
Ich persönlich lasse in solchen Fällen generell einen Anwalt alles sichten, manchmal gibt es ja Meß-/Eich-/Verfahrensfehler.
Die Chancen sind jedoch gering, vermute ich.
Die technischen Mittel zur Kriminalisierung der Bevölkerung sind heute schon auf sehr hohem Niveau, die Fehlerquote eher gering.

Ist vielleicht auch gut so, der gemessene Abstandswert von 23m ist m.E. für die Geschwindigkeit von gut 140 etwas zu gering und steht einem Fahranfänger m.M.n. sowieso nicht an.

Auch wenn es hart klingt: einer weniger, passt schon. Es gibt ohnehin schon genügend unfähige Autofahrer auf Deutschlands Straßen...

Gruß,
M.

58,7m erforderlicher Abstand bei 141km/h 😕

Gruß Meik

Quatsch mit Soße !
DU kannst Dir das Video gar nicht zeigen lassen !
Akteneinsicht bekommt nur ein Anwalt - den ich in so einem Fall unbedingt zu Rate ziehen würde !

Bei Abstandsverstößen bei 141 km/h drohen folgende Strafen:
Ab 35.25 m Abstand: 35 Euro.
Weniger als 35.25 m Abstand: 60 Euro und 2 Punkte.
Weniger als 28.2 m Abstand: 100 Euro und 3 Punkte.
Weniger als 21.15 m Abstand: 150 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Weniger als 14.1 m Abstand: 200 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.
Weniger als 7.05 m Abstand: 250 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Da Du ja aber noch in der Probezeit bist , kommt noch eine zusätzliche Strafe hinzu .
Dabei wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden .
Abstandsverstöße gehören zur Kategorie A und somit droht Dir folgende zusätzliche Auflage :

Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Prinzipiell solltest Du noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen sein !
Trotzdem rate ich Dir , einen Anwalt hinzu zu ziehen !

In der STVZO steht drinnen das der Abstand ausreichend eingehalten werden muß.

Der ADAC sagt 71,5m.

Galube die sind sich alle nicht einig, habe auch nichts in den § gefunden.

Hier aber mal die richtige Bußgeldtabelle

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


P.S: Und das Video, bekommt man doch nur zusehen, wenn man einen Widerspruch einlegt, bzw. einen Anwalt einschaltet

Ist das zwingend nötig? Warum? Bei mir wars so (auch wegen Sicherheitsabstand). Und "mangels" Blitzer konnte ich mich nicht daran erinnern (war auch nicht bewusst "dicht" dran). Ich fuhr zu zuständige Polizei und teilte denen mit, daß ich mich überhaupt nicht daran erinnern kann. Der Polizist hat mir die Video gleich gezeigt.

cu Floh

PS: Zuerst zeigte er mir die falsche Auto. Ich *grinsend* "Das ist nicht meiner.". Er schaute auf Bußgeld-Brief (die ich mitgebracht habe) spulte ein Stück vorwärts und zeigte dann meinen Auto. Mein Grinsen war schnell vergangen. 🙄 😁 Das passierte an der letzten Tag von der Probezeit trotzdem mußte ich wegen 1 Punkt in Flensburg zu Nachschulung und habe verlängerte Probezeit (von 1 oder 2 Jahren, weiß nimmer) bekommen. 😠

PS2: Warum ist hier die Smileys kaputt? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


58,7m erforderlicher Abstand bei 141km/h 😕

Gruß Meik

Nach Quatsch mit Soße nun

klar wie Kloßbrühe:

- Gemessene Geschwindigkeit: 121km/h
- abzgl. 3% Meßtoleranz (3,63km/h)
- führt zu einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 117,4 km/h
- hierbei einzuhaltender Sicherheitsabstand (halber Tacho) = 58,7m

Et voilá ...

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


58,7m erforderlicher Abstand bei 141km/h 😕

Gruß Meik

Nach Quatsch mit Soße nun
klar wie Kloßbrühe:

- Gemessene Geschwindigkeit: 121km/h
- abzgl. 3% Meßtoleranz (3,63km/h)
- führt zu einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 117,4 km/h
- hierbei einzuhaltender Sicherheitsabstand (halber Tacho) = 58,7m

Et voilá ...

😁😁😁

Nix klar wie Kloßbrühe !

-Gemessene Geschwindigkeit war abzgl. aller Toleranzen bei 141 km/h !

-der gemessene Abstand betrug 23,00 m

Daraus ergibt sich :
100 € und 3 Punkte , zzgl. einer Bestrafung nach einem A-Verstoß in der Probezeit !
Explezied weiter oben aufgeführt !
....und das sagt das Gesetzbuch und daran könnt ihr euch nun die Köpfe heiß diskutieren und anzweifeln was das Zeug hält - ändern wird es für den armen Kerl nichts , denn am Gesetz kommt er nicht vorbei und das hat nun halt die schon weiter oben zitierte Strafe für sein Vergehen erdacht .
Punkt , aus und Basta

Tatsache ist, dass die im Anhörungsbogen aufgeführten Daten in sich unstimmig sind.

Punkt, aus, basta.

Zitat:

Original geschrieben von Warmmilchtrinke


Ich würde vorschlagen, dass du dir einfach mal das Video zeigen wirst. Wenn dort steht, dass es aufgenommen wurde, dann werden die Beamten es dir wohl auch zeigen können. Allerdings fährt man schon mal unbewusst ein paar Meter zu dicht auf, sodass man es gar nicht merkt, vor allem dann, wenn man lange hinter demselben Fahrzeug fährt.

Man fährt nicht unbewußt zu dicht auf. Wenn doch, sollte man seinen Fürherschein schleunigst abgeben!

Ich hoffe solche Art der Messungen nehmen immer mehr zu. Ist die einzige Möglichkeit, drängelnde Raser dranzukriegen.

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